Umfrage - Wann werden Puffs wieder hochgefahren?

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von FreierMeier2.0, 7. April 2020.

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Wann werden die Puffs wieder hochgefahren

  1. Ab dem 19.4 - da ist es vorbei mit Corona oder die vergessen einfach was neues zu verabschieden

    5 Stimme(n)
    1,2%
  2. Anfang Mai

    3 Stimme(n)
    0,7%
  3. Mitte Mai

    5 Stimme(n)
    1,2%
  4. Anfang Juni

    19 Stimme(n)
    4,5%
  5. Anfang Juli

    30 Stimme(n)
    7,1%
  6. August/September

    86 Stimme(n)
    20,2%
  7. Oktober/November

    80 Stimme(n)
    18,8%
  8. Dez 20/ Jan 21 / Feb 21

    93 Stimme(n)
    21,9%
  9. Später

    77 Stimme(n)
    18,1%
  10. Gar nicht mehr

    27 Stimme(n)
    6,4%
  1. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #521 albundy69, 8. Juli 2020
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Juli 2020
    Zu Elronds Gerichtsurteil über Diskotheken und "Clubs" im Sinne von Musikclubs würde ich jetzt keinen unmittelbare Übertragbarkeit auf Prostitutionsstätten ableiten....

    ... Bordelle oder Saunaclubs im Speziellen könnte man durchaus näher in die Rubrik Bars einordnen, je nachdem, welcher Richter bei der Klärung das Zepter schwingt.
     
    Chris32, Pluto, Elrond17 und 3 andere danken dafür.
  2. Elrond17

    Elrond17 Gewohnheitstier

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    Wo die Wälder noch rauschen
    Oder als Theater :D
    Genug zu schauen gibt es ja normalerweise... ;)

    Oh Mann, ich will einen Funken Hoffnung haben, dass die Clubs bald wieder aufmachen.
     
    Chris32, Pluto und nowak danken dafür.
  3. 27971

    27971 Guest

    Schweiz, Österreich, Niederlande, Belgien...

    In Thailand haben die Bars auch wieder auf (... das Problem ist halt die Anreise)
     
    Pluto und NRWNET danken dafür.
  4. kaitu

    kaitu Stammschreiber

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  5. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    § 10 (1)
    Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden An- gebote sind untersagt:
    1. Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen,
    2. sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnli-
    chen Einrichtungen.“


    Leider. Gilt bis 15.07.2020.

    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-07-01_coronaschvo_vom_01.07.2020.pdf
     
    spanier, Champollion und 27971 danken dafür.
  6. kaitu

    kaitu Stammschreiber

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  7. Käpt´n Udo

    Käpt´n Udo KuschelBärKapitän

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    Fallbeispiel:
    • Ich bin einsam und bestelle mir ein nettes Mädchen (oder besuche sie) um ihr meine Bildersammlung (früher Breifmarken :rolleyes: ) zu zeigen
    • Das Mädchen will sich natürlich ihre Freizeit finanziell entlohnen lassen
    • Das Mädchen ist so süß und ich so charmant, dass plötzliche Geilheit aufkommt und wir :fruitsex:
    Ich bin verwirrt, dass dies im 21 Jahrhundert in der westlichen Welt verboten sein soll :tasse:
     
    frauenfreund71 dankt dafür.
  8. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Man merkt, dass du kein Bürokrat bist :D
    Die denken da ganz einfach:
    Prostitution = Sex gegen Geld.
    Ergo:
    1. Hat Sex stattgefunden?
    2. Ist Geld geflossen?

    Nach der Briefmarkensammlung fragt da keiner.

    Und die Ausrede, man wolle doch nur hilflosen und wenig bekleideten Mädchen am Strassenrand eine Mitfahrgelegenheit zu H&M geben, damit die sich dort mal was Vernünftiges zum Anziehen kaufen, wirkt leider auch nicht. :)
    Sieht also eher schlecht aus :(
     
    Rip, Harvey, 27971 und eine weitere Person dankt dafür.
  9. 27971

    27971 Guest

    #529 27971, 9. Juli 2020
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Juli 2020
    Die Justiz anderer Bundersländer sieht das offensichtlich etwas anders: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat neulich entschieden daß Escort-Damen ihre Kunden treffen dürfen, wenn sie dies bei ihnen zu Hause oder in Hotels tun. Gilt zumindest für Mecklenburg-Vorpommern und zumindest vorerst (das Ministerium hat bereits Berufung eingelegt).

    Gericht erlaubt Escort-Service trotz Corona


    "Dabei geht es laut Gericht um entgeltliche sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Bordellen und "unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen". Die von der Landesregierung erlassene Verordnung zum Schutz gegen Corona-Infektionen in der Fassung vom 23. Juni untersage diese Art der Berufstätigkeit nicht, urteilte das Gericht."

    Wenn man ein Klubmädel von früher kennt, kann man sie dort also als "Escort" im Hotel oder bei ihr zuhause ganz legal gegen Geld poppen. Da erhebt sich die Frage:

    Warum nicht auch im Freien? (Weniger Ansteckungsgefahr)
    Warum nicht im Auto oder in der Wohnung des Freiers? (Gleiche Ansteckungsgefahr wie im Hotel oder beim Mädel)

    ---

    Ansonsten scheint die Logik zu sein daß man 1:1 Begegnungen zwischen Hure und Freier wg. des dabei relativ geringen Risikos neuer Massenansteckungen toleriert, dagegen n:m Begegnungen (d. h. mehrere Freier treffen in engen, geschlossenen Räumen eines Bordellbetriebs auf mehrere Prostitutierte) wegen des dann um mind. eine Größenordnung höheren Verbreitungsrisikos nicht.

    Dieser Ansatz läßt sich (leider) nachvollziehen...
     
    Biber1804, Rip, frauenfreund71 und 5 andere danken dafür.
  10. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Das ist richtig, aber leider schon passé.
    Ich hatte mich auch gewundert, weshalb man da in Berufung geht, anstatt einfach die Verordnung zu ändern. Genau das hat man dann aber getan, so dass in MV jetzt die Verordnung vom 07.07.2020 gilt. Dort heisst es unter § 2 (30) jetzt:
    Prostitution ist untersagt. Das Prostitutionsgewerbe ist für den Publikumsverkehr geschlossen.“

    https://www.regierung-mv.de/static/...teien/Downloads/GVOBL. Nr.46 v. 09.7.2020.pdf

    Damit hat sich das mit Escort in MV erledigt.
    Zwar ist die aktuelle Verordnung meiner Ansicht nach auch nicht rechtmäßig. Aber da müsste erst wieder jemand klagen.
     
  11. 27971

    27971 Guest

    Die Klubs in Deutschland machen wieder auf!

    ... zumindest einige, und leider nur für einen Tag der offenen Tür

    Trotzdem vielleicht keine schlechte Gelegenheit um den Klub-Blues und die Entzugserscheinungen zumindest für einen Tag ein bisschen zu lindern...

    In manchen Klubs sollen auch SDLs anwesend sein - nein, leider ist kein Sex möglich, sondern nur "Infos zur Sexarbeit, Hygienemaßnahmen, Gespräche mit Sexarbeiter*innen und Betreiber*innen".

    Und es wäre natürlich auch eine ganz abwegige Idee mit den Mädels dann mal kurz privat zu plaudern und eventuell Telefonnummern auszutauschen - sowas sollte man echt nicht tun... :D
     
    Käpt´n Udo, helfer9 und frauenfreund71 danken dafür.
  12. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Super Idee. Nur leider ist sind Rheinland und Ruhrgebiet bei den teilnehmenden Betrieben eher unterrepräsentiert. Vielleicht tut sich da ja noch was.
     
    Lebowski1234 dankt dafür.
  13. 27971

    27971 Guest

    Klubs können sich noch anmelden... vielleicht als Anregung für eventuell hier mitlesende NRW-Betreiber? ;-)
     
    Perla und frauenfreund71 danken dafür.
  14. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    "Achtung! An diesem Tag – Kein Sex! Nur Informationen!"
    Bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass an den anderen Tagen Sex erlaubt ist, oder???
     
  15. pcpopper

    pcpopper Stammschreiber

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    Du denkst leider zu weit.
    Ich verstehe es als: Nur gucken, nicht anfassen.
     
    Käpt´n Udo dankt dafür.
  16. haiskin

    haiskin Stammschreiber

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    Warum hat niemand vorher mal die Richter in einen Club eingeladen. Dann wüßten sie , wie es da wirklich zugeht.
    Aber jetzt haben die alle geschlossen und es ist zu spät.
    Nie dagewesen, aber entscheiden wollen. Clubs mit Diskotheken zu vergleichen ist voll daneben.

    Die Sitze in den Clubs haben doch alle mit Anstand den nötigen Abstand. Die Ansteckungsgefahr, verursacht durch geile Titten, ist da eine andere, um zum Kasper zu werden. Wird dann aber nicht zur Pandemie.
    Übrigens ist die Trefferquote in Clubs viel höher, als in der Disco. In der Disco eine Mietze abzuschleppen dauert wesentlich länger, als im Club - Ansteckungsgefahr- und kann auf Jahre viel teurer werden. Da ist die Ansteckungsgefahr auch höher und die Luft in der Disco ist eventuell sogar schlechter.
    Schlechte Lobbyarbeit. Pech gehabt.
    Wenn Corona nicht verschwindet, verschwinden dann die Clubs? Auf die Impfung ist kein Verlass.
    Und Thailand ist auch keine Lösung.
    Kommt gut in die neue Woche. Ob mit , oder ohne Fick. Alles muss raus. :sperm:
     
    frauenfreund71 und Rip danken dafür.
  17. Käpt´n Udo

    Käpt´n Udo KuschelBärKapitän

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    Danke für die Info, habe diese Info auch an die Betreiberin meines Lieblingsclubs (fängt mit Luder an und hört mit Lounge auf :rolleyes: ) geschickt
     
    Chris32 und frauenfreund71 danken dafür.
  18. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Ich glaube nicht, dass dann irgendein Richter anders entscheiden würde. Die Richter sollen nach der gültigen Rechtslage urteilen und nicht nach eigenem Empfinden, und das ist auch gut so.
    Schließlich überfallen die ja auch nicht ne Bank um urteilen zu können, wie sich ein Bankräuber fühlt oder hinterziehen Steuern um zu beurteilen, wie sich ein Steuerhinterziehung fühlt.
    Es müsste schon ein schlüssiges Konzept vorgelegt werden, damit sich etwas in Richtung Öffnung der Saunaclubs tut.
     
    frauenfreund71 dankt dafür.
  19. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Ich finde diese Überlegungen grundsätzlich interessant und richtig. Daher noch ein paar kurze Anmerkungen dazu.
    Stimmt. Das wäre nicht verkehrt. In den Verfahren, um die es hier geht, wäre ein Ortstermin aber nicht möglich. Daher müsste ein Richter schon aus seinem persönlichen Erfahrungsschatz schöpfen und urteilen, dass „gerichtsbekannt“ sei, dass in dem jeweiligen Club dies und das so und so abläuft. Das wird kein Richter tun, Gelächter und Hohn seiner Kollegen wären ihm sicher.
    Das ist eine super Idee, finde ich.
    Das ist richtig. Dazu kommt aber auch die konkrete Info zu dem konkreten Fall. Also eigentlich sehr pragmatisch gedacht. Seitenlange Ausführungen dazu, was Experten falsch machen, helfen da nicht viel. Konkrete Angaben zu den Abständen, Abläufen, Hygienemassnahmen schon eher. Aber eben nicht generell die Aussage, Hygiene sei wichtig und im P6 ohnehin gang und gäbe, sondern konkrete Massnahmen mit dem Nachweis, dass diese in dem jeweiligen Club auch umsetzbar sind. Richter wollen da zB. wissen, wie viel qm der Kontaktraum hat, wie viele Sofas da stehen, und rechnen dann gerne die Abstände nach. Wenn da was nicht passt, hat man keine Chance mehr. Das ist schon extrem schwierig und da kann ich sogar die Betreiber zu einem gewissen Grad verstehen, dass sie Probleme haben, das alles zu vermitteln.
    Genau. Da gehört für den jeweiligen Club zB. auch ein Raumplan dazu, aus dem erkennbar ist, wo Sofas stehen, wo die Bar ist, wo Desinfektion möglich ist etc etc. Am besten mit aussagefähigen Fotos, dass der Richter sich das gut vorstellen kann. Zudem mit einem Corona-Verantwortlichen mit entsprechenden Kenntnissen und Leumund. Oder einer Corona-Ordnung als Zusatz zur Hausordnung. So kann man Richter durchaus zwingen, sich intensiver damit auseinander zu setzen und ein Urteil nicht mit irgendwelchen Plattitüden zu begründen.
     
  20. mitanu

    mitanu Stammschreiber

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    Richter und Staatsanwälte entscheiden nach den Vorgaben der Parteien. Es geht nur um Versicherungen und Haftungs/Treuhandübertragungen.
    Also sollte man "DIE" massgeblichen Politiker einladen. Aber die dürften (größerer Teil) die Szene aus eigenem Erleben kennen.
     
    Käpt´n Udo dankt dafür.