Wie sind Einschränkungen der Grundrechte und der Gewaltenteilung in Deutschland 2021 möglich?

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von Berliner im Pott, 15. April 2021.

  1. Katjusha

    Katjusha Ober-FC-Spammer

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    Ich lese immer nur, daß Eilanträge abgewiesen wurden. Wann gibt es endlich die Hauptsacheverfahren?

    99,9% der Bevölkerung sind vollkommen gesund aber werden trotzdem eingesperrt, weil die Kanzlerin das so beschließt. Das Bundesverfassungsgericht findet das völlig in Ordnung.

    Irgendwo in meinem Bücherregal weint leise ein Geschichtsbuch...
     
    Jeffi24, Magic 1, Raw und eine weitere Person dankt dafür.
  2. Berliner im Pott

    Berliner im Pott relaxed state of mind

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    #42 Berliner im Pott, 6. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    1. Wie finde ich das Urteil?
    Ich finde auch, dass es gute Gründe gibt, gegen das Gesetz zu sein. Und ich hoffe auch auf das Hauptsacheverfahren.

    Andererseits erwarte ich natürlich auch, dass unsere oberste juristische Instanz sachlich differenziert abwägt und nicht persönlichen Befindlichkeiten folgt.

    In der Folgenabwägung für den Eilantrag finde ich, hat das Bundesverfassungsgericht genau das getan: sachlich differenziert die Folgen abgewogen.
    Wer das kritisiert muss sich die Mühe machen in die Argumentation differenziert mit einzusteigen.

    2. Welche Reaktion kritisiere ich?
    Die Enttäuschung über den abgelehnten Eilantrag kann ich gut verstehen, sachlich sind folgende Äusserungen aber Verkürzungen:
    Einfach eigene Befindlichkeit und Betroffenheit gegen das Urteil zu setzen ist nicht überzeugend.
    @Katjusha, du hast zurecht das rhetorische Mittel der Betroffenheit bei Verabschiedung des Gesetzes kritisiert. Jetzt wendest du das gleiche rhetorische Mittel aber zur Kritik der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.


    3. Welche Reaktion finde ich angemessen?
    Es ist natürlich unendlich mühsamer inhaltlich in die Argumentation um die Folgenabwägung einzusteigen, der Text ist schon eine Herausforderung:

    Wie sind Einschränkungen der Grundrechte und der Gewaltenteilung in Deutschland 2021 möglich? #40
    (
    Ich spare jetzt hier weitere längere Zitate aus dem Urteil als Beleg, finde aber schon nötig den Text zu lesen und zu versuchen die Argumente vor allem zur Folgenabwägung zu verstehen.)
     
    Nudelsepp70 und rebane danken dafür.
  3. Hamilcar

    Hamilcar Dammwildjäger

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    Dass Stephan Harbarth nach CDU-Parteiräson entschieden hat, dürfte "nicht offensichtlich unplausibel sein". Er hat damit eine einmalige Chance vertan, seine Unabhängigkeit als Verfassungsrichter zu demonstrieren und eine Sternstunde der Gewaltenteilung in Deutschland verpasst. Von der Hauptsacheentscheidung ist nichts anderes zu erwarten. Was war Trump nicht für die von ihm eingesetzten neuen Richter am Supreme Court gescholten worden! Einmal im Amt erwiesen sich die jedoch als Leute mit Ehre, Anstand und Gewissen, die kurzerhand Recht sprachen und so gar nicht nach Trump's Pfeife tanzten. Gestern hörte ich im DLF, Querdenker und ähnliche Gruppierungen würden jetzt auch in NRW vom Verfassungsschutz beobachtet, da sie die Coronaschutzmaßnahmen der Bundesregierung "verächtlich machen" würden. Erdogan lässt grüßen.. Die eitle LockdownAngi verbittet sich eben Kritik. Womit sie noch nie gut umgehen konnte im Übrigen. Es ist Deutschland hier.
     
    Raw, Katjusha, Magic 1 und 2 andere danken dafür.
  4. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Ich glaube kaum, dass Herr Harbarth dies alleine entschieden hat.
    Wie du sicherlich weißt, werden die Richter am BGH vom Bundestag und Bundesrat gewählt.
    Im BGH gibt es übrigens auch Richter, die von der FDP bzw. Bündnis 90 /Grüne vorgeschlagen wurden.
    Die Mitglieder dieser Fraktionen haben gegen dieses Gesetz geklagt bzw. sich enthalten.
    Wenn es im BGH nach Befindlichkeiten einer Partei gehen würde, würden diese Mitglieder im BGH sicherlich schon etwas dazu sagen.
    Ausschließen kann man das natürlich generell nicht aber hier finde ich den Zusammenhang schon sehr an den Haaren herbeigezogen.
     
    Berliner im Pott, Pluto und Kwebe danken dafür.
  5. albundy69

    albundy69 Womanizer

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  6. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    #46 Harvey, 7. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    Ich fühle mich mit der grundsätzlichen Herangehensweise unseres obersten Gerichts nicht mehr wirklich wohl.
    Das war bisher noch nie so der Fall, sondern ich hatte bisher immer das Gefühl das man zumindest dort unsere Grundrechte gut aufgehoben sind

    Jetzt werden sogar Gesetze ohne wissenschaftliche Evidenz die ein Grundrecht einschränken zunächst mal durchgewunken. Mit der Begründung das sonst ja was schlimmes passieren könnte, falls zufälligerweise der Hintergedanke im Gesetz doch stimmt.

    Aber was soll dies so schlimmes sein, was nicht so oder so schon passiert ist? Es gibt Länder mit Inzidenzen von 400 oder 800 mit weniger Grundrechteinschränkungen und das Leben geht dort ganz normal seinen Weg.

    Das es auch nachwirkenden hat und etwas schlimmes passieren kann, wenn man die Grundrechte wohl nicht mehr so ernst nimmt, scheint gar nicht mehr so wichtig zu sein.
    Und da macht mir Sorgen.

    Mit dieser Begründung könnte der Gesetzgeber uns mit mit immer neuen einschränkenden Gesetzen beglücken die ja vielleicht einen Nutzen haben oder auch nicht, und mal ein paar Monate gelten bis das Gericht sie wieder absägt, woraufhin ein neues Gesetz erfolgt.

    Auch das Signal an den Gesetzgeber das man durch Zeitgewinn bei Gerichten Erfolg hat und somit mit Gesetzen die so oder so nur Monate gelten sollen, automatisch Erfolg hat, auch wenn sie dann Nachträglich noch vom Gericht gekippt werden, wenn sich deren Sinn bereits erfüllt hat.
    Das finde ich Fatal.

    Zumindest lernt man in diesen Zeiten einiges.
    Welche Gesetze im Land möglich sind hat überhaupt gar nix mit der aktuellen Gesinnung der Bürger zu tun oder welche Partei sie wählen. Wie ja immer im Schulen gelehrt wurde.
    Eine kleine Krise reicht schon aus um einiges zu verändern. Und die Veränderung kommt direkt von Oben. Wie wäre es erst bei einer richtig großen Krise?
     
    helfer9, Magic 1, Käpt´n Udo und 3 andere danken dafür.
  7. Hamilcar

    Hamilcar Dammwildjäger

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    Natürlich nicht. Aber seine Stimme hat im 1. Senat, dem er vorsitzt, fraglos ein besonderes Gewicht, gerade bei Entscheidungen von so großer Tragweite will man da nicht gerne den Außenseiter spielen und aus der Reihe tanzen. Anzunehmen, er hätte nicht maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung gehabt l, wäre "unplausibel".
     
  8. Hamilcar

    Hamilcar Dammwildjäger

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    Einen echten Capt'n Trips mag man sich nicht ausmalen. Unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung hängt letztlich an Anstand, Gewissen und Ehrenhaftigkeit von nur 25 Menschen, 1 Kanzler, 16 Ministerpräsidenten und 8 Verfassungsrichtern. Entpuppen die sich alle als gewissenlose Schurken, bleibt nur noch Art 20 Abs 4 GG. Aber ob die Mehrheit der Bevölkerung iSd "Bevölkerungsschutzgesetzes" davon Gebrauch machen würde, wer weiß.. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Bitter, bitter. So haben sich die Väter und wenigen Mütter unsere Verfassung das in Herrenchiemsee mE sicherlich nicht vorgestellt..
     
    Käpt´n Udo dankt dafür.
  9. Berliner im Pott

    Berliner im Pott relaxed state of mind

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    #49 Berliner im Pott, 7. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    Was ist belegt?

    Diese Begründung des BVG.
    Bundesverfassungsgericht - Presse - Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Sonst nichts!

    Die Beratungen des BVG waren nicht öffentlich, ich habe nichts von einem Teilnehmer an den Beratungen gelesen.

    Ich lese als Reaktion Vermutungen, Unter- stellungen, Betroffenheitsäusserungen, Dramatisierungen hinsichtlich des BVG.
    Alles verstehbar, aber für mich eben
    keine sachliche Auseinandersetzung,
    keine begründete Kritik.

    Der von @albundy69 verlinkte Text aus dem Rubicon stellt nur dar, dass es um eine Folgenabwägung ging. Weiter nichts. Und das das Hauptsacheverfahren offen ist. Und das die Worte Artikel und Paragraph mal verwechselt worden seien. Aha!
    Der Inhalt der Folgenabwägung wird
    nicht differenziert argumentierend analysiert.

    Wer liest die Urteilsbegründung? ;)
    Und beschäftigt sich mit deren Gründen?
     
  10. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Na logo. Wir haben uns das alle durchgelesen und wir wissen dank Deiner dritten Wiederholung auch, dass du es für differenziert hälst.

    Andere sehen es als Herumgeschwule aus Parteiräson.
     
    Magic 1 und Käpt´n Udo danken dafür.
  11. Berliner im Pott

    Berliner im Pott relaxed state of mind

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    #51 Berliner im Pott, 7. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    Schön! Dann liefer endlich mal Argumente!
    Der von dir verlinkte Artikel aus dem Rubicon geht jedenfalls auf den Kern der Begründung nicht ein.

    In der Folgeabwägung geht es darum, dass Gründe für einen Eingriff des BVG in die Gewaltenteilung (nämlich die Befugnisse des Gesetzgebers) durch eine einstweilige Anordnung klare Voraussetzungen haben.
    Und genau damit setzt sich die Argumentation differenziert auseinander.

    Nicht mit der Frage des Hauptsacheverfahrens: Ist der Eingriff in die Grundrechte rechtmäßig?


    @Harvey hat damit begonnen sich mit der Folgenabwägung auseinanderzusetzen! :danke:

    (Zitat Anfang) .... Stattdessen findet eine Folgenabwägung statt, in der letztendlich nur untersucht wird, welche Entscheidung des Gerichtes, die gravierenderen negativen Folgen haben würde, wenn die Entscheidung sich im Hauptsacheverfahren als falsch erweist. Was hätte die schlimmeren Auswirkungen – dass die Ausgangssperre zu unrecht weiterhin bestehen oder, dass die Ausgangssperre zu unrecht gekippt werden würde? .... (Zitat Ende)

    Zitat aus:
    Bundesnotbremse: Wie sich das Bundesverfassungsgericht um die Entscheidung drückt
     
  12. rebane

    rebane Stammschreiber

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    Also ein Richter gilt dann als unabhängig, wenn er immer gegen die Meinung der Regierung etc. entscheidet? Oder wenn er so entscheidet, wie es der eigenen Meinung entspricht?
     
    MiRi70 dankt dafür.
  13. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Ich finde zwar keine Stelle, an der Du Argumente für Deine Sicht lieferst, aber ich probiere mal in Kurzform, mein Problem mit der Sache auf den Punkt zu bringen:

    Durch die Argumentation ist das Mittel des Eilantrages ausgehebelt.
    Egal, welche grundrechteverletztende Maßnahme beschlossen wird: Man beruft man sich auf nicht wasserdichte wissenschaftliche Einzelsichten und leitet daraus die Rechtfertigung für eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ab. Mit anderen Worten: Merkel besorgt sich eine Parlamentsmehrheit, übergeht den Bundesrat und hat im Verfassungsgericht einen treuen Wingman, der jeden Widerspruch für ein gewisses Zeitfenster wegbügelt.

    Ich finde die Begründung daher miserabel und ein Indiz dafür, dass die Gottesglauben in den Rettungsanker Judikative ein Irrglaube ist.
     
    Magic 1, Käpt´n Udo und Raw danken dafür.
  14. Berliner im Pott

    Berliner im Pott relaxed state of mind

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    #54 Berliner im Pott, 7. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    Danke @albundy69!

    Ich verstehe es aber so:
    Wissenschaftlich evident ist eben auch nicht, dass eine Ausgangssperre nicht wirkt.
    Und es ist eben auch nicht egal welche grundrechtsverletzende Massnahme
    beschlossen wird. Andere Massnahmen wären ggf. noch eingreifender.

    Also sind die Gründe für eine einstweilige Anordnung nicht schwerwiegend genug, da dem Gesetzgeber ein Entscheidungsspielraum zugestanden werden muss.
    Auch das BVG selbst beschränkt sich im Hinblick auf die Gewaltenteilung. Das BVG ist eben nicht der bessere Gesetzgeber.

    Etwas anderes ist, ob das Gesetz mit seinen Grundrechtseingriffen verfassungskomform ist. Das ist aber Thema des Hauptsacheverfahrens.

    (Zitat Anfang, fett durch BiP):
    ....
    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt. Die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen und in diesem Fall darüber hinaus besonderes Gewicht haben.
    ....
    Der Gesetzgeber betrachtet die Beschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum als ein Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. Der vom Gesetzgeber erwartete Effekt, dass die Ausdehnung privater Zusammenkünfte durch die Ausgangsbeschränkung reduziert wird, ist jedenfalls nicht offensichtlich unplausibel. Es kommt hinzu, dass sich die Einhaltung der flankierenden Ausgangsbeschränkung grundrechtsschonender kontrollieren lässt als die Beschränkung privater Zusammenkünfte in privaten Räumen an sich. Ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, um ihr Ziel zu erreichen, ist fachwissenschaftlich umstritten. Ihre fehlende Eignung ist nicht evident. Der Gesetzgeber verfügt in der Beurteilung, ob die gesetzliche Regelung geeignet ist, um ihr Ziel zu erreichen, über eine Einschätzungsprärogative, die sich sowohl auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse erstreckt als auch auf die etwa erforderliche Prognose und die Wahl der Mittel, um seine Ziele zu erreichen. Auch in der Beurteilung der Erforderlichkeit der Regelung kommt ihm ein Spielraum zu. Andere Mittel, die eine effektive Kontrolle vorhandener Kontaktbeschränkungen und darüber eine Reduktion der Ansteckungsrate ebenso wirksam gewährleisteten, aber weniger intensiv in Grundrechte eingriffen, liegen nicht offensichtlich auf der Hand.
    ....
    Die deshalb nach den strengen Anforderungen an das vorläufige Außervollzugsetzen eines Gesetzes gebotene Folgenabwägung fällt zu Lasten der Beschwerdeführenden aus.
    ....
    (Zitat Ende)

    Zitiert aus:
    Bundesverfassungsgericht - Presse - Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
     
  15. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #55 albundy69, 7. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    Ist doch Unsinn. Sie bewirken nix und sind wegen eh fallender Zahlen auch gar nicht vonnöten.

    Ausser eben bei nächtlichen Fastenparties während Ramadan.

    Das wiederum darf in Deutschland aber wegen Diskriminierung und Religionbsfreiheit nicht angetastet werden. Stattdessen muss das Verfassungsgericht mit auf pseudowissenschaftlichen unbelegten Wahheitchen den Popo hinhalten um die paar letzten Systemgläubigen einen Bären aufzubinden. Die 3 Din A4-Seiten hätte man wie so viele Urteilsbegründungen zuvor auch sofort in den Reisswolf stecken können.

    Sorry Berliner, ich glaube, die haben Dich über Nacht umgedreht, wenn Du darauf reinfällst.:rolleyes:

    Man passt die Sammlung wissenschaftlich getarnter haltloser und stets wechselnder Ansagen dem Zweck an und begründet damit sein einem Jahr in einer Tour vor den Gerichten sinnlose Maßnahmen, so wie beispielsweise Berufsverbote in nicht infrektionstreibenden Branchen. So ist auch die Verwendung der Inzidenzen in Urteilsbegründungen zu werten. Passendes aneinanderpuzzeln willkürlich gewählter Pseudo-Wahrheiten.
     
    Lutonfreund dankt dafür.
  16. Berliner im Pott

    Berliner im Pott relaxed state of mind

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    #56 Berliner im Pott, 7. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    Na ja, die Studienlage ist nicht eindeutig.
    (Ich verzichte jetzt darauf die Diskussion zu wiederholen).

    Ich bin ja auch gegen eine
    Ausgangssperre. Und ich finde auch, dass das Gesetz nicht sein darf, weil es zusehr in Grundrechte eingreift.
    Aber das ist Thema des Hauptsacheverfahrens.

    Vor allem die fehlende Trennung von Gesetzgebung und juristischer Prüfung im Einzelfall für den Freiheitsentzug finde ich katastrophal. Es gibt dann keinen Rechtsschutz mehr für die spezifische Situation.

    Aber das das BVG bei unklarer Studienlage und angesichts des Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers, sich für eine einstweilige Verfügung zurücknimmt, um nicht selbst zum besseren Gesetzgeber zu werden, ist in der Argumentation schwer anzugehen.

    Geschenkt! :D
     
  17. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Ehrlich gesagt: In diesem konkreten Fall befürworte ich sogar, eine Ausgangssperre als "unschuldiger" aufgebrummt zu bekommen, weil es vor einer Debatte schützt, bei der alle nur verlieren können (Religiöse Diskriminierung oder so). Und ich finde den Trick, dass mit einem zeitbegrenzten dikatorisch und auf grenzwertigem Wege verabreichten Lockdown zu ermogeln sogar recht pfiffig. Auch kann man damit leben, dass der linientreue Verfassungsrichter seinen Spielraum ausspielt. Mir isset persönlich Scheissegal, weil ich ab 22 Uhr eh vorm Rechner hänge und meine Kippen auch vor 10 kaufen kann.

    Aber der Glauben, dass unser System der Gewaltenteilung geschützt ist wird gerade durch das von Dir zitierte Pamphlet ad absurdum geführt, denn die kompletten Begründungen sind eben keine mathematischen Weisheiten, sondern einseitige Tagessichten.
     
  18. Berliner im Pott

    Berliner im Pott relaxed state of mind

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    #58 Berliner im Pott, 7. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    Wie sind Einschränkungen der Grundrechte und der Gewaltenteilung in Deutschland 2021 möglich?

    Was soll ad absurdum sein?

    Das das BVG das Gesetz zur Frage der Grundrechte nicht auf Verfassungmässigkeit überprüft? Und somit in der Gewaltenteilung als Judikative die Legislative nicht überprüft?
    Kann schon nicht sein, weil die Frage der Grundrechte erst im Hauptsacheverfahren argumentiert und entschieden wird.

    Ausserdem ist die hier nur anstehende Argumentation zur Folgeabwägung in sich kohärent! Und selbst die Prämissen sind nur schwer angehbar. Insofern ist auch diese Entscheidung nicht beliebig.

    Warten wir doch mal
    das Hauptsacheverfahren ab!
     
  19. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Selten verwette ich beider Eier: Aber ich behaupte mal ganz frei heraus, dass es nie ein Hauptsacheverfahren geben wird. Das ist Mutti ihrem Wingman schuldig und wahrt den Spielraum für künftige Schweinereien.
     
  20. Berliner im Pott

    Berliner im Pott relaxed state of mind

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    Wette gilt! :D
     
    albundy69 dankt dafür.