Das Thema umfasst sowohl den Fall oberhalb als auch innerhalb des ortsüblichen Standards. Vielleicht wäre es einfacher gewesen, wenn direkt am Start das Fallbeispiel konkreter beschrieben worden wäre.
Eben. Es ging gerade nicht um Standardleistungen, die "normalerweise" im Preis enthalten sind, sondern um die Inanspruchnahme weitergehender - wenn auch nicht näher beschriebener - Extras. Da muss der Kunde nachfragen, was es mehr kostet, wenn er es vorher wissen will. Ist wie in der Autowerkstatt. Wenn du den Auspuff erneuern lässt und man teilt dir mit, die Bremsen sind auch runter, ist eigentlich jedem klar, dass die zusätzliche Reparatur der Bremsen zusätzlich Geld kostet. Willst du vorher wissen wieviel teurer es wird, musst du eben nachfragen. Muschi ficken ist der Auspuff, ins Maul pissen oder in den Arsch ficken sind in dem Fall die Bremsen.
Yepp und da bei "Vertrags-" der Vertrags-Umfang klar war, ist, wenn nicht gratis ausgesprochen, auch bei stillschweigender Inanspruchnahme eine Zahlungspflicht vorhanden. Ganz einfach. Ist vorher nix konkret vereinbart und man lässt das so laufen, dann ist das ähnlich einen Vertrag "nach Verbrauch". So kann sich jeder VORHER einrichten, Staune immer wieder, warum es da Diskussionen gibt. Übrigens: Tritt der Fall ein, dass eine Dl wirklich aus den hier rumgerittenen Sympathie-Gründen eher nur "Standard" abrechnet, das kommt ab und zu mal vor, dann gleiche ich das grundsätzlich über den Tipp aus. Aus meiner Sicht wäre es einer "Mißachtung ihrer Situation" wenn ich das auch noch schamlos ausnutzen würde.
Mag ja sein... dass der Fragesteller den Service nur oberhalb des Standards gemeint hat - dieser ist aber in der Regel in einem Sauna - Club preislich bekannt und falls nicht, vorher zu erfragen. Wird dann der Versuch seitens der DL unternommen diese Zusatzleistung höher abzurechnen als in dem Club üblich, ist dies vorher von der DL anzugeben. Der Fragesteller hat sich aber nicht eindeutig auf Leistungen oberhalb des Standards bezogen - daher sind in der Tat beide Varianten denkbar. Vielleicht habe ich ja nur Glück gehabt oder bin ein so sympathischer Typ - aber wenn ich das mal alles Revue passieren lasse, hatte ich nur sehr, seeeehr selten ein Problem bei der Abrechnung.
Apropos "... Revue passieren lassen" - die Vermutung liegt nahe, dass Kollege acafan am Ende nur enttäuscht oder "irritiert" war, dass die Dame dann doch Geld wollte! Trotz "Super-Zimmer" und seiner dollen Leistung ... ps Ich mach das meist anders rum ... wenn denn schon mal "super ..." war Ich bezahl regel-konform+ ordentlichen Tipp und dann lass ich mich loben ...wenn sie mir dann zum Danke mit Küsschen noch ins Ohr flüstert "Pornista"
Genau. Das war aber auch die Eingangsfrage: Mega Zimmer mit allem Drum und Dran, bei dem nachher Extras berechnet wurden. Extras sind nicht im Standardprogramm enthaltene Zusatzleistungen. Das Problem war offensichtlich, ob diese auch ohne vorherige Ansage berechnet werden dürfen. Wir erinnern uns dunkel: Auspuff und Bremse. Dafür gibt die Schilderung des Sachverhaltes nichts her. Dort steht nichts von Abrechnung der Extras über den im Club üblichen Tarifen, sondern nur von Abrechnung der Extras ohne vorhherige Ansage. Doch, hat er. Jedenfalls läßt seine Beschreibung des Zimmers nur diesen Schluß zu. Alles andere ist Ausschmückung. Bestimmt.
Die Theorie von der Grenze... war schon immer in der ein oder anderen Form ein beliebtes Thema in der Penne... Und - was soll ich sagen - eine Grenze verhält sich nicht immer so, wie beispielsweise eine Ländergrenze - hier Inland - da Ausland. Das funktioniert (leider?) auch bei diesem Thema der Zusatzleistungen und ihrer Berechnung nicht wirklich. Es gibt da unterschiedliche Clubstandards und jede DL hat ganz sicher auch ein Recht darauf, diese "Grenze" noch einmal persönlich für sich zu definieren. Somit kann es z.B. sein, dass eine DL "grundsätzlich" nicht küsst - oder es am Ende doch tut - wenn der Preis und/oder die "Sympathie stimmt. Das kann dann im Einzelfall sehr individuell ausfallen weswegen ich - wenn mich jemand im Club fragt- grundsätzlich keine Empfehlung für ein Girl gebe - selbst wenn ich den Service der Frau gut kenne. Hier finden "echte Grenzverschiebzngen" statt, nur weil die Chemie zwischen zwei Menschen stimmt oder eben nicht. Und da kann es in der Tat jeden "treffen" - positiv wie negativ ( aus der Sicht des Kunden). Das macht die Geschichte einerseits so spannend - andererseits aber auch ein Stück unberechenbar... Warum ich das jetzt so relativ ausführlich hier schreibe? Ganz einfach - wenn nicht klar sein kann, wo die Standardleistung aufhört und die Extras beginnen - unabhängig davon, dass sicherlich einige Extras als Extras klar sind und nach "Club-Standard" entsprechend abgerechnet werden - so gibt es da durchaus eine ganze Palette an "Leistungen " innerhalb einer, nennen wir es mal "Grauzone". Schon allein deshalb ist es wichtig, das Thema "übergreifend" zu betrachten - sowohl den Bereich des (variablen) Standarprogramms als auch des darüber hinausgehenden Bereichs der "besonderen" Extras. Somit ist schlussendlich "egal" was der Fragesteller am Ende wirklich gemeint hatte oder sagen wollte - die Erörterung dieses Themas kann letztlich nur von einer "ganzheitlichen" Betrachtung profitieren. Tja und das mit dem "Glück" - da würde ich dann auch einmal selbst eine Antwort auf meine "Schlussfrage" geben... da sage ich NEIN - das war kein Glück - das ist eine Mischung aus Einfühlungsvermögen und Akzeptanz von teilweiser ganz individueller Grenzen.
Schade das hier nicht mal ein Anwalt der sich auskennt was dazu sagt! Also wenn es mit anderen Dienstleistungsbereichen vergleicht! Diese sind jedenfalls dazu verpflichtet Preislisten auszulegen oder gut Sichtbar anzubringen! Hier mal eine Übersicht des IHK https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer...ben_im_Handel_und_bei_Dienstleistungen/676894 Genannt sind wie hier im Beispiel ja auch genannt, z.B. Friseure, Gaststätten, KFZ Werkstädten etc. Und auch mal ein Beispiel von mir. Wenn ich im Restaurant zum Schluss einen Absacker ungefragt einfach so bekomme! Dann darf der Wirt das nicht einfach so berechnen sondern das wird ganz allgemein üblich als ein Geschenk betrachtet! Daher bin ich mir was zusätzliche Preise angeht nicht ganz sicher, wie die wirkliche rechtliche Lage ist. Ich glaube es bleibt beim allgemein üblichen Grundpreis wenn nicht vorher extra darauf hingewiesen wird das dieser Service nun mehr kostet! Gerade dann wenn es keinen Aushang über Preise gibt! Muss es mir eben mündlich Gesagt werden! Woher soll ich sie sonst als Kunde wissen??? Es wird ja auch im verlinkten Text eine Ausnahme der Preisangabenpflicht auch hingewiesen, nämlich bei Mündlichen Absprachen. Es kommt aber denke ich stark darauf an wie es abläuft! Fragst du danach extra, dann wird es wohl eher was kosten auch ohne Preisansage, aber selbst da bin ich mir unsicher . Fragt der Anbieter ohne darauf hinzuweisen das dies jetzt was kostet sehe ich das eben eher als ein Geschenk, bzw nicht mal als Geschenk, denn gebucht habe ich zunächst mal die Zeit mit der DL, diese bezahlt man dann, und ich wurde ja nur gefragt ob ich jetzt dies und jenes vielleicht möchte ! Genauso-gut könnte eine Massage noch was extra kosten, danach wird man ja auch oft gefragt. Als Kunde muss ich das nicht wissen! Gehe ich ich Neu in einen CLub, werde ich übrigens immer gefragt ob ich Neu bin, und falls ja, wird einem normalerweise nun der Grundpreis genannt. Diesen Kenne ich nun also. Die DL muss diesen dann dennoch nicht übernehmen, aber dir dann eben auch vorher mitteilen. Aber vielleicht haben ja Prostituierte als einzige wieder mal einen Sonderstatus. Bei Ordnungsstrafen bzgl. gesetzeskonformen Arbeiten, gibt es ja sonst auch kein Beispiel das diese der Kunde trägt, sondern normalerweise immer der Anbieter.
In allen anderen Dienstleistungsbereichen ist es auch üblich, dass eine Rechnung ausgestellt wird, die alle berechneten Posten einzeln aufführt. Wird keine Rechnung ausgestellt, gilt es als Schwarzarbeit und der mündlich geschlossene Vertrag ist nichtig, weil Schwarzarbeit nun mal nicht legal ist. In anderen Dienstleistungsbereichen hat der Kunde zudem auch ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Also so ganz vergleichbar mit anderen Dienstleistungsbereichen scheint mir unser lustiges Hobby dann doch nicht zu sein...
Stimmt gar nicht : Also muss nicht, wird nur meist gemacht http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...-schreiben-mindestangaben-auf-rechnungen.html Hmm! Im Restaurant hast du Widerspruchsrecht?? 14 Tage? Du meinst glaube ich Verträge die über einen längeren Zeitraum gehen (Handyvertrag) oder halt Handel mit Waren über den Versandweg. Nichtmal im stationären Einzelhandel ist Widerrufsrecht, ist alles freiwillig. Sowieso nicht mit Handel von Waren vergleichen! Da ist die Rechtslage noch mal bei weitem Strenger!
Also etwa so: RECHNUNG Für unseren Termin am .... um... Uhr im .... erlaube ich mir in Rechnung zu stellen. - 1 Stunde Beisammensein mit Oral und GVM. Grundpreis 100.- EUR - Züngenküssen, Streicheln und freundlches Gesicht bei einem Stundentermin im Grundpreis enthalten. - Extras: Analverkehr (normale Größe, auch aus Versehen): 50.-EUR. - Aufnahme: 25.- EUR - Gemeinsames Duschen nach dem Termin: 20.- EUR - Duschgel: 2.50 EUR Gesamtsumme (netto) : 197.50 EUR Mehrwertsteuer (19%) : 37.52 EUR Gesamtbetrag: 235.- EUR Zahlbar in bar sofort ohne Abzüge. Bitte empfehlen Sie uns weiter. (Unterschrift unleserlich, vielleicht auch nur 3 Kreuze) ------------------------------ Meine kleine Bemerkung. (1) Wenn es soweit kommt, seid Ihr daran schuld. (2) Und dann suche mir doch noch eine feste Freundin. Oder kümmere mich noch mehr um meine Katzen.
Das ist ein wettbewerbsrechtliches Problem. Es ändert am Vertragsschluß und dessen Kosten nichts, selbst wenn der Hinweis fehlt. Das stimmt. Nur ist das nicht vergleichbar. Wenn Du im Restaurant eine Flasche Schampus nachbestellst, weil das Essen so gut war, ist die ebenfalls zu bezahlen. Dein Beispiel ist rechtlich eine sogenannte Zugabe. Diese ist nur zulässig, soweit sie gewisse Werte nicht übersteigt. Das Verhältnis vom Wert der Zugabe zum Wert der Hauptware muss angemessen sein. Da haben wir auch schon ein Unterscheidungskriterium. Der Schnaps in Deinem Beispiel ist von untergeordneter Bedeutung und geringem Wert. Er ist wie gesagt Zugabe. Analverkehr wäre Hauptleistung. Deren Inanspruchnahme also gerade keine Zugabe, sondern wesentliche Dienstleistung. Wenn dir die DL nach der Verrichtung den Schniedel abwischt, wäre das Zugabe. OK, ich bin mir da ganz sicher. Abgesehen davon, dass Glauben besser in der Kirche aufgehoben ist, glaubst Du da falsch. Nachfragen. Dienstleistungen im Puff sind üblicher Weise kostenpflichtig. Wenn Du deren Preis nicht kennst und vorher wissen möchtest, dann mußt Du nachfragen. Genau so ist es. Da die DL selbständig und unabhängig arbeitet, ist alles das, was der Laden ansagt, Schall und Rauch. Er bewegt sich da auf ganz dünnem Eis, § 3 Abs. 1 ProstG. Die DL muss weder übernehmen noch Abweichungen mitteilen. Nein, haben sie nicht. Jedenfalls nicht hinsichtlich des Vertragsschlusses. Der Abschluß von Verträgen steht im Allgemeinen Teil des BGB und gilt für alle Verträge. Besonderheiten für die Erfüllung des Vertrages ergeben sich aus dem Prostitutionsgesetz. Der Vertrag begründet eine klagbare Forderung der DL. Gegen den Anspruch kann - neben der Verjährung - nur die vollständige Nichterfüllung eingewandt werden.
Wenn ich die Bestelle klar! Außerdem weiß ich ja auch was es kostet wegen der Preislisten. Ich meine aber eher folgendes! Der Kellner sagt dir. "Sie waren so ein freundlicher Gast, das ist echt sehr ungewöhnlich ! Wir möchten sie bitten doch noch dieses Gläschen Champus mit uns gemeinsam zu trinken und anzustoßen ! "
Ja, das wäre die kostenlose Zugabe. So etwa auch, wenn die DL Dir nach der Verrichtung eine Zigarette aus ihrem Bestand anbietet. Es hat zwar niemand ausdrücklich von kostenlos gesprochen. Aber dies ergibt sich aus den Umständen. Eine kostenlose Hauptleistung kann man aber nicht erwarten und das wird - ehrlicher Weise - auch von keinem Freier erwartet. Wer Analverkehr will, geht auch davon aus, dass er Analverkehr zahlt. Wer Schlucken erwartet, geht auch davon aus, dass er Schlucken bezahlt. Alles andere wäre auch etwas weiltfremd. Man frage einmal sein Bauchgefühl, was denn in einer halben Stunde für 50 Euro so als Leistung der DL ohne Aufpreis erwartet wird.
Hier geht's zwar um Handwerker, aber da das - wie Huren auch - Dienstleister sind, sollte das doch eigentlich übertragbar sein, oder nicht? http://www.jus-kanzlei.de/fileadmin...rzarbeit_lohnt_sich_nicht___Februar_2014_.pdf
Ich bin mal gespannt, welcher Richter in diesem Lande sich so tief in die vorliegende Materie einarbeiten kann, um hier bei einem eventuellen Präzedenzfall ein adäquates Urteil zu fällen
Also in der Schweiz hab ich mal einen Laden erlebt, da wurde vorher ALLES an der Theke im Beisein der Dame in ne Registrier-Kasse getippt. Dann gab es den BON und man musste sofort die Franken rüber reichen. Sogar Zeit von bis stand drauf! Was passiert wäre, wenn ich "nachbuchen" hätte wollen, weiß ich nicht. Da war ich ob der Zeremonie zu aufgeregt! Die zeitgemäße Variante wäre nun wirklich die "Huren-Buchungs-Äpp" wo alle ihre Angebote draufstehen. Sie hält dir das Ding hin , du tippst was und wie lange. Dann erscheint Summe und ne kodierte Buchungsnummer. Auf Wunsch auch Buchungs-Bestätigung und Rechnung im Detail per Email, Whatsapp oder was weiß ich. Verschlüsselt ... klar. Entweder schiebt man dann die Währung rüber oder überweist dann selber bargeldlos. Selbst vom Standad-Giro-Konto geht das demnächst innerhalb von Sekunden. ja sicher. Auch wenn es noch so viele Verständnisvolle und Aufmerksame gibt, ein paar "Hornochsen" reichen, um die Sache zu initiieren. Und die gibt es bekanntlich immer irgendwo ... Uih und du meinst, da kann es nicht zu "Abrechnungs-Problemen kommen? Ich wünsche den Kätzchen ein "freies & wildes Leben" und dass Herrchen anderes Sinne Sinne hat!
Mit "adäquat" meinst du vermutlich "richtiges" !??? Aber WARUM!? Völlig Banane ... was glaubst, warum es noch höhere Gerichts-Instanzen gibt und das Internet/TV/Nachrichten/presse voll ist von "Justiz-Irrtümern" Mehr -> Ähnlich kontrovers ... => https://www.welt.de/politik/article2991680/Bananenrepublik-Variante-deutscher-Flagge-erlaubt.html => http://www.jurablogs.com/go/augen-a...isthaufen-ist-strafbar-22-punkt-10-punkt-2010 Wobei ... Im Osten speziell kann ich das verstehen. Ich dachte immer, dass wäre das Symbol der Einheit bei manchen Ossis gewesen! Da gab es selten oder gar keine Bananen zu kaufen und der Hammer-Sichel-Ährenkranz war sicherlich nicht so lecker wie ne Banane!
Ich sehe das noch in einem anderem Licht. Vor dem Hintergrund der latenten Propaganda um die Vorteile der Bargeld-Abschaffung, immerhin in TV-Talkshows auch schon, könnte die Situation entstehen, dass Bargeld-Annahme (seitens der Dame) und Bezahlung mit Barem (seitens des Freiers) grundsätzlich "anrüchig" betrachtet werden kann! Wohlbemerkt - dazu muss es noch nicht wirklich "abgeschafft" sein! Auch könnte das Mitführen etwas größer Menge Bargeld (zum Zweck Spass-Reserve im Club) bei zufälligen Personen-Kontrollen draußen "verdächtig" machen.
Dann hätte ich noch folgenden Anhang zu machen : der Kunde will für 100 eine Stunde machen . 30 min für 50 als Taktung der Zeit . 40 min sind absolviert und das Mädel hat einfach kein Bock mehr . Zimmer Abbruch weil mit mieser Laune und no feeling ist halt Ende . Mädel verlangt natürlich ihren Stundenlohn von einem 100er ein . Was wäre zu tuen ?