In der Ruhrnachrichten vom 9. November steht ein Artikel zum Stand der Umsetzung des ProstSchG in Dortmund. Mein kleiner Kommentar: Ich habe es in ein bestehendes Thema dupliziert, damit wir keine Paralleldiskussion haben. > Siehe hier
Der reinste Irrsinn Damen welche vor dem 1.7. nicht nur F0/FT, sondern auch Franz. mit schlucken angeboten haben, reagieren heute beinah hüsterisch, wenn man nach FO fragt. Letztens drohte mir so eine Person, sie hätte das Telefonat gespeichert und würde mich anzeigen, nachdem ich nach FO fragte. Keine Ahnung, ob das bloße Fragen nach FO schon eine Ordnungswiedrigkeit darstellt. Was meint ihr? Wenn das so wäre, könnte es ja weibliche Testhuren geben, die es einem Mann ohne Kondom anbieten. Die Frage ist, wie weit muss man(n) tatsächlich gehen? Reicht es aus ja zu sagen, oder muss man(n) es tatsächlich machen? Bei Letzterem hätten die Testhuren dann ein Problem. Nur noch Bekloppte in Dummland. Macht Euch einen, ficken ist eh überbewertet ...
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich gehe stark davon aus, dass eine bloße Anfrage von ordnungswidrigem Service keine Geldbuße nach sich ziehen kann. Im ProstSchGes steht, dass Geschlechtsverkehr mit einer Hure ohne Kondom bußgeldbewehrt ist. Davon, dass bereits die Anfrage bestraft werden kann, steht hingegen nichts im Gesetz! Die Ordnungswidrigkeit muss also tatsächlich begangen und von den zuständigen Behörden nachgewiesen werden, bevor es zu einem Bußgeldverfahren kommt.
Natürlich nicht... Du könntest nämlich die Frage nach FO einzig und allein aus dem einen Grund stellen, weil Du diesen Service für zu riskant hälst und daher mit keiner DL gehst, die dieses anbietet...Es kommt eben immer auf die Perspektive an.. .
An wen gehen eigentlich die Daten nach einer Registrierung ? Werte Mitstreiter, an mich wird von einer langjährigen Bekannten die Frage herangetragen, was mit den Daten nach der Registrierung passiert. Ihre konkrete Sorge ist, dass die Behörden - Botschaft etc. - ihres Heimatlandes von ihrer Beschäftigung erfahren, und Sie dort "Gesicht" verliert. Hat jemand Erfahrungen und kann eine klare Aussage machen ? Bitte keine Vermutungen, sorry. Vorab schon mal besten Dank, Antwort auch gern über PN.
Hallo, diese Frage haben wir > hier < ausführlich diskutiert. Die Daten sind jedenfalls den Ordnungsämtern und Finanzämtern bekannt, da sie direkt übermittelt werden. Die Polizei kann sie auch erfragen, selbst bei ner simplen Verkehrskontrolle (Siehe Moravias Fallbeispiel). Eine direkte Übermittlung ins Ausland wird an keiner mir bekannten Stelle beschrieben, wenn man sich jedoch die folgende Geschichte durchliest ist klar, wie die Uhren ticken. http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2017/03/02/internationaler-datenaustausch-in-steuersachen/
Oh man.... Guck mal rechts oben. Da ist so ne kleine Waage abgebildet. Wenn du da draufklickst kannste dem Autor eine Widmung hinterlassen. Wir haben das eingeführt, um die Themen ein wenig bei der Sache zu halten und zu verschlanken.
Noch dieses Jahr will das Bundesverfassungsgerichtüber das Prostituiertenschutzgesetz entscheiden. Punkt 28 http://www.bundesverfassungsgericht...orausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html
Danke Dir. Die Details sind interessant: Berichterstatterin ist Frau Dr. Yvonne Ott. Sie ist auf dem SPD-Ticket im Verfassungsgericht. Wenn der Wikipedia-Text einigermaßen stimmt, ist das eine der neuen "politischen Richterinnen". Interessant ist, welche Paragraphen angegriffen werden sollen. Das kann man gut sehen, wenn man das online mit dem Gesetzestext vergleicht. Wie ja zu erwarten war, sind das vor allem die Aspekte der Pflichtregistrierung, die Pflicht, Name, Adresse usw. anzugeben und die Pflicht, die Dokumente immer mitzuführen. Dann -- was mich wundert -- viele Aspekte, die eigentlich nur die Betreiber betreffen. Klar ist die Verpflichtung der Betreiber, die Prostituierten ihrerseits zu erfassen. Aber eben nicht nur. Und -- last not last -- die Kondompflicht ($32 Abs. 1). Was sie komischerweise nicht drinhaben, ist der Gummi-§ 34, also die Möglichkeit der Behörden, die personenbezogenen "Huren-Daten" ausgesprochen breit zu streuen. Was einer Diskriminierung dieser Frauen Tür und Tor öffnet. Na, gut. Hoffen wir das Beste. Sie haben es wenigstens nicht abgewiesen.
Gute Aussichten,Kondompflicht=Eingriff in die sexuelle Privatsphäre eines jeden,Meldepflicht=Stigmatisierung einer ganzen Berufsgruppe,Auflagen für Betreiber=Unverhältnismäßig und dadurch Vorverurteilend,-das Prostitutionsgesetz ist fürn Arsch und wird deswegen gekippt, die Urheber sollten im Nachhinein zur Rechenschaft gezogen werden,da sie einiges an Kosten verursacht haben.
Na ja ... bin skeptisch. Es kann auch sein, dass es nur um den Annahme-Beschluß oder Nichtanahmeentscheidung geht. Im letzten Fall ist eh Schluß. Theoretisch geht noch EuGH ... aber auf Erupa-Ebene sind die Aussichten gegen Null. Sollte es die Beschwerde "annehmen" ist in Regel auch mit ein Urteil zu rechnen. Das ist aber wohl nicht zwingend, dass Annahme und Urteil zusammenfallen.
Umfassender unter Arbeitsschutz zu dem auch Berufsbekleidung gehört! Analog zu Vorschriften in der Chemischen Industrie, in der Biotechnology oder Pharma, der Medizin oder Pflege gelten im Umgang mit Lebewesen und der Arbeit an Lebewesen vergleichsweis strenge Gesetze und Vorschriften. Insoweit verständlich. Trotzdem bin ich überzeugt, dass es im Hetero-P6, insbesondere in de Clubs, keine Notwendigkeit für solche verschärften Vorschriften geben müsste. Die Wahrscheinlichkeit dort angesteckt zu werden, ist geringer, als beim Freiland-Fick auf der Kirmes. Gleichwohl ist die Wahrscheinlichkeit nicht Null wie beim Individual-Verkehr mit KFZ oder allgemein im Leben sonst auch. Bei allen anderen Konstellation wie etwa die Gaysex-Szene, die laut Statistik für den größten Teil von Infektions-Zuwächsen zuständig ist, ist das freilich alles anders.
Da hast Du bestimmt recht. Aber soweit wie ich das damals verfolgt habe, war das ein Deal zwischen Union und SPD. Die Union wollte das Mindestalter für Prostutuierte auf 21 Jahre hochsetzen, was ich im gewissen Masse auch nachvollziehen kann. Viele Probleme, die auf reine Unerfahrenheit und Unreife zurückzuführen sind, wären vielleicht weniger geworden. Und die SPD wollte das aus übergeordeneten politischen Gründen unbedingt verhindern. Weil sie befürchteten, dass dann auch in anderen Fällen das Mindestalter erhöht und damit das Alter der Volljährigkeit aufgeweicht wird. Solche Tendenzen gibt es ja in der Union. Und der Preis dafür war (unter anderem?) die Kondompflicht. Deshalb ist der §32 ProstSchG auch in gewissem Sinne ein "Fremdkörper" im Textablauf des gesamten Gesetzes. Alle "Begründungen" wurden nachgeliefert als "Narrativ" für den Plebs.
=> Glasperlenspiel Ob das mit dem "Deal" so gelaufen ist, da hab ich einen anderen Eindruck. Richtig ist, es stand im Koalitions-Vertrag, den auch die CSU unterzeichnet hatte. Und da in Bayern das mit dem Kondom schon länger so ist, nehme ich mal an, dass die eine größtenteils bayrische Version quasi als a priori gesetzt betrachtet haben.
Ein Blick in den Koalitionsvertrag 2013 hilft bei der Rechtsfindung. Über die Prostitution haben sie an 2 Stellen gesprochen: (1) In der Präambel: (2) Und dann detaillierter im Text im Kapitel "Zusammenhalt der Gesellschaft" Dass das Kondomverbot im Koalitionsvertag steht, hätte mich auch gewundert. Interessant ist, dass sie die ganze Problematik nur im Zusammenhang mit dem Menschenhandel und der Zwangsprostitution sahen. Davon redet heute keiner mehr. Es geht nur noch um Steuern, Abgaben und sonst Diskriminierung der Prostituierten. Also ein GroKo-Rollback mindestens in die 90iger. Angesichts der realen Politik, die sie nach 2013 gemacht haben, liest sich das ja sowieso alles wie Hänsel und Gretel.