Dann bist Du, entschuldige bitte meine Offenheit, unfähig richtig und vollständig zu lesen. Da steht weit und breit nichts davon, dass Bordelle geschlossen werden. Das betrifft ausschließlich Swingerclubs und ähnliche Gruppensexpartys in dafür extra angemieteten Bordellen. Den Unterschied zwischen Swinger- und Saunaclub kennste hoffentlich. Saunaclub ist da, wo Du Pamela Kohle fürs ficken gibst
Nein Eindeutig ist es nicht, da in der selben Verordnung vom 30. Dezember unter § 4 Bordelle weiter offen sind mit 2G+. Dort sind die Diskos ja nicht mehr aufgeführt. Auch ist in es § 5 so formuliert das es um bestimme Angebote in Bordellen geht die untersagt sind. Da muss man sich überraschen lassen wie das genau gemeint ist.
Nein, ist nicht so eindeutig wie Du meinst. Hier ist zu klären was damit konkret gemeint ist. Lässt sich auch so auslegen, dass Angebote von Swingerclubs (Rudelbumsen) auch in Bordellen verboten ist. In §4 steht ja auch immer noch unverändert :
Was ich unserem Wüst übel nehme, und dafür gibts dann 2022 kein Kreuzchen mehr bei der CDU, ist die Tatsache, dass ich mich als geboosteter in NRW immer noch vorm Puffbesuch testen lassen muss.
HURRA! Da sind wir dem Teufel, und diesmal um Goldhaaresbreite (meinetwegen auch um Sackhaaresbreite), von der Schippe gesprungen. Sehen wir es positiv. Das was neu verboten ist haben wir sowieso nie (NIE) gemacht. Dreier waren schon immer ein wenig fies. Vierer sind ekelhaft. Und Rudelbumsen ist unmoralisch, das gehört sich einfach nicht. Wenn der Betrieb von Bordellen und Prostitutionsstätten verboten wäre, hätte dort gestanden: 'Untersagt sind,.......der Betrieb von Swingerclubs, Bordellen und Prostitutionsstätten,.....' Es gibt aber glücklicherweise den Zusatz: '... sowie vergleichbare Angebote, insbesondere in .....', der ja keinen Sinn machen würde, wollte man uns die Puffs schließen. Deswegen: Uff,uff, das war knapp.
Für mich gibt der Paragraf 4 auch klar an, dass unsere Clubs geöffnet bleiben. Macht ja keinen Sinn sie unter 2G+ aufzuführen und einen Paragraf später zu schließen... und die Abgrenzung mit Swingerclubs und vergleichbaren Angeboten ist für mich eindeutig. Wir sind keine Swingerclubs oder vergleichbare Angebote.. es hat sich nichts geändert. Ausschlaggebend ist der Paragraph 4 mit den Zugangsbeschränkungen... Locker bl
Falls Bordelle noch offen haben sollten. So ist es aber im prinzip formuliert. Würde ich mir zumindestens alles was einer Party ähnelt, auch an Silvester usw ,mal lieber knicken. Und eventuell wurde das mit einigen CLubs auch schon kommuniziert, da ja teilweise recht frühe schliessung an Silverster geplant sind.
Es ist nicht so, das diese Formulierung jeder auf anhieb verstehen muß. Aber es gab auch Swingerveranstalltungen in Bordellen, wo eben vom Sinn her viele Menschen eng zusammen kamen, die sind also verboten. Reine Bordelle mit 2 G Plus und Maske ist noch mal knapp davon gekommen.
Nicht nur vor dem Puffbesuch, sogar vor dem Besuch im ohnehin halb leeren Fitnessstudio. Ich werde auch dafür plädieren, dass der wüste neue MP abgewählt wird. Selbst Söder ist entspannter als der Typ.
Vor einer Stunde ist draus gekommen: Corona: NRW verbietet große Messen – Bordelle wieder dicht - wr.de Anmerkung: Falschmeldung, siehe -> Coronaverordnung NRW #TG04
Es ist schon wirklich fies gemacht und sehr klar formuliert. Da kommt es dann auf das OA an, was die sagen. Grundsätzlich ist es so wie @RTC.SEX hierüber schreibt. Auch, dass aus der alten Verordnung §4 und der neuen in §4 wirklich nur die Swingerclubs gestrichen wurden, nicht aber alles andere. Der wurde also auch nicht vergessen und bearbeitet/angepasst. Am Ende auslegegungssache. Kann auch sein, dass das OA erstmal wieder sagt, dass sie es selbst nicht differenzieren können..
Seit 30.12.2021 0 Uhr ist der Betrieb von Swingerclubs in NRW, aber auch die Veranstaltung von Swingerparties in Bordellen und Prostitutionsstätten untersagt. Wichtig: Prostitution und der „normale Betrieb“ von Prostitutionsstätten sind in Nordrhein-Westfalen definitiv nicht untersagt! Zum Hintergrund: in diversen Swingerforen waren für den Silvesterabend Swingerparties in Swingerclubs aber auch in Bordellbetrieben (Untervermietung für Swingerparty) mit sehr hohen Anmeldezahlen veröffentlicht worden. Mehrere Discotheken-Betreiber hatten sich dann wegen Ungleichbehandlung beim Land NRW beschwert. Das Land handelte mit Verordnungs-Update, nachdem die Swingerclubs natürlich schon für Silvester eingekauft hatten.
Müssten auch Bordelle und Prostitutionsstätten schließen, hätte man doch klar geschrieben (1) Untersagt sind 3. der Betrieb von Swingerclubs, Bordellen und (allen anderen) Prostitutionsstätten.
Ich habe die Info von einem der NRW Clubs erhalten, dass das dort zuständige Ordnungsamt inzwischen darüber informiert hat, dass Bordelle weiter geöffnet bleiben dürfen und die Presse eine falsche Information ("Bordelle wieder dicht" ) verbreitet hat. Nun können wir uns jetzt erstmal alle wieder entspannen.
Aca Gold und Penelope sind weiterhin geöffnet. Nicht erlaubt sind Parties, daher auch keine Slvesterfeier. Bis 22h bis 23h geöffnet. Ist doch gar nicht schlecht. Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem Gesundheit.
Habe die meisten Wohnungspuffe in Duisburg, Essen, Herten angerufen. Sie haben alle auf. Die Presse liefert falsche Meldung, dass sie ab heute wieder geschlossen sein müsste. Also , alles wie früher nur mit 2G+. Einen guten Rutsch!
Ist doch für uns nochmal ganz okay gelaufen. Und man muss auch fairerweise sagen: Discos dicht machen und gleichzeitig Swingerparties erlauben, das geht halt wirklich nicht. Passt schon