Gedankengänge zum Thema FKK

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von elswag2, 21. Februar 2017.

  1. Baldo666

    Baldo666 Stammschreiber

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    Entscheidend ist doch, auf was sich das Pauschalangebot richtet.
    Wenn sich der Pauschalpreis nur für das Angebot in Rahmen des Aufenthaltes des Clubs beschränkt, wie unbeschränkte Verpflegung Essen/ Trinken oder Nutzung der Anlage / Räume wie Sauna Ruheraüme, ständig frische Handtücher ect..
    dies sich aber nicht auf die Damen übertragen läßt das sie für jeden Kunden, zu jeder Zeit, verfügbar sein müsssen.

    Würde ich mal sagen.:winkewinke:


    .
     
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  2. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    @elswag2

    Das ganze rechtliche Konstrukt des ProstSchG erscheint mir darauf zu bauen, dass es so gut wie immer ( => "dürfte" ...) einen Dritten gibt, der per Ausbeutung einen größeren Nutzen zieht, als die DL.
    Das erscheint mir völlich an der Realität vorbei ... auch wenn es zweifelsfrei so etwas noch immer gibt.
    Ich prophezeihe, dass ähnlich bei der Alkohol-Prohibition, eben jene "Dritte" einen größeren Vorteil ziehen könne,n als wenn alles mehr oder minder transparent offen erfolgt.
    Denn nun können sie wieder im Dunkeln arbeiten ...wie vor 2001.;)

    Aber ockeeh die Leute, die glauben mit mehr §§ die Leute "umerziehen" oder irgendwas verbessern zu können, haben sich mal wieder durchgesetzt ... bis der Unsinn sich als Unsinn erweist. Jedenfalls hat sowas noch nicht mal in Diktaturen geklappt.

    Was is wenn sich 2...3 Mädels zusammentun und eine GbR begründen udn sagen wir mach das so ???Wenn sie das selbst bestimmt tun!??
    Mir erschließt sich bis heute nicht, wie es immer den "ausbeuterischen Dritten" zwingend unterstellt bedarf?
    (Ja ich weiß ... das is politische Vorgabe ...)

    Letztere iss per se schon Mummpitz, weil bei jeder nüchternen Betrachtung jeder Akt ein gewisse Zeit Bedarf ... sprich das geht wie man es auch dreht nicht ... es sei denn man unterstellt in Wirklichkeit Gängbäng ... und der geht auch nich ewich.
    Die Dl schafft in jeder Schicht in sonem Club je nach dem ob 20 min- oder 30 min Zimmerzeit unterstellt werden nur eine endliche Zahl von Männern!
    Das kann sich JEDER ausrechnen.
    Und jeder Mann in Abhängigkeit von Alter und Kondition kann auch nich immer, nicht ununterbrochen ... so dass schon aus biologischen Gründen Grenzen gessetzt sind.
    Alles andere sind unsinnige Phantastereien ... da wird Werbung als Realität verstanden.

    Als ich das aller erst Mal ein Pauschalclub besuchte vor langer Zeit, war das eher ernüchternd ... aber so langsam verstand ich den Marketing-Trick dahinter!

    Die "verordnete Selbstbestimmung" bekommt mit diesem Gesetz ne ganze neue Bedeutung!
    Es iss inzwischen nich anders wie in ner Diktatur ... und klar, es finden sich immer Leute, die das auch begründen können.
     
  3. Glasperlenspiel

    Glasperlenspiel Stammschreiber

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    #43 Glasperlenspiel, 21. März 2017
    Zuletzt bearbeitet: 21. März 2017
    Koll. @Dongle hat es ja oben schon angedeutet: "Erläuterungen..." können Urteile nicht ersetzen.

    Früher oder später (wahrscheinlich eher früher als später) wird es Gerichtsverfahren geben (vielleicht auch über mehrere Instanzen), in denen die Unklarheiten zumindest tendenziell beseitigt werden. Mit der Angst vor dem Rechtsweg wird die Branche bestimmt nicht weit kommen
    .

    Und da fallen einem schon viele Beispiele ein.

    (1) Was passiert, wenn einem Club oder WoPu die Betriebserlaubnis nicht erteilt wird? Unter welchen Umständen kann die Betriebserlaubnis wieder entzogen werden? Wie groß darf politischer Einfluss sein? Wie ist es mit dem Hausrecht der Betreiber gegenüber den Frauen?

    (2) Was passiert, wenn eine Lady nicht registriert wird, weil die Behörde der Auffassung ist, dass sie bestimmte Kriterien nicht erfüllt? Was passiert, wenn eine Registrierung "fehlerhaft" ist, wenn z.B. die Frau in D nicht arbeiten darf ("Besuchervisum" aus Ukraine, Georgien usw.)

    (3) Was passiert, wenn eine Behörde durch Vorsatz oder Nachlässigkeit sensible Daten über die Prostituierten "verliert"?

    (4) Verliert eine Frau automatisch die Genehmigung, als Prostituierte zu arbeiten, wenn sie schwanger ist (wie soll das kontrolliert werden, ab welchem Monat usw.)?

    (5) Ist Blasen wirklich Sex oder nur eine Vorform i.S. von Bill Clinton?

    (6) Was ist bei der Kondomproblematik, wenn z.B. Aussage gegen Aussage steht? Was ist, wenn es illegale Fotos oder Filme gibt? Können die als Beweis verwendet werden?

    (6) Was ist, wenn eine Frau staatlich registriert wird, sich dann aber herausstellt, dass sie nach §232a StGB (Zwangsprostitution) nach Deutschland gebracht wurde? Können ihre "männlichen Gäste" dann auch noch bestraft werden?

    (7) Ist kein Pauschalclub-Modell mehr denkbar?

    (8) Was ist z.B. mit "Swingerparties", auf denen "Aufwandsentschädigungen" bezahlt werden?

    ....

    Usw. usf.

    Besser wäre es natürlich, wenn Karlsruhe sich der Angelegenheit noch annimmt. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, wie enttäuscht ich bin, dass die Linken und auch die Grünen in dieser Angelegenheit "gekniffen" haben.

    Ich habe das noch noch nie gemacht, aber jetzt überlege ich mir ersthaft, die FDP zu wählen. Ich habe diesen "Nanny-Staat" voller feiger und unfähiger Politiker so was von satt.

    :):):)
     
    Dongle dankt dafür.
  4. elswag2

    elswag2 Gesperrt

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    Nicht unbedingt, das ProstSchG postuliert nicht die Annahme (Fiktion), dass alle Prostituierte ausgebeutet werden sondern trifft Regelungen, wenn dem so ist oder begründet anzunehmen ist. Das zitierte "dürfte" bezieht sich auf das Beispiel des Pauschalclubs, und ist zudem Konjunktiv, also die Möglichkeitsform.

    Bitte beachte, dass unbestimmt nicht dasselbe wie unendlich oder unbegrenzt ist!


    Die Betriebserlaubnis ist kein staatlicher Gnadenakt. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist sie zu erteilen. Falls verweigert oder entzogen, steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Das Hausrecht gilt unverändert, aber nicht in Bezug auf die sexuellen Dienstleistungen der Damen.

    Ist eindeutig eine sexuelle Dienstleistung.

    Hier gilt die allgemeine Beweisproblematik. Die DL könnte als Zeugin der Behörde auftreten, und hat wg. ProstSchG kein Zeugnisverweigerungsrecht. Eher kritisch, wenn die DL auch die Anzeigeerstatterin ist und u.U. eigene Ziele verfolgt. Illegale Beweismittel unterliegen einem allgemeinem Beweisverwertungsverbot.
     
    Glasperlenspiel dankt dafür.
  5. user05

    user05 Bye, bye Rodeo Girls

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    Ja, nach der Rechtsprechung schon. Hübsch formuliert in einem Urteil von einer vorsitzenden Richterin in Bayern:

    "Der mündlichen Urteilsbegründung zufolge, ist Oralverkehr dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzen (...)"

    Man muss Gesetze natürlich auslegen, weil nach unserer Rechtsordnung ein Gesetz für eine Vielzahl von Fällen gelten soll und daher Auslegungsspielraum zwingend erforderlich ist.

    Beispiel: Nirgends steht, dass Kondome über den Schwanz gezogen sein müssen, bevor man selbigen in die Muschi schiebt. Im Gesetz steht: "Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden."

    Verwenden kann man Kondome beim Geschlechtsverkehr auch, wenn man das Kondom langzieht und sich um den Oberarm bindet. Das ist aber beim vorliegenden Gesetz wohl nicht gemeint, obwohl sich hier auch die Begründung bedenklich um den Brei schleicht. Offenbar hat sich da niemand getraut, Schwanz und Fotze eindeutig zu benennen.
     
    Thomas027, albundy69 und Glasperlenspiel danken dafür.
  6. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #46 Dongle, 21. März 2017
    Zuletzt bearbeitet: 21. März 2017
    :supi: :klatsch:

    Wahrscheinlich ... nein fast sicher .. wird ProstSchG zu paar sehr interessanten Prozessen führen.

    DAS könnte vor Gericht spannend werden ... :megalach:
     
  7. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #47 Dongle, 21. März 2017
    Zuletzt bearbeitet: 21. März 2017
    @elswag2
    Von "postulieren" oder so hab ich nix geschrieben, sondern "mir erscheint es so"! :rolleyes:
    Diktion und die vorherige politische Diskussion legen das auch nahe!

    "Dürfte" und Konjunktiv hatte ich schon vorher erwähnt! ;) > #39 <
    Aber um so schlimmer iss die implizite Erstreckung auf alle Fälle, denn es wären durchaus "Konstruktionen" möglich und werden ja auch bisher noch praktiziert, wo die Damen nicht ausgebeutet werden.
    Aber dagegen jibbt es ja auch "Erläuterungen".
    Das mag sein, ABER das Gefühl und Anschein machen oft viel aus zumal das gleiche Konzept von Kommune zu Kommune, sprich den dort jeweils agierenden Behördenvertretern mehr oder minder zustimmend/ablehnend oder änderunsgbeüftig beurteilt werden wird.
    Schließlich müssen die ja auch die "Erläuterungen" beim ersten Anlauf verstehen und anwenden.
    Oder täusche ich mich??

    Wohl richtich, ABER um so unsinniger iss es, das zu Grundlage eines Gesetzes zum machen, um das Pauschalclub-Modell zu verbieten!

    Denn auch bei einer Dame auf dem Strassenstrich, WoPu oder auch im Saunaclub iss die Zahl der Geschlechtsakte "unbestimmt"!!! :rolleyes:
    Aber man sagen bzw errechnen, wenn wir Gängbäng mal außen vor lassen, dass in solchen "freien Orten" von Null bis vielleicht höchstens theoretisch 35..40 pro Tach möglich wären.
    Etwas das Doppelte im möglichen Maximum wie in Pauschalclubs, denn die haben einfach nich 24 Stunden offen! :peinlich:
    Mithin das iss alles Unsinn, was da unterstellt wird.

    Wette iss müßig ... aber jenauh da wird es losgehen ...
    Klar doch - nur für Unkundige : "Verwaltungsrechtsweg" heißt klage-Erhebung beim zuständigen Verwaltungsgericht ... ggf bis ganz nach oben zum Bundesverwaltungsgericht und für ganz Renitente BVerfG und EuGH! :peinlich:
    Ein versierter Fach-Anwalt für Verwaltungsrecht iss dringend anzuraten!

    DAS hat aber nix mit ProstSchG zu tun sondern iss Rechtsfolge von ProstG! ;)
    Und im Übrigen - für die wenigen nach wie vor nicht verbotenen Fälle, wo Prostituierte gleichzeitig Beschäftigte sind, muss es auch bei sexuellen Dienstleistungen einen gewissen Anteil "Pflicht" geben, wenn auch mit Einschränkungen, die schon im ProstG erwähnt worden.

    Insgesamt "erscheint mir" ProstSchG sich in die Kette staatlicher verodneter Rest-Risiko-Erhöhungen duch Zunahme der §§-Dichte und deren Auslegungen wie in einer Bananen-Republik einzureihen! :bigmotz:

    Aber nichts iss ewig, weder ne Diktatur noch ne Bananen-Republik ...
     
  8. user05

    user05 Bye, bye Rodeo Girls

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    Das kann ich mir nicht vorstellen. Kein Betreiber geht gerne vor gericht. Noch weniger mag man Besuche der Staatsmacht vor Ort, weder auf betreiberseite noch auf Seiten der Kunden. Prozesse werden also eher wenige laufen und wenn dann eher über formelle Fragen.

    Gummikontrollen werden wohl allenfalls den Vorwand für Besuche liefern. Jedenflass sollte immer ein Gummi auf dem Verrichtungsbett liegen, welches im Stress der Kontrolle möglicher Weise abgefallen ist. Von wo auch immer.
     
  9. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #49 Dongle, 21. März 2017
    Zuletzt bearbeitet: 21. März 2017
    @Glasperlenspiel
    Wie schon oft geschrieben, dazu muss jemand klagen.
    Und ob die das dort überhaupt inhaltlich bearbeiten wollen, iss auch nich sicher.
    Ablehnung der Annahme bedarf keiner Begründung!!! ;)

    Mag sein aber die "politische Taktik" iss nich offenbart.
    Möglicherweise sagen die sich, wenn es zu Rot-Rot-Grüne kommt, dann stoppen wird den Quatsch unverzüglich.
    Karlsruhe könnte nämlich lange dauern!

    Na das iss oder wäre wirklich ne "Verzweifelungs-Tat" :D ... auch wahltaktisch, denn die würden eher bei Schwarz-Grün-Gelb mitmachen oder glaubste ernsthaft, die würden bei Rot-Rot-Grüne dabei sein???
    Und dann?

    Und im Ernst, ob sich wirklich deren Gedankenwelt sehr geändert hat, da hätte ich meine Zweifel. Die FDP war damals mit eine der treibenden Kräfte z.B. bei der unsinnigen Art-Praxis-Gebühr ... ohne die ging damals die teutsche Welt unter.
    Und was war ... inzwischen iss der Unsinn wieder abgeschafft!
     
  10. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #50 Dongle, 21. März 2017
    Zuletzt bearbeitet: 21. März 2017
    Na von "freiwillg" oder auf eigene Initiative hab ich auch nix geschrieben.:rolleyes:
    Ersten könnte er "geladen" werden und zweitens könnte das ja auch einen ganz normalen Gast treffen.

    ??

    Davor möchte ich alle Leser ausdrücklich warnen!

    Das reicht wahrscheinlich nich, um sich um sich rauszureden!

    Es iss damit zu rechnen, dass die Einsatz-Erfahrungen der Münchner Pellen-Polizei bundesweit als Dienstanweisung bzw. in Schulungen verwendet werden! :besserwisser:

    > hier <

    > Überblick <
     
  11. Elrond17

    Elrond17 Gewohnheitstier

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    Wo die Wälder noch rauschen
    Ausnahmen bestätigen die Regel:
    Gestern habe ich tatsächlich im AcaG 2 Nackedeis gesehen, die nicht nur auf dem Weg von/zur Umkleide waren...

    FK Kiele schreibt heute Ähnliches:

     
    Dr. Rainer Klimke und Pussierstengel danken dafür.
  12. pjean

    pjean Guest

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    Zwischenfrage; Wie siehts eigentlich mit dem Schutz der "normalen" Arbeitnehmer aus? Ist das auch nur annähernd so reglementiert? Nein?

    Die Wirtschaft würde schlagartig zusammenbrechen. Denn man mag es kaum glauben, es gibt doch tatsächlich Arbeitnehmer dem passt das ein oder andere auch nicht auf der Arbeit...und fühlen sich in Ihrem Selbstbestimmungsgefühl beeinträchtigt!

    Das gleiche wird mit der Prostitution passieren. Entweder diese bricht zusammen, weil die Freier keinen Bock mehr haben (das ist wohl von Emanzen beabsichtigt), oder aber schon bald interessiert das Thema keine Sau mehr und es wird wilder in den Clubs rumgevögelt als jemals zuvor.

    Letzteres wird passieren. Und auch die Automaut kommt nicht wirklich. Lass euch nicht Bange machen...
     
    Glasperlenspiel und zarack danken dafür.
  13. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Das wird nich passieren genauso wenich, wie kein Alkohol getrunken wurrde, als es > in den USA über Jahre striktes Alkohol--Verbot < gab!
    Im Gegenteil - es hat nur gewisse Kriminelle reich gemacht.

    Und vor 2002 wurde auch :poppen::blasen: ... nur war das für die Öffentlichkeit nicht zuletzt dank solcher Foren nicht so transparent.

    Ab Juli gilt, wollen die Behörden was wissen und recherchieren, geht das nich mehr vom warmen Büro und PC aus, sondern in mühseliger Detektiv-Arbeit vor Ort und vorerst ohne Spesen-Erhöhung. :peinlich:
    Ich tippe eher auf langsames Sterben und Sichtum der Läden.

    Also die Umkehrung dessen, wass 2002 ff nach Einführung ProstG passiert ...
    Das "Wilde" wird sich in Grau- und Dunkel-Zonen verdrücken! ;)
    Goldene Zeiten für Manche beginnen.
    Darüber wird man hier aber sicherlich nichts lesen ... das wäre ja wirklich deppert!:rolleyes:
    Kommunikation über "dunkel Kanäle" ...

    LEBEN iss Anpassung ... seit Urzeiten.
    Wer oder was das nich kann, geht unter.
    Ich bin sicher, es geht weiter ... schließlich iss das ähnlich wie Tag(mit Sonne) und Nacht. Es wechselt immer, jetzt wird es mal wieder Nacht wie vor 2001!;)
     
  14. Atomic

    Atomic Mitglied

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    Doch, im AcaV gibts schon dass einige wenige ab und zu sich ganz nackt im Hauptsaal aufhalten. Und ich meine nicht die, die nackt und ohne Handtuch aus dem Zimmer kommen, zB Kate und Hanna, die Spezialistinnen dafür sind, sehr angenehm, und sicher gezielt gemacht. Aber diese wenigen sind schon eine Ausnahme.

    FKK finde ich übrigens klasse. Schade dass es das in in den Grossclubs in NRW eigentlich nicht gibt, wenigstens ab und zu oder einmal die Woche oder als Sonderevent, Party usw. Die Mädels - auch junge, hübsche - akzeptieren das in Hessen also verstehe ich nicht warum es in NRW nicht geht.
     
  15. nickme

    nickme Stammschreiber

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    In NRW ist es einfach kälter als in Hessen ;) Im Babylon ist doch FKK. Und der Laden ist in NRW. Grossclub? Was ist schon ein Grossclub. Eine Fickfabrik wie das GT oder so was weiträumiges wie in Merzenich.

    FKK. Nach 3 Stunden komme ich mir vor wie in einem Glas mit Bockwürstchen. Ich mag Bockwürste.. wenn ich sie esse :D
     
    Glasperlenspiel und Raw danken dafür.
  16. Atomic

    Atomic Mitglied

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    Lol netter Vergleich :) Mir ist es aber persönlich nie so vorgekommen und ich kann ruhig 3 Stunden und mehr FKK-Girls anschauen und zwischendurch die eine oder andere anknabbern.