Bald minderjährige Prostituierte ? Fälschbarkeit der Anmeldebescheinigungen Natürlich ändert sich nichts an strafrechtlichen Lage, dies ist weiter verboten, aber an der faktischen Lage wird sich was ändern, weil das ProstSchG Straftaten ermöglicht die man so zuvor nicht begehen konnte . Habt Ihr Euch schon mal gefragt wie fälschungssicher die Anmeldebescheinigungen für Prostituierte sind? Bzw. was die Folgen sind, wenn dies nicht der Fall ist und warum dann dies Freier und Betreiber betrifft? Was wäre die Konsequenz? Nachfolgend soweit ich dies ermitteln konnte Die Anmeldebescheinigungen wären nicht nur nutzlos, sondern sie wären auch gefährlich, weil bisher minderjährige Mädchen keinen Zutritt als Prostituierte zu einem Bordell hatten, wenn der Betreiber sich den Personalausweis der ja fälschungssicher ist zeigen ließ, was ja die Regel war. Dies gilt im Übrigen dann auch für Nicht-EU Bürgerinnen unabhängig vom Alter, jedoch bleibe ich erstmal der Übersichtlichkeit wegen bei Mädchen, also Minderjährigen. Dies (die Personalausweisvorlage) wird ja künftig entfallen, denn die Anmeldebescheinigung ist ja als einziges Eintrittsdokument vorgesehen, dass sich der Betreiber zeigen lassen muss aber eben auch soll und darf, denn sonst wäre ja auch das Aliasverfahren was eben auch angeboten wird sprichwörtlich für die Katz, wenn ein Personalausweis mit vorlegt wird denn dann kann man sich die Aliasbescheinigung auch gleich sparen. Dies kann ich auch mit dem Gesetz bzw. der Gesetzesbegründung darlegen Konkret heißt es ja auch in der Gesetzesbegründung auf Seite 92 zu § 27 (Kontroll- und Hinweispflichten) dort in der Bemerkung zu Abs 2. Zitat Wenn Prostituierte statt der Anmeldebescheinigung eine gültige Aliasbescheinigung vorlegen, können sie mit dieser Gestaltungsmöglichkeit steuern, ob sie ihren wahren Namen dem Betreiber oder für ihn handelnden Personen offenbaren wollen. Konsequenz wird also sein: Eine Minderjährige (also ein Mädchen) welches man mit einer Volljährigen (Frau) verwechseln kann und dies wird ab etwa 15/16 Jahren sein wo man ein Mädchen mit einer 18-jährigen Frau verwechseln kann, kann nun von einem Loverboy in ein offizielles Bordell eingeschleust werden Einziges Kriterium was Betreiber und in deren Folge dann auch Freier haben, ist die Gesichtskontrolle bzw. der Körperbau. Dies verhindert dann zwar noch das Kinder als und dass bitte , mir nicht übel nehmen wegen der Formulierung so scheußlich es natürlich klingt und ist, als „Prostituierte“ tätig werden können. Aber eine solche „Kontrolle“ versagt etwa ab einem Alter von 15/16 Jahren. Ab dem Alter ist so keine Unterscheidung mehr von einer 18-Jährigen möglich (Anmerkung: dies sehen wir ja auch in Kriminalfällen bei einzelnen kriminell gewordenen „Asylbewerbern“ z.B. den Mordfall in Freiburg wo man erst mit ganz aufwendigen Altersuntersuchungen das wahre Alter einzuschätzen oder teils auch nur einzuschätzen versucht und da geht es um 6 Jahre und nicht wie o.g. um 2-3 Jahre) Daraus folgt also, dann dass der Mädchenhandel der insbesondere über Loverboys /“ Freunde“ läuft, sich stark ausweiten wird, deren „Tätigkeit“ sich bisher jedenfalls weitestgehend auf volljährige Frauen erstrecken musste, weil es zwar nicht unmöglich war, aber doch bisher schwierig war eine Minderjährige als Prostituierte tätig werden zu lassen. Wenn die Bescheinigung also fälschbar ist wird dies in einem offiziellen Bordell möglich und somit aus Sicht des „Loverboys“ auf neutralem Boden, denn er muss nicht z.B. eine Wohnung anmieten über deren Mietverhältnis man ihn ermitteln kann. Dies wird Betreiber aber auch Freier vor erhebliche Probleme stellen, denn selbstverständlich machen sich beide strafbar (Sex mit einer 16-Jährigen kann zwar straffrei sein, aber nicht bei Prostitution). Zwar nur wenn mit Vorsatz gehandelt wurde, also sie wussten, dass die nicht volljährig ist , aber Eventualvorsatz reicht ja aus. Dieser wird aber sicherlich dann demnächst sehr schnell von Seiten der Staatsanwaltschaft unterstellt um von der Fälschbarkeit der Anmeldebescheinigungen abzulenken und darum ist es wichtig die Problematik zu kennen damit diese damit nicht vor Gericht durchkommt. Denn durch die falsche Unterstellung eines Eventualvorsatzes ist ja der Rechtsstaat in Gefahr Darum ist es wichtig zu wissen wo das Problem ist um sich verteidigen zu können Zur Fälschbarkeit Zwar lässt die Regierung die Behörden nach außen hin in der Darstellung behaupten, dass die Anmeldebescheinigungen fälschungssicher seien (Gebt bei Google ein: Anmeldebescheinigung für Prostituierte fälschungssicher) Aber…. …. nicht mal die Bundesregierung glaubt daran, dass die Anmeldebescheinigungen für Prostituierte fälschungssicher sind. Dazu muss man nur in die ProstAV schauen (die ist die Ausführungsverordnung zur Ausgestaltung der Anmeldebescheinigungen) dort steht in der Anlage 2 zu § 2 ausdrücklich mehrfach drin, dass bestimmte Maßnahmen (nur) zur Erschwerung von Fälschungen getroffen wurden. War auch im Grunde von Anfang an klar, denn wenn man sich die Kalkulation in der Gesetzesseinreichung anschaut und den Gesamtbetrag der kalkulierten Sachkosten aus Pos 2 auf Seite 50 (in dem ja noch andere Sachkosten enthalten sind) auf jede einzelne Bescheinigung herunterbricht, dann war klar das je Bescheinigung ein Betrag von € 0,5-€ 1 Sachkosten herauskommt und dafür kann man keine Dokumente erstellen die fälschungssicher sind, sondern nur solche die nur ein paar Erschwernisse bieten. Wäre ja auch zu schön, wenn bereits bei diesem Betrag ein Ausweis fälschungssicher wäre, dann brauchten wir ja nicht über € 25 für einen Personalausweis zu bezahlen, sondern kämen mit auch mit Personalausweisen im Stil der Anmeldebescheinigung für Prostituierte aus. Selten dämlich von der Bundesregierung ist aber, wie detailreich sie die Maßnahmen beschreibt die beim Ausfertigen der Bescheinigung zu beachten sind. Was als Arbeitshinweis für die Kommunen gedacht ist, kann natürlich auch jeder Fälscher lesen, der im Internet die ProstAV aufruft. Blanko-Dokumente werden zwar benötigt, aber wer etwas in der Presse recherchiert, weis dass es mehr oder weniger häufiger zu Einbrüchen in Kommunalbehörden kommt um dort Blanko-Dokumente unterschiedlichster Art zu stehlen (alleine in Berlin gab es 12 Einbrüche in 2012) und dass der „Handelswert“ zwar unterschiedlich ist, aber häufig um € 500 je Blanko-Dokument rangiert. Bei diesen Fälschungen auf Basis von Blanko-.Dokumenten geht es nicht so sehr um einen Einsatz gegenüber Behörden und Polizei, sondern um einen Einsatz gegenüber Personen der Privatwirtschaft, die Dokumente nur visuell und taktil anhand allgemeiner Sicherheitsmerkmale prüfen können. Auch dies wird hier bei den Anmeldebescheinigungen für Prostituierte der Fall sein, warum also insbesondere die Polizei außen vor bleibt , dazu später Natürlich gibt es noch weitere Möglichkeiten der Fälschung und auch wenn ich da nicht ins Detail gehen möchte, muss man sich ja nur mal fragen welche Sicherheitsmerkmale hat die Anmeldebescheinigung für Prostituierte nicht, die aber ein neuer Personalausweis im Scheckkartenformat hat. Die haben dort ja ihren Sinn denn dieser neuere deutsche Personalausweis ist ja dadurch erst fälschungssicher. Da gibt es also einige Sicherheitslücken bei der Anmeldebescheinigung die auch nicht extrem kompliziert auszunutzen sind. Wichtig: Ich sage nicht, dass es ganz einfach und ganz billig ist dies zu tun, aber dies kann ein semi-professioneller Falscher tun. Den Preis (Schwarzmarkt) für so eine ausgefertigte Fälschung wird man wohl im ersten Fall erstmal kalkulativ mit € 1.000 veranschlagen müssen (Schwarzmarktwert des Blanko-Dokumentes + „Fälscherlohn“) In anderen Fällen vielleicht geringer sogar möglicherweise bis runter zu € 500. Dieser Betrag ist aber ein zu geringer Betrag im Verhältnis zu dem Ertrag den ein Zuhälter aus der Ausbeutung einer Prostituierten erzielen kann. Kriminelle Energie, die zusätzlich noch erforderlich ist, ist ja vorhanden , denn sonst wäre er nicht Zuhälter/Loverboy. Bei einer Fälschung geht es immer um das Verhältnis Einsatz zu Ertrag aus der Fälschung und dies wird hier gegeben sein. Ob Prostituierte (die ja in der Regel auch nicht die kriminelle Energie haben wie ein Zuhälter) allgemein das Anmeldeverfahren mittels Falsifikaten umgehen werden ist eine ganz andere Sache, die hier auch gar nicht erörtert werden muss, da es jedenfalls für den Freier kein Problem sein wird wenn eine volljährige Prostituierte mittels einer gefälschten Anmeldebescheinigung in ein Bordell gelangt ist und entdeckt wird . Da gibt es m.E. keine Strafnorm die man auf den Freier anwenden kann. Weiter ist zu berücksichtigen, dass so ganz perfekt die Fälschungen gar nicht sein müssen denn diese müssen nur eine privatwirtschaftlich tätige Person, den Betreiber überzeugen können, der Einlass gewähren soll. Zu Polizeirazzien Der Einwand bei einer Polizeirazzia wird das auffallen ist schon richtig, aber eben erst dann. Da ist die Frage wie häufig kommt es zu einer Polizeirazzia und dies wird eher selten sein. Also das Mädchen kann längerer Zeit für ihren Loverboy tätig sein. Er hat gut an ihr verdient und jetzt geht es für ihn darum nicht strafrechtlich belangt zu werden (dies gilt genauso für Betreiber / Freier die eben nicht gutgläubig/schuldlos waren was die Kenntnis des Alters betrifft, denn diese Typen wird es auch geben) Aber erstmal zu dem Problem für Freier und Betreiber Was passiert denn wenn sie nun auffällt. Polizei und Behörden werden natürlich versuchen den Betreiber wegen §180 Abs 2 StGB (mindestens) und den Freier wegen § 182 Abs 2 StGB dranzubekommen. Aber berechtigt? Wo ist denn deren Vorsatz? Wie will ich bei einer gefälschten Bescheinigung dem Betreiber Vorsatz, ggf. Eventualvorsatz beweisen. Ja wenn er bisher sich den Personalausweis von einer angeblich 18-jährigen hat nicht zeigen lassen und diesen nicht auf die dort erheblichen Sicherheitsmerkmale überprüft hat. ja dann war er daran, mindestens wegen Eventualvorsatz. Aber nun ? Für den Freier gilt ja solange er sich in konzessionierten Bordellen bewegt kann er ja darauf vertrauen, dass die Einlasskontrolle der Prostituierten funktioniert. Nicht in Abrede wird gestellt, dass es sowohl bei Betreibern als auch bei Freiern. Personen geben wird, die gerade dies auch bewusst ausnutzen werden auch weil sie auf anderem Wege z.B. durch den Loverboy Kenntnis von der Minderjährigkeit hatten. Nur wie beweise ich einem dies, also wie unterscheide ich einen Bordellbetreiber der schuldlos aufgrund einer gefälschten Bescheinigung in diese Situation geraten ist (und in der Folge der Freier) von einem der bewusst die neue Situation der fälschbaren Anmeldebescheinigungen ausgenutzt hat. Was machen wir mit dem Mädchen? Eigentlich muss man die ja vor den Jugendrichter bringen, denn sie wurde mit einer falschen Bescheinigung erwischt und die Verwendung einer falschen Urkunde ist auch Urkundenfälschung und strafmündig ist sie ja auch , auch wenn es ggf. nur auf ein paar Sozialstunden hinausläuft Wer so hofft dass das Mädchen ihren Loverboy verrät wird in der Realität scheitern (Wenn sie ihm schon so hörig war, das sie sich prostituiert hat werden sie ja wohl kaum Sozialstunden schrecken oder sie nutzt ihr Schweigen damit er sie nun in Ruhe lässt) , vor allem aber was ist dies für eine Moral erst das Mädchen Opfer einer Straftat werden zu lassen um dann den Straftäter so zu fangen. Das hat was von einem „Agent Provokateur“ Den Loverboy, als auch den Fälscher haben wir nicht. Nicht mal einen Ansatzpunkt wie bisher. Denn wenn solche Loverboys von Minderjährigen bisher tätig wurden, dann mussten sie doch mindestens Wohnungen etc. anmieten oder ähnlich. Also es gab einen Ermittlungsansatz. Klar er hat zwar immer noch ein Risiko bestraft zu werden aber es ist bereits hier geringer als bisher und es wird mutmaßlich noch geringer, denn was ist denn eine entdeckte Minderjährige in einem Bordell zuerst? Der Beweis, dass die Anmeldebescheinigungen fälschbar und damit gefährlich sind, wenn sie die Personalausweiskontrolle der Betreiber ersetzen. Soll die Polizei die Politik desavouieren indem Sie mittels Razzien in Bordellen Minderjährige Prostituierte aufdeckt? Nehmen wir mal an Bayerns Innenminister würde seine Polizei anweisen häufiger Razzien in Bordellen zu machen und da kommen dann entdeckte Minderjährige heraus. Was sagt denn damit diese Anweisung aus: „Seht her welche Knalltüten an Abgeordneten von der CSU im Bundestag ein Gesetz in der letzten Wahlperiode des Bundestages mit verabschiedet haben, dass einfach nur technisch schlechtgemacht ist, dass wir jetzt minderjährige Mädchen in Bordellen entdecken die es zuvor so gut wie gar nicht dort gab“ Eine Alternative wäre natürlich, die halte ich aber nicht für wahrscheinlich, so häufig und so regelmäßig in Bordellen Polizeirazzien zu veranstalten, nur um prophylaktisch zu verhindern, dass diese Bescheinigungen gefälscht werden, denn natürlich ist klar wenn, durchschnittlich nach 2-3 Wochen ein minderjähriges Mädchen in einem Bordell auffliegen würde, dass es sich dann für den Zuhälter/Loverboy dies kein lohnendes „Geschäft“ ist, weil der Ertrag aus der Fälschung zu gering wäre. Da man aber dazu dauerhaft enorme Polizeikapazitäten für Razzien verschwenden muss und zwar aus dem einzigen Grunde um ein technisch schlecht gemachtes Gesetz aufrecht zu erhalten, würde dies dazu führen, dass dies der Öffentlichkeit über Presse/Medien bekannt und die Öffentlichkeit würde fordern das Gesetz abzuschaffen um die Polizei für sinnvolle Polzeiarbeit einzusetzen. Um dieses Problem des Mädchenhandels wieder zu beseitigen gibt es zwei gesetzliche Möglichkeiten die, so ideologisch unterschiedlich sie auch sind, hier zum gleichen Ergebnis führen a) Abschaffung des Anmeldeverfahrens für Prostituierte oder b) Personalausweiskontrolle zusätzlich zur Anmeldebescheinigung. Damit ist aber das Verfahren mit den Aliasbescheinigungen tot. Ich will mich hierzu auch gar nicht äußern was ich für besser halte, aber in Bezug auf die Verhinderung des Mädchenhandels, also des Einschleusens von Minderjährigen in Bordelle, sind beide gleichwertig. Selbstverständlich habe ich über diese Situation auch bereits Frau Dr. Merkel mit einer E-Mail angeschrieben, also Kenntnis der Politik besteht. Frau Dr. Merkel ist m.E. auch für die Mängelbeseitigung verantwortlich, denn sie hat die Gesetzeseinreichung in den Deutschen Bundestag unterschrieben und hat daher eine Garantenstellung für die Beseitigung des Problems, auch wenn ihr dies Problem sicherlich zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht bewusst war. Dass ich von einigen Politikern die sehr nah an dem Gesetz gearbeitet haben nichts halte und deren fachliche Kompetenz in Frage stelle, ist ein zusätzliches Thema. Diese sind ja in der CDU/CSU zu verorten, denn dies so strukturierte ProstSchG gefordert und entwickelt. Diese sind natürlich noch verantwortlicher als Frau Dr. Merkel selbst. Anmerkung: Genauso wie auf Minderjährige, also Mädchen, bezieht sich die gleiche Problematik auf das Einschleusen illegaler Ausländerinnen in Bordelle als Prostituiere (Wobei Illegal meint , nicht berechtigt zur Ausübung einer Tätigkeit als Prostituierte , d.h. die Frau könnte als Touristin durchaus legal in Deutschland sein) da wird ggf. der Verfolgungsdruck gegenüber Betreibern und Freiern aber geringer sein, weil da ja nicht so eindeutige Straftatbestände wie der § 180 Abs 2 und § 182 Abs 2 im Raume stehen , obwohl ich mir da auch nicht sicher bin, jedenfalls was die Betreiber betrifft, da gibt es dann halt andere Möglichkeiten . Wer meint also das Problem zu lösen indem einfach Bordellbetreiber bei Jüngeren die Personalausweise kontrollieren müssen, der hat noch nicht dieses Problem gelöst und illegale Ausländerinnen werden weit mehr von Zuhälterei betroffen sein als Deutsche und EU-Bürgerinnen, die ja legal die Tätigkeit ausüben können.
Ich würde deine Bedenken zumindest bei Prostitutionsstätten nicht teilen. Grund: Der Annahme sprechen Anforderungen an den Betreiber entgegen. Bereits im Betriebskonzept muss der Betreiber darlegen, dass er umfassende Maßnehmen vorsieht, um Minderjährige auszuschließen, im Falle eines Falles gibt es Bußgeldvorschrifen, sprich: Er wird sich sicher wie das Amen in der Kirche den Pass zeigen lassen, ihn kopieren und bei Verdachtsmomenten abwinken oder die Behörden einschalten. Sprich: Für sämtliche Puffs gelten die Befürchtungen nicht. Bleiben die Einzelkämpferinnen. Bei diesen kann man sich die Frage stellen ob der nicht fälschungssichere Hurenpass eine Verschlechterung zum vorherigen Zustand darstellt. Der gewissenhafte Kunde junger Huren wird den Pass verlangen, dessen Echtheit er nicht überprüfen kann, mit Einführung der Registrierpflicht den möglicherweise gefälschten Hurenpass. Zusätzlich gibt es neuerdings Freierstrafen beim Besuch Zwangsprostituierter, worunter Minderjährige per Definition fallen. Ich kann das per Logik drehen wie ich will: Selbst ein nicht fälschungssicherer Hurenpass ist eine Verbesserung zum Vorzustand, da an jeder Ecke Instanzen geschaffen werden (Anmeldung, Betreiberpflichten, Abschreckungsmassnahmen gg Freier), die das Arbeiten Minderjähriger erschweren.
NEIN. Das ist in erster Linie ein "Behörden-Problem" ... ausgenommen es wäre ein sehr offensichtliche und dilettantische Fälschung. DIE haben erst mal Sorge zu tragen, dass das Ding ausreichend fälschungssicher ist, eh ein argloser Freier verknackt wird! Mal nebenbei- gibt es überhaupt ein bundesweit einheitliches Design und Ausferigung für den Huren-Pass, so dass ich als reisender Friere nicht vor schwere Rätsel gestellt werde? Und im Übrigen ... hab ich da was übersehen und verhalte mich ordnungswidrig, wenn ich mir nicht jedes mal den "Huren-Pass" zeigen lasse?? Ok ... allerorts das Polit-Gelaber von "Digitalisierung" - ich kanns nicht mehr hören Die meisten Behördlichen und Politik-Fuzzis können nicht erklären, was das "neu" sein soll ... aber ich kann dann ja mal ne universelle Äpp erwarten, wo ich über die Smartphone-Kämm den Huren-Pass abgleichen kann, ob er ächt ist! Hier trifft der Begriff "Verschlimmbesserung" voll zu! Die versuchen EIN Problem zu lösen und schaffen zich neue Probleme.
@DeKlomp Alles richtig, aber die Behörden werden versuchen wenn es Fäöschungen gibt die auffliegen, das Problem zunächst auf den Betreiber abzuwelzen, indem sie ihm strafbares Handeln unterstellen ubd in zweiter Linie auf den Freier, nur z.B. in dem sie behaupten dass man eine 16 Jährige von einer 18 Jahrigen doch am Gesicht und Körperbau hätte unterscheiden können, was ich für irreal halte. Daher solltes Du die Problematik kennen um Gegenrede machen zu können und aus dem Strafbarkeitsvorwurf herauszukommen, denn das Risiko steigt, dass Du es auch in offiziellen Betrieben mit minderjährige Mädchen in Kontakt kommst ohne dies zu wollen
Was ja wohl auch komplett berechtigt wäre, wenn er nicht ein gewisses Maß an Sorgfalt an den Tag legt. Dazu gehört, dass man sich nen Pass zeigen lässt. Gleiches sehe ich auch bei Freiern, die gerne nach einzelnen Damen im Lolita-Style Ausschau halten. Ich halte die teilweise geäußerte Haltung "ich bin ein Verbraucher und buche nur Huren mit Paß, weil ich dadurch davon ausgehen darf, dass nur glückliche Kühe auf der Weide stehen" für grenzwertig. Darüber hinaus könnte man erfragen, wie denn der Zustand wäre, wenn der Staat den Mehraufwand für einen fälschungsicheren Hurenpass treiben würde. Mal so von Schleuser zu Schleuser gesprochen würde ich das Teil auf die 21 Jährige Afro-Milf ausstellen und danach ihre kindliche Schokololita-Schwester anschaffen schicken. Die wirft einen höheren Reibach ab als die Omma. Auf dem Passbild sehen sie doch eh alle gleich aus. Gegenmittel wäre wohl einzig die öffentlich für Hurenböcke zugängliche Huren App mit Zwillings-sicherer Smartphone IRIS-Kontrolle wie bei Bladerunner. Abrechnung online ohne Bargeld ... oh Himmelreich komme...
Gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber eine App zur Überprüfung von Ausweisen, egal ob Personalausweis, Städtische Angestellte, Polizei usw. wäre schon sehr hilfreich. Wie oft stand schon ein Mitarbeiter der Strom- oder Wasserwerke vor der Tür , zeigte mir irgendeinen Firmenausweis und wollte Zuritt zum Haus. Woher soll ich denn bitte wissen, wie ein Firmenausweis der Strom- oder Wasserwerke aussieht. So etwas kann man sich mit Photoshop und einem Drucker auch selber herstellen. Da wäre es sicherlich nützlich, wenn man Ausweise mal schnell mit einer App überprüfen könnte. Dazu dann einfach z.B. den QR-Code auf den Ausweis scannen und schon wird mir der "originale Ausweis" mit Lichtbild angezeigt. Den kann ich dann mit dem gezeigtem Ausweis und der Person vor mir abgleichen. Könnte dann auch mit einem Hurenpass funktionieren und die Clubbetreiber können den gezeigten Hurenpass mit der DL abgleichen. Problem wäre allerdings der Schutz der Daten. Wie verhindert man, dass Daten von Ausweisen zu willkürlichen QR-Codes angezeigt werden.
=> Dan Hilf mir mal auf die Sprünge ... kapier ich nicht, was du meinst. Ganz richtig! Zumal wenn das selten passiert oder andernorts Und es soll ja auch Gelegenheits-Freier geben, die 1x pro Jahr nur vor der Aufgabe stehen. Nachdem ich selbst den Vorschlag oben eingeführt hatte, kann man das Thema konsequent weiter spinnen. Zunächst müssten alle örtlichen Ämter gezwungen werden, das Layout und die Sicherheits-Hinweise ins Internet zu stellen, wenn es schon keinen einheitlichen Huren-Pass gibt! Woher sollens die Leut denn wissen ... und im Halbdunkeln oder Sehhilfe wirds auch nicht einfacher! Deshalb hat ein "automatisch" Geschichte schon eine gewisse Berechtigung. Am Besten wäre es, den QR-Code fest an der Dame zu "verankern" ...Nein nicht auf die Stirn. Meinetwegen auf dem Venus-Hügel, an den Titten oder Hintern ... also dort, was "erwerbsbedingt" ohnehin sichtbar wäre. Der Inhalt kann nur von einer speziellen Äpp in soweit angezeigt werden, dass ein Ja-Nein-Prüfung erfolgt. Also die Variante für den Freier ... Und nur mittels spezieller Freischaltung würde man auf einen Link kommen, der mehr Daten zu der Dame preis gibt, was ggf. Betreiber wissen müssen. So ist ausgeschlossen, dass jeder Däpp mit der Äpp Mißbrauch treiben kann. Allerdings erwarte ich Widerstand gegen dies QR-Codes, denn da kommt die Vorhaltung "Brandzeichen" und Judenstern ... 100%. Da kommen wir auf die gute alte Geschichte zurück, die hier schon mal im Zusammenhang mit Bezahlen, glaube ich, diskutiert wurde. RFID-NFC-Pille subkutan Nicht sichtbar, mehrstufig verschlüsselbar, ... müsste allerdings etwas weiterentwickelt werden, so dass die Dame das Ding bei nicht Gebrauch deaktivieren kann. Ansonsten kann jeder, der ihr zu Nahe käme, auch aus Versehen, sehen , die schafft an. Das Problem würd auch bei QR-Code bestehen ... aber okay villeicht kann man daraus ne so genannte "Mode" machen, dass eben viele Damen QR-Code tragen ... Wäre ja nicht das erste Mal, dass so eine Masche klappt.
=> EinFreier Kollege Albundy69 hat ja schon die Richtung gezeigt ... ich will noch was draufsetzen. Würde ich jetzt nicht als "unnormal", "Schikane" oder "unverschämt" betrachten, denn 1. irgendwo ist was schief gelaufen und die Behörden müssen untersuchen WO, 2. Wer als "Betreiber" in dem Geschäft tätig ist kann sich nicht raus reden, er wüsste nicht, wie der örtliche Huren-Pass aussieht und wie die Telefonieren des Amtes um die Ecke ist, die ihn ausgestellt hat, um ggf Zweifel auszuräumen! Das mag ja alles sein, ABER in Falle eines Betreibers ist es klar. Da ist die Diskussion meines Erachtens unsinnig. Bei Einzel-Damen auf der Straße oder in Wohnung mag das anders aussehen, zu mal bei dem reisenden Freier, der die verschiedenen örtlich ausgestellten Huren-Pässe ja nicht kennen kann und sicherlich nicht (immer) im Amt anrufen wird und kann. Im Zweifel hilft hier nur Perso zeigen lassen ... und ansonsten nur Beten. Aber spätesten nach paar Stunden sollte das Risiko sinken, sofern nicht DNA-Spuren gefunden werden oder gefilmt wurde. Und gegen falsch Zeugen-Aussagen kannst eh wenig machen. Aber auch den Punkt hatten wirr schon diskutiert ... ich suche mal ...=>https://www.freiercafe.net/showthread.php?t=38163 Formal juristisch ist das so, dass ich dann den Betreiber auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen könnte! Und zwar saftig ... Und dass es gelegentlich eher nach "Bananen-Republik" denn diesen ominösen "Rechtsstaat" aussieht, brauchst mir nicht erklären. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann verzichte auf P6 und betätige dich nicht als Betreiber. Egal was man macht, alles ist mit Risiko verbunden ... auch Auto & Bike fahren ... jeden Tach gibt es statistisch ungefähr 10 Tote in Deutschland und wer weiß wie viele mit Prellungen und gebrochen Knochen. Statistisch gesehen ist bei dem Fall, den du an die Wand malst, für den einzelnen Freier die Wahrscheinlichkeit größer in Lotto den Jackpot zu knacken, als hier Opfer zu werden.
Der Aufbau dieser QR-Code lässt sich sicherlich schnell mit ein paar QR-Codes von echten Ausweisen herausfinden. Somit kann man dann einfach zum Aufbau passende QR-Codes erzeugen und diese mit der App oder direkter Kommunikation mit dem Server prüfen lassen. Bei einem Treffer werden einem dann die passenden Ausweisdaten angezeigt. Hört sich für mich nicht wirklich nach geschützten Ausweisdaten an. Da wäre ein RFID-Chip evtl. besser geeignet, wobei ich nicht weiß, wie leicht sich diese kopieren oder nachmachen lassen.
=> Dan Sorry aber so ganz "verstehe" ich das immer noch nicht ... Sicherlich kann QR-Code jeder erzeugen, der einen Web-Broser hat und Internet. Aber was der QR-Code beinhaltet, muss deshalb noch nicht "öffentlich" sein! Das kann ein Login mit ausreichender Verschlüsselung und ID sein, der am Ende nur zu eine "Ja" oder "Nein" Antwort führt. "Ausweis-Daten müssen da nicht zwangsläufig angezeigt werden. Vielleicht nur dann, wenn die Dame in einerr offiziellen Prostitutionsstätte arbeiten will und der Betreiber braucht mehr Daten, um evtl Steuern abzuführen o.ä. NEIN ... die Anzeige von Ausweis-Daten ist nicht zwangsläufig nur weil es QR-Code ist! Wie kommste denn darauf? Ob QR-Code oder RFID ist nicht die primäre Frage sondern zunächst, was ist eindeutig nur einmalig mit einem bestimmten Individuum fälschungssicher verknüpfbar. Absolut sicher ist im Übrigen bis heute nichts ... allerdings steigt der Aufwand ins Unermessliche. (Vielleicht Quanten-Verschlüsselung in Zukunft ... aber weiß...) Vor 20 Jahren hab ich mir mal für eine Schließung solche RFID-Karten für Türöffner gekauft. Zu jeden Satz gehört ein "Master", mit dem man die anderen setzen konnt. War der weg, konnte man nur komplett ersetzen. Ziemlich hoch verschlüsselt schon damals ... sicherlich hätte man das mit Entwicklerwissen auch knacken können ... aber was fürn Aufwand Man könnt natürlich aus sagen, ok dann gehen wir doch gleich auf Finger-Abdruck oder Iris-Scan. Alles Sachen die es bereits bei besseren Smartphones gibt.
Das ist ne optimistische Annahme von Dir. Bzgl. Sperrbezirksverodnung wird angenommen, jeder (männliche) Autofahrer -auch auswärtig, fremd usw.- muss sich kundig machen. Die Angabe, mann kenne die örtlichen Sperrbezirke nicht, weil man fremd sei und habe nur ne scharfe Anhalterin mitnehmen wollen, schützt nicht vor dem Bußgeld. So jedenfalls zur Charlottenstraße Düsseldorf, vom Amtsgericht D bestätigt.
Vielleicht kann man die Diskussion auch wieder ein wenig "erden". (1) Zumindest bei uns hier ist es so, dass endgültige Dokumente noch garnicht ausgegeben werden, weil die technischen und organisatorischen Grundlagen noch nicht vorliegen. Normalerweise brauchen die Verwaltungen für solche Projekte 2-3 Jahre Vorlauf. Also vor 2019 ist da kaum etwas zu erwarten. (2) Wir haben also bislang wohl nur Provisorien. Die sind natürlich nicht fälschungssicher. Das dürfte allerdings auch kein Problem sein, wenn die Betreiber sich zusätzlich den Pass ansehen und im Fall der Fälle einmal mit den Bearbeitern telefonieren. (3) Ich war eigentlich schon immer der Meinung, dass dieses Instrument der Registrierung der Frauen alles Mögliche erreichen kann, aber bestimmt kaum Beträge im Kampf gegen Mädchenhandel und Zwangsprostitution leisten wird. (4) Warum? Ganz einfach, weil diese Probleme oder besser gesagt Verbrechen ja zumeist ganz am Anfang der "Laufbahn" der Frauen stehen. Sie kommen also (auch unter Vorspiegelung falscher Versprechen) her und man bringt sie dann im Sex-Geschäft unter. Und dieser Anfang liegt in vielen Fällen in WoPus, "Privat" u.ä. Also in enem Bereich, der in Zukunft durchaus wieder zur Grauzone zählen kann. D.h. diese Frauen werden ins Geschäft gezwungen o h n e Registrierung. Ein Teil von den Frauen wendet sich an die Polizei. Das sind dann die Fälle aus der Kriminalstatistik. Und ein anderer Teil wird die Peiniger zum Teufel jagen und dann normal ins Geschäft einsteigen oder sie kehren nach Hause zurück. (5) Und erst wenn sie ins normale Geschäft einsteigen, kommt die Registrierung. (6) Ich bin mit deshalb ziemlich sicher, dass die "Hauptlast" auch in Zukunft bei der Polizei liegen wird und nicht bei solchen Behörden wie den Ordnungsämtern. (7) Das ganze Systen dient also wahrscheinlich vor allem der Regulierung der legalen Prostitution. Wie groß der "Grauzonen" werden, ist sicher schwer abzuschätzen. Aber wachsen werden sie wohl.
=> leckschlumpf Meiner Ansicht nach ist da schon ein Unterschied. Über die örtlichen Sperrbezirke kann man sich informieren - in der Tat. Die Kenntnis der örtlichen "Huren-Pässe" setzt allerdings voraus, dass das Amt ein entsprechendes Muster irgendwo veröffentlicht hat!!! Ist DAS schon irgendwo geschehen!? Ein Bußgeld setzt voraus, dass jemand mit normalen Aufwand in der Lage gewesen wäre, sich die nötigen Informationen zu verschaffen und dann sein Verhalten anzupassen. Das geht aber nur, wenn die Regel, Vorordnung oder Gesetz irgendwo einsehbar ist Meiner Ansicht nach reicht in solchen Fällen auch nicht, dass ein Mitarbeiter im Amt ein Photoshop- oder Illustrator-Muster ausgedruckt hat und lichtgeschützt aufbewahrt. In dem Zusammenhang erweist sich die unsägliche Polit-Laberei über "Digitallisierung" mal wieder als reines Schattenboxen und/oder Ablenkungs-Manöver. Vielleicht hat der "Tritt in d.. ......."noch nicht genügt. Aber vielleicht auch scheißegal, ein wenig "Amts- & Justiz-Terror" in Bananistan, sprich für die Einheimischen, kann nicht schaden, denn es soll ja nicht der Anschein von Kontroll-Verlust erweckt werden!
Wie prophezeit ... aber inzwischen bin ich da völlig emotionslos ... ein System, was nicht vorab Intelligenz & Sachwissen einzusetzen vermag, sondern nur aus Versagen oder Katastrophen "lernt", verdient keinen expliziten rationalen Schutz! Jedenfalls nicht meinen! Solls krachen!
Eure Kritik Kritik finde ich immer gut. Aber ihr teilt mit was, auch meiner Meinung nach wünschenswert wäre, aber so steht es nicht im Gesetz (ProstSchG), so wie ich es verstehe und dies will ich Euch nachfolgend begründen Erstmal Albundy Du hast vollkommen Recht, das Gesetz verlangt von einem Betreiber, dass er im Betriebskonzept deutlich macht, wie er verhindert das Minderjährige (nicht nur als Prostituierte, aber um die geht es überwiegend) in sein Bordell gelangen. Nur bei den Prostituierten verlangt der Gesetzgeber da etwas was man als die Quadratur des Kreises bezeichnen kann. Da soll er sich auf die Anmeldebescheinigungen verlassen (die nicht fälschungssicher sind, sondern nur mit etwas fälschungserschwerenden Merkmalen ausgestattet sind) und nicht mehr die Personalausweise (die ja fälschungssicher sind) kontrollieren darf Wie komme ich zu dieser Rechtsauffassung Durch einen Blick in das Gesetz, genauer in den § 27 (hier ist nur der Abs 2 relevant) und § 28 ProstSchG, als auch der Gesetzesbegründung (die mit der Gesetzeseinreichung vorgenommen würde. Diese ist anhand der Nummer der Bundestagsdrucksache mit der das Gesetz in den Bundestag am 25.05-16 eingereicht wurde. Für jeden abrufbar, also 18/8556 bei Google eingeben) Aber erstmal zum reinen Gesetzestext Zitate: § 27 Kontroll- und Hinweispflichten (1) (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, sich von Personen, die in seinem Prostitutionsgewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen wollen, vor Aufnahme der Tätigkeit eine gültige Anmelde-oder Aliasbescheinigung und eine gültige Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung vorlegen zu lassen. § 28 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (1) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, folgende Angaben über die Prostituierten, die in seinem Prostitutionsgewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen, gemäß Absatz 3 aufzuzeichnen: 1. den Vor- und Nachnamen oder bei Vorlage einer gültigen Aliasbescheinigung den darin benannten Alias, 2.die aus der Anmelde- oder Aliasbescheinigung ersichtlichen Angaben zu deren Gültigkeitsdauer und zu der ausstellenden Behörde sowie die aus der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ersichtlichen Angaben zum Datum der Ausstellung und zu der ausstellenden Behörde und 3.die einzelnen Tätigkeitstage der Prostituierten in seinem Prostitutionsgewerbe. (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, Zahlungen von Prostituierten, die im Rahmen seines Prostitutionsgewerbes sexuelle Dienstleistungen erbringen, mit der Angabe des Vor- und Nachnamens, des Datums und des Betrages gemäß Absatz 3 aufzuzeichnen. Dies gilt auch für Zahlungen des Betreibers an die Prostituierten. Bei Vorlage einer gültigen Aliasbescheinigung hat der Betreiber anstelle des Vor- und Nachnamens den Alias und die aus der Aliasbescheinigung ersichtlichen Angaben zu deren Gültigkeitsdauer und der ausstellenden Behörde aufzuzeichnen. (3) Die Aufzeichnungen sind für jeden Tätigkeitstag am gleichen Tag vorzunehmen. (4) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, die Aufzeichnungen den zuständigen Behörden auf deren Verlangen vorzulegen. Die Aufzeichnungen sind in der jeweiligen Betriebsstätte aufzubewahren. Führt der Betreiber Aufzeichnungen in Erfüllung anderer gesetzlicher Verpflichtungen, so genügen diese Aufzeichnungen den Anforderungen, wenn sie die in den Absätzen 1 und 2 geforderten Angaben enthalten und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. (5) Aufzeichnungen, die personenbezogene Daten enthalten, sind so aufzubewahren, dass Unberechtigte keinen Zugriff haben. Personenbezogene Daten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zu löschen. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. (6) Übt der Betreiber mehr als ein Prostitutionsgewerbe aus, so sind für jedes dieser Gewerbe gesonderte Aufzeichnungen zu führen. (7) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes hat die Aufzeichnungen vom Tag der Aufzeichnung an zwei Jahre lang aufzubewahren. Meine Bewertung : Richtig ist sowohl im Abs 4 und im Abs 5 ist jeweils im Satz 2 ein Bezug zu anderen Aufzeichnung und Aufbewahrungsplichten gegeben. Also, mein Kommentar, also meine Meinung: Zu solchen die positiv gesetzlich normiert sind. Nur die gibt es die m.E. nicht was eine Personalausweiskontrolle durch die Betreiber betrifft. Ganz im Gegenteil wie ihr dann aus der Gesetzesbegründung erkennen könnt. Nun zu Zitaten aus der Gesetzesbegründung (= Gesetzeseinreichung in den Bundestag vom 25.05.16, abrufbar mit Eingabe bei Google 18/8556) A) zunächst auf Seite 92 dort zu § 27 zu Abs 2 im 3 Satz Zitat Wenn Prostituierte statt der Anmeldebescheinigung eine gültige Aliasbescheinigung vorlegen, können sie mit dieser Gestaltungsmöglichkeit steuern, ob sie ihren wahren Namen dem Betreiber oder für ihn handelnden Personen offenbaren wollen. B) und dann ebenfalls auf Seite 92 nun aber zu § 28 dort im ersten Satz des letzten Absatzes dieser Seite Zitat Das Konzept der Aliasbescheinigung als von Prostituierten nutzbares Instrument zur Einschränkung des Zugriffs Dritter auf ihre personenbezogenen Daten schlägt sich auch bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers nieder, denn die Betreiber sind nicht verpflichtet, Daten zur wahren Identität aufzubewahren, wenn sie stattdessen die in einer Aliasbescheinigung aufgeführten Daten dokumentieren. Bewertung Liest man nun beide Zitate aus der Gesetzesbegründung so kann man sich m.E. nur noch darüber streiten, ob dem Betreiber es direkt untersagt ist, sich den Personalausweis zeigen zu lassen, wenn die Prostituierte eine Aliasbescheinigung vorlegt, wofür m.E. das erste Zitat aus der Gesetzesbegründung spricht, denn durch die Vorlage des Personalausweises erfährt ja der Betreiber den realen Namen der Prostituierten und das widerspricht dem 1 Zitat oder ob dem Betreiber „bloß“ Absolution erteilt wird (also man ihm keinen Strafbarkeitsvorwurf machen kann) wenn er dies nicht tätigt (also er nicht dafür belangt werden kann dass er sich nicht den Personalausweis hat zeigen lassen, sondern nur die Anmeldebescheinigung in Aliasform von der ja nach außen behauptet wird das diese fälschungssicher sei) Oder meine Ansicht anders ausgedrückt Im Worstcase wird sogar der Betreiber der sich bemüht mittels Personalausweiskontrolle zu verhindern, dass Minderjährige als Prostituierte in seinem Betrieb tätig werden, wegen Verstoßes gegen den Datenschutz mit einer Strafe (Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit). Ggf. kann man sogar einem Betreiber der die Personalausweiskontrolle mit in sein Betriebskonzept aufnimmt sogar die Konzession verweigern, da er gegen den so in der Gesetzesbegründung formulierten Datenschutz der Prostituierten verstößt. Mindestens aber wird sowohl dem unbedarften, aber auch dem unseriösen, Betreiber eine Lücke zugebilligt, auf die er sich berufen kann, wenn minderjährige Prostituierte in seinem Bordell entdeckt werden (jedenfalls dann wenn das Mädchen nicht eine so kindliche Erscheinung ha , dass man sie mit einer Volljährigen nicht verwechseln kann Andere Themenbereich Eurer Kritik - Man könnte ja bei den Behörden anrufen, ob wirklich so eine Bescheinigung ausgestellt wurde. Dies wäre natürlich wünschenswert, wenn ein Betreiber bei der ausstellenden Behörde anruft und dort z.B. fragt: Ich habe eine Bescheinigung mit der Nr 123456789 ausgestellt von eurer Kommunen auf eine Frau mit dem Aliasnamen Chantal die am 01.05,1999 geboren ist. Könnt ihr mir bestätigten eine solche Bescheinigung ausgestellt zu haben, Das wäre wie gesagt wünschenswert, weil es Fälschungsmöglichkeiten erschweren würde. Aber das Gesetz gibt das nicht her, dass ein Betreiber einen solchen Anruf tätigen kann. - Irgendeiner sagte woher soll ich die unterschiedlichen Bescheinigungen her kennen. Zunächst einmal es gibt nur eine einzige bundeseinheitliche Bescheinigung und ein Musterexemplar ist in der Anlage zu § 2 in der ProstAV abgedruckt und die ProstAV ist im Internet abrufbar. Was zwar unterschiedlich ist, aber das betrifft das Formular nicht, ist, dass in einigen Bundesländern der Geltungsbereich eingeschränkt sein kann, dass ist dann durch einen Aufdruck gekennzeichnet. - Ein anderer wandte ein, die werden bei uns noch nicht ausgestellt, Das mag sein, aber spätestens vor dem 31.12.17 müssen die ausgestellt werden. Das ist durch das Gesetz so vorgesehen. Die Kommunen können, dies denn die Formularvordrucke sind bei der Bundesdruckerei vorhanden, müssen also nur bestellt werden. Eine Kommune die das nicht tut wird sich rechtswidrig verhalten und m.E. auch schadensersatzpflichtig sein, wenn eine Prostituierte dann nicht in ein Bordell kommt also ihrer Erwerbsarbeit nicht nachgehen kann.
In allertiefstem Respekt vor deiner wirklich beeindruckenden Wortgewalt. Ich weiss selbst wie es ist, wenn man bei der Vorstellung einer ausgeklügelten wissenschaftlich klingenden Ausarbeitung oder eines mathematischen Beweises feststellen muss, dass die Prämisse falsch ist. Resultat ist, dass man ab der fehlerhaften Stelle nicht mehr weiterlesen braucht. Wenn du meine Ausführungen bezüglich Clubs anzweifelst bitte ich darum, in den Clubs deines Vertrauens einfach mal nachzufragen, wie das heutzutage abgeht, auch hinsichtlich des angeblich anonymen Düsseldorfer Modells. Kein einziger Laden trägt das Pseudonym Alice Schwarzer ein, sondern übermittelt verifizierte Daten. Die Läden müssten bescheuert sein, wenn sie jemanden ungeprüft reinlassen. Mag sein, dass es keine Dokumentationspflicht im Sinne der zitierten Vorschriften gibt, im Rahmen des Selbstschutzes unter der Damoklesschwert drakonischer Bußgelder und dass jederzeit ne grün verkleidete Ninjatruppe den Laden umdrehen kann ist es aber Standard, dass man sich schadlos hält. Auch in Laufhäusern (Gewerbliche Zimmervermietung) notiert man die korrekten Personalien statt die Künstlernamen, schliesslich hat man einen Mietvertrag, den man im Falle eines Falles eingeklagt wird. Zusätzlich wird auch akribisch darauf geachtet, dass nicht die Mieterin ein Zimmersharing mit der kleinen minderjährigen Schwester betreibt, denn niemand riskiert, dass wegen solcher Geschichten die Bude versiegelt wird.
=> EinFreier Also zunächst du machst dir unheimlich Arbeit, ABER unterschwellig lese ich da ein fundamentales Missverständnis heraus. Nämlich, dass Gesetzeswerke stets konsistent sprich widerspruchsfrei zu bereits existierenden anderen §§ sind oder zu sein haben! Wer im Bereich Wirtschaft und Steuern paar Jahr unterwegs ist, weiß, dass ist leider eine Illusion der Ahnungslosen. Ansonsten bräuchten wir auch viel weniger Juristen und Gerichte. So wie Al das beim Düsseldorfer Modell beschrieben hat. Keiner kann bisher per/auf Alias Steuern abführen. Konkret Wäre ich Betreiber, dann würde ich eher das Bußgeld wegen Mißachtung Datenschutz riskieren als mir den Verdacht auf Straftat einhandeln! Ich hatte das ja bereits bei der Sorgfaltspflicht eingeführt bzw. eine Äpp sollte das auch leisten (können). Also zunächst gilt allgemein, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist (bis zu einem anders lautenden Gerichts-Urteil) erlaubt. Mit andern Worten - natürlich kann er anrufen, wenn er die Echtheit anzweifelt. Aber das Muster/Vorlage ist ein Witz. Kein normaler Mensch kann daraus erkennen, dass ein ihm gezeigte Huren-Pass/Aliasbescheinigung echt/gefäkt ist. Da gehört mehr dazu ... Papier/Kunststoff-Qualität, Strukturen, Sicherheits-Merkmale Also Profi-Fälscher haben damit sicher kein Problem. Na das wäre doch dann mal was Neues ... wenn die DL anfangen auf Schadens-Ersatz zu klagen ... das geht durch alle Instanzen weil es ja EU-Bürgerinnen betrifft ... also notfalls bis EuGH Gebe vorab den Tipp, die Schadensersatz-Forderung sollte von Profis ähnlich dem Verdienstausfall bei Verkehrsunfall ermittelt werden. Der sogenannte "Rechtsstaat" bei der Arbeit ... ich ahne, was da passiert. ps Man könnte natürlich auch meinen, dass anhand Als-Beispielen ProstSchG in etlichen Passagen völlig realitätsfremd ist. Da werden Juristen noch viel Freude daran haben.