müssen Aufpreise seitens der Dl angekündigt werden ?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von acafan, 10. November 2017.

  1. acafan

    acafan Stammschreiber

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    Hallo miteinander ,
    hatte heute ein Mega mega Zimmer gehabt mit allem rum und dran . Soweit wirklich mega ...zum Schluss am Spind wurden ein paar extras verlangt .

    Generelle Nachfrage an euch : Muss eine Dl extras auf dem Zimmer ansagen ? Kann ja sein das es Kunden gibt die von nix eine Ahnung haben ...

    In meinen Fall habe ich echt gedacht das die Gute Spaß mit mir hat und es for free tut in der Hoffnung auf einen fetten Tip . Der wäre sogar drin gewesen wären da nicht die Ansagen der extras bei der Abrechnung gekommen .
     
    Harvey und JordanBelfort danken dafür.
  2. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Natürlich sollte sie das vorher sagen.
    Meiner Meinung nach sollte sie sogar auch die nächste Zeiteinheit ankündigen wenn man denn nur eine Zeiteinheit vereinbart hatte zunächst.

    Wie es dann im Streifall aussieht ist ja wieder ein zweite Frage, weil ja dann wieder nur Aussage gegen Aussage.

    Was auch noch interessant wäre. Waren es Extras die allgemein üblich extra kosten oder nur diese lustigen neuen Extras für allem möglichen Kleinkram??
     
  3. Baldo666

    Baldo666 Stammschreiber

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    um welche extras handelt es sich denn und was sollten diese kosten.

    aber normalerweise würde ich nur das nornale Zimmer bezahlen, wenn sie nicht vorher verständlich aussagt das extraleistungen mehr geldberechnung danach bedeutet.



    -
     
  4. user05

    user05 Bye, bye Rodeo Girls

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    Wer Dienste in Anspruch nimmt muss sich vorher um den Preis für Extras kümmern. Das ist im Puff natürlich schwierig, wenn man schon beim ficken ist. Mich würden Ansagen zur Zeiteinteilung und zu Extras extrem stören. Bezahlt werden muss es wohl ohne Ansage.

    Das ist wie mit der Puffbrause. Wer die bestellt, ohne nach dem Preis zu fragen, muss auch Latzen.

    Kommt natürlich auch auf die Extras an. Die Benutzung von Fotze und Maul ist gewöhnlich im Grundpreis enthalten. Ein Fick in die Arschfotze gewöhnlich nicht, also aufpreispflichtig.
     
    albundy69 dankt dafür.
  5. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Das ist doch wie beim Frisör. Los geht es mit einem Herrenhaarschnitt ab 10€. Wenn die Friseuse fragt: Etwas Haargel gefällig?, Strähnchen, Nasenhaare richten oder Atze Schröder Locken? käme kein Mensch auf die Idee, die Lady mit 10€ abzuspeisten, sondern man darf (wenn man vorher nicht gefragt hat) die Endabrechnung an der Kasse erwarten.

    Warum ist das bei Huren anders?

    Weil die Thekenmuttis sich bisher als dirigistische Zuhälterinnen betätigten, der Puff Preis und Servicevorgaben gemacht hat, und weil dem Freier zu freierfreundlichen Zeiten sogar das Lesen der Uhr abgenommen wurde.

    Damit ist es seit ProstSchg vorbei, nicht nur wegen der Weisungsproblematik, sondern auch durch die Definition Herren-Ordnungswidriger Praktiken. (Ausser in ein Paar Läden, wo die Leute das noch nicht geschnallt haben, oder dem Herren zuliebe Grauzonen toleriert werden)

    Die Huren haben letztendlich Narrenfreiheit. Zwar kann man künstlich einen auf dicke Eier machen jedoch liegt man bei jeder Form logischer und juristischer Betrachtung des Sachverhaltes quer auf dem Glatteis und darf darauf hoffen, dass die Thekennanny dem Manne gnädig ist und sich im Falle der Eskalation rechtswidrig einmischt.

    Lasset uns (Sofern die Lady keinen individuellen Preisaushang gemacht hat) daran gewöhnen, dass man alles wie auf dem Straßenstrich vorher abspricht. Oder so wie auf dem Bazar, wo auch Runterhandeln Standard ist. Hat man seine Hausaufgaben gemacht: Ganz klar die Linie durchziehen und sich nix weiteres aufschwatzen lassen.

    Nicht umsonst ist das Aca irgendwann mal auf die Idee gekommen, dass man die Geschichte vorher ausmacht und sogar vorher zahlt. Nachkobern dürfte dann ohne vorheriges Nachverhandeln ausgeschlossen sein.
     
    Zalando dankt dafür.
  6. Glasperlenspiel

    Glasperlenspiel Stammschreiber

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    Wenn das ein Mega Mega Zimmä war, wird es Dir doch um die "Extras" nicht leidtun. Vor allem, wenn Du sie hier nicht genannt hast.

    Was ist schon Geld, wenn es guter Sex war?

    :):):)
     
  7. sm50

    sm50 Stammschreiber

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    Da bin ich mal wieder anderer Meinung. Nachforderungen für Extras zerstören die Stimmung. Ich habe immer die besten Erfahrungen mit all inclusive gemacht. Wenn die Chemie stimmt, redet man über Vieles nicht. Wenn ich über Aufpreise verhandele, stimmt die Chemie nicht.

    Beim Figaro gibt es keine spezielle Stimmung. Außer meiner miesen, weil es nachher überall jucken wird.

    Was Anderes mag sein, wenn ich statt GF6 das volle Programm eines SM-Studios haben möchte oder wenn bestimmte Praktiken reichlich Spesen mit sich bringen (z. B. Katheter).
     
    albundy69 dankt dafür.
  8. Andy01

    Andy01 Stammschreiber

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    Das ist grundsätzlich richtig. Für die sog. "Standards" (Knutschen, Lecken, Blasen, Ficken) würde ich aber nie Aufpreis zahlen. Das müsste das Girlie schon vorher anmelden - dann würde ich sie gar nicht erst buchen. Dass so Sachen wie Anal in 95 Prozent aller Clubs aufpreispflichtig sind, sollte klar sein. Von mir wollte auch noch nie ein Aca-Girl vorher die Kohle einkassieren.
     
    Glasperlenspiel dankt dafür.
  9. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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    #9 DeKlomp, 10. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2017
    Meines Erachtens klar Nein - die DL muss nicht!

    Seit ProstG 2001 galt bei selbstständigen DL, dass man über Leistungs-Umfang und Preis einen einzelnen Vertrag schließt
    ProstSchG hat daran nichts geändert sondern nur das Offenbare in Textform für Begriffsstutzige und Oberschlaue, die es zu Hauf in Foren und "freier Wildbahn" gab, festgestellt.

    Demzufolge müsste JEDER, der auf Zimmer geht oder wie und wo auch immer, VORHER wissen, was der vereinbarte Leistungs-Umfang ist! :besserwisser:

    Wird der Leistungs-Umfang nun erweitert oder ausgedehnt, obliegt es dem "Käufer" den Preis zu erfragen.
    Macht er das nicht, ist es sein Pech, wenn er stillschweigend die Leistung in Anspruch nimmt.
    Am Ende ist er zahlungspflichtig.

    Die DL hatte wohl den Eindruck bei dir, dass der Preis für dich eher eine irrelevante Sache ist.

    Daher hat sie wahrscheinlich, um die Atmosphäre nicht zu stören, Preis- und Vertragsverhandlungen unterlassen.
    Wenn sie es dennoch gemacht hätte, wäre es kein "Nachkobern" gewesen, sondern der rechtlich korrekte Weg, um auf entstehende Mehrkosten hinzuweisen.
    Man sollte deshalb im P6 nie auf "dicke Hose" machen oder auf "Liebe zu jedem Preis".
     
    JordanBelfort und Glasperlenspiel danken dafür.
  10. Maultier

    Maultier Stammschreiber

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    Sicherlich haben die Dls eine gewisse Narrenfreiheit durch das neue Gesetz,trotzdem wird unfaires Nachkobern oder utopische Aufpreise auf Dauer keinen Erfolg bringen,dafür sorgen unsere Forenberichte,am Ende ebtscheidet die Nachfrage ,es spricht sich rum wer fair arbeitet und wer abzwickt.
     
    DeKlomp dankt dafür.
  11. Raw

    Raw Frauenheld

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    Naja, mit der Einstellung bzw. Masche könnte man ja auch in einen Zug am Bahnhof steigen und wenn der Schaffner kommt einfach behaupten, dass man gar nicht wusste, dass man vorher einen Fahrschein kaufen muss.

    Ich glaube kaum, dass das funktioniert... :D

    Wenn ortsübliche Aufpreise für Serviceleistungen aufgerufen werden, die auch tatsächlich üblicherweise aufpreispflichtig sind, würde ich das auch bezahlen.

    Nur wenn auf einmal Phantasieextras zu Phantasiepreisen abgerechnet werden, würde ich das in der Regel nicht zahlen und das eigeninitiativ der Thekendame melden.

    Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Nachdem ein Kondom nach heftigem Fickificki geplatzt ist, bestand die panische Ladie darauf, dass ich ihr die Kosten für die Pille danach drauflege.
    Das fand ich so kreativ und geschäftstüchtig, dass es mir glatt den Zwanni extra wert war...
     
    Pattaya, Andy01, Baloo und eine weitere Person dankt dafür.
  12. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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    Das auch nachträgliche Nennen von Preisen für zuvor nicht vereinbarte Sachen wäre auch schon seit ProstG, also seit 2001, kein "Nachkobern".

    "Nachkobern" ist, wenn die DL, die zuvor vereinbarte Leistung plötzlich im geeigneten Moment nicht mehr zu dem vereinbarten Preis erbringen will, und mehr will dafür!;)

    Insofern war wohl doch ProstSchG notwendig, um das klarzustellen, so dass es auch jeder nachlesen kann!

    Sicher sind die Markt-Mechanismen nicht außer kraft.

    Aber in der zu erwartenden Halb- und Dunkelzone, die sich aufbauen wird, werden andere Regeln gelten. Und davon erfährt die Öffentlichkeit per Forum dann auch nichts.
     
  13. Dan

    Dan P6 Rookie

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    Na ja, für mich gehört dann aber auch dazu, dass die DL vorher sagt wie teuer ihre Leistung ist.

    Wie sieht ein Vertrag ohne Leistungs-Umfang und Preisabsprache denn aus?

    Könnte die DL nach dem Zimmer dann nicht auch 200, 300 oder gar 500€ für 30 Min. aufrufen?
     
    hullulu dankt dafür.
  14. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Schade, dass die Juristen mal wieder auf die Zunge beissen, daher ich wage ich mal wieder, mich mit Halbwissen zu blamieren.:D

    Wenn man sich auf ein Nümmerken einigt kommt ein Prostitutionsvertrag zwischen Gast und DL zustande. Dieser ist ein Dienstleistungsvertrag.

    Das bedeutet: Die Dienstleisterin bietet ihre Dienste an und es klar dass diese vergütet wird, sprich: Kohle fließt.

    ---> Am besten hier weiterlesen: http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-9/Untertitel-1/Verguetung/Definitionen

    Im vorliegenden Fallbeispiel von Dan übersteigt der aufgerufene Preis von 200 und mehr den üblichen Kurs massiv. Daher würde ich den ortsüblichen Kurs zahlen und den Rest entspannt auf mich zukommen lassen. (Kleiner Tipp am Rande: Am Besten noch die Passage über "Vergütung von Vorarbeiten" lesen...passt gut zum Thema...;))

    Zu den Begriffen Wucher (Es gibt schöne Beispiele über Abzock-Schlüsseldienste) und Sittenwidrigkeit eines Vertrages kann ja jemand anders googlen.


    Das komplette Thema kann man aber verkürzen, wenn man einfach vorher redet. Sich auf den Passus zu berufen, dass im Prostitutionsgewerbe der Illusionsfaktor sinkt, sobald man das Thema Kohle anspricht, oder dass einer Hure im Eifer des Rammelwahns ohne explizite Kostenwarnung kein Geld zusteht, weil man ihr versehentlich in den Popo geruscht ist doch wirklich fernab von gut und böse.
     
    JordanBelfort dankt dafür.
  15. Raw

    Raw Frauenheld

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    Was für ein Gummiparagraphen-Schnickschnack!

    Ob die animierende Sofaaction dann eine "Vorbereitung für die Bereitstellung des Angebots seitens der Unternehmerin darstellt" oder diese "Vorarbeiten den Interessen des Bestellers dienen", ist eine objektiv nicht zu entscheidende Meinungsfrage, die somit jeder Richter absolut willkürlich entscheiden kann. :rolleyes:
     
  16. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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    #16 DeKlomp, 11. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2017
    Außer für Juristen sollten auch Leser , wie z.B. Selbstständige, Gewerbetreibende oder in entsprechende Position als Angestellter usw. wissen, wie die "Regeln" im Geschäftsleben sind. Und wer eigenverantwortlich Geschäfte macht, muss sich eben kundig machen.

    Im Grunde hat Kollege Al das Wesentiche geschrieben!

    Nein, denn das kann man
    1. erfragen
    2. vorher feststellen wie das in dem Laden funktioniert.

    Die Thekendame darf ohne rechtliche Probleme Auskunft erteilen, wie die meisten DL "arbeiten"
    Allerdings eben "ohne Gewähr"!

    So z.B. gibt es auch auf Wochen-Märkten, Lebensmittels-Geschäften, wie Wein-Verkostungen usw. Gratis-Kostproben, ohne dass ein Vertrag zustande kommt.

    Steht aber an der Probier-Packung ein "symbolischer" Preis oder ist eindeutig zu erkennen, dass es nicht gratis ist, muss man vorsichtig sein, wenn das Geld in der Tasche bleiben soll.

    Im normalen Leben funktioniert das doch auch ... meistens jedenfalls.

    Insofern kann eine kurze "Sofa-Aktion" gratis sein ...bei der man noch keinen Vertrag fürs Zimmer oder so eingegangen ist.
    War früher in NRW -Läden verbreitet.
    Versuchte ein Hirni aus "kurz" => "länger" zu machen, erwartete die DL zu recht, dass der Vertrag zustande gekommen ist.
    Das galt schon seit 2001 mit ProstG!
    Das Problem sollte sich allerdings nun wegen ProstSchG wegen "öffentlicher Enthaltsamkeit" größtenteils von allein gelöst haben.

    Es gab/gibt auch aber auch den umgekehrten Fall, ohne dass zu dem Zeitpunkt schon alle Vertrags-Details geklärt worden sind.

    Spontan fällt mir da das Feigenblatt in Worms ein.

    Da galt (bzw. gilt ... war lange nicht da) "Nur Gucken - nicht Anfassen!"
    Bei "Anfassen" erwartet(e) die Dl, dass ein Vertrag in welchen Umfang auch immer dann komplettiert wird.
    Dafür war aber kein Eintritt und man kann sich gratis zwischen den Nackedeis (echtes FKK) bewegen.

    Also beim P6 muss man als Käufer schon bisschen den Neuronenklops "an lassen".

    Und wenn man es eben mal "laufen lassen " will ok, sofern man genug Kohle dabei hat.
    Ist doch wie beim Einkaufen im Super-Markt auch ...
     
  17. user05

    user05 Bye, bye Rodeo Girls

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    Da hat der Al recht. Es ist ein Dienstvertrag. Meist kommt der im Puff durch die Zimmerfrage zustande. Regelmäßig wird man da auch vorher Preis und Zeiteinheit verabredet haben. Das Problem ist dann der Inhalt der Leistung. Bislang war das durch die Clubstandards auch halbwegs gesichert. Ich sag mal blasen, lecken und Vaginalverkehr war damit abgegolten.

    Durch die Abschaffung dieser Standards kann man entweder sagen, diese Standards sind zum üblichen Inhalt geworden oder man muss vorher konkrete Absprachen treffen. Also Zustande wie dunnemals an der Schleife.

    Nimmt man mehr in Anspruch oder überschreitet die Vereinbarte Zeit, muss man mehr bezahlen, § 612 BGB. Geschuldet wird übrigens nur die Dienstleistung, nicht der Erfolg. Es gibt also keine Abspritzgarantie oder Illusionssicherheit. Beine breit machen reicht.

    Die Menge der gerichtlichen Verfahren wird überschaubar bleiben. Bis auf wenige Selbstdarsteller wie die unzufriedene Blage aus der Presse neulich werden Kunden kaum an öffentlichen Verhandlungen interessiert sein.

    Wie immer erleichtert eine Absprache im Vorfeld die Vertragsdurchführung. Da kann man dann Extras und Preis exakt definieren. Oder man vereinbart eine Pauschale, die alles abdeckt. Das Problem stellt sich ebenfalls nicht, wenn man die schwarze AMEX mit im Gepäck hat.

    Ist alles geklärt, steht einem entspannten Fick nichts mehr im Wege.
     
  18. Glasperlenspiel

    Glasperlenspiel Stammschreiber

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    @Acafan hat ja nun nicht geschrieben, um was für Extras es sich handelte.

    Deshalb gibt es mindestens 2 Varianten:

    (1) Wenn es sich bei den Extras um die wenigen allgemein bekannten und akzeptierten Extras handelt (z.B. "Aufnahme", AV), dann sollte man sie auf jeden Fall bezahlen, auch wenn man vorher über den Preis nicht gesprochen hat. Ich z.B. frage einfach während des Zimmers, wieviel sie dafür haben will. Und dann kommt eben "Mach mal" oder eben "Danke, nein."

    (2) Wenn es sich bei den "Extras" um ausgedachte und nicht akzeptierte "Zusatzdienste" handelt, wie ZK, Lecken, Fingern, 69 usw., dann wäre meine Antwort "Jein". Ist mir noch nicht passiert. Aber ich würde es wahrscheinlich bezahlen, weil mir Streit im Puff nicht liegt, kann aber auch jede andere Variante verstehen. Auf jeden Fall würde ich mein Missfallen an der Theke oder beim Verlassen des Clubs äußern. Und natürlich einen entsprechenden Bericht schreiben, in dem die Frau als AZF bloßgestellt wird.

    Da aber Acafan keinen solchen Bericht (bislang) geschrieben hat, vermute ich Variante (1). Und ob sich da noch eine weitere Diskussion lohnt?

    :):):)
     
    Winnetou Kowalski und DeKlomp danken dafür.
  19. DeKlomp

    DeKlomp (Fast) alles hat ein Ende ...

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    Im thread-Start steht "müssen ..."

    "Muß" oder " müssen" entsteht aufgrund von z.B. Gesetzen oder andere vertraglichen Verpflichtungen.

    Es gilt im Übrigen, soweit mir bekannt, in Deutschland noch die "Vertrags-Freiheit " ... nicht alle Preise und Leistungen sind in Deutschland gesetzlich festgelegt.
    Alles andere ist "kann" ... bzw. der obliegt dem Eigen-Schutz des Käufers.
    Natürlich ist es geschäftlich seriöser, wenn der /die Anbieter(in) genau aufschlüsselt für was wie viel, so fern es sich um standardisierbare Leistungen handelt.

    Wenn jemand seine Karre in die Werkstatt bring, um z.b. bereit für TÜV/DEKRA zu sein, und die Werkstatt zählt dann auf und empfiehlt noch dies oder jene Zusatz-Leistung (Lackpflege, Innenraum ...). dann wird man üblicherweise fragen, was das kostet und sich ggf. aufs unbedingt Notwendige beschränken oder woanders fragen. :

    P6 ist Gewerbe genau wie die Werkstatt!!! :rolleyes:


    Auf jeden Fall mündlich und ohne Zeugen ... alles andere offen - ist doch klar! :smoke1:

    Im Prinzip ja.
    Ob sie damit durchkommt, ist eine andere Sache.
     
  20. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    In der verbotenen Stadt
    Naja, sie kann es versuchen und wird vielleicht Leute finden, die ihrem plumpen Versuch nachgeben.

    Mit der #14 genannten Begründung hätte sie in einer Verhandlung aber schlechte Karten.

    Da steht sinngemäß: "Ist nichts vereinbart gilt der ortsübliche Preis".

    Daraus würde ich auch ableiten: Das gilt auch für ortsüblich kostenlose Extras, sprich: Will sie mehr verdienen muss es eindeutig vorher vereinbart werden.
     
    aachen61 und Glasperlenspiel danken dafür.