Coronaverordnung NRW

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von albundy69, 17. August 2021.

  1. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #1 albundy69, 17. August 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. August 2021
    Popcorn bereitlegen:

     
    Bergi, pique und redleinad danken dafür.
  2. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Ich schätze PCR Test vorgeschrieben, jedenfalls beim Tanzen isses so... hat er gesaaacht..
    aber abwarten...

    Inzidenz Kennzahlen / Stufen gibbet aktuell keine
     
    kaitu dankt dafür.
  3. Goldfield59

    Goldfield59 Gesperrt

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    Da wird sich nicht ändern die Lusche schließt. Also geimpft haben weiter die ars.... KARTE
     
  4. redleinad

    redleinad Stammschreiber

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    @Goldfield59: Wurde das gesagt bzw geschrieben oder ist das deine Meinung?
     
  5. albundy69

    albundy69 Womanizer

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  6. TheRaincaller

    TheRaincaller Stammschreiber

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    #6 TheRaincaller, 17. August 2021
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2021
    Gerade die Coronaschutzverordnung durchgelesen. Für unser Hobby gibt es zwei einfache Regeln:
    Geschlossen wird nicht. Unter Inzidenz 35 ist alles tutti. Ab 35 heißt heißt es geimpft, genesen oder getestet zu sein - und jetzt kommt's - negativer PCR-Test

    Eigentlich recht angenehm.
     
    rabatz16, Lebowski1234, fab und 5 andere danken dafür.
  7. Der Rumtreiber

    Der Rumtreiber Stammschreiber

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    Was gilt für die Damen:rolleyes:
     
  8. TheRaincaller

    TheRaincaller Stammschreiber

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    Natürlich gelten für die Damen die gleichen Regeln. Geimpft, genesen oder PCR-Test
     
  9. Der Rumtreiber

    Der Rumtreiber Stammschreiber

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  10. newcomer9

    newcomer9 Bekannter Schreiber

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    Ab Freitag gilt folgendes in NRW:

    Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

    3G-Nachweis
    Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

    • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
    • Sport in Innenräumen
    • Innengastronomie
    • Körpernahe Dienstleistungen
    • Beherbergung
    • Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)

    Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

    Somit für Bordelle und Clubs:

    Zutritt für geimpfte und genesene, getestete müssen dann aber einen PCR-Test vorlegen (der kostet Geld)
     
    rabatz16, 28838, fab und 5 andere danken dafür.
  11. redballon

    redballon Stammschreiber

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    PCR Test ist natürlich nicht ohne - sowohl von den Kosten als auch vom Aufwand. Das Ergebnis gibt es ja immer erst nach 24 Std.

    Aber für die Clubs gibt es endlich eine kleine Perspektive (so ganz traue ich dem Braten noch nicht) und es kann wenigstens wieder geöffnet werden.
     
    AND und Feigenblatt danken dafür.
  12. Elrond17

    Elrond17 Gewohnheitstier

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    Prinzipiell ja positiv, hätte ich eigentlich kaum zu hoffen gewagt. Und die neue Verordnung ist ja mal wohltuend eingeschrumpft worden.

    Allerdings fürchte ich, dass es mit diesen Bedingungen auf der Mädelsseite erstmal recht dünn aussehen wird.

    Oder die Clubs schaffen es, PCR-Tests für die nicht geimpften Damen zu organisieren.
     
    frankenberg53, Lutonfreund, pique und 6 andere danken dafür.
  13. Rip

    Rip aka ArabFun6

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    Sieht super aus:)
    Neue Coronaschutzverordnung | Das Landesportal Wir in NRW

    Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
    Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

    Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

    Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.
     
    pique, Pluto, 1907 und 3 andere danken dafür.
  14. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Was mir jetzt nicht 100pro klar ist: Wie sieht es in Puffs mit Inzidenz unter 35 aus?

    Ich verstehe es so, dass dort keinerlei Testpflicht für ungeimpfte besteht. Was meint Ihr?
     
    Bergi, Wet&Dry, Exverlobter und 2 andere danken dafür.
  15. redleinad

    redleinad Stammschreiber

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    Das Problem wird das nicht sein mit dem Impfen sondern, dass es bei Biontech min. 5 und bei Johnson 2 Wochen dauert bis man durch ist.
    D.h., dass mindestens für ein paar Wochen das Angebot zurück geht.

    PCR-Tests sind für die Damen auf lange Sicht unrealistisch. Das wird auch für die 2 Wochen nicht jede machen. Dann ehr Spritze rein und Urlaub
     
  16. Mark Aroni

    Mark Aroni Stammschreiber

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    Dann kann Caro ja jetzt konkurrenzlos im Gold direkt weiterzimmern ;)
     
    Pluto dankt dafür.
  17. redleinad

    redleinad Stammschreiber

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    So liest sich das auf jeden Fall und ich vermute mal wegen Gleichbehandlung und so wird das nicht anders machbar gewesen sein. Vielleicht wollte man keine Klagen mehr
     
    1907 und kaitu danken dafür.
  18. redleinad

    redleinad Stammschreiber

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    Und dann nur noch MMF damit sie alle schafft:eek:
     
  19. TheRaincaller

    TheRaincaller Stammschreiber

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    Das frage ich mich auch. Ich möchte es so lesen, dass unter 35 keinerlei Beschränkungen bestehen, aber ich würde nicht meine Eier drauf verwetten.
    Was wohl entfallen dürfte, ist eine Maskenpflicht, weil die für Clubs und Diskotheken soweit nur geimpfte und PCR-getestete eingelassen werden nicht gilt.
     
  20. heavyman

    heavyman Stammschreiber

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    1907, Chris32, klausi_hans und 2 andere danken dafür.