In RLP sollen ab 10.6. die Bordelle wieder öffnen. https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/9._CoBeLVO.pdf Es gibt sogar ein behördliches Hygienekonzept. https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp...mpfungsverordnung/Hygienekonzept_Bordelle.pdf Jetzt muss sich NRW aber ins Zeug legen, sonst werden die Autobahnen nach RLP voll.
Autobahnen voll? wenn ich dass Hygienekonzept lese bin ich gleich satt... ich verabrede mich mit eine Dames ins hotel, ohne Beschränkungen nur gummi beim seks, quatsch dass macht doch keiner auf Zimmer...wenn dass lange dauert hoffe ich dass die stamkunde die Betreiber unterstützen weil ich glaube nicht dass viele Manner so seks machen wollen...was bleibt dann an Geld fur die Frauen da?
6 Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe (1) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen befugt, ihre Tätigkeit auszuüben. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 ist einzuhalten, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt. (2) Kann das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 zwischen Personen im Einzelfall wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, beispielsweise in Friseursalons, Fußpflegeeinrichtungen, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen, dürfen nur nach vorheriger Terminvergabe erbracht werden; es gilt zusätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Für Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen gelten Absatz 1 und die Sätze 1 und 2 entsprechend. Das liest sich gut!
Naja, dass die Kondompflicht gleich mit aufgehoben wird war jetzt nun wirklich nicht zu erwarten. Ansonsten kein weiterer Kommentar. Muss mich erst mal sammeln...
Nein, aber wenn du von deiner Auserwählten eine Quittung verlangst, wird sie dann nur noch 16% statt bisher 19% MwSt auf den Betrag draufrechnen
Was mich beim durchlesen des Hygienekonzepts (https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp...mpfungsverordnung/Hygienekonzept_Bordelle.pdf) überrascht: ich lese da nichts zu einer begrenzten Personenzahl, oder Abstandsregelungen.
In der Finca in Dierdorf (hatte damals noch etwas näher dran gewohnt) bin ich sehr oft gewesen. Soooo weit ist der Weg jetzt auch mal nicht
Da in der Verordnung von RLP keine Infos über die sexuellen Dienstleistungen genannt werden, gleichzeitig aber auf den UEDG verwiesen wird darf ich auf deren aktuelle Infos verweisen: Infektionsschutzkonzept-Erotikgewerbe
Tja.... Also nach den Buchstaben diese Konzepts gibt es maximal eine "Handentspannung" durch unbekleidete Damen. Habe ich das richtig interpretiert? Hätte ich jetzt keinen Bock drauf. Auch wenn ich die Maßnahmen ja nach wie vor absolut nachvollziehen kann. Machen wir uns mal nix vor, bis wir wieder unseren gewohnten Spass haben, das wird noch dauern.... Und ich glaube auch nicht, dass es von Betreiber- und Behördenseite eine grosse Laissez-faire Einstellung geben wird im Sinne von "was hinter der Tür passiert, hat uns nicht zu interessieren"
Was mich nun wundert ist, dass das Wort sexuelle Dienstleistungen in der Veröffentlichung von RLP fehlt und ich bis jetzt noch keinen Hinweis auf Ordnungsgelder gefunden habe. Ich wüsste demnach nicht, auf welcher Basis man eine Prostituierte für ihre Verfehlungen belangen könnte. Was das bedeutet werden wir aber sicherlich rechtzeitig erfahren oder vielleicht kann jemand mit genauerer Rechtskenntnis etwas zur Klärung beitragen. Wie auch immer werte ich alles als bisher bestes Signal in dieser Horrorshow und vor allem als riesigen Erfolg der vielfach belächelten Anstrengungen vom UEDG.
Wieso? Zumindest Ficken mit Maske sollte erlaubt sein. Und dabei dürfte noch fraglich sein, ob die Art der Dienstleistung das Tragen einer Maske zulässt (§6 Abs. 2 S. 1). Männlein wie Weiblein könnten dabei schon schnell in Atemnot geraten .
1. Leistungsbeschränkung In Prostitutionsgewerben sind Massagen erlaubt. Prostitutive Leistungen wie Geschlechtsverkehr bleiben bis zu ihrer Aufhebung untersagt
Steht das in der VO oder im Hygiene Konzept? Und in welchem Paragraphen? Vielleicht bin ich ja etwas blind, aber ich finde es nicht.
Als Allererstes, AL, Deine Kopfbedeckung TOP. Na ja, war klar, das dem Gewerbe erst mal ordentliche Auflagen gemacht werden, jeder von uns muss selbst entscheiden, ob er so einen Club besuchen möchte. Ich persönlich, würde, allein schon um den Betreibern zu helfen, das Angebot annehmen. Auch die Frauen wären bestimmt dankbar für jedes vermummte Gesicht. Und der ein oder andere Tip müsste doch drin sein, haben lang genug den ein oder anderen € gespart. bei aktuell 0,007 %, 6158 Infizierte, bei 82000000 Mio Einwohner, finde ich, es wird Zeit, dass man zur alten, nicht zu der neuen gewünschten, Normalität zurück kehrt. Schönes Wochenende. Und falls einer zufällig in Berlin ist, Mutti kurz Bescheid sagen, Pandemie ist vorbei, soll sich aufs Scherben zusammenfegen konzentrieren, der Haufen ist groß genug