Das ergibt sich nur aus dem Hygienekonzept des UEGD. Das ist aber rechtlich nicht verbindlich, auch wenn es in dem Hygienekonzept RLP erwähnt wird. Dort heisst es am Ende: „Weitere Hinweise bietet das Infektionsschutzkonzept des Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland e.V. (UEGD e.V.)“. Und dort heisst es auf Seite 3 oben: „1. Leistungsbeschränkung In Prostitutionsgewerben sind Massagen erlaubt. Prostitutive Leistungen wie Geschlechtsverkehr bleiben bis zu ihrer Aufhebung untersagt. Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.“ Aus meiner Sicht bedeutet dies ganz klar, dass es sich bei dem Verweis auf das Konzept des UEGD nur um einen Hinweis handeln soll, also eine Unterstützung und dass dies nicht im Sinne eines Verbots oder Gebots zu betrachten ist. Da es sich bei sexuellen Dienstleistungen im Prostitutionsgewerbe um die Hauptleistung handelt, hätte man sonst in die Verordnung selbst ein klares Verbot des GV mit aufnehmen müssen. Ein Verweis als Hinweis auf ein Konzept eines Vereins reicht definitiv nicht aus um ein Verbot für GV zu begründen.
Die Corona Verordnung aus Rheinland Pfalz bezieht sich aber nicht auf das Infektionsschutzgesetz des Erotik Gewerbes.. Vermutlich kennen die Pfälzer Verantwortlichen dieses Konzept noch nicht mal. Oder hab ich das überlesen? Ah danke. Mich macht aber stutzig, dass die VO nicht explizit auf das Verbot hinweist.
Es sind auch nicht 3 % weniger, sondern nur 3 Prozentpunkte weniger auf den Nettobetrag. Statt 100 müsstest Du also nur noch 97,48€ bezahlen. < klugscheissermodus-off >
Diese Entwicklung hätte ich vor zwei/drei Wochen noch für unmöglich gehalten. NRW wird hoffentlich nachziehen. Vielleicht schon ab dem 16.06?! Meine Daten kann der Puff meines Vertrauens für vier Wochen speichern, wird schon gut gehen. Meine Maske mit dem Peace-Zeichen kommt bei den Ladies bestimmt gut an. Freu mich jetzt erst mal wie Bolle. (Hoffentlich nicht umsonst.) Einziger Wermutstropfen, jemand sagte hier, wir machen den Ministerpräsidenten zum Kanzler, der zuerst die Puffs öffnet. Malu Dreyer, dat mut doch nicht. Im übrigen bin ich der Meinung, daß die Puffs sofort öffnen müssen.
Ich bin verwirrt. Werden sexuelle Dienstleistungen nun erlaubt sein oder nicht? Die Diskussion ging ja nun hin und her.
Heisst ja auch Ministerpräsident und nicht MinisterpräsidentIN ... du schnallst mal wieder gar nix, Bolle!
Ich denke sehr wohl, dass die Konzepte verbindlich sind, siehe §1 Absatz 9 der Verordnung ... Da ich aber das des UEGD auf der dort genannten Internetseite nicht finde ... mmmh ... das nächstpassende ... "Hygienekonzept für Blasorchester" vielleicht???
Das war auch mein Gedanke Genau das was du sagst, ist der Punkt. Das Konzept des UEGD ist dort nicht aufgeführt, und selbst wenn, wäre das meiner Ansicht nach nicht rechtmäßig. Selbst das Prostitutions-Hygienekonzept konnte ich dort nicht finden, das kann aber daran liegen, dass die Seite noch aktualisiert werden muss. Hygienekonzepte
Ich glaube es wird sich zügig jemand finden der gegen die Wiedereröffnung der Clubs/Bordelle klagt und das Gericht wird diesen Klagen entsprechen. Warum ? Die German Angst, hier in die Verantwortung genommen zu werden da wenn der Betrieb wieder aufgenommen würde vorsätzlich Menschen, hauptsächlich die Frauen, aber auch wir Freier zum Superspreader werden die das Virus dann täglich "Hundertfach" weitertragen würden viel zu groß ist. Dies könne niemand verantworten wird das wahrscheinlich juristische Haupt Argument sein. Warum Hundertfach ? Die Freier tragen das Virus zum Arbeitspatz, in die Familie, zu Freunden/Bekannten usw. Diese tragen es ebenfalls weiter. Die Frauen tragen es weiter von Kunde zu Kunde, zur Kollegin, zum Servicepersonal des Clubs die es wieder rum weiter tragen zu...…….. Dieses Argument kennen wir ja bereits von unser aller Liebling Karl der Käfer. Wie hieß das Lied noch ? Karl der Käfer wurde nicht gefragt, er wurde einfach fort gejagt ;-- )) Leider, so vermute ich hätten die Richter dieser Argumentation kaum etwas entgegensetzen da der/die Kläger argumentieren werden das der Unsicherheitsfaktor wie das Virus sich verhält zu schwer einzuschätzen sei da dieses ja noch nicht aus erforscht ist. Kein Richter wird die Verantwortung die eine Klageabweisung mit sich bringen "könnte" tragen wollen da seine Entscheidung ja "zum Wohle des Volkes" getroffen werden muss. Sehr verzwickte Lage nennt man sowas wohl. Ich mach mir nicht mal einen Hauch Hoffnung das die Clubs, vor allem hier in NRW so bald wider öffnen. Von einer Service Mitarbeiterin des Living Room mit der ich privat im Kontakt bin weiß ich das man den Club in Kaarst schon seit Jahren auf dem Kieker hat und alles in seiner Macht stehende tun wird um zu verhindern das er jemals wieder öffnet. Corona spielt denen in die Hände denn als ich dort noch regalmäßig Gast war gab es dort ständig Kontrollen. Das erschien mir schon damals pure Schikane zu sein und die sich nun bietende Gelegenheit es dem Betreiber so schwer wie möglich zu machen den Betrieb wieder ins laufen zu bringen wird man nicht ungenutzt lassen sagte mir die Angestellte erst vor wenigen Tagen. Mir ist klar das man die Clubs nicht ewig geschlossen halten kann, und dafür bin ich wirklich dankbar denn ich vermisse das alles sehr, aber ich denke das die Verantwortlichen in der Politik eine Wiedereröffnung noch lange hinaus zögern werden, zu unserer aller "Sicherheit" natürlich.
Vollständiges anstatt selektives Lesen hat wenig mit Zaudern zu tun ... Ja, das haben die Freier und Mädelz in Elsdorf auch geglaubt, ... bis zu dem Moment, als das OA in der offenen Tür stand ...
Darüber denke ich auch gerade nach ... ich glaube, das Konzept des UEGD wird, vielleicht minimal umformuliert, als Konzept des Landes RLP in Kürze auf der Seite erscheinen ...
Da es sich dabei um keine auf Tatsachen beruhende Einschätzungen, sondern wohl lediglich sehr subjektive Einschätzungen handelt, man kann es auch als Panikmache bezeichnen, beruhigt mich doch sehr und ich sehe den bevorstehenden Öffnungen in weiteren Bundesländern in der kommenden Zeit recht entspannt entgegen. Das ist meine persönliche Einschätzung.
Ich denke auch, daß sich da in Kürze was tun wird ... inwieweit ich mich mit den dann gültigen Regeln anfreunden kann, wird sich zeigen ... ebenso, ob ich überhaupt bereit bin, ein "Restrisiko" in Kauf zu nehmen ...
Ja, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Hauptsache ist ja, dass es erstmal wirtschaftlich für die Clubs wieder startet. Nicht dass sich die Clubs noch in die Insolvenz verabschieden. Alles weitere wird sich dann wohl mit der Zeit zeigen.
Manche hören dort Flöhe husten wo es gar keine gibt. Selbstverständlich ist das Zimmer (vertrauliche Gespräche innerhalb dieses Zimmers geführt) gemeint gewesen. Mann o Mann
Vielleicht sollte man die Diskussion über das, was erlaubt ist oder vielleicht auch nicht, besser erst gar nicht öffentlich führen. Sonst kommen mitlesende Verantwortliche womöglich noch auf die Idee, die VO zuungunsten des "Verbrauchers" zu ergänzen...
Klar, das die Bildzeitung dies mit dem folgenden Kalauer meldet: Bordelle und Blas-Orchester dürfen wieder ... Wenn tatsächlich wieder Clubs aufmachen, werde ich wohl auch bald losziehen. Und vielleicht mal die eine oder andere ausgefallene Wohnungs-SDL.