Geselliges miteinander fällt dann wohl bis zum Impfstoff aus; Jetzt heißt es dann die Dame seiner Wahl telefonisch terminieren und dann rein ins Vergnügen,der Smalltalk mit anderen Gästen findet wohl auf dem Parkplatz oder einem Café in der Nähe statt...immerhin dürfen wir wieder,die evtl Nutzung des Thekenbereichs wird zu klären sein.
Alkohol gabs doch im Luderland nie. Terminvereinbarung: man ruft halt an, sobald man sich im Auto gesetzt hat an und macht einen Termin. Belibt aber dann die Sache mit dem Perso, das muss sich jeder selbst überlegen, was er davon hält. Ist es in der Schweiz nicht auch so dass man sein Perso zeigen muss?
Die Telefonische Terminvereinbarung würde in Clubs nur funktionieren wenn man dort vor Ort wenn man eine DL bucht einmal durchbimmeln muss im CLub, wegen der Telefonnummer. So geschehen in der Schweiz alles andere wäre in der Tat wohl nicht praktikabel. Dann kann es gleich lassen und lieber gleich zu machen und es nochmal auf den Rechtsweg versuchen..
Wenn ich mich hier so durch die Themen blättere frage ich mich was ist hier nur los? Erst kann es keinem schnell schnell genug gehen dass die Clubs wieder öffnen und in der Zwischenzeit werden völlig überteuerte Preise bei teilweise deutlich geringerer Leistung in abgewrackten Rumänenbunkern hingeblättert. Und jetzt, die ersten Clubs öffnen wieder, wird kollektiv gejammert. Oh da ist ja Maskenpflicht Ich will aber keine Kontaktdaten abgeben!! Und schon mal gar nicht will ich meinen Ausweis vorzeigen. Telefonnummerncheck kommt auf gar keinen Fall in Frage. Wie? Kein Essen im Club? Skandal!! Keine Sauna??? Absolutes NoGo. Die Liste ließe sich beliebig fortführen.... Seid doch einfach mal froh, dass nun so nach und nach die Clubs öffnen und die Mädels dort wieder einfliegen werden um euch in eurem Lieblingsclub wieder zur Verfügung zu stehen. Ich sehe das, was derzeit in den Clubs geschieht, als einen ersten deutlichen Schritt in die richtige Richtung. Den uneingeschränkten PreCorona Zustand werden wir doch eh frühestens dann wieder erreichen sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht. Oder hat jemand das tatsächlich jetzt schon erwartet?
Sagen wir mal so: Hätte mir vor einer Woche jemand das Niedersachsenkonzept wortgleich für NRW angeboten hätte ich zugeschlagen und wäre wahrscheinlich bereit gewesen, mein rechtes Ei und eine Niere dafür zu spenden.
Al, es geht soweit in die richtige Richtung keine Frage. Gut, dass Du nicht gewettet hast... Mal Butter bei die Fische... im März April war schon alles kacke und illegal... danach ging es doch weiter wie vorher hinter verschlossener tür... und immer noch illegal...und hatten wir Zahlen wie andere Länder... und heute immer noch nicht ....damit will ich das nicht verharmlosen.. aber wenn sich Bert dahinstellt...heute würden keine frisöre zu machen usw usw usw fickt sauft so lange es geht
Ich überlege gerade, inwieweit es eine Rolle spielen könnte, dass die Landesregierung in NRW es zugelassen hat, dass aufgrund des Urteils einige Tage (bis zum Erlass einer neuen CSV) quasi ein corona-rechtsfreier Raum geherrscht hat. Ganz sicher bin ich mir über die Rechtslage dabei noch nicht. Aber folgende Überlegungen könnte man ja schon mal anstellen: Entscheidend nach dem Beschluss des OVG NRW ist ja die Verhältnismäßigkeit. Verhältnismäßig heisst geeignet, erforderlich und angemessen. Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland) – Wikipedia Dem muss die neue Regelung entsprechen. Schauen wir uns dazu mal beispielhaft die NS-Verordnung an, die Al verlinkt hat. Geeignet - vermutlich ja, da dürfte wenig daran auszusetzen sein Erforderlich - hätte ich schon eher Schwierigkeiten, da mir persönlich nicht ganz klar ist, weshalb die telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein soll. Im Fitnessstudio und im Restaurant geht es ja auch ohne. Und Massenaufläufe im Club oder im LH könnte man durch Zutrittsbegrenzungen der Besucher regeln. Das ist ja auch in Geschäften so üblich und wäre meiner Ansicht nach ein milderes Mittel, welches die telefonische Terminvereinbarung überflüssig macht. Gleiches gilt für die PA-Pflicht. Ein Anruf auf dem Handy zur Verifizierung würde ausreichen und wäre auch ein milderes Mittel, welches die Vorlage des PA überflüssig macht. Angemessen - auch da hätte ich Probleme. Wenn der Verordnungsgeber eine solche Lücke lässt und nicht unverzüglich nach dem Urteil reagiert, muss er auf die zwischenzeitlich von den Betreibern erarbeiteten Hygienekonzepte Rücksicht nehmen und kann nicht von oben herab im Gutsherrenstil plötzlich eine neue Verordnung bringen, die alle bisher geplanten Maßnahmen zunichte macht. Der Bürger/Betreiber muss schliesslich auf das Handeln der Verwaltung vertrauen können. Das betrifft insbesondere diejenigen Betreiber, die mit dem Gesundheitsamt schon Informationen zum Hygienekonzept ausgetauscht haben und dort in gutem Kontakt und guter Zusammenarbeit stehen. Zudem muss die neue CSV wirtschaftlich Sinn machen, also tatsächlich dazu führen können, dass geöffnet werden kann. Wenn die Einschränkungen so weit gehen, dass ein Club unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gar nicht mehr öffnen kann, weil die Kunden dann ausbleiben würden, wäre die Landesregierung über das Ziel hinaus geschossen.
Muss sie diesen Gesichtspunkt wirklich beachten? Ich verweise da nur auf andere Öffnungsszenarien wie in Sparten der Gastronomie.
Wird aber von der Regierung (wie man an den vielen Gerichtsurteilen sieht) wohl nicht mit einbezogen; man "regiert durch", bis es wieder eins auf die Mütze gibt; das dauert aber immer eine gewisse Zeit
Ganz sicher bin ich mir dabei nicht. Das heisst, ich kann jetzt nicht ein entsprechendes Urteil liefern, bei dem ein Verwaltungsgericht dies mal so explizit gesagt hat. Was ich aber schon sagen kann, ist dass es einen Vertrauensschutz des Bürgers in das Handeln des Gesetzgebers und der Verwaltung gibt. Und dieser Vertrauensschutz muss schon berücksichtigt werden. Wie hoch das Vertrauen bei ein paar Tagen sein darf, kann man natürlich unterschiedlich bewerten. Man könnte einerseits sagen, die Betreiber hätten ja noch ein paar Tage warten können. Man könnte aber auch andererseits sagen, dass es sich um eine Krisensituation handelt mit ernsthaften Gefahren und dass der Gesetzgeber dann sofort handeln muss. Zumal der Rechtsstreit hier vor dem VG und OVG ja schon eine Zeit lief und der Gesetzgeber damit rechnen musste, dass die CSV ausser Kraft gesetzt wurde. Da wäre es für das Land NRW zumutbar gewesen, schon einen Plan B in der Schublade zu haben. Das halte ich eher für relevant. Zitat aus Wikipedia zur Angemessenheit (Link siehe oben): „Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorzunehmen. Dabei sind vor allem verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Grundrechte zu berücksichtigen.“ Mit Grundrecht ist hier natürlich auch das Recht auf Berufsfreiheit und das Recht auf Gleichbehandlung gemeint.
Das ist richtig. Aber ich denke, man darf als Regierung durchaus mal vom Gericht einen „auf die Mütze“ kriegen. Dafür sind die Gerichte ja auch da. Und gerade bei so einem komplexen Thema wie hier. Wenn das allerdings zweimal oder öfter passiert, wird es für die Regierung schon unangenehm, da dann möglicherweise auch Regressforderungen drohen könnten. Allerdings unter hohen Voraussetzungen. Ich denke trotzdem, dass die Regierung sich schon genau überlegen wird, ob sie da nochmal in die Schlagzeilen kommen will.
Terminvereinbarung gibt es schon Immer, zumindest im golden time. Suche mir die Herzdame aus, sie macht dann einen Termin zur zimmernutzung, sobald einer frei ist, kommt sie wieder.
Sachsen-Anhalt öffnet Prostitutionsstätten. Landespressekonferenz vom 15. September 2020: 11:34 bis 12:06 Achte Verordnung, § 4 (2): https://coronavirus.sachsen-anhalt.....20_8._SARS-CoV-2-Eindaemmungsverordnung_.pdf Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig. Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeuge ab sofort. Prostitutionsverastaltungen nur ab 1. November 2020.
Thailand will wieder Langzeit-Touristen ins Land lassen Bangkok (dpa) - Thailand will erstmals seit März wieder Touristen ins Land lassen - allerdings nur Langzeit-Urlauber, die demnächst ein entsprechendes Visum beantragen können. Zudem müssen die ausländischen Besucher zwei Wochen in staatliche Quarantäne, bevor sie ihre mehrmonatigen Ferien starten können. Einem entsprechenden Plan hat nun das Kabinett in Bangkok zugestimmt. Das Langzeit-Visum soll für 90 Tage gültig sein und kann zwei Mal verlängert werden, wie die Zeitung «Bangkok Post» unter Berufung auf die Behörden berichtete. Nach der Quarantäne dürfen die Urlauber den Plänen zufolge frei im Land herumreisen. Einzelheiten sollen jetzt vom thailändischen Zentrum für die Verwaltung der Covid-19-Situation erarbeitet werden. Ziel sei es, bis zu 1200 Besucher pro Monat in dem beliebten Urlaubsland zu begrüßen und so etwa eine Milliarde Baht (27 Millionen Euro) monatlich zu generieren, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Traisulee Traisaranakul. Möglicherweise könnten erste Langzeit-Gäste bereits im Oktober anreisen, hieß es.