Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum ProstSchG Keine guten Nachrichten: https://www.donacarmen.de/pressemit...rde-zum-prostituiertenschutzgesetz/#more-2046
Wieder mal Recht behalten Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben wenn es um Themen wie Recht, Politik usw geht Aber da nun wieder mal der Kreis sich schließt, werde ich trotzdem zum letzten Mal meinen Senf dazu ablassen, nachdem ich mich schon seinerzeit skeptisch über die Aussichten der Verfassungs-Beschwerde geäußert hatte. Es wäre nach des hiesigen Gesetzen völlig ok, wenn das BVerfG die Annahme ohne jedwede Begründung verweigert hätte. Dass es eine Begründung geschrieben hat, muss einen besonderen Grund haben. Und den kann man aufgrund des Textes der Begründung erahnen. Hier erst mal die Gründe: => https://www.bundesverfassungsgerich...nid=5020A81E917B3EF9AB161798298205DF.1_cid392 Meine Deutung: Allein Punkt 1 ist schon schwer nachzuvollziehen und schwer zu glauben. Wenn es wirklich so gewesen ist, dann war die Aktion sehr dilettantisch. Wenn es nicht so war, dann ist es eine "Klatsche", denn das Gegenteil ist bei einer unanfechtbaren Sache schwer gerichtlich zu beweisen. Einziger Weg wäre DAS beim EuGH zu versuchen. Aber dann kommt noch Punkt 2 der Gründe. Juristen sagen dazu kurz und knapp "unsubstantiierter Vortrag" ... ok die Richter haben bißchen BlaBla dazu geschrieben. "Eingeweihte" wissen natürlich, dass vor Gericht bestimmt Dinge auch einfach mal nicht zu Kenntnis genommen werden, wenn sie nicht ins Bild passen (sollen). Um so einfacher, wenn es die letzte Instanz ist. Mein Fazit betrachtet man beide Gründe zusammen: Es ist ein "politisch" gefärbtes Urteil mit der Botschaft "Haltet die Fresse!" es kommt bald sonst noch ganz anders. Ja das Total-Verbot. Vielleicht werden sich dann Einige noch an meine Warnungen erinnern, wie eng verflochten doch die große Politik mit dem Thema hier ist und wie toll die Suggestion "Rechtsstaat" funktioniert. Aber wenn das Total-Verbot dann da ist, hat sich das Forum hier auch erledigt ... In Abwandlung eines Spruches aus der Politik fällt mir dazu nur ein: "Wer nicht rechtzeitig begreift (und reagiert), den bestraft das Leben!"
Ich kann den Ärger von Donna Carmen natürlich verstehen, wie AlBundy sie ober zitiert hat. Und trotzdem ist die Begründung des BundesVerfG, wie von DeKlomp zitiert, erst einmal hinzunehmen. Einmal abgesehen davon, dass es natürlich schwach ist, wenn die Fragen der Bevollmächtigung nicht so geklärt werden, wie vom Gericht gefordert, ist es immer erforderlich, nachzuweisen, wie man s e l b s t durch die Folgen des Gesetzes beschwert ist. Deshalb sind solche Klagen für Interessengruppen auch so schwierig. Wenn z.B. irgendeine Prostituierte durch Weitergabe der Daten z.B. an die Polizei bei irgendeiner Kontrolle im öffentlichen Raum eine massive Diskriminierung erfahren würde, hätte sie persönlich sicherlich Aussichten bei einer Verfassungsbeschwerde. (Abgesehen davon, dass da sicher auch schon frühere Instanzen befriedigend entschieden hätten). Aus diesem Grund bedaure ich es sehr, dass sich die Linksfraktion im Deutschen Bundestag nicht durchringen konnte, nach Karlsruhe zu gehen. Denn die waren ja nun tatsächlich in ihren Rechten (als Abgeordnete!) "beschwert" worden. Denn das parlamentarische Verfahren hatte eine Reihe von Mängeln (z.B. keine namentliche Abstimmung, sondern nur Entschließungen, das sehr "verkürzte" Verfahren mit dem Bundesrat usw.) Eine Partei, die immer nur die Lippen spitzt, und dann nicht pfeift, braucht auf Dauer kein Mensch. Gut ist auf jeden Fall, dass die Klage nicht angenommen wurde. Viel schlimmer wäre es gewesen, wir hätten schwarz auf weiss, dass dieses Schandgesetz in Ordnung und verfassungskonform ist. Und außerdem haben wir wieder einmal gelernt, dass man politische Probleme nicht juristisch, d.h über Gerichte klären kann Ergänzung: Was ich damit meine ist: Der Merkelismus hat hier eine Justiz hervorgebracht, deren Aufgabe (vielleicht sogar Hauptaufgabe) die Systemerhaltung ist, und nichts anderes mehr. Da sollte sich keiner Illusionen machen. .
Es ist traurig und enttäuschend,eine so lange vorbereitete Verfassungsbeschwerde vorm BundesVerfG ,scheitert an einem Formfehler,hier ging es für einen Personenkreis ohne Lobby,um sehr viel- umso schlimmer ist die Art des Scheiterns,jetzt sollte man überlegen welche Aussichten ein Gang zum EuGH hätte oder wie von GPS erwähnt,die Dls als Einzelklagende gegen Diskriminierung usw.
In Bremer läufts immer noch nicht rund https://www.weser-kurier.de/bremen/...prostituiertenschutzgesetz-_arid,1766351.html Wäre mal interessant zu wissen, warum neueingestellte Mitarbeiter schnell wieder abgesprungen sind. Auch bemerkenswert die Kommentare, offenbar insider mit Links zu einschlägigem bremer Werbeportal und dona carmen.
Nichts wirklich Neues, aber dennoch ein interessanter Artikel von Howard Chance: Prostitution 2019 - Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken
Artikel zur ersten NRW - Studie auf taz.de: "Prostituiertenschutz ohne Wirkung Sexarbeiterinnen in der Illegalität Eine Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes in NRW zeigt: Es verschlimmert die Lage. Das Bundesgesetz wird erst in 3 Jahren bewertet. Zwei Jahre nach der bundesweiten Einführung des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes zieht eine NRW-Studie eine weitgehend vernichtende Bilanz der Auswirkungen des Gesetzes. Für die Frauen bestehe nun „eine größere Gefahr, in Armut oder Illegalität zu rutschen“, heißt es in der Studie der Kommunikations- und Beratungsstelle Kober für Prostituierte und Frauen in prekären Lebenslagen, die vom Gleichstellungsministerium Nordrhein-Westfalen gefördert wurde. Nur wenige Frauen fühlten sich durch das Gesetz „geschützt oder unterstützt“. Eine wesentlich größere Anzahl von Sexarbeiterinnen in dem Bundesland beschreibe hingegen, sich deshalb „kontrolliert, entmündigt, stigmatisiert und kriminalisiert“ zu fühlen. Mit Einführung des Gesetzes 2017 sollte das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution gestärkt werden, so die Bundesregierung damals. Menschenhandel, Gewalt und Zuhälterei sollten bekämpft werden. Nun stellt die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach (CDU) in einem Bericht der Landesregierung, der sich auf die Kober-Studie stützt, fest: Es bestünden „begründete Zweifel, ob das Gesetz in der Praxis seinem ursprünglichen Schutzgedanken jemals gerecht werden kann“. Die Studie ist Expertinnen zufolge die erste in einem Bundesland, die das Gesetz evaluiert. Sie umfasst knapp 50 Seiten und beruht auf einer „Lebensweltanalyse“ vor allem aus teilnehmenden Beobachtungen der Arbeit von knapp 900 Prostituierten in knapp 300 Prostitutionsstätten wie Bordellen oder Wohnungen. Sexarbeiterinnen würden weiter ausgebeutet, schreiben die Forscherinnen. Durch die Gefahr des Abrutschens in die Illegalität seien sogar neue Möglichkeiten geschaffen worden, sie zu erpressen. Auch Menschenhandel scheine nicht unterbunden zu werden. Und die Szene werde durch das Gesetz „in sich diffuser“, was eine Beobachtung wesentlich erschwere. Von den 300 Prostitutionsstätten wurden im Erhebungszeitraum 2018 rund 50 geschlossen. Das Gesetz fordert bauliche Maßnahmen von BetreiberInnen, die viele offenbar nicht erfüllen konnten oder wollten. Zwar wurden durch die Umbauten, wenn sie denn stattfanden, etwa Aufenthaltsräume geschaffen, die Frauen als angenehm empfanden. Zugleich aber verloren viele Frauen durch die Schließung kleinerer Betriebsstätten ein sicheres, vertrautes Arbeitsumfeld. Für manche bedeute das den „kompletten Wegfall“ des Einkommens, wodurch sie leichter erpressbar würden. Die Ängste im Zusammenhang mit der verpflichtenden Anmeldung und des Ausweises mit Lichtbild sind unter Sexarbeiterinnen offenbar enorm. Viele fürchten, etwa durch Briefe des Finanzamts, in ihrem Umfeld „enttarnt“ zu werden. Vor allem Beschaffungsprostituierte seien aber überhaupt nicht in der Lage, die drohenden Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben zu bezahlen, und liefen Gefahr, inhaftiert zu werden: „Die Chance, sich zu kriminalisieren oder kriminalisiert zu werden, steigt.“ Die Evaluation des Gesetzes auf Bundesebene beginnt erst im Juli 2022. Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, sagte der taz, sämtliche Befürchtungen in Bezug auf das Gesetz hätten sich bestätigt. Was man jetzt brauche, sei „eine Stärkung der Rechte von Sexarbeitenden, die Verbesserung der sozialen Situation und einen umfassenden Schutz der Opfer von Menschenhandel“. Auch Scharrenbach will zumindest „Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken“. Doch eine Absicht des Bundes, das Gesetz „in absehbarer Zeit zu ändern, sei „derzeit nicht erkennbar“, heißt es in Scharrenbachs Bericht." Quelle: taz.de, 22.05.19 : Prostituiertenschutz ohne Wirkung: Sexarbeiterinnen in der Illegalität
Das Erstaunliche an dieser Studie ist, dass wir hier genau die Folgen, die eingetreten sind, schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erkannten. Es verwundert mich doch (oder müsste mich verwundern), dass unsere Vertreter in den Parlamenten nicht über unsere Ein- und Weitsicht verfügen. Dies zeigt mal wieder, dass EQ und/oder IQ für diese Ämter nicht zwingend erforderlich sind. Grüße, Bodo
hat nichts mit EQ oder IQ zu tun.....was fuhrt in dieses Parlement is Angst...zeit viele hunderte Jahren haben wir mit Geslachtskrankheiten zu tun...und wir leben noch immer mit diese Krankheiten, obwohl dieTechniken, rundum ,Kondome, pillen etc dafür sorgen dass es nicht schnell mehr verbreiten kann... so die Grund fur schmutzig, gefährlich ist eigentlich lächerlich ...deswegen sind Frauen die Geld wollen fur Seks genau so normal als dass Man sich ein Massage gunt...aber die Angst ist noch immer da und deswegen ist es falsch eher psychologisch "Falsch", dass Letzte ist die moderne dogmatische Philosophie dieser Zeit..Psychologen setzten sich auf dem Sessel beim Fernsehprogramm und wiederholen ihre dogmatische Philosofie: "wissenschaftliche" Psychologie........wenn da eine Wissenschaft ist die sich immer wieder betrugen lasst ist es diese teil aller Wissenschaften..Bestatigung von Untersuch wird jedes mal verweigert.. nicht falsifieerbar....nur harte Wissenschaft ist fur mich dann auch glaubwürdig...so die Idee dass Prostitution eine Weise von leben ist die anders ist dann andere Berufen ist klar...aber deswegen nicht falsch, schmutzig oder traumatisch, nur fur die christenen ist es natürlich falsch die haben ein alt modische Ideal von wie ein Frau sein soll... nur fur Kinder zu werfen..., auf die Welt zu bringen und zu futern, geniessen ist schon gefahrlich....
Eine hohe Dunkelziffer nichtangemeldeter Huren. Prostituiertenschutzgesetz: Wo Regeln für Sexarbeiter an ihre Grenzen stoßen | MDR.DE Recht ausgewogen, der mdr. Witzig, die Detailprobleme der Umsetzung. Welche Gebühren für Anmeldung und medizinische Beratung nehmen? Wenn die Nachbargemeinde billiger ist, gehen die Huren ja alle da hin... Inhaltlich zum Kopfschütteln. Im Harz gab es eine (1) Anmeldung für den Hurenpass, die aber zurückgezogen wurde. Vor dem ProstSchG 2017 gab es dort 30 Prostitutionsstätten. Also ein voller Erfolg für unsere Politiker im Kampf gegen Zwangsprostitution: keine Huren mehr im Harz!
In dem Artikel steht, dass es jetzt noch etwa 30 WoPus gibt, die sich angemeldet haben. Allerdings haben sie nichts geschrieben, wieviele davon bereits die Betriebserlaubnis nach ProstSchG haben. Das wäre ja auch wieder zuviel verlangt. Allerdings gibt es dort mit dem Bundesamt in Flensburg eine Bundesbehörde, die alle Führerscheine (und Fahrzeuge) verwaltet. Und das gibt es für Prostituierte eben nicht. Das wäre nun wirklicher Blödsinn. Und es gibt in Raum des Harzes keine einzige Anmeldung einer Dirne. Aber warum auch? Die Frauen werden in diesen WoPus vielleicht zwischen einer und vier Wochen sein. Dann ziehen sie weiter. Und sie können sich an einem beliebigen Ort in der Bundesrepublik anmelden. Sie müssen nur sagen, wo sie noch (d.h. in welchem Bundesland) anschaffen wollen. C'est tout. Die Ausnahme (die das ProstSchG einräumt), dass eine Tätigkeit als Prostituierte eine Anmeldung vor Ort voraussetzt, hat meines Wissens nur der Freistaat Bayern für den Großraum München gezogen. Wer dort als Hure arbeiten will, muss sich in München noch einmal anmelden. Nun könnte man im schönen Harz ganz einfach in irgendein WoPu fahren, und nachsehen, ob die Frauen dort einen Hurenpass haben. Wurde bisher aber offenkundig nicht. gemacht. Woher also die Vermutung, dass die Damen dort illegal tätig sind? Lasst mich raten: Die Zuständigen dafür hatten bislang keine "Zeit". Ich will ja nicht in Abrede stellen, dass es illegal tätige Dirnen geben kann. Aber: Wenn man illegale Huren nachweisen will, dann muss man sie antreffen. Alles andere ist nur niveauloses Gerede von zuständiger Seite. Leider wird sich an diesem Grundproblem der Anmeldung bei Ordnungsämtern auf Kreis- und Stadtebene auch in Zukunft kaum etwas ändern, weil es dort ja keinen bundesweiten Abgleich gibt, sondern immer nur den Spruch, dass viel weniger Huren einen Hurenpass beantragt haben, als dort in den WoPus tätig sein. Vielleicht eine kleine Hilfe für die hart arbeitende Verwaltung: Bei den Führerscheinen ist es auch so. Da ist bislang noch niemand auf die Idee gekommen, dass vielleicht 50 % der Autofahrer illegal unterwegs sind. Nur, weil z.B. im Harz deutlich weniger Führerscheine ausgestellt wurden, als Leute in Autos fahren. (Allerdings haben wir hier mit dem Bundesamt in Flensburg eine entsprechende Bundesbehörde).
Ich habe den wirklich ausgesprochen sachlichen Artikel so verstanden, dass nicht Illegalität unterstellt wird, sondern eine Lücke im Kontrollkreislauf bemängelt wird: Kurz zusammengefasst: Die Frauen melden sich woanders an, geben als Einsatzort irgendeinen x beliebigen Puff in dem Anmeldebezirk an. Arbeiten dann in einer Wohnung (Keine Prostitutionsstätte) und sind für das OA deswegen nicht mehr greifbar. Sie werden nur bei Anzeige mit den aktuell geltenden Hindernissen (Datenschutz, Unantastbarkeit Wohnung) kontrolliert. Dass durch diese Lücke Illegalen Tür und Tor geöffnet ist kann man wohl kaum von der Hand weisen.
Und wie kommst Du nun auf diese Zusammenfassung? Die Dame in Deinem Zitat hat gesagt, dass sie dort kontrollieren können, wo sich Sexarbeiterinnen auch angemeldet haben. Doch das ist schlicht unzutreffend: Die Huren können sich an beliebigen Orten der Bundesrepublik anmelden. Das ist nicht die Ausnahme, wie die Pressesprecherin suggeriert, sondern wohl im WoPu-Bereich eher die Regel. Wenn sie das kontrollieren wollen, müssen sie die Bordelle kontrollieren. Dort werden sie feststellen, welche Prostituierte eine Hurenpass haben und welche nicht. Und sie werden dann höchstwahrscheinlich sehen, dass man im schönen Harz auch anschaffen kann, ohne sich dort angemeldet zu haben. Die Idee von Dir, dass sie nach der Anmeldung bei einem OA (und eben auch beim FA) dann illegal in einer Wohnung anschaffen, ist natürlich überall möglich, sogar in Bochum (5 Häuser weiter neben der Arabella). Aber warum sollten sie das machen? Warum sollen sie sich anmelden und dann illegal arbeiten? Wer illegal arbeiten will, wird sich nicht anmelden. Aber um das nachzuweisen, muss man sie finden. Das war früher so, und das ist heute so. Das ist jedenfalls keine Schwäche dieses Gesetzes.
Heisst im Umkehrschluss und wurde durch das längere Zitat begründet: Wenn sie in einer anderen (Nicht als Prostitutionsstätte erfassten) Wohnung ihre Dienste anbietet als der, die bei der Registrierung angegeben haben (Beispielsweise: Ich plane, am Eierberg zu arbeiten) sind sie unkontrollierbar. Sie sind unbehelligt aber legal, wenn sie den Pass bekommen. Wenn jedoch in derselben Wohnung an 4 Tagen der Woche die minderjährige Schwester anschafft, oder nach jeder Nummer der Loverboy die Fäuste schwingt nicht - Es fällt nicht auf weil diese Wohnung gar nicht auf dem Schirm ist.
So viele Prostituierte sind offiziell in Berlin gemeldet - Berliner Morgenpost vom 12.07.2019 interessanter Beitrag
... vielleicht existiert auch mal eine "Freierkaste" - quasi als Gegengewicht - gegen radikal-feministische PR und Politik, die uns Männer immer nur als Täter hinstellen und entsprechende Gesetze und Regeln einführen ...
Mich wundert es schon, dass die meisten Sexarbeiterinnen in Berlin sein sollen. Die meisten registrierten, in WoPu auf jeden Fall. Aber in der Realität? Der Verein kann sich ja bei einer aktuellen Studie auch nur auf Registrierungen und Schätzung der Dunkelziffer berufen... Pressemitteilung: In Deutschland arbeiten 90.000 Sexarbeiter/innen – Doña Carmen e.V.
Alles nix neues.. Höhö. Schade dass 2015 niemand auf die Wette eingegangen ist. Mit Sicherheit war es den Damen auch damals schon bekannt. Zum Zeitpunkt der Gesetzesdebatte war es aber wohl wichtiger, sich selbst als große Gruppe darzustellen.
Gehört das hierher? Quelle: Rechtsrisiko Notunterkunft in Prostitutionsstätte Das wäre ja ein echter Hammer. .