Ab Montag darf Baden-Württemberg wieder loslegen: VGH Baden-Württemberg: Corona-Verordnung - Schließung von Prostitutionsstätten seit März 2020 mittlerweile unverhältnismäßig - Metropolnews.info
Von wegen Hessen vorn ... kann es vielleicht sein, dass Bouffier Kanzlerkandidat wird? Gemäß seinem Nachnahmen hat er ja wohl einen Migrationshintergrund.
Der Beschluß klingt eher so als sei nur ein LH-artiger Betrieb der Prostitutionsstätten möglich, und der Zwang zur Vorlage des Personalausweises zumindest wahrscheinlich... also ähnlich wie derzeit in RLP, und nur eine schwache Alternative zu NRW, Schweiz und Österreich...
Anders als bei anderen Urteilen liefert dieser Beschluss konkrete Hinweise an den Gestzgeber, wo man in der letztendlichen Verordnung ansetzen muss, um mit der aktuellen Infektionslage umzugehen. Ich denke mal, Passkontrolle oder eine sichere App ist vorprogrammiert. Der Passus 1:1 bezieht sich aber nach meinem Verständnis auf die reine sexuelle Dienstleistung. Ich würde als Saunaclub daher bis zum Erscheinen der Verordnung nicht alle Hoffnungen begraben. Ein wenig optimistisch stimmt mich auch der Verweis auf bereits durchgeführte Öffnungen, die sich bisher nicht als Superspreading-Herd erwiesen haben.
Was mE ein Novum in Deutschland wäre? Das ist die Frage... In der Tat. Da wurden anscheinend die Öffnungen in NRW, Berlin, TH, Niedersachsen usw. aufmerksam verfolgt.
In NRW liest sich die Geschichte mit 1:1 so: Mit Raum ist dort das Fickzimmer gemeint. In RLP bezieht es sich auf den ganzen Puff. In ein paar Tagen sind wir schlauer.
FKK Aphrodite kündigt die Wiedereröffnung pünktlich am 12. Oktober an: FKK Aphrodite (Since1991) | Aktionen
Doña Carmen e.V. sieht die Genehmigung nur für erotische Dienste ohne Geschlechtsverkehr vor: Pressemitteilung – Gericht kippt endlich Bordellverbot in Baden-Württemberg: – Doña Carmen e.V. Zitat:
Es gibt mangels konkreter Landesverordnung unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Sicht der Doña Carmen bzgl. eines Verbotes von GV in BW korrekt ist. Ich verweise da auf die Alternativ-Interpretation des Blogger Howard Chance, der dazu folgendes sagt: Verbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter Auflagen
Corona-Verordnung des Landes in der ab 11. Oktober 2020 gültigen Fassung: https://www.baden-wuerttemberg.de/f..._CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_201011.pdf Genau wie in der vorherigen Version der VO.
Hi, ich dachte, mich trifft der Schlag. Aber es scheint so, als hat BW einfach nur auf das Neu Tippen verzichtet. Der Hinweis auf die Öffnung ist aber auf der Seite versteckt. Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen Dort etwas tiefer stehts dann folgendermaßen:
Anbei noch die kompetente Deutung von Howi: Prostitution 2020 - Neue Verordnung Baden-Württemberg - Umsetzbar!
Corona-Verordnung des Landes in der ab 12. Oktober 2020 gültigen Fassung: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus Das finde ich interessant:
Corona-Verordnung des Landes in der ab 28. Juni 2021 gültigen Fassung: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_9.CoronaVO.pdf
Diese Info ist mir neu: Wer noch keinen digitalen Nachweis für seine Corona-Impfung hat, muss sich sputen: Der gelbe Impfpass reicht nach der neuen Corona-Verordnung für den Zugang zu sogenannten 2G- oder 2G-plus-Veranstaltungen nicht mehr aus, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorliegen. Das soll "bis zu einem gewissen Grad mehr Sicherheit vor Impfpass-Fälschungen" bringen, erläuterte ein Sprecher. Zuvor hatte die "Heilbronner Stimme" (Donnerstag) darüber berichtet. Bürgerinnen und Bürger haben nach Angaben des Sprechers noch bis 1. Dezember die Möglichkeit, sich einen sogenannten QR-Code ausstellen zu lassen. Aktueller Artikel NTV Erstquelle Heilbronner Stimme Sam Betrifft nur BaWü, Link zu NTV und Heilbronner Stimme ergänzt #TG03
wenn man doch nur lesen könnte... "Für Menschen, die kein Smartphone haben, kann der QR-Code auch einfach ausgedruckt mitgeführt werden."
Prostitution in Baden-Württemberg bleibt weiterhin erlaubt. Siehe letzte Seite: https://www.baden-wuerttemberg.de/f...infos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf