Hallo Al, nachdem im Aldi Vorort ja alles vorbereitet scheint, hast du irgendwelche Infos an was es aktuell noch hakt? Wir scharren doch schon alle mit den Hufen...
Auch in Hessen, ab heute 17 August ist bei Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen, mit inzidenz > 100 ein PCR-Test notwendig: https://www.hessen.de/sites/default...lick_praeventions-_und_eskalationskonzept.pdf
Tja - da werden die ganzen jungen internationalen Party-People und Biker/Tattoo-Fans, die das Sharks gerne zu fortgeschrittener Stunde besuchen, sich bestimmt bald alle impfen lassen... Oder: es werden Mittel und Wege gefunden, PCR-Tests sagen wir mal... einfacher und günstiger zu absolvieren.
Interessant ist der Vergleich zu NRW, da Hessen den PCR-Test erst ab einer Inzidenz >100 fordert und NRW ab 35, d.h. sofort. Bis 100 dauert in Hessen noch ein paar Tage, Hessen könnte also für arbeitswillige DL aus NRW eine Alternative sein, um Zeit bis zur vollständigen Impfung zu überbrücken. Der Zulauf der Party-People wird noch eher zunehmen, da die normalen Clubs zwar öffnen dürfen, aber nur mit PCR-Testpflicht. In Clubs entfällt offenbar auch Masken- und Nachverfolgungspflicht mit PCR-Test, für Prostitutionsstätten wird die Auslegung durch die örtlichen OA interessant.
Wie lässt sich überhaupt die große Diskrepanz Hessen 100, NRW 30 bei der Inzidenz rechtfertigen. Bzw. wäre ein so großer Unterschied ohne sachliche Begründung vor Gericht rechtlich haltbar?
DA Da wirst du in meinen Augen kaum Erfolg haben, da das Ländersache ist. So ist z.B. Schule auch Ländersache und da macht jedes Bundesland seine eigenen Gesetze. Z.B. wird das Abitur in manchen Bundesländern nach 12 Jahren in anderen nach 13 Jahren gemacht. Okay, der Vergleich hinkt vielleicht ein bisschen, wollte damit aber nur sagen, dass mir zumindest kein Fall bekannt ist, dass jemand erfolgreich geklagt hat, wenn sein Kind 13 Jahre die Schulbank drücken muss und vielleicht ein paar Kilometer weiter nur 12 Jahre. So ist der Föderalismus, hat Vor-, aber auch Nachteile.
Ja, PCR-Tests für die, die weder geimpft noch genesen sind! My 2c: es sollten die 2G Regeln von Östereich übernommen werden!
Ab Mitte nächste Woche nur noch 2G+ im Puff. 2G plus Test in Innenräumen von Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten: Eintritt nur für geimpfte oder genese Personen plus tagesaktuellem Schnelltest (beziehungsweise in der Disko plus Schülertestheft) Verschärfte Corona-Maßnahmen: Das gilt in Hessen - Oberhessen-Live
Also gilt die 2G+ Regelung für Prostitutionsstätten unabhängig von der Hospitalisierungsrate 3, 6, 9?
Die Regelungen sind abhängig vom Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes ab Mitte der kommenden Woche, spätestens ab dem 25. November 2021, gültig. Quelle: Hessische Landesregierung informiert zu neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts
Alle Vertreter der Ampelparteien sagen, dass sie erwarten, dass ALLE Bundesländer Clubs, Bars und Diskotheken schließen. Ich gehe fest davon aus, dass das dann auch die Prostitutionsstätten betrifft, und nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland.
Ab 5. Dezember geht es weiter mit 2G+. Zusätzlich jetzt aber mit Maskenpflicht nach § 2 (die vorherige Ausnahme ist aufgehoben): https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-12/LF CoSchuV (Stand 05.12.21)_1.pdf
Die neue Coronaschutzverordnung ab 28.12. ist raus. Bordelle und damit auch Saunaclubs bleiben zu den bisherigen Bedingungen (2G+ und Kontaktdatenerfassung) geöffnet. https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-12/lf_coschuv_stand_28.12.21.pdf Eine Auffrischungsimpfung statt test soll reichen, laut § 3 (2) : Negativ-nachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 = Impfnachweis Negativ-nachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 = Genesenennachweis Negativ-nachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 = Schnelltest Negativ-nachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 = PCR test
In Hessen ändert sich in den nächsten Tagen die Situation aufgrund der lokalen Inzidenzwerte und den daraus folgenden "Hotspot-Maßnahmen". Eine neue Verordnung wird ab KW3 diesen Monats erwartet. Quelle: prostitution2020.online