Werter @mitanu, im Frühjahr treffen wir uns wieder im Puff und keiner wird erkennen können wer der anwesenden Damen und Herren sich hat freiwillig impfen lassen und wer nicht (im Zweifelsfalle sind, zu dem Zeitpunkt, die über 75 jährigen geimpft; also Herren, nicht Damen). Kleiner Tip, Gänsebraten hilft bei Frustbewältigung.
...dein Wort in Gottes (Jens) Ohr... dann würde ich dir im Frühjahr im z.B. LuLa ein leckeres, geistiges Getränk spendieren wollen.
Was habt Ihr eigentlich mit den Vöglein? Fehlts in NRW an(m) Vögeln? Frisst die nowag alle auf? Ok, der war vielleicht plump aber mußte sein.
Hat jemand schon einmal erlebt, gehört, gesehen oder erzählt bekommen, dass eine Verrichtungsstelle amtlich komplett dicht gemacht wurde mit amtlichem Siegel und damit dem Besitzer, Betreiber oder Mieter der Zutritt zur Lokation verboten wurde? An die Juristen: Ist das eigentlich gestattet? Das ist doch kein Tatort, wo Spuren beseitigt werden könnten. Schießt da das Ordnungsamt nicht gehörig über das Ziel hinaus, zumal schon groß ein Schild am Eingang hängt, dass das Etablissement zumindest bis zum 30.11.2020 geschlossen ist?
Für diesen Fall prophezeite ich allerdings einen Volksaufstand, das werden sich selbst Pharma Lobbyisten wie Spahn und Konsorten sehr genau überlegen. Ich kenne kaum jemanden, der sich diese Impfung reinziehen möchte.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass man Einzel-Wohnungen wirklich auf dem Wege abriegeln darf, wenn Damen dort tatsächlich ihren Wohnsitz haben und die Anzahl der Damen nicht auf den Betrieb einer Illegalen Prostitutionsätte schließen lässt (Mind. 2 Weiber die dort ihre Dienste anbieten). Diese Vorstellung basiert aber nur auf meinem Rechtsgefühl. Ich habe so etwas nur am Vulkan gesehen, dort ging es aber meines Wissens um irgendwelche offenen Zahlungen. Ein Bekannter sagt auf Nachfrage, dass das auch bei Schrottimmobilien voller Ratten der Stahlstraße der Fall war. Dort konnten Handwerker aber arbeiten.Eklatante Branschutzverstöße usw. könnte ich mir auch als Grund vorstellen. Google liefert auf die Schnelle folgende Fallbeispiele: Videokabine aufgrund faktischer Nutzung als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung einzuordnen Neues aus dem Hans - Sachs - Haus: Behördenübergreifende Kontrollaktion * Fünf Festnahmen * https://openjur.de/u/2172783.htmlht...rostitutionsstaette-in-kastel-versiegelt.html Prostitution trotz Corona: Ordnungsamt schließt Hotel Du würdest sicherlich nicht nachfragen, wenn Du keinen aktuellen Fall hättest. Beschreibe den doch bitte mal.
@albundy69 Oh ja. Brandschutz! Das passt immer, wenn man nichts anderes findet. So wie überhöhte Geschwindigkeit bei Unfällen. Wenn 3 Autos an der Ampel stehen und der hinterste aufrollt: Überhöhte Geschwindigkeit. Was sonst?
Wieso? Dein Vögelein hat doch gar keinen Stuss erzählt, sodass ich keinen Grund sehe, es zu schlachten. Erfreue Dich an dem niedlichen Tier. Gerade zu Zeiten des Lockdowns leistet es Dir Gesellschaft, da im selben Haushalt lebend, und vertreibt wenigsten etwas die Langeweile bis die Clubs wieder öffnen.
hey @mitanu : Im LuLa gibt man ein Zimmer aus statt Alkohol. Das Geistige hat dort eher keinen Zutritt.
@Dr. No: Ich weiß von LuLaLev dass es während der Schließung die hintere Abflughalle neu dazubekam, die irgendwer ja gehandwerkert haben muss. Auch standen dann die ex-Freude-Sofas drin, die irgendwer während Lockdown I aus der Freude abgezogen haben und dort reingebracht haben muss. Auch mit den Renovierungen im Sky wurde noch zu Lockdown-Zeiten begonnen. Am Aldi habe ich mal während Lockdown I das Putzkommando reingehen sehen, was ja auch Sinn macht. Und wenn man an so einige Clubs denkt: Deren Pflanzen, Pools, etc., werden sich ohne Pflege sicher nicht halten, und Legionellen in den Rohrleitungen des Pools sind ein Scheiss, den wollen wir alle nicht haben, da man die nur schwer wieder herausbekommt. Die könnten sonst Aktionen aus dem Bundesseuchengesetz hervorrufen. Die Liste ist vermutlich sehr leicht verlängerbar.
Da kann ich nur zustimmen. Es können viele merkwürdige Dinge passieren, wenn eine Location unbeaufsichtigt ist.
Ich habe einen konkreten Fall, den ich aber nicht öffentlich zur Diskussion stellen möchte, um dem*r Betreiber*in nicht noch eventuell zusätzlichen Ärger mit dem Ordnungsamt zu verschaffen. Die Person muss selbst wissen, wie sie damit umgeht. Ich würde mich jedenfalls mit allen juristischen Möglichkeiten zur Wehr setzen.
Hmmm. Das ist wirklich schwierig zu beurteilen, könnten sich die Juristen mal genau durchlesen. Unter § 2 Allgemeine Grundsätze ist es wohl zunächst mal verboten, weil es nicht erlaubt ist. " (1) Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist oder die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist. Im öffentlichen Raum ist ein Zusammentreffen von Personen nur zulässig, wenn nach den nachfolgenden Regelungen der Mindestabstand unterschritten werden darf oder wenn das Zusammentreffen nach anderen Vorschriften dieser Verordnung unter Wahrung des Mindestabstands ausdrücklich zulässig ist. Im Bussgeldkatalog ist es nicht explizit aufgeführt, auch wenn teilnahmen die dort aufgeführt sind jeweils 250 EUR Kosten. Es könnte aber vielleicht folgendes gelten unter II aufgeführt: " Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen alle anderen, nicht unter Ziffer I aufgeführten Ge- oder Verbote in der CoronaSchVO stellen Ordnungswidrigkeiten dar, falls eine vollziehbare Anordnung, den Verstoß zu beenden, missachtet wird (§ 18 Absatz 3 CoronaSchVO). Die Vollziehbarkeit solcher Anordnungen besteht unmittelbar kraft Gesetzes (§ 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG). - 5 - Derartige Verstöße sind mit einer Geldbuße in Höhe eines Regelsatzes von 500 Euro zu ahnden."
Ficken in einer Wohnung betrifft nicht den öffentlichen Raum, die Passage II tritt auch nicht in Kraft, weil nicht die Inanspruchnahme, sondern nur das Erbringen sexueller Dienstleistungen durch die Verordnung erfasst wird. Was mir noch einfällt: Rückverfolgbarkeit. Falsche Kontaktangaben: 250,-. Sind Angaben falsch, wenn sie gar nicht erfasst werden?
ach ja, einen hab ich noch. Betrifft Sportficker wie apricope oder Haaland: Teilnahme an Freizeit- und Amateursportbetrieb : 250
Hört sich für mich so an, als wenn die mir im Zweifelsfall sagen müssten: "Hose hoch und raus hier" und nur wenn ich dem nicht umgehend folge leiste, dann wird das Bußgeld von 500 Euro fällig. Da müsste es also noch ne andere Regelung für die Verstöße an sich geben. Hier hätten wir schonmal Teilnahme an Gangbang Parties abgedeckt