Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Vollkontakt geben wird, insofern ist es für mich vollkommen witzlos dort zu erscheinen. Ich bin Mal gespannt wie die Maskenpflicht kontrolliert werden soll und was die Mädels für einen Handjob aufrufen.
Darüber zu sprechen und klar zu kommunizieren, macht durchaus Sinn ... damit kann jeder abwägen, ob es sich für ihn lohnt oder eben nicht, zumal anscheinend nicht jeder weiss, was bei den vielen Verordnungen auf kommunaler und Landesebene nun wirklich wo gilt ... Völlig kontraproduktiv und bestes Futter für alle Kritiker einer Öffnung sind dabei natürlich solche Sprüche wie "Kriegt ja keiner mit aufm Zimmer" oder "Geht keinen was an, was ich hinter geschlossener Türe tue"!
Dass das verlinkte Hygienekonzept für Blasorchester keine prostitutiven Beschränkungen nennt, sollte selbstredend klar sein...
Damit hier keine weiteren Missverständnisse entstehen: Blasen grundsätzlich nur mit Kondom überm Kopf - Löcher zum atmen reinmachen ist erlaubt. Wenn möglich, Community-Masken zusätzlich zum Gummi noch überm Ding Dong, mindestens aber als Lecktuch-Ersatz über der Muschi. Auch selbst genähte sind erlaubt. Ficken bitte nur langsam, so dass ihr nicht ins Schwitzen geratet oder zu viele Aerosole im Zimmer ausgestoßen werden. Heftiges Atmen ist verboten. Blas-Orchester sind erlaubt - steht ja so auch in der Bild. So sollte doch jeder klar kommen. Ach so: Die Chance sich in RLP oder irgendwo in einem anderen Bundesland beim professionellen Vögeln mit Corona anzustecken, ist statistisch gesehen angesichts aktueller Infektionszahlen fast kleiner, als dass ihr morgen im Lotto abräumt. RLP hat noch 202 - von über 4 Millionen. Die laufen aktuell auch nicht auf der Straße rum und auch nicht in den Puff. NRW sollte nachziehen, damit die Mädels nicht alle reihenweise nach RLP umziehen
Mal ne Frage in die Runde: Wie ist das zu verstehen ? Zitat: 1a. Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch den Betreiber für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. Was meinen die mit "nach einholen des Einverständnisses" ?? Heißt das soviel wie das die Herausgabe seiner Kontaktdaten eine freiwillige Sache ist ? Vielleicht reicht auch ne Handynummer.
Auf dem Zettel, auf dem Du alles aufschreibst, musst Du die Zeile ankreuzen, dass Du alles freiwillig nach DSDVO angibst. Falls nicht: Kummst Du hier nich rein! .
Ich werde freiwillig meine Handynummer rausrücken. Mehr definitiv nicht. Das sollte reichen um in Kontakt zu treten.
Gute Vorsätze. Aber wenn du erst mal das Spaltenpanorama dort siehst, gibst du denen auch deine Blutgruppe und deine Pin-Nummer.
Die eigentlich spannende Frage ist doch ob man den Perso zwecks Verifikation vorlegen muß. Falls nicht stehen dann lauter Fake News auf dem Zettel...
Glaube das Thema hatten wir an anderer Stelle schon mal. Datenschutzrechtlich ist das Vorzeigen eines Ausweises wohl ohne Probleme abzulehnen. Hinzu kommt, dass wohl in den Pandemie-Verordnungen nirgends explizit das Vorzeigen eines Ausweises im Zusammenhang mit Kontaktdaten erwähnt wird. Somit würde sich der Betreiber nur ins eigene Bein schießen, wenn er den Ausweis verlangt und sonst Zutritt verweigert.
Sollte aber nach einem Ausbruch die Besucher nicht zu erreichen sein dann wird es Probleme für den Betreiber geben bis hin zur Schließung. Da Wette ich drauf!
Mal eine kleine Überlegung. Wenn keiner rückverfolgbar ist. Dann ist auch auf dem Papier kein großer Ausbruch vorhanden. Ein wenig Eigenverantwortung sollte man in jeder Situation tragen. Wenn man sich krank fühlt! Zuhause bleiben, und niemand treffen. Wenn es geht nach zusammentreffen mit Menschen möglichst Kontakte reduzieren.
Ich gebe zu bedenken, dass die Formulierung identisch ist zu dem, was in Gastro-pandemieplänen drinsteht. Dort gibt es keine Probleme. Wir können allerdings noch 3 Tage hysterisch weiter diskutieren und darauf hoffen, dass der Gesetzgeber in 3 Tagen zusammentrifft und in den Gesprächen für NRW präzisere Vorgaben mit unmissverständlichen Formulierungen einbaut.
ich lese in der aktuellen Corona VO von RLP "Untersagt ist die Öffnung oder Durchführung von 1. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, 2. Kirmes, Volksfesten und ähnlichen Einrichtungen." Für mich ist ein FKK-Club ein Club und muss daher weiterhin geschlossen bleiben. Tut mir leid.
Das steht auch nicht in der aktuellen (= derzeit gültig), sondern in der, die am 10.06 in Kraft tritt. Guckst Du hier : https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/9._CoBeLVO.pdf Steht aber auch alles bereits hier in diesem Thread.....