„...kenne zahlreiche die den Scheiss live miterlebt und Nachbarn zu Grabe getragen haben. Meine Schwester arbeitet in einer Klinik und erlebt den Mist Tag für Tag. Ich hatte auch die Hoffnung dass die Krankheitsverläufe besser im Griff sind, aber die aktuellen Verläufe werden wieder gerade sehr heftig.“ Ich würde lieber mal direkt mit deiner Schwester reden als mit Dir. Sie würde mir eine völlig andere Sichtweise vermitteln, als alle meine Verwandten und Bekannten in den fraglichen Branchen. Alles anders als in meinem Umfeld und meiner persönlichen Erlebenswelt, wo kein Einziger irgendjemand wegen Corona zu Grabe getragen hat.
Verständlich dass die Gemüter heute Abend erregt sind. Lasst uns hier mal trotzdem kein neues allgemeines Corona- Thema aufmachen.
Im Unterschied zu Dr.Osten verdient Dr.Köhnlein allerdings auch nicht an jedem der zigmillionen durchgeführten Tests kräftig mit. Und Köhnlein hat auch nicht, anders als Dr.Osten, vor elf Jahren schon einmal zusammen mit RKI und WHO versucht, mittels Massenhysterie eine normale Grippeerkrankung zu einer globalen Pandemie aufzuplustern.
....das führt nämlich nur dazu, dass wir uns hier die Köppe einhauen, wenns die nächsten Wochen nix anderes zu berichten gibt. Lasset uns Ruhe gönnen.
Ich habe ne lange Anfahrt in die Clubs nach NRW aus Hessen und hoffe, dass die Sa/So noch offen haben und nicht der dortige Bürgermeister noch ein Exempel statuieren will. Bei mir waren es 3 Tage Halsschmerzen, die ich brav daheim auskuriert habe, danach war die Malaisse vorbei ...
Hr.Kubicki rät zur Klage.... Corona-Maßnahmen und Schließungen: Kubicki rät zur Klage Sollten einige evtl. machen, bevor wie der "Meister" in Bayern den Katastrophenfall ausrufen will und dann evtl. welche nachziehen. Dann ist erstmal nichts mehr mit klagen sowie ich das verstanden habe.
Nicht nur Herr Kubicki - der übrigens ein hervorragender Anwalt ist-, sondern auch der lawblog von Udo Vetter: Lockdown für die einen, Regelbetrieb für die anderen Auch Prof. Dr. Alexander Thiele hat massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit: Gerichte: Wie urteilen über den Lockdown light? Die Argumente für den Gastronom, der alles getan hat, um ein Superhygienekonzept zu erstellen und zu realisieren, gelten mE genauso für Bordelliers. Der Friseur darf meinen Schnäutzer beschneiden, aber ich darf nicht ne bemundschutzte Else mit Schniedelwutzschutz von hinten in die Muschi stoßen? Ja wo simmer denn!
Vielleicht hat das alles bald ein Ende. Der Kracher aus Österreich: Viele Maßnahmen inkl. Lockdown verfassungswidrig. Staat muss haften. Ein Traum: Vielleicht ein Hoffnungsschimmer.
Der Solmecke hat Recht. Vieles von dem, was jetzt verboten wird, ist schon vorher von Gerichten gekippt worden.
Würde ich sogerne auch tätigen.Aber geht nicht. Weil sonst werden wir den Mist nie los.Hoffentlich nächstes Jahr da will ich ZIMMERN eins nach dem anderen.
Die neue Verordnung ab 02.11. ist schon da: https://www.land.nrw/sites/default/...ronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf § 10 (2) Demnach ist Prostitution nicht komplett verboten. Escort und Privatempfang sind nicht aufgeführt.
ich denke das dies aber mit "Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen." ähnlichen Einrichtungen gedeckt ist.
Schaut mal genau rein in die neue Verordnung: §10 Absatz 2 ,in dem es um Bordelle & Co. geht, ist der einzige Absatz in dem kein Enddatum genannt ist
Sehenswert in diesem Zusammenhang folgende Rede von Lindner(FDP). Gestern, nachdem das Parlament die Maßnahmen vorgesetzt bekam:
Das ist jetzt aber Wortklauberei ohne Sicherheit eines Wiedereröffnungsdatums. Bei Ablauf der Verordnung wird es eine neue geben. Dort kann drin stehen was will, weil keine klaren Aussagen über die Messkriterien getätigt wurden, sondern das übliche dehnbare Wischiwaschi: Bleibt nur zu hinterfragen, was in den Köppen der Leute vorgeht, dass einzig bei den Fick-Nahen Betriebsformen eben kein explizit angestrebtes Enddatum formuliert wird. Wir dürfen uns alle unseren Teil selbst denken. Dass es versehentlich vergessen wurde darf man wohl ausschließen.