"Aufnahme" steht dort übrigens auch als Feature ..... aber deinen Hinweis find' ich schon raffiniert und zielgerichtet ..... diese Lücken im Gesetz aber auch ...
Hier die komplette Version mit Hinweisen über die Kondompflicht aus der Sendung WESTPOL http://www.ardmediathek.de/tv/WESTP...en/Video?bcastId=12877276&documentId=44022712 Vorspulen auf 17:50.
Gegen das "abschließbar machen" können die Politik&Behörden vielleicht nichts machen. Aber das Abschließen, also Benutzen der Schließung, kann man behördenseitig wahrscheinlich bei Strafe untersagen!
Stimmt nicht --im gesetzt steht das die Zimmer von -innen-!veschliessbar sein müssen. Bitte mal lesen.
Es heisst "die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können". Da steht nichts von "von -innen-!veschliessbar sein müssen". Also ich kenne keinen Club, bei dem sich die Türen der Zimmer nicht von innen öffnen lassen. Ich lass mich als Gast doch nicht einsperren, bis ich fertig bin. Bei einigen DLs könnte dies jedoch sicherlich mal ein Anreiz sein, einem Gast die komplett gebuchte Zeit auch zur Verfügung zu stellen. (Ist natürlich als Scherz gemeint!).
Wieso Scherz? Narürlich möchte man die Tür von innen öffnen können. Aber die Abzockverhaltensweisen vieler girls bei Gästen, die auch die Zeit bekommen möchten für die sie bezahlen, aber einfach in wenigen Minuten abgefertigt werden, dazu noch mit mieser Arbeitsleistung, sollten vom Betreiber unterbunden werden. Und zwar so, das die selbstständig agierenden Frauen sich einen anderen Arbeitsplatz suchen. Dauerhaft werden immer mehr Gäste ausbleiben, da jetzt das neue P.-Schutzgesetz on top gekommen ist.
Da ist natürlich etwas dran, was Du schreibst. Aber in diesem sog. "Prostituierten-Schutz-Gesetz" geht es doch um etwas ganz anderes: Hier geht es doch einfach darum, dass durch die Politik suggeriert wird, dass es sich bei den "mannlichen Gästen" im Wesentlichen um eine Bande von Unholden handelt, die diszipliniert werden muss und vor der die Frauen geschützt werden müssen. Deshalb das GVO- und FO-Verbot, deshalb die "Alarmknöpfe" in den Zimmern und deshalb auch das Hin und Her mit den abschließ- und von innen schnell zu öffnenden Türen. Deshalb die von manchen AZFs angedrohten "Aktionen" mit den Security-Leuten. Aber die Wahrheit ist doch, dass das zumindest in Clubs immer nur die berühmten Einzelfälle sind (die die Politik sonst ja bei jedem Terroranschlag bemüht). Es ist ein Unding und für mich persönlich einfach nicht zu tolerieren, wenn wir jetzt sowohl durch den Gesetzgeber als auch durch Clubs letztendlich kriminalisiert werden. Ein kleines Beispiel: Ich wollte unlängst wieder einmal in die PSR fahren. Und da kam dann dieser Bericht, in dem ein Kollege schrieb, wie er aus Versehen einen Alarnknopf auslöste. Und die Geschäftsführerin (glaube ich) dann wie eine Furie auftrat und von ihm ultimativ 50.- Eur verlangte. Das hat mich dazu bewogen, die Fahrt zu PSR erst einmal zu canceln. Vielleicht bin ich dort zu empfindlich. Es kann schon sein, dass das heute erforderlich ist. Aber eins ist auch klar: Lasst die Kirche im Dorf und vergesst nicht: Der Ton macht die Musik. Es ist heute ein wenig in Vergessenheit geraten, dass die ganze Branche ausschließlich von dem Geld der "männlichen Gäste" lebt. Und nicht vom Geld des "Gesetzgebers". Wenn Clubs schließen sollten und die Frauen dann z.B. auf Parkplätzen "arbeiten" und wir es mit ihnen hinter den Büschen "treiben", dann gibt es dort sicher furchtbar viele Schutztüren und schrecklich viele rote Signalknöpfe. Das nur mal nebenbei.
Das Wesentliche. Sei gegrüßt FK Glasperlenspiel . In deinem Beitrag fasst du sehr wesentliche Punkte dieses "DISKRIMINIERUNGS - GESETZTES" sehr gut zusammen. Auf der einen Seite werden natürlich die DL mit ua der Zwangsanmeldung zu Bürgerinnen zweiter Klasse . Daneben oder knapp dahinter kommen "wir Freier" , eine ihren niedrigen Instinkten folgende Bande , die sich an "schützenswerten , fehlgeleiteten" jungen Frauen vergreift. Wenn der Gesetzgeber diesen Unholden die Bedingungen für ihre "abartigen" Neigungen erschwert , dann fühlen sich diese F R A U E N und männer Parlamentarier doch richtig gut . Ethisch und moralisch untadelbar , wenn Mann davon absieht das ein großer Teil dieser "männer(chen) der guten alten Doppelmoral frönen . Das kann ich natürlich nicht beweisen !!! Ich vermute aber das es so ist , da gestehe ich den männlichen Gesetzesvertretern durchaus "menschliches Verhalten" zu . Howgh , Doc .
Da hast völlig Recht und da kommen wir auf den Punkt warum ich Beitrag # 1046 geschrieben habe. Dazu müssen wir uns zuerst mit der Technik der deutschen Türschlosses und dem deutschen Sprachgebrauch des Wortes "schließen" beschäftigen! Laut Wikipedia zum Türschloß Drückerbetätigung bedeutet in der Regel hierzulande , dass die "Klinke" über den Vierkant die "Nuss" bewegt, so daß die "Falle" aus dem "Schließblech" in der Zarge sich zurückzieht mit der Folge, dass das Türblatt nur an den Scharnieren auf der andere Seite gehalten wird. Sinngemäß geht da auch für Schiebetüren und Klinken-Schlösser. Würde man außen nur ein Knauf machen, dann läßt sich so eine Tür nur von innen öffnen. UND Man merke auf! Egal ob nur die Falle (Tür "eingeklinkt" ) mit Knauf außen oder sogar der Riegel (mit Schlüssel oder Knebel) benutzt wird, widerspricht NICHT dem Gesetz im §§ 18 Abs 2 Satz 3. In beiden Fällen können die Türen wie gefordert "von innen" geöffnet werden. Kann also durchaus sein, dass mit außen Knauf bzw. sogar Riegel-Betätigung (abschließen von innen) ein Pellenkorntrol-Sturmkommando ohne Mithiilfe des Betreibers vor verschlossener Tür steht. Es bedarf dann schon der Vorschreibung der Zulässigkeit bestimmter Schließ-Mechanismen bzw. des Verbotes bei Strafe die Tür von innen abzuriegeln, damit auch von außen geöffnet werden kann. Der Gesetzgeber kann sich aber hoffentlich nicht darauf berufen, dass ihm die Wortbedeutungen oder die technischen Möglichkeiten nicht bekannt waren, denn im selben §§ und Absatz allerdings Satz 6 schreibt er was von "verschließbaren Aufbewahrungsmöglichkeiten..." Deshalb gehe ich davon aus, dass da "nachgebessert" wird bzw. Streit-Potential vorhanden ist.
Nun ja, jedenfalls müssen sämtliche Auslegungen des Gesetzes mit dessen Wortlaut noch vereinbar seien. Hierbei ist rein juristisch völlig egal, was in der Gesetzesbegründung oder in Auslegungsrichtlinien steht.
Genau deshalb wird es interessant, ob das Gesetz selber nachgebessert wird ODER zusätzliche Vorschriften ins Feld geführt werden, etwas dass nur Schloss-Systeme verwendet werden dürfen, die auch von außen ein schnelles Öffnen ohne Zerstörung erlauben, auch wenn verriegelt, etwa wenn Betreiber Eigentümer oder Feuerwehr usw. den Raum betreten müssen. Ist ja ein ähnlicher Sachverhalt wie in einem Hotel. Wahrscheinlich sind das alles Schlösser, mit der man von außen auch entriegeln kann, egal ob innen der Schlüssel steckt oder verdreht ist. Allerdings kenn ich auch Hotels, da ist zusätzlich noch eine Sicherungskette oder so ein Mechanik eingebaut gewesen. Auch die würde das Pellenkontroll-Sturmkommando erst mal für paar Sekunden aufhalten, selbst wenn der Betreiber von außen aufschließen müsste. Da gilt es schnell zu reagieren! Körper-Kontakt sofort unterbrechen .... das dürfte den meisten vielleicht mißfalllen geht aber schnell UND DANN Pell griffbereit haben. Danach dürfte der Nachweis von Verstößen schwer werden. Bis die Mini-Drohen durch den offenen Türspalt schicken um beweiskräftige Schnappschüsse zu machen, dauert es noch ein wenig!
Richtig es geht um etwas anderes Und von diesem Geld möchte der Gesetzeber seinen Anteil. Die Registrierung und auch die Genehmigungspflicht der Betreiber dient letztendlich nur den Finanzbehörden. Das ergibt sich aus der Akribie der detaillierten Auflistungen der Registrierung, sowie der Betreibergenehmigungen. Um jedoch dieses nicht so offensichtlich erscheinen zu lassen wurden einige fragwürdige Passagen eingearbeitet die sowohl hier, als auch in anderen Foren, für kontroverse Diskussionen sorgt. Werbeverbote o.ä., sollen die Denunziation gesellschaftsfähig machen, unter dem Deckmantel der Wettbewerbsvorteile. Ausgearbeitet wurde dieses Gesetz bekanntlich von einer Steueramtsrätin die jetzt in Mecklenburg-Vorpommern Ministerpräsidentin ist.
Also das glaube ich nun nicht. Üblicherweise machen "Gesetzestexte formulieren" Referenten und Staatssekretäre oder solche Truppen. Sie war nur zu der Zeit die zuständige Ministerin.
Also der Herr Bundestagsabgeordnete Heinrich, sieht den Sinn des ProstschG ganz klar in der Reduzierung der Prostitution in Deutschland. Das lässt er an verschiedenen Stellen ganz klar durchblicken.. https://www.jesus.de/prostituierten...-prostitution-verbieten-gibt-es-buergerkrieg/ Und im Ergebnis könnte er damit wohl auch richtig liegen. Das dass nichts mit Schutz zu tun hat, sondern höchstens mit Verarmung oder Verlagerung der Prostitution in ärmerer Länder, scheint ihm nicht klar zu sein, bzw. alles was nicht in Deutschland ist, ist bekanntermaßen ja nicht unser Bier.
Zwangsprostitiution Ich mag da jetzt völlig naiv und verpeilt sein, aber gibt es in FKK-/Saune-Clubs so viel Zwangsprostitiution? Dass viele DLs diesen "Job" machen, um Geld zu verdienen und nicht aus Spaß am Sex ist mir auch klar. Wenn dies schon als Zwangsprostitiution gilt, dann würde auch jeder Angestellten mit Mindestlohn Zwangsarbeit leisten.
Jein. Erst einmal muss man wissen, worüber wir reden. der Begriff Zwangsprostituierte wird je nach Interessenslage in den Medien unterschiedlich ausgelegt, hat aber seit Okt. 2016 eine Definition im Strafgesetzbuch gefunden und wird bei Buchung sogar für den Freier problematisch (Vorher gab es diesen Begriff nicht und wurde juristisch mit Opfern von Menschenhandel gleichgesetzt) Ich rate vor jeden weiteren Diskussionsbeitrag, folgende recht gute Übersicht zu verinnerlichen: http://www.anwalt.org/zwangsprostitution/ Gesetz ----> hier Statistisch sieht das so aus: Quelle: https://menschenhandelheute.net/zahlen-daten-und-fakten/ D.H. Alles stark rückläufig Zu Deiner Frage in Bezug auf Saunaclubs. Mir persönlich sind in all den Jahren weniger eine Hand voll abgeurteilte Opfer in Saunaclubs bekannt geworden, lasse meine Finger mittlerweile von Schwarzafrikanerinnen, da im letzten Jahr zu viele Ladies plötzlich wegen eines illegalen Aufenthaltstatus aus den Clubs geholt wurden und garantiere, dass die überwiegende Mehrzahl aller wegen Armut tätigen Ladies auf die Barrikaden gehen würde, wenn man ihnen den Job verwehren würde. Sie entsprechen daher nicht meiner Vorstellung von Zwangsprostitution im umgangssprachlichen Sinn. Es macht meiner Ansicht nach wenig Sinn, sich als Freier als potenziellen Förderer von Zwangsprostitution zu betrachten. Das ist in Anbetracht der Zahlen der pure Schwachsinn und Propaganda der Emanzenlobby. Trotzdem rate ich, vor der Buchung Scheuklappen abzusetzen und immer mit einem wachsamen Auge in die Verrichtungsbox zu gehen.
Muss man die Zahlen in den beiden Spalten aufaddieren oder ist die zweite Spalte eine Teilsumme der ersten? Wenn das erste zutrift, kann ja von rückläufig kaum die Rede sein. Und was meinst du mit "abgeurteilten Opfern". Der Begriff ist ziemlich unverständlich. Ich denke, dass die Zwangsprostitution nicht so einfach erfasst werden kann. Vor allem, wenn auf die Verwandten zuhause Druck ausgeübt wird (was vor allem in der Ukraine und Moldawien durchaus üblich sein soll), kommt die Dame zwar von sich aus hierhin, macht das aber nicht freiwillig.
Es ist eine Teilsumme und Sie ist auch in der Teilsumme klar rückläufig. Vor 2005 (siehe Stern) wurde es nicht aufgedröselt. Wie man danach sieht, ist aber sexuelle Ausbeutung wohl schon immer 90 % oder mehr der Gesamtzahl gewesen. Mal sehen wie es jetzt dann ab etwa 2018 weitergeht. Da bin ich sehr gespannt.