Gefühlt 100 Mal wurde dieses Argument als Entschuldigung gebracht. Ich finde gerade dies als Skandal, dass einfach die Verordnung/Gesetz oder was immer auch die Notbremse ist, dadurch legitimiert wird und man dann fein raus sein wird, da nach Ablauf desselben erst nachgedacht/entschieden wird. Und niemanden interessiert es dann, weil eben schon gelaufen
Ich gehe mal davon aus, dass das Gericht auch weiß, dass das Gesetz (oder zumindest dieser Passus) zeitlich begrenzt ist und Ende Juni ausläuft und es keinen Sinn ergibt danach ein Urteil zu fällen (egal in welche Richtung dies auch ausfällt). Von daher würde ich von einem Urteil noch im Mai ausgehen.
In 4 Wochen wissen wir mehr! Auf Wiedervorlage! Ansonsten? Ja, ich wüsste auch gerne, ob die Richter für die einstweilige Anordnung streng nach Recht und Gesetz geurteilt haben (wie ich es unterstellen muss) oder ob in ihren Köpfen und Herzen sachfremde Motive waren. Da ich es nicht wissen kann, und allein die zu Papier gebrachte Urteilsbegründung zählt, kann ich mich nur daran halten. Egal was Richter dabei gedacht oder gefühlt haben. Wie bei jedem Gerichtsurteil. Anders gäbe es die Möglichkeit der Rechtssprechung und der Argumentation ja gar nicht mehr. Das Psychologisieren (im weitesten Sinne) von Logik und Sachverhalten nimmt jeder Argumentation die Geltung. (s.a. Psychologismusstreit)
Wie hat der alte Fritz (angeblich) gesagt: er habe keine Angst vor unabhängigen Gerichten, so lange er über die Ernennung und Beförderung der Richter entscheidet.
Gut, gut.... Sicher interessiert es keinen Schwanz mehr. Schliesslich öffnen die Clubs gerade wieder. Dennoch. Erinnert sich einer von euch. Das Verfassungsgericht hatte gerade den Eilantrag zur Notbremse abgelehnt. Hier wurde diskutiert, wie vetrauenswürdig das Gericht ist. Schliesslich war im Urteil ausdrücklich gesagt, dass zur Frage ob die Notbremse mit ihren Grundrechtseingriffen verfassungsgemäss ist, noch nichts gesagt war. Nun sind wir 4 Wochen weiter. Hat jemand was vom Bundesverfassungsgericht gehört?
Ja das dauert erstaunlich lange. Ob das BVerfG noch urteilt, bevor überall die 100er Grenze unterschritten ist, oder bevor das "Notbremsen-Gesetz" Ende Juni sowieso ausläuft? Für mein politisches Verständnis geht es wirklich um was! Klasse Diskussion zum Thema: Keine ‘self-executing’ Ausgangssperre Auszug: (Zitat Anfang) ..... Vielleicht nur die Hoffnung, dass das BVerfG seine seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung zur Freiheit der Person nicht einer falsch verstandenen staatlichen Pandemieräson opfern möge. Möglicherweise bietet Art. 104 GG dem Gericht sogar einen guten Weg, zumindest die hoch umstrittene Ausgangssperre schon formal für unvereinbar mit der Verfassung zu erklären und auf diese Weise schnell einen Beitrag zum Rechtsfrieden zu leisten, ohne sich zu diesem Punkt mit den Details der (Un)Verhältnismäßigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung befassen zu müssen. .... (Zitat Ende)
Das ist schon seit einigen Tagen der Fall. Aktuell ist der Höchststand bei 83,9. Ein Kreis liegt inzwischen sogar bei 0,...irgendwas.