NRW will seine Coronavirus-Maßnahmen nach und nach lockern. Minister Laschet und seine Regierung haben dazu einen Stufen-Plan für die Corona-Lockerungen vor. Sobald das Dokoment freigegeben wurde, stelle ich es hier rein. Vorerst nur der Teil, der uns betrifft, und schon bekannt ist: “ Stufe 4 keine Einschränkungen mehr; ausgenommen von dieser Öffnung bleiben weiterhin zwingend so genannte Tanzlustbarkeiten wie Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.“ Quelle: Coronavirus in NRW: Der Stufen-Plan für die Lockerungen in NRW für Corona | Nordrhein-Westfalen Für Stufe 4 ist in anderen Bereichen das Zieldatum 1. September angegeben. Auf der einen Seite verständlich, Bordelle und Diskotheken machen mit Abstandsregel, Mundschutz etc. nicht viel Sinn. Auf der anderen Seite werden alle Dienstleistungen wieder bis dahin erlaubt. Einzeldamen sind aber keine Bordellbetriebe...mal schauen was sich da noch tut, Massagen dürfen bei vorliegen eines Hygienekonzeptes ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen.
Alle mir bekannten Zeitungsartikel zum Thema 4 Stufenplan machen nichts anders, als diese Presseveröffentlichung anders anzuordnen: Stufenweise Öffnungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie | Das Landesportal Wir in NRW Und Puffs erscheinen bei manchen Blättchen wie von Geisterhand plötzlich in einer Passage irgendwo nach dem 1. September. Einzeldamen finden keinerlei Erwähnung. Daher: Ich zweifle die verbindliche Kraft solcher Übersichten bis zu einem Dokument der Landesregierung gehörig an. In der letzten Veröffentlichung steht sinngemäß, dass Puffs erst mal nicht Teil des Plans sind. Das muss nicht heissen, dass sie als letztes drankommen. Ebenso ne Interpretation... Interessant: In der neuen Schutzverordnung gültig ab 7.5. erscheinen Puffs unter Freizeit-, Kultur- und Vergnügungsstätten (vorher: Gastronomie, Hotels, Tourismus) https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200506_coronaschvo_ab_07.05.2020.pdf
Ab morgen wieder legal mit Hygiene Aufwand Erlaubt Schwanz massagen. Prostata massage. Muschi massagen Unklar Body to Body massage
Hier mal der Link zur neuen CoronaSchV, gültig ab 11.5.: https://www.google.com/url?sa=t&sou...FjACegQIBhAI&usg=AOvVaw3koGRqyivQ8KuIp6TOnQ-P Daraus: “§ 12 Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe (1) Für die Geschäftslokale von Handwerkern und Dienstleistern gilt § 11 Absatz 1 entspre- chend. (2) Tätowieren ist bis auf weiteres unzulässig. Für die folgenden Handwerker- und Dienstleis- tungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektions- schutzstandards zu beachten: 1. Friseurleistungen, 2. Fußpflege, 3. Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, 4. Massage
§ 12 Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe (1) Für die Geschäftslokale von Handwerkern und Dienstleistern gilt § 11 Absatz 1 entspre- chend. (2) Tätowieren ist bis auf weiteres unzulässig. Für die folgenden Handwerker- und Dienstleis- tungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektions- schutzstandards zu beachten: 1. Friseurleistungen, 2. Fußpflege, 3. Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, 4. Massage. Bei anderen Handwerker- und Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Me- tern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sowie bei körperbezogenen Dienstleistun- gen (z.B. Sonnenstudios) ist neben strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infekti- onsschutzregeln auf eine möglichst kontaktarme Erbringung zu achten. (3) Bei der Durchführung von Tätigkeiten der Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstiger Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind, sollen die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts beachtet werden. Dasselbe gilt für zur Versorgung erforderliche Tätigkeiten der ambulanten Pflege und der Betreuung im Sinne des Fünften, des Achten, des Neunten und des Elften Buches Sozialgesetzbuch, für die mobile Frühförderung sowie Therapiemaßnah- men im Rahmen der Frühförderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, die als Einzel- maßnahmen in Kooperationspraxen stattfinden.
VI. Massage/Massagestudios 1. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen sind möglich. 2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zu- tritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig. 3. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsri- tuale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren. 4. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktperso- nennachverfolgung zu dokumentieren. 5. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund- Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem des- infizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden. 6. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfü- gung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen. 7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden. 8. Für die Behandlung genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel han- delt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden. 9. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindes- tens 3 Meter betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum). 10. Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m - Abstandes sollen markiert oder abgesperrt wer- den. 11. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden. 12. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig. 13. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlö- senden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leis- tungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen. 14. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren. 15. Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu ent- sorgen. Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.
Schlimm ist nur: Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktperso- nennachverfolgung zu dokumentieren.
wieso das? Ist es ehrenrührig, sich mal so richtig nach all den Regeln der Kunst massieren zu lassen? Und dass man sich als Patient bei der Masseurin nicht per fachgerechter G-Punkt Massage revanchieren darf steht da auch nicht drin. Danke fürs Update. Ich war mal wieder voll auf dem Trip von vorgestern.
Ich bin fassungslos angesichts der Naivität die hier herrscht. Glaubt Ihr allen Ernstes, dass wir unser Vor-Corona-Leben wieder werden führen können? Seht Euch die Reaktionen und Medienmanipulationen auf die Demonstrationen des Wochenendes an: die Keule Rechtsextremismus usw. Und eines ist klar: Politiker, Wirtschaftsbosse und Ähnliches vögeln ihre Luxusnutten ungestört weiter, aber der Durchschnittsbürger verstößt gegen „Gesetze“, wenn er die Abstandsregeln nicht einhält. Ich könnte einfach nur noch kotzen!
Ein Coronavirus-Ausbruch in der südkoreanischen LGBT-Partyszene schürt Angst vor Diskriminierung Coronavirus: Angst vor Outing nach Ausbruch in LGBT-Szene Das ist in Südkorea in einer Clubszene passiert... nicht einmal Bordelle! Wer denkt irgendein Politiker in Deutschland riskiert das ..... für Bordelle? Ein Super-Spreader reicht. Und ein ganzes Land droht wieder in den Lockdown zu müssen. Interessant finde ich den Artikel unter zwei Aspekten: der Infektionsgefahr in Clubs, der Diskriminierung von Clubkunden! Folge: Die Clubs sind dicht! Vermutlich bis zur Impfung!
Man sollte sich aber davor hüten, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Die LGBT Partyszene zeichnet sich dadurch aus, dass sich viele Leute in keinen Räumen auf engstem Raum tummeln. Meistens mit schlechter Belüftung. Das gleicht einer geselligen Party in einer Skihütte oder einem überfüllten Reisebus und die Verbreitung geschieht nicht primär durch sexuelle Vereinigung oder wegen der sexuellen Ausrichtung der Teilnehmer. Sicherlich gibt es Bordellbetriebe, bei denen vergleichbare geselligen Ansammlungen ebenfalls Teil des Betriebskonzeptes sind, sie sind aber kein Charakteristikum für Prostitution oder Bordelle an sich.
Hallo Al, dein Einwand ist für mich klar. Aber: Entscheidend ist die Frage, ob irgendeinen Amtsinhaber in der Politik der Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen noch interessiert. Meinst du wirklich eine öffentliche Debatte würde differenziert zwischen Clubmillieus unterscheiden? Interessant ist auch Frage, ob in Clubs Personendaten angegeben werden müssen (für den Fall einer Covid-19 Infektion). Kopf hoch und eine schöne Woche noch! (Woche 9 Shutdown nach Corona Zeitrechnung)
Hatten wir ja schon ... es wird darauf ankommen was man sich für Bars und Diskotheken überlegt. Hab irgendwo gelesen, wo ein Barbesitzer sagte, seine Bar wäre nicht für die Getränkeausgabe da, trinken könne man schließlich auch zu Hause, sondern eher ein Sehnsuchtsort, wo man die Hoffnung hätte, nachts um drei einer bis dahin unbekannten Person die Zunge in den Hals zu stecken. Insofern besteht mE zwischen beiden Betrieben nur ein marginaler Unterschied Ich bleibe bei meiner Prognose Ende Mai/Anfang Juni.
In einer öffentlichen Debatte sicherlich nicht, denn in Sendungen wie bei Lanz redet man je nach Zusammensetzung der Diskutanten schon mal vor ne giftspritzende taube Wand. Entscheidungen über Öffnungen entstehen aber nicht durch bundesweite Volksabstimmungen, sondern auf lokalerer Ebene. Siehe beispielsweise Thüringen, wo Kreise und kreisfreie Städte solche Entscheidungen treffen und nicht das Land. Dort können dann regionale Gründe pro Bordell sprechen, wie beispielsweise ein explosives Abdriften in eine gefährliche Grauzone, der lokalen Zunahme häuslicher Gewalt oder ein überproportional hohes Aufkommen von Stützungskosten für geschlossene Betriebe und arbeitslose Prostituierte bei Komplettwegfall von Steuereinnahmen. Auch wenn ich in einer realistischen Abschätzung nah bei Deiner Prognose bin, sollte man trotzdem nicht außer acht lassen, wie solche Entscheidungsprozesse ablaufen.
Die Stützungskosten für Bordelle tragen aber auch in Thüringen nicht die Kommunen, von daher ist da kein Anreiz gegeben....(eher Mehrarbeit für Kommunalverwaltungen und zweifelhafte öffentliche Beachtung) Übrigens ist die Möglichkeit, dass in Thüringen Bordelle geöffnet werden, auch nach der Zuständigkeitsänderung reinste Theorie Ramelow persönlich hat das deutlich gemacht: Bodo Ramelow on Twitter Die AFD hat die Zuständigkeitsverlagerung aufgegriffen und auch Recht, dass nach dem Willen der Thüringer Landesregierung Bordellöffnungen möglich sind, wenn die Kommune es will (Kindergärtenöffnungen nicht, die hat das Land vorsichtshalber in seiner Zuständigkeit behalten), aber das hat die Landesregierung aus rein rechtssystematischen Gründen gemacht - und würde sicherlich durch die Kommunalaufsichtsfunktion sofort intervenieren, falls irgendein Bürgermeister oder Landrat auf die Idee käme, Prostitution in irgendeiner Form wieder zuzulassen. Bei Kindergärten könnte wirklich ein Bürgermeister auf die Idee kommen, die wieder aufzumachen, deshalb verblieben die im Kompetenzbereich des Landes - bei Bordellen übersteigt es das Vorstellungsvermögen der Staatsregierung des Freistaates Thüringen, dass da irgendwer auf kommunaler Ebene auf die Idee käme,,,(deshalb die Wiederrückverlagerung in die kommunale Kompetenz, wie in normalen Zeiten)
Die Vergnügungssteuer/Puffsteuer ist für kleine Gemeinden allerdings schon ein gewichtiger Posten. Ramelows Beschwichtigung gegenüber der populistischen Höcke-Attacke in allen Ehren: Dann frage ich mich doch sehr, welche rechtssystematischen Gründe Thürigen dazu veranlasst haben, Prostitution im Gegensatz zu anderen Ländern auf Kreisebene zu verlagern. Ebensogut hätte man reinschreiben können: Puffs bleiben dicht bis es der Epidemieverlauf und betriebsspezifische Pandemiepläde in Thüringen zulassen und sind nicht Teil eines festen Zeitplans.
Thüringen ist primär Wohnungspuffsgebiet, da wird das nicht so dolle sein mit den kommunalen Einnahmen... Naja, vll, will er auch eine öffnungsgeile CDU-Landrätin (die sind mit der Staatsregierung verfeindet und hoch eigenwillig) in eine Falle locken Auf kommunaler Ebene ist die Linke seit der letzten Kommunalwahl relativ schwach, sollen die CDU, FDP-Bürgermeister und so den Ärger haben, wenn sie dann irgendwann im nächsten Jahr oder so auf die Idee kämen, Prostitution wieder zuzulassen (und die Staatsregierung kann dann damit ggfs. glänzen, dies zu verhindern).