Ich will hier ja keinem zu Nahe treten, aber lest das verdammte Gesetz. Ich meine den Text. Und hört hier auf mit der "Bibelexegese" (d.h. mit einer "Textdeutung"). Natürlich gibt es Verschärfungen der Rechtslage, aber deutlich weniger als immer behauptet. Das sind (1) die "Kondom-Story" (einschließlich der Werbeverbote). (2) des Verbot der Tätigkeit von Schwangeren im P6. (3) des Verbot bzw. die Einschränkung von Pauschalclubs (allerdings reden sie jetzt von "Coin-Clubs"). (4) die Registrierung der Beschäftigten. (5) die gesundheitliche Beratung (das scheint mir eher ein Vorteil zu sein). (6) die Betriebsgenehmigung von Prostitutionsstätten und -- m.E. besonders wichtig -- deutliche Einschränkungen für "Stellvertreter" (auf gut deutsch: Strohmänner). (7) das Übernachtungsverbot von Huren in ihren "Arbeitsräumen" (mit einer Reihe von Ausnahmen) In praktisch allen anderen Fragen wurde die gegenwärtige Rechtslage noch einmal referiert. Das betrifft vor allem die Fragen der "selbständigen Unternehmerinnen", der allgemeinen baulichen Anforderungen, der Steuerpflicht, der Pflicht für ausländische EU-Bürger zu einer Krankenversicherung und vieles andere. Deshalb ist es schlicht nicht gerechtfertigt, Aspekte, die schon lange klar waren, jetzt unter Bezug auf das ProstSchG weiter verschärfend durchzusetzen. (Kein FKK, keine "Einflussnahme" auf AZFs usw. usf.) Diese pauschale Aussage halte ich anhand des konkreten Gesetzestextes schlicht für falsch. Betriebsschließungen sind immer Sache von Verwaltungsgerichten. Und hier zeigt die Erfahrung, dass diese Gerichte solche Maßnahmen als schärfste Waffe ansehen. Wenn es hierbei nämlich Fehler oder Ungerechtigkeiten gibt, wird der Staat dafür in Haftung genommen. Also mit "schwupps" ist hier noch lange nichts. Mir scheint, diese ganzen z.T. überzogenen Auftritte mancher (ja nicht aller) Clubbetreiber und Puffbesitzer haben in Wirklichkeit ganz andere Ursachen, die eben auch etwas mit den Neuregelungen zu den "Stellvertretern" zu tun haben. Ich will das jetzt hier aber nicht weiter ausdiskutieren. Wegen FO?? Woher diese ständige Hysterie? Wir haben seit 2015 bei den Behörden (vor allem auch der Polizei und anderer Sicherheitskräfte) das Problem einer ständigen Überdehnung und Überforderung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Einsätze meist wie das Hornberger Schießen ausgehen. Wenn dann in der gleichen Region wieder ein neuer Fall Amri auftaucht, der ein totales Behördenversagen belegt, dann verlieren die Leute früher oder später mit solchen Sicherheitskräften die Geduld. Weil die Verantwortlichen offenbar nicht begreifen, wo die Prioritäten liegen. Deshalb steht ja auch im Schwarz-Gelben Koalitionsvertrag drin, dass sie sich in diesen Milieu auf Menschenhandel und Schwarzgeldwäsche konzentrieren wollen. Und schon das wird schwierig genug. Ich gehe eigentlich davon aus, dass zumindest in den Gegenden mit größtenteils vernünftigen Leuten (z.B. bei uns) die Behörden sich tatsächlich auf das konzentrieren, was wirklich neu ist, damit man möglichst bald aus der Phase der Provisorien herauskommt. Und bei allen anderen Fragen werden sie den Ball sicher flach halten. Das bedeutet natürlich nicht, dass man sich nicht auch einmal kümmern muss. Aber bei den relevanten Fällen. Unfug und dummes Zeug gibt es ja überall schon genug.
=>MaxPower Dieser Satz ist grober Unfug! Eine (selbstständige) DL, die in ihrem eigenen "Geschäft", d.h. P6, Kunden permanent verärgert, hat wohl kaum "Stamm"kunden! Solltest du aber gemeint haben, dass eine (selbstständige) DL Stammkunden des Ladens verärgert, dann kann das eigentlich nicht mit dem P6 zusammenhängen. Denn das müsste ja praktisch im quasi-"öffentlichen" Raum des Ladens stattfinden. (Beispiel: eine DL belästigt trotz eindeutiger Ablehnung immer wieder Gäste wird handgreiflich oder beschimpft sie usw.) Dann kann er freilich der Dame wie jeden anderen männlichen Gast auch per Hausrecht den Zutritt verweigern - das ist unbestritten. Aber mit dem P6-Angebot auf dem Zimmer und der (Un)-Zufriedenheit hat das a priori nichts zu tun. Das sind zeitlich und rechtlich 2 völlig verschiedene Vorgänge. Und das war auch schon vor dem 1.7.17 Rechtslage, wenn die DL nicht beim Club angestellt war. DAS habe ich an keinem Punkt bestritten. Nur deine folgende Vermischung unterschiedlicher Vertrags-Verhälte (Eintritt) in einen privaten Laden und das P6-Angebot der selbstständigen DL selber) führt dich zu falschen Annahmen. Sicher - sofern der Clubbetreiber sauber rechtlich trennt oder wie Kollege Albundy schrieb, das sehr raffiniert anstellt. Im Übrigen darf man nicht unterstellen, dass die Clubs überall wirklich wohl gelitten sind. Der sicherste "Schutz" sind immer schöne Überweisungen an Steuern an das zuständige FA und den Anteil an den Kämmerer der Kommune! Aber 100%ig ist das nicht.. Wenn da fundamentalistische Kräfte der schwarz-religiösen Politikszene oder grünen Weltverbesserer-Szene die Oberhand gewinnen, kann es ganz schnell Stress geben. Das mag sein. In solchen Fällen sind die Verwaltungsgerichte zuständig und da könnte der Clubbetreiber sich wehren und wohl möglich auch Recht bekommen. Wer aber die Rechts-Praxis kennt, der weiß, das kostet Geld und Nerven und der Schaden (z.B. Club ist seit Wochen geschlossen usw.) ist eingetreten und ein zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen den Staat bzw. Kommune selber, oh je ... mehrere Instanzen dann noch. Weißt du was Weisheit ist? Gar nicht erst durch zu naßforsches Auftrampeln zu viel Staub auf zu wirbeln!
Natürlich meinte ich die Stammkunden des Ladens. Und wo hier was stattfindet ist völlig egal. Wenn ich nach meinen Besuchen wiederholt unzufrieden bin komme ich nicht wieder. Sprich, der Betreiber ist gut beraten etwas zu ändern. Wie er das umsetzt überlasse ich dem Betreiber. Meine persönliche Zufriedenheit hängt nicht von komplexen rechtlichen Zusammenhängen ab. Ein Laden mit erhörter floppgefahr macht mich nun mal unzufrieden und wenn der Betreiber weiterhin meinen Eintritt kassieren will muss er eine legale Lösung finden die Floppgefahr zu reduzieren. Niemand hat ein Auftrampeln gefordert. Aber gar nichts tun ist hier doch wohl erst recht nicht weise
Werter Kollege! Du magst zwar im Prinzip damit Recht haben, ABER ich kann mich in diesen Forum (aber auch anderen Foren) noch ganz klar erinnern, dass nicht mal die vollständige Rechtslage von 2002 sowohl bei Betreibern, den Damen, den Freiern und selbst nicht bei den Behörden klar war! Es gibt hier zahlreiche alte threads dazu und wenn man auf die Rechtslage hinwies, wurde man sogar regelrecht angefeindet. Die Gerichts-Urteile, die bekannten größeren Vorfälle und die Diskussion im Vorfeld und um ProstSchG haben aber bei all diese Betroffenen sozusagen das "Richtig&Falsch" geschärft bzw in den Mittelpunkt gerückt. Insofern mag bei dir ein anderer Eindruck entstanden sein, aber bei mir, und ich glaub auch bei Kollegen Albundy, NICHT. Fakt ist, dass in der aktuellen Diskussion von einigen Teilnehmern gern mal noch Sachen vermauschelt werden. Ich zumindest hab stets darauf in einem Nebensatz hingewiesen, dass bestimmte Dinge nicht wirklich neu sind. Aber man kann schlicht nix machen, wenn die Masse der Betroffenen hier oder in den Läden nun besonders korrekt alles machen und sehen wollen! Dafür gibt es aber einen Grund - den es vorher nicht gab! Die grundsätzliche Erlaubnis (Abschnitt 3 ProstSchG), so eine Betriebsstätte öffnen und betreiben zu dürfen. Und da sind wir schon beim nächsten Punkt. Letzteres kann sogar ein Amtsgericht. Ich habe das etwas verkürzt geschrieben und formal juristisch müsst man auch noch zwischen "Betrieb" und "nicht selbständiger Betriebsstätte" unterscheiden aber ich will es mal so erklären. Wird temporär oder zeitlich zunächst unbefristet durch die örtlich zuständige Behörde die Erlaubnis (Abschnitt3 §§12 ff. ProstSchG) der Betriebsstätte aufgrund solcher Vorgänge entzogen, dann ist der Laden erst mal dicht sprich der Geschäftsbetrieb kommt zum Erliegen. Das mag später beim Verwaltungsgericht landen - ja Aber gerade für kleinere Betreiber ist Geschäft Null=Betriebsstätte tot=Betrieb tot einerlei. Formaljuristisch und als Steuer-Subjekt mag der "Betrieb" oder dessen "Betriebsstätte" noch existent sein, weil z.B. dort trotzdem noch Kosten anfallen, aber jeder Außenstehende wird diese Feinheiten nicht erkennen oder verstehen. Oh jeh ... theoretisch und in seltenen Fällen ja. Praktisch Träumerei ...
Wie hätte ich über diesen enttäuschenden Vorgang (DL unterbricht und geht passende Pelle suchen ...) berichten können, ohne einen halbwegs plausiblen Grund zu nennen? Das glaubt doch sonst keiner ...
Nein, das stimmt so nicht! Der Betreiber besitzt das Hausrecht und auch für Clubbetreiber besteht Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, ein Betreiber kann generell frei entscheiden, wen er in seinen Club lässt und wen nicht. Erst wenn der Betreiber von einem Gast - egal ob weiblich oder männlich - das Eintrittsgeld akzeptiert hat, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Nur wenn ein zahlender Gast, der bereits den Eintritt entrichtet hat, gegen die Hausordnung verstößt, also sich im Club erkennbar daneben benimmt, kann der Betreiber ihm ein Hausverbot erteilen, also ihn vor die Tür setzen. Wenn ein Betreiber jemanden aber gar nicht erst in seinen Club hinein lassen möchte, ist er allerdings gut beraten, mit der Begründung vorsichtig zu sein! Er muss nämlich aufpassen, nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen und darf somit nicht die Rasse, ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität als Begründung anführen, warum er jemandem den Eintritt verwährt. Gradezu saudämlich wäre es natürlich, wenn ein Club einer Frau den Eintritt mit der Begründung verwährt, dass sie nicht bereit ist, illegalen Service wie FO oder AO anzubieten. Nur dann wenn es als gerichtlich bewiesen gilt, dass der Betreiber von den Frauen rechtswidrige Sexpraktiken verlangt, wäre ein Entzug der Betriebserlaubnis eine realistisch mögliche Konsequenz. Würde ein Gericht hingegen urteilen, dass ein abgewiesener Gast diskriminiert wurde, würde diesem diskriminierten Gast ein Schmerzensgeld, wahrscheinlich in einer Höhe zwischen 200 und 1000 Euro, zugesprochen werden. Ein Entzug der Betriebserlaubnis wäre in so einem Fall allerdings absolut unrealistisch! Es gibt aber nun einmal de facto Clubs die manchen Frauen, und auch solche, die manchen Männern den Einlass verwähren. Für Saunaclubs gilt hier exakt das Gleiche wie für Diskos, Restaurants, Hotels, usw. : Sofern die Ablehnung des Gastes nicht mit einer rechtswidigen Begründung einhergeht, hat der Clubbetreiber nichts zu befürchten!
=> MaxPower Nein - würde es vor Gericht gehen, würde das dort genau so "zerlegt" werden! Das würde mir nicht anders gehen. Allerdings hab ich eh einen andern "Rhythmus" bei diese Club-Besuchen, so das der Fall so noch nie bei mir eingetreten ist. Aber "verstehen" kann ich das schon. Kollege Albundy und ich haben nur darauf hingewiesen, dass sich jeder Betreiber in einer gefährlichen Zwickmühle, noch schlimmer als vorher, befindet. Ich empfehle dir trotzdem insbesondere § 26 und den Abschnitt 3 (§§12 ff.) ProstSchG zu Kenntnis zu nehmen. Link gibt es in dem Forum irgendwo. Wie schon geschrieben, ich verstehe das durchaus. Trotzdem weder du noch ich leben im rechtlich luftleeen Raum. Da musst auswandern ... Schweiz oder Österreich. Im Übrigen: Mir ist schon (lange) klar, dass es zwischen dem Ansinnen des Gesetzes und der "erforderlichen" Praxis gewisse Widersprüche gibt. Die Aufgabe des Staates und seiner Behörden ist nicht, für eine "gute und zufriedenstellende Prostitution" zu sorgen, sondern Auswüchse und kriminellen Milieus vorzubeugen bzw. sie zu bekämpfen, Geld- uns Steuer-Delikten zu begegnen und zu ahnden sowie keine rechtliche Grauzone zuzulassen. Da der Gesetzgeber teils politisch-moralischen Vorstellungen folgt, die sogar ein komplettes Verbot für wünschbar halten, muss er selbst keinerlei Rücksicht nehmen, wenn es um die "Zufriedenheit" der Betroffenen geht! Im Gegenteil! Ich kann mich sogar noch an eine Talk-Show erinnern im Vorfeld des Inkrafttretens von ProstG also 2001 oder früher. Damals musste sich Bayern beugen und der amtierende MP Edmund Stoiber (CSU) wetterte laut im TV-Talk sinngemäß " ... wenn das Gesetz (gemeint ist ProstG) in Kraft treten sollte, dann müssen wir uns daran halten. Aber wirr werden den Betreibern und Nutznießern das Leben so schwer wie möglich machen!" Seitdem gab es in Bayern offiziell kein FO und das Bayrische Hygiene-Gesetz! Von gar nichts tun, war nicht die Rede! Zwischen "Reagieren", auf und nieder Springen, Auftrampeln oder geschickt Schleichen gibt es jedoch Unterschiede!
=>Raw Tja und wenn man sich nun mal das aktuelle Gesetz anguckt, da wird es sehr sehr schwierig keine rechtswidrige Begründung zu finden, denn auch wenn nicht rechtswidrig, falsche Tatsachen darf der Betreiber auch nicht zu Begründung heranziehen!! Und so war mein Satz/das obige Zitat im Kontext des Absatzes zu verstehen. Ich gehe sogar noch ein Schritt weiter und behaupte, dass sich resolute DL sogar in Clubs reindrängen könnten! Man stelle sich den Fall vor, der Laden hat zwar zähneknrischend die Betriebeserlaubnis an Stelle XY erhalten. Verbunden war aber, dass dort alle Damen arbeiten dürfen, die im Umkreis von 5 km den Gewerbe nachgehen möchten, weil man keine WoPu und Strassenstrich7Wohnwagen zulassen möchte. So steht es im Konzept der bestätigten Betriebserlaubnis. Der Betreiber hat zugestimmt und legt los. Eines Tages kommt ne einzelne Dl oder eine Gruppe und der Betreiber sagt "Nein - hier nicht". Darauf hin zieht die Behörde die Betriebs-Erlaubnis zurück. Klar kann das vor dem Verwaltungsgericht und den folgende Instanzen landen, aber wer ist zunächst der Gelackmeierte!? Du meinst das ist völlig theoretisch!??? Nein ist es nicht. Es gab in den 50er-60er-Jahren in den großen Städten den Zustand, dass man Bauherrn und Betreiber suchte, die große Bordelle/laufhäuser betrieben, um den ausufernde Strassenstrich Herr zu werden. Und damals war Prostitution nur geduldet! Meinst wirklich, eine DL ist weiterhin dort auf den Straßenstrich nach x-ten Aufgriff/Gitter gegangen, wenn sie sagte "Die lassen mich nicht ins Laufhaus!"
Es gibt ja noch eine andere Möglichkeit: Wartelisten. Man begründet das einfach mit der Anzahl der Verfügung stehenden Zimmer und der Zimmerwartezeiten und begrenzt damit die Anzahl der dort tätigen Frauen. Man liefert also überhaupt keine Begründung der Ablehnung, sondern setzt sie nur auf die Warteliste.
Joh clever! Nur wehe, die bekommt mit, dass da zwischendurch andere, nur nicht sie, rein durften! Die rechtliche Basis brauch ich dir nicht erklären ...
mir leider schon. Schließlich ist es in Diskos, Bars Restaurants Fitnessstudios üblich sich auf diese weise unerwünschte Kundschaft vom leibe zu halten. Was genau ist im Paysex jetzt anders? In allen genannten beispielen begründet der Betreiber seine Entscheidung einfach nicht und gut. Was genau geht vor Gericht? Nehmen wir an der Betreiber verweigert der DL den Zutritt, ohne Angabe von Gründen. Oder sagt einfach: Sorry das passt nicht. Was ihn dazu veranlasst hat ist doch unerheblich solange er es nicht ausgesprochen oder dokumentiert hat Da habt ihr ja auch voll und ganz recht. Was ich meine ist, das ich als Kunde wohl ehr in den Läden landen werde die sich in dieser Zwickmüle noch am besten zurechtfinden und die allgemeine Zufriedenheit sicherstellen können.
Aufgrund welcher Gesetzeslage sollte so eine Auflage von einem Betreiber zu akzeptieren sein? Letztentlich liegt die Erteilung der Betriebserlaubnis natürlich auch in der Willkür der zuständigen Behörde. Hier sind allerdings auch Grenzen gesetzt. Argumente wie "Du bist doof" oder "Dein Gesicht gefällt mir nicht" sind sicherlich nicht lange haltbar für eine Behörde. Wenn ein Betreiber ein stimmiges Konzept vorweisen kann, welches den Auflagen des ProstSchG gerecht wird, dann kann eine Behörde sicherlich nicht ohne weiteres eine Betriebserlaubnis verweigern oder willkürlich zusätzliche Auflagen erteilen, welche nicht durch das ProstSchG oder ein anderes Gesetz abgedeckt sind. Andererseits muss ich auch zugeben, dass die Rechtsstaatlichkeit, als das Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit, in diesem Land immer mehr abhanden zu kommen scheint. Um einige wenige Auswüchse zu bekämpfen, wird vielfach die Gängelung von vielen in Kauf genommen, weil dies für die Politik der einfachste Weg ist. Das ProstSchG scheint mir ein gutes Beispiel hierfür zu sein.
Triftigster Grund überhaut! Zumal sie ja den Kunden der Gefahr einer existenzgefährdenden Ordnungsstrafe aussetzt. Mal ganz abgesehen von den ganzen Krankheiten und Pandemien die sonst die ganze Welt in den Abgrund führen würden. Wie ist das eigentlich rechtlich zu sehen wenn die Prostituierte für das begehen einer Ordnungswidrigkeit auch noch obendrauf Geld verlangt? Ist sie nicht spätestens dann mitbeteiligt?? Bzw. man wird aufgefordert eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Sowas könnte ja theoretisch mal passieren.. Oder ist es so genau gedacht gewesen? Schutzgeld. Daher ja auch der Name Prostitutionschutzgesetz.
Das ist richtig. s.a. Grundgesetz Artikel 3 https://dejure.org/gesetze/GG/3.html Das ist falsch. Das AGG ist nur im Arbeitsrecht anzuwenden. Und Prostituierte sollen eben keine Angestellten des jeweiligen Clubs sein (wegen Sozialversicherungspflicht usw.). https://dejure.org/gesetze/AGG/6.html .
Mag sein, aber gibt es bei Diskos, Bars usw "Wartelisten", wie es Kollege Glasperlenspiel diskutierte und ich ich beantwortet habe???? Wenn jemand auf eine "Warteliste" gesetzt wird, dann suggeriert man ihm, dass es keine anderen Gründe als Kapazitäts-Grunde, sprich objektiv Gründe, gibt. Wird diese Methode aber benutzt, um jemanden draußen zu halten, kann (nicht muß) das Diskriminierung ein. Das hatte ich bereits geschrieben! Oder die Läden, die einfach noch etwas Glück haben, wo sich die Zwickmühle nicht so verschärft zeigt. Aber eine Garantie für ewig ist das nicht.
=> Dan Keine "Gesetzeslage" - steht aber im 2. Satz. Der eine Betriebserlaubnis begehrende Betreiber ist eine Vereinbarung sprich Vertrag mit der bewilligenden Behörde eingegangen. Wenn er sich dann nicht dran hält, kann diese Behörde natürlich auch davon zurücktreten! Auh Mann in welcher Traumwelt lebst du denn!? Natürlich kann sie das bei den vielen Versagens-Möglichkeiten, die das Gesetz eröffnet. Das war auch sicher etwas Hintergedanke. Am Ende ist alles noch Ansichtssache. Und ja es kann vor dem Vewaltungsgericht landen. Ausgang je nach dem offen. Man könnte auch sagen, nix ohne Nebenwirkungen!
Nein weder theoretisch noch praktisch. Dazu wird ihn natürlich keine bewilligende Behörde verpflichten können!
Ein Kontrahierungszwang(siehe Wiki) wird sich kaum durchsetzen lassen, solange keine Diskriminierung nachgewiesen werden kann.
Schlechte Chancen zuständige Verwaltungsgerichte müssten das klären Die aktuelle Aussichten, ob und wie lange es dauert ... => http://www.faz.net/aktuell/politik/...n-verwaltungsgerichte-ans-limit-15150106.html => http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/asylklagen-erreichen-die-verwaltungsgerichte-15151040.html Tja ... das kann praktisch hoffnungslos sein.