Coronaverordnung NRW

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von albundy69, 17. August 2021.

  1. Koelschjung78

    Koelschjung78 Stammschreiber

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    Ja, kannst du. Muss mein bester Kumpel auch, jeden Abend einen Test, damit er morgens arbeiten gehen darf:rolleyes:
     
    RocketMan dankt dafür.
  2. RocketMan

    RocketMan Gesperrt

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    Also selbst wenn damit nur ein einzelner Schnelltest pro Woche gemeint wäre... wer will das denn kontrollieren? ...
     
    fab und VIII danken dafür.
  3. bioman77

    bioman77 Stammschreiber

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    Spielt die Hospitalisierungsrate noch ne Rolle?
     
    RocketMan dankt dafür.
  4. freiercafe

    freiercafe Team Freiercafe

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    Quelle: Corona-Schnelltests: Hier sind die Teststellen in NRW
     
    Schatz, RTC.SEX, VIII und 3 andere danken dafür.
  5. RocketMan

    RocketMan Gesperrt

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    Wohl nicht mehr. Die 2G+ Regelung wird da nun unabhängig von getroffen. Ab einem Wert von 9+ allerdings, kommt auch eine Schließung wieder in Frage, wenn ich das alles richtig auffasse.
     
    big4711, bioman77 und fab danken dafür.
  6. RTC.SEX

    RTC.SEX Stammschreiber

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    Ich denke auch, jeden Tag kostenlos testen ist möglich, (wer will es eben auch überprüfen) der PCR Test alle 2 Tage ist wohl nicht kostenlos, kostet 68 Euro. Für die anwesenden Damen wäre es schon ein großer Aufwand, je nach dem wie weit die Teststelle weg ist vom Club und wieviel dort los ist.
    Aber für geimpfte jetzt der Test für 24 Stunden, die 6 Stunden für ungeimpfte hat sich dann erledigt.
     
    big4711, Bergi, VIII und 2 andere danken dafür.
  7. Thomas37

    Thomas37 Stammschreiber

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    Also ich denke, dass die Regelung sowohl für Kunden als auch für die Frauen gilt. Alles andere wäre auch Schwachsinn.
     
  8. Moritzmax

    Moritzmax Stammschreiber

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    Denke mal 2G + ist auch für die Mädels als selbständige Unternehmerinnen :D gültig, am besten würden die größeren Clubs wieder Teststellen selber eröffnen wie es hier und da schon war, aber wer weiß ob sich das lohnt wenn . . . . Ev. wieder dicht gemacht werden muss :(
     
  9. RTC.SEX

    RTC.SEX Stammschreiber

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    Teststellen im oder vor einem Club könnten sich für den Betreiber rechnen, aber z.B. in meinem Kreis (Rhein Sieg) werden keine neuen Teststellen mehr zugelassen, ohne Zulassung keine Kohle.
     
    big4711 und RocketMan danken dafür.
  10. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

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    Meines Erachtens gilt für die DL weiter 3G.
    Wie schon gesagt 2G+ für jeder Art von Berufstätigen käme einer Impfpflicht oder einem Berufsverbot gleich.

    Mal sehen wie es ausgelegt wird. Bin aber ziemlich sicher, dass für die DL weiter Schnelltest auch ohne Impfung oder Impfung ohne Test reicht.
     
    RocketMan und big4711 danken dafür.
  11. big sam

    big sam Stammschreiber

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    Meines Erachtens sind die Damen selbständig und nicht Angestellte im Club. Daraus ergibt sich der Rest.

    Sam
     
    RocketMan dankt dafür.
  12. lupo1970

    lupo1970 Stammschreiber

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    Moin, am Montag konnten schon nur noch Frauen arbeiten die entweder geimpft oder genesen sind. Ich denke dass es den Ordnungshütern egal sein wird ob es einem Berufsverbot gleich kommt. Der Betreiber wird mit Sicherheit auch penibel auf die Echtheit der Zertifikate achten.

    In spätestens zwei Wochen werden die Clubs eh zu sein.
     
    Lutonfreund, big4711, fab und 3 andere danken dafür.
  13. vflpoppen

    vflpoppen Gutmensch

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    2G+ gilt bei der ERBRINGUNG und Inspruchnahme einer sexuellen Dienstleistung.

    Das ist wohl ziemlich deutlich. Das unterscheidet gar nicht zwischen Gast, angestellt oder selbstständig.

    Quelle: Corona: Diese Regeln gelten ab heute in NRW
     
    nixnutz, Thomas37, Honeyslab und 3 andere danken dafür.
  14. pornjoe

    pornjoe Stammschreiber

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    So sehe ich das auch. Die Damen im Club sind ja genau so Gast wie jeder von uns. Somit gelten für sie die gleichen Regeln. Natürlich gehen sie als Gast einer beruflichen Tätigkeit nach. Kann man so, oder auch so sehen. Die Behörden werden entscheiden wenn es drauf ankommt, fragt sich nur wie.

    Joe
     
    big4711 und RocketMan danken dafür.
  15. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    #375 Harvey, 24. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2021
    Ihr müst schon die Verodnung lesen und das hier ist der § 4 der eine ausnahme für berufsausübende und vergleichbare Personen macht"
    Ein Blasmusiker ist ja oft auch nicht angestellt sondern, z.B. im CLub selbständig tätig. wird hier trotzdem explizit genannt. Er ist dort Tätig oder mindestens eine vergleichbare Person.
    Prostitution geannter Absatz 3. übrigens.

    "
    (4) Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen, die in den in Absatz 1 bis 3 genannten Bereichen tätig sind und dabei Kontakt zu Gästen, Kundinnen und Kunden oder Nutzerinnen und Nutzern der Angebote oder untereinander haben, müssen immunisiert oder getestet sein. In den Fällen der Absätze 2 und 3 müssen nicht immunisierte Personen nach Satz 1 über den Nachweis einer negativen Testung nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen, wobei für Beschäftigte, die während der Berufsausübung keine Maske tragen können (zum Beispiel Berufsmusiker mit Blasinstrumenten) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist.
    "


    Ich kann mir trotzdem vorstellen, das Ordnugnsämter das anders sehen, wäre nicht das erstemal das es strenger ausgelegt wird.
    Wobei eventuel PCR Test ohnehin Pflicht wäre, der ja recht teuer ist. Denn Blasen ist ja ähnlich dem Blasinstrument nur so möglich..


    Das die CLubs bald ganz zu machen kann ich mir auch vorstellen.
    Laumann hat auf Nachfrage in der Pressekonferenz selber gesagt das die Verordnung nichts mit der Hospitalisierungsinzidenz zu tun hat. Heisst also die scheissen drauf und drehen ihr eigenes Ding. Wahrscheinlich je nach Stimmungslage.
    Wie ja übrigens fast alle Länder so eigene Dinger haben, und man also auch gar nicht auf diese Hospitalierungsinzidenz schauen muss..

    Ausserdem kommt ohnehin auch noch eine Impfpflicht und diese eventuell für mehrere Jahre.
     
    Raw, Pluto, kaitu und 4 andere danken dafür.
  16. RTC.SEX

    RTC.SEX Stammschreiber

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    Also jetzt ist es sicher : Ich war um 10.00 Uhr in einem RTC, die Damen kamen erst 20 Minuten später da sie noch für den Test unterwegs waren. Viele Gäste hatten auch keine Ahnung und wurden zum Testen geschickt.
     
    kaitu, big4711, rocco28 und 2 andere danken dafür.
  17. Andy01

    Andy01 Stammschreiber

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    #377 Andy01, 24. November 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. November 2021
    Einschneidende Maßnahmen wie Schließungen kompletter Branchen werden aber ohne eine hohe Hospitalisierungsinzidenz nicht durchsetzbar sein. In NRW ist die Lage vergleichsweise entspannt. In Köln zB liegt die Impfquote aktuell bei 74 Prozent und der HI bei sehr überschaubaren 2,2.
     
    Bergi und RocketMan danken dafür.
  18. Thomas37

    Thomas37 Stammschreiber

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    Alles andere wäre nicht logisch.
    Ich halte mich 3 Stunden im Club auf und muss 2G+ bringen und die Damen welche 11 Stunden im Club sind und mit 10-15 Kunden am Tag zu tun haben müssen sich nur testen lassen?
    Kann ich mir nicht vorstellen
     
    fab dankt dafür.
  19. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    Herzlich willkommen im Prime Men‘s Spa
    [​IMG]
    NEUE Eintrittspreise!
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    Täglich Happy Hour
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    Bei uns gilt die 2G+ Regel. Genesen oder geimpft + getestet*. *(Negativer Antigen Schnelltest nicht älter als 24h)
    Kostenlose Test Möglichkeit vor Ort. Keine Kontakt Datenerfassung.
    Wir bitten um Verständnis. Bleiben Sie gesund.

    Das Prime hat sich schon an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die waren schon am Sonntag sehr gut vorbereitet.
     
  20. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

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    Naja, das kann theoretisch für die Damen auch 3G bedeuten mit täglicher Testpflicht. So ist es in Hessen und auch RLP.

    In der VO RLP z.B. heißt es, 2G für Kunden bei der Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen, also nicht für die DL.
    Jedes BL kocht sein eigenes Süppchen, die zwar ähnlich ist, sich aber dann doch im Detail unterscheidet. Irgendwie doof.

    Ich bin übrigens dafür, dass für die DLs das Gleiche wie für die Kunden gilt.
     
    RocketMan dankt dafür.