Coronaverordnung NRW

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von albundy69, 17. August 2021.

  1. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Das wird jetzt kompliziert :
    ( Falls das jetzt noch gilt, kann ja sein, daß morgen wieder alles anders ist. )

    Aktualisiert: 30.12.2021, 05:25

     
    RTC.SEX, Wet&Dry und RocketMan danken dafür.
  2. redleinad

    redleinad Stammschreiber

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    Was ist da kompliziert? Freier fickt Dame ist erlaubt.
    Gruppenficken nicht.
    Bab in Elsdorf hat deswegen z.B. das Pornokino abgesperrt.
     
    big4711, Neavyseal, Lebowski1234 und 2 andere danken dafür.
  3. Alexxx

    Alexxx Stammschreiber

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    nun das Lolipop das Juristische Amtsdeutsch als kompliziert sieht ist doch berechtigt.
    An anderer Stelle in der Verordnung steht nur “swingerclubähnliche Veranstaltung” im Zusammenhang mit dem Tanzen bei privaten Treffen. (also auch privat keine Party wo man sich zum tanzen trift - z.b. Salsa Fans.
    Hatte mich schon gefragt ob das “alle zu” durch die Hintertür sein sollte.

    Den Abschnitt der hier erläutert hatte ich nicht gesehen.
    Der Horizont mancher Amtstext-Schreiber endet eben bei Swingerclubs, das was sie in der 1990 er RTL Reportage “Sexparty Clubs” vielleicht gesehen haben. “Rudelbums” denkt da jeder.

    Ok, “individuelle” Dienstleistung also noch erlaubt.
    Vermissen wir die übliche Anfrage “ Trio,Rio?”
     
    big4711, AND, smart und 3 andere danken dafür.
  4. Crobot

    Crobot Stammschreiber

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    Mod-Edit: Zitat korrigiert. #FE
    Seit gestern wird die Frage nicht mehr gestellt von den Damen ;)
     
  5. Andy01

    Andy01 Stammschreiber

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  6. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Muss man aber abwarten was dann in der Verodnung steht ob das auch für unser hobby gilt..
     
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  7. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    Da wurde etwas aus dem Zusammenhang gerissen.
    Bund und Länder haben eine höhere Zutrittsschwellen für die Gastronomie beschlossen. Genesene oder Geimpfte, die noch nicht „geboostert“ sind, brauchen künftig fürs Restaurant oder Café einen zusätzlichen aktuellen Test. Dies wird inzidenzunabhängig und bundesweit umgesetzt.
    Die Erleichterung gilt daher nur im Gastronomiebereich.
    Wie immer ist die neue CoronaSchV NRW ab dem 15.01.22 abzuwarten, dann haben wir alles schwarz auf weiss.
     
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  8. Chris32

    Chris32 Clubbesucher

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    Ich lese das auch so, dass die Testpflicht für Geboosterte bei 2G+ generell entfällt.
    Lies mal hier:
    2G-plus: Keine Testpflicht nach Booster-Impfung in NRW? Änderung kommt
    Bislang galt in NRW bei 2G-plus eine Testpflicht für Geimpfte, auch wenn sie ihren Booster schon haben. Jetzt kommen neue Corona-Regeln und eine wichtige Änderung in NRW.

    Update vom 7. Januar, 13.03 Uhr: Jetzt kommt doch die Kehrtwende beim Thema Testbefreiung für Geboosterte: NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst kündigte vor den Bund-Länder-Beratungen am Freitag (7.1.) an, dass auch Nordrhein-Westfalen jetzt die Regel aufstellen will: Gilt 2G-plus, müssen Geimpfte nach ihrem Booster keinen Test vorzeigen. „Das haben andere Länder schon, wir waren da mit Blick auf Omikron vorsichtiger“, erklärte Wüst. Zudem werden weitere Änderungen der Corona-Regeln auf die Bürger in NRW zukommen, etwa bundesweit 2G-plus in Restaurants.
     
    pique, Pluto, big4711 und 3 andere danken dafür.
  9. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    Die Informationen der Presse sind (wie immer) sehr allgemein gehalten - nun, wenn es so kommt, werde ich es begrüßen! :)
    Herr Wüst hat jetzt erst den kleinsten gemeinsamen Nenner auf Bundesebene durch die MPK erhalten. Was er daraus macht, wird man sehen. Bis dahin lasst uns abwarten, was in der neuen Verordnung steht, alles Andere ist nur Interpretation und Spekulation.
     
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  10. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    #450 Lebowski1234, 12. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2022
    Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen mit Auffrischungsimpfung („geboostert“). Siehe CoronaSchV § 4, Abs. 3, Pkt. 7, ff.
     
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  11. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Nachdem ich mir 'nen Wolf gesucht habe:


    ... und das nach:

    § 4, Abs. 3, Pkt. 7, ff

    § 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
    ...
    Absatz
    (3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:
    1. die gemeinsame Sportausübung (einschließlich Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten ...
    2. Hallenschwimmbäder, Wellnesseinrichtungen (Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen) sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen, ...
    ...
    7. Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.

    Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
    ... (Ausnahmen)

    .
     
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  12. Dressmanxxx

    Dressmanxxx Stammschreiber

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    #452 Dressmanxxx, 16. Januar 2022
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Januar 2022
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  13. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Und wo genau steht die Änderung?
    Müssen wir jetzt alle alles lesen? :bigmotz:
     
  14. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Ich habe irgendwo gelesen, dass es sich bei den Änderungen nur um die Handhabung der Quarantäne handelt. Hab die neue Verordnung aber auch nicht gelesen.
     
  15. Rip

    Rip aka ArabFun6

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    Findet sich auf Seite 4 wieder. In der Version, mit markierten Änderungen https://www.mags.nrw/sites/default/...b_16.01.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf sieht man es auch sofort.
    (9) Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt, eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe nach der unter Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus und COVID-19Coronavirus und COVID-19 veröffentlichten Übersicht des Paul-Ehrlich-Institutes erhalten hat (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson). Soweit diese Verordnung an eine Auffrischungsimpfung geringere Schutzmaßnahmen anknüpft, gelten diese auch für 1. geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben, 2. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt 3. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
     
    Neavyseal, big4711, pique und 5 andere danken dafür.
  16. aachen61

    aachen61 Gesperrt

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    #456 aachen61, 20. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2022
  17. Rip

    Rip aka ArabFun6

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    Update der Corona SchutzVO Nrw:
    https://www.mags.nrw/sites/default/...b_20.01.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf

    Wesentliche Änderungen sind die Definition der Auffrischungsimpfung, auch im Fall von Johnson Johnson:
    9) Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt,
    son, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impf-
    stoffe nach der unter Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus und COVID-19Coronavirus und COVID-19 veröffentlichten Übersicht des
    Paul-Ehrlich-Institutes erhalten hat (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19
    Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson). Soweit diese Verordnung an eine Auffri-
    schungsimpfung geringere Schutzmaßnahmen anknüpft, gelten diese auch für
    1. geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Co-
    vid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
    2. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber
    weniger als 90 Tagen zurückliegt
    3. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

    Also nichts, was uns hier direkt betrifft.
     
    sami, Lebowski1234, Schatz und 7 andere danken dafür.
  18. kaitu

    kaitu Stammschreiber

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  19. freiercafe

    freiercafe Team Freiercafe

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    #459 freiercafe, 2. März 2022
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. März 2022
    Nach der neuen CoronaSchutzVerordnung, die ab Freitag dem 4. März gilt dürfen in NRW auch wieder
    mit 2G+ (ohne Booster-Ausnahme) öffnen, bzw. stattfinden.

    Die komplette Verordnungsübersicht findet sich wie immer hier: Überblick Corona-Einlassregeln im Paysex
     
    Sowilo, pique, Goldfan und 3 andere danken dafür.
  20. sami

    sami Stammschreiber

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    Schatz, Winnetou Kowalski und kaitu danken dafür.