Ja. Das ist der Hauptgrund den Club zu besuchen. FKK und eine geile Atmosphäre. Wäre super wenn das auch nach dem 1.7.17 noch so bliebe.
Zur Beantwortung Deiner Frage - die hier geflissentlich übersehen wird: Wenn Du an dem entsprechenden Tag (der per Newsletter bekannt gegeben wird) zwischen 17 und 18 Uhr den Club betrittst, dann erhältst Du parallel zu Deinem Eintritt eine weitere Freikarte. Diese erhältst Du aber auch, wenn Du keinen Newsletter empfangen hast. Ausschlaggebend ist allein Dein pünktliches Erscheinen am entsprechenden Tag. .
Lulo in DO Mal wieder zum Thema FKK zurück: in der Luderlounge in Dortmund laufen die Mädels nackich rum, außer Freitags (Dessoustag). Habe gehört, dass es in einigen RTCs auch so sein soll (z.B. im Luderland Leverkusen), da war ich selber aber bisher noch nicht. Sonst waren in den meisten Großclubs, die ich bisher besuchte, die Damen größtenteils leicht bekleidet, einige Topless, einige wenige ganz nackt (z.B. AcaV, AcaG, DVD)
Hm, also einige wenige ganz nackt im AcaV, AcaG und DVD (Dolce Vita in Düsseldorf?) ist mir neu. Ok, im AcaV und AcaG kommen einige der Girls nackt vom Zimmer und sind somit kurzzeitig auch mal nackt zu sehen. Allerdings würde ich komplett Nackt dort eher als Ausnahme sehen. Im Dolce Vite gibt/gab es am Sonntag und Montag einen FKK Tag. Anderenfalls habe ich dort noch kein Girl komplett nackt erblickt, wenn man die Ausnahmen direkt nach einem Zimmer auf dem Weg zur Umkleide mal ausser Acht lässt. Wobei dies doch eher sehr selten vorkommt. Mir persönlich reicht es, wenn die Girls im Club topless sind. Da gibt es dann wenigstens keine großen Überraschungen auf dem Zimmer in Form vom Fake Boobs. Damit meine ich jetzt nicht die Silicon Boobs Fraktion, sondern eher die Push Up BH Fraktion, bei denen auf dem Zimmer von der schönen Form dann nicht mehr viel übrig bleibt.
Ja, ich meine das Dolce Vita. Sorry, Du bist sicher viel erfahrener als ich, und vielleicht ist es auch eher die Ausnahme, ich kann halt nur berichten, was ich selber gesehen habe. Zum Teil war ich selber überrascht, zumindest im Dolce Vita. Bei meinem Erstbesuch vor einigen Wochen saß ein Skinny-Girl nackig gegenüber der Bar und machte einem Asiaten Avancen, der aber offensichtlich nicht wollte. Ein anderes Mädel war ebenfalls ganz ohne, aber gerade mit jemandem beschäftigt... In den Acapulcos kann es sein, dass die Ladies gerade aus der Umkleide kamen, wobei mir auch am Buffet schon eine blanke Muschi aufgefallen ist. Aber wie gesagt, es sind wenige...
Das neue ProstSchG ab 1.7. steht dem nicht entgegen, wenn die Damen das freiwillig machen. FKK-Vorgaben des Betreibers, dass Prostituierte sich nur "vollständig unbekleidet" im Club aufhalten oder präsentieren dürfen, stellen nach Auffassung des Gesetzgebers, da keine sexuelle Handlung i.S.d. Gesetzes, einen als gleichwohl unzulässig angesehenen Grenzfall dar. Allerdings sind die Damen auch bei FKK nach meiner Erfahrung nie "vollständig unbekleidet", haben sie doch immer Schuhe an.
Nun jah es jibbt auch in der übrigen gewerblichen Wirtschaft auch im Fall selbstständiger Sub-Unternehmer ausreichend Fälle, wo der Hausherr die Kleiderordnung vorschreibt, ohne dass da ein §§-Interpretierer Anstoß nehmen kann. Zumindest sind mir keine Fälle bekannt ... aber wer weiß, der Waahnsinn kennt bekanntlich keine Limmitts! Ich bin schon der Meinung, dass ein Laden, der gewerblich wirbt mit "FKK", sich auf seine hauseigene Kleiderordnung beim Geschäfts-Abschluß (Eintritt bezahlen) berufen können muss. Wer das nich will, egal ob männliche oder weibliche Gäste, der muss ja nich hinein. Mir scheint, es jibbt da erheblichen Nachhole-Bedarf, die Hausordngung & AGB beim Eintritt bezahlen, klar zu machen. Im Übrigen bietet auch die Genehmigungs-Pflicht der Betriebsstätte nach ProstSchG nun nochmal amtlich die Möglichkeit zur Klarstellung! Hinterher, nach Einlass, ne "Sonderstellung" zu wollen, mag der Hausherr freilich an dem Tach des Vorfalls der Ruhe wegen durchgehen lassen müssen, aber am nächsten Tach kann er den Eintritt verweigern wollen ... also mehr als 2 -3 Mal funktioniert das für die Widerspenstigen wohl nicht. Ich hab selber einen Fall einer Dame in einem Laden unweit Mannheims erlebt, die mehrmals in der Schicht "ermahnt" wurde, weil sie mehr als den zugestandenen Gürtel um die Hüfte hatte. Und das nich etwas aus Scham, sie kannte die RTCs in NRW, sondern weil sie meinte, sie wäre untenrum zu üppig ... Nun ja alles iss Geschmackssache und es jibbt sicher auch dafür Liebhaber, jedenfalls das Letzte was ich mitbekam war die klare Ansage "machst du das noch ein Mal, dann bist du Morgen nicht mehr dabei ... wir hatten das doch besprochen wie die Regeln sind". Ich weiß zwar nicht, ob das eingetreten iss, weil ich am nächsten Tach nich nochmal drin war, aber wenn der (mündliche) "Vertrag" so war, dann musste sie sich dran halten ... finde ich jedenfalls. .
die Erläuterungen (Seite 101) geben trotzdem keinen Hauch an Interpretationsspielraum, daher an dieser Stelle die Komplettversion von Elswag2´s Zitat: Wenn man sich auf das Hausrecht beruft könnte es zu einem Bumerang werden. Gegen freiwillige Nacktheit ist natürlich nichts einzuwenden.
Vielleicht könnten sich hierzu einmal die echten juristischen "Profis" äußern. Soweit wie ich das bislang verstanden habe, gehören die "Erläuterungen..." zu einem Gesetz nicht zum Gesetz. Sie dienen in erster Linie dazu, dass sich die Leute, die mit dieser neuen Rechtsordnung zu tun haben, sich besser einarbeiten können. Aber was nicht im Gesetz steht, kann auch durch Erläuterungstexte nicht zugefügt werden. Politisch ist das ja ganz klar: Das Parlamentarische Verfahren hat der Gesetzentwurf durchlaufen und nicht etwa die "Erläuterungen...". Und dem (überarbeiteten) Gesetzentwurf ist zugestimmt worden und nicht den "Erläuterungen...". Gerade bei der Diskussion des ProstSchG ist mir aufgefallen, dass die Erläuterungen zum Gesetz z.T. Verschärfungen enthielten, die sich im Gesetz selbst nicht finden. Wenn Karlsruhe sich mit einem Gesetz befasst, dann spielen die Erläuterungen z.B. überhaupt keine Rolle. Die obersten deutschen Richter negieren so etwas nicht einmal.
Das sehe ich ebenso, auch wenn wegen der dem Geschäftsmodell der Damen immanenten Nacktheit allzugroße Pingeligkeit im Hinblick auf deren Persönlichkeitsrecht dazu nicht angebracht ist. Abseits des Clublebens ist das dagegen eindeutig. Gut so, ich möchte nämlich zur Vermeidung ästhetischer Krämpfe längst nicht jede nackt sehen müssen. "Empfehlungen" der Clubleitung an die Damen zum gewünschten FKK sind dagegen unschädlich. Gesetzessystematisch erlaubt das Weglassen im Gesetz und Aufnahme in die Erläuterungen dem Richter Ermessensspielraum im Einzelfall.
Danke!! Ich hielt die Erläuterungen bis heute als eine Art Übersetzungshilfe und als Leitfaden, wie man den Gesetzestext anzuwenden hat. Wie dem auch sei, wenn heute jemand in Bezug auf das Genehmigungsverfahren auf Nummer sicher geht, folgt er auch den sehr restriktiv formulierten Erläuterungen, denn alle fischen wegen fehlender Praxis im trüben Wasser. Oder er riskiert, dass sein Clubkonzept nicht durchgewunken wird und er es auf einen Prozess ankommen lassen muss. Glaubt wirklich jemand, dass im Rahmen einer juristischen Beratung dazu geraten wird, solche Anmerkungen zu ignorieren, weil sie nicht im finalen Text drinstehen?
Verdammter Mist auch ... : Ja man könnt aber zu so was sagen, dass etwas bewusst vage gehalten wird, um im Einzelfall jemanden in die Pfanne zu hauen. Das jibbt wahre Macht! Andere argwöhnen, dass iss Terror ... "Staats-Terror" und diese "anderen" können sich sogar auf dem Papst mit seiner Rede vor dem Bundestag berufen ... Ich frage mich ernsthaft wieso man diesen speziellen Punkt, der ja ziemlich jenauh bekannt ist, dann nicht eindeutig im Gesetzt regeln konnte!?? Und deshalb bleib ich auch bei meiner Meinung! Keine der Frauen wird gezwungen, in einem bestimmten Laden mit ausschließlich FKK zu arbeiten ...und wenn sie FKK nich will oder mag, Gründe können egal sein, dann kann sie das auch lassen. Ihr "individuelles Persönlichkeitsrecht" wird dadurch nicht tangiert.
@Al Versteh schon ... "vorauseilender Gehorsam" bzw Abducken iss zweifelsfrei eine möglich Strategie. Ob das "Geschäft" damit aber noch halbwegs sinnvoll läuft, bleibt abzuwarten. Was den rechtlichen Kontext anbetrifft, schließe ich mich Kollegen Glasperlenspiel an. Und ja auch Kollege elswag2 beschreibt wohl richtich die offizielle Lesart zu "Erläuterungen" ... meine persönliche Meinung dazu iss ja klar im obigen Beitrag dargelegt. Ich will da noch was drauf setzen und als "Beweis" den mehrfach zitierten "Renzikowski" > hier noch mal der Link < "interpretieren". Du und viele andere erwarten klare und möglichst eindeutige Regeln!! Richtich!??? Tja so funktioniert aber das mit dem "Recht" und Macht in dem System nicht und Renzikowski weist darauf auch hin! Denn wenn es all zu klare und eindeutige Regeln gibt, die sich nicht mal widersprechen, dann kann sie jemand auch "ausrechnen" ... etwas was im Steuerrecht bei Gutverdienenern mit teuren Anwälten laufend passiert oder versucht wird. Manchmal klappt das. Manchmal wird erst im Nachhinein die Sache gecancelt. Es sei nur kurz an die "Cum Ex"-Geschäfte erinnert. An andere Stelle habe ich Renzikowski SO "übersetzt" Mit anderern Worten, so wie das Rechts-System bewusst vage und uneindeutig iss, übt es Macht der "letzten Instanz" aus, indem es ein gewisses Rest-Risiko für alle Akteure übrig läßt. Im konkreten Fall steht die Unzulässigkeit nur in den Erläuterungen und nicht direkt im Gesetz. Wer hat das da so geschrieben ... übereifriger Beamter ... oder gab es da nachträglich "politische Hinweise"? Deshalb war "meine Idee" sich das FKK-Hausrecht quasi im Geschäfts-Konzept amtlich verankern zu lassen! Freilich läuft es wahrscheinlich auf Gerichts-Instanzen hinaus ... das iss die Unwägbarkeit aus dem §§-Murks Aber erinnern wir uns! Das ProstG 2001 kam auch erst, als eine furchtlose Dame namens Felicitas Weigmann wegen ihrer Damen im Cafe Pssst! im Kampf mit der Berliner Justiz NICHT nachgegeben hatte!! Thomas Jefferson Also auf zum Gefächt!
Berechtigte Frage. Man trägt eindeutig als Spaßbremse und Verunsicherer auf, wenn man den Lesern eben nicht alles als Rosa Watte verkauft, sondern das Verständnis dafür schärft, wie die Branche aktuell tickt. Und dass man aus diesem Wissen sein Handeln ableitet ist immer noch besser, als mit Unwissen oder Zweckoptimismus ins offene Messer zu rennen. So oder so werden wir in ein paar Monaten Klarheit haben. Wer dann noch und vor allem wie dabei ist werden wir sehen... Jau. Anonym hat man gut Reden...
@Al Dir sollte inzwischen nach so vielen Jahren klar sein, dass ich kein "Betroffener" im rechtlichen Sinn bin. Und nur Betroffene (Betreiber, Einzel-DL und ihre Organisationen) können klagen ... Aber Berater und Ideen-Geber ... selbst große Feldherrn solln sowat jenutzt haben. Apropos ... schwierige Zeiten ... nix iss ewich ... die besten Chancen bestehen noch immer bei der Bundestagswahl. Die Hoffnung stirbt zu letzt! Guck ma selbst die Ammiehs habens geschafft, ihre "weltverschlimmbessernde" Politiker-Kaste in den Ruhestand zu schicken! .
Es gibt noch einen anderen geläufigen Grund, warum Manches, was eigentlich ins Gesetz gehört und da auch leicht hineingeschrieben werden könnte, nicht drinsteht: Der Gesetzgeber, sprich sich regelmäßig grundsätzlich spinnefeinde Koalitionäre, haben sich nicht einigen können. Da lässt man es dann als kleinster gemeinsamer Nenner (halb)offen und schiebt den Richtern den schwarzen Peter zu. Korrekt ist das nicht, denn es gilt das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit, was nichts anderes heißt, dass ein Gesetz in sich klar und verständlich sein muss.
Dannn frage ich die Experten noch mal an einem praktischen Beispiel: Bisher konnte ich als Laie das allgemein als Fakt angenommene Pauschalclubverbot nicht aus dem eigentlichen Gesetzestext erahnen. Die einzige Stelle im Gesetz die dazu passt lautet: Eindeutig ein hoher Interpretationsspielraum. Kein einziger mit bekannter Pauschalclub erfüllt nach meinem Rechtsgefühl einen derartigen Versagungsgrund. (Beispielsweise kann jede Dame jederzeit Nein sagen, Real gibt es überall sehr humane Obergrenzen) Aufschluss gibt dann die Erläuterung für dummies: Darf ich das nun tatsächlich als kalten wertlosen Kaffee betrachten und allen Pauschalclubs die ein bissel nachjustieren eine gute Zukunft wünschen? Ich frage das deshalb, weil ich einfach nicht glaube, dass diese Erläuterungen irrelevant sind. Frage 2: Es gibt doch so etwas wie "offizielle" Gesetzeskommentare, die auch im Lehrwesen verwendet werden (Palandt). Hat jemand Zugriff auf so etwas in Bezug auf das Prostituiertenschutzgesetz? Mich würden mal, sofern vorhanden, die Unterschiede interessieren.
@Al Na der "schlagende" Satz in den Erläuterungen iss sowieso der hier Konjunktiv ...das war schon immer der Hammer ... mit anderen Worten es müsste ob oder ob nicht im Einzelfall gerichtlich geprüft werden. Freilich kann die Staatsanwaltschaft sowat behuapten aber ob das stimmt, steht auf einen andern Blatt. Meiner Meinung nach haben die bloß nich den Vermarktungs-Trick dahinter verstanden. Die glauben wirklich den Blödsinn! Also ich könnte mir vorstellen, wenn die Damen unter sich eine GbR gründen, sich auf Preise einigen und einem Betreiber eines Lokals die Tageskasse treuhänderisch bis Schließung abends anvertrauen, dass die ganzen Unterstellungen in den Erläuterungen schwer nachweisbar sind.
Diese Erläuterungen bzw. Gesetzesmotive sind nicht irrelevant im Sinne von unbeachtlich. Allein haben sie keinen formalen normativen Charakter (wie ein Gesetz), bieten aber Interpretationshilfen, oft sind das einfach Beispielszenarien. Eine abschließende Aufführung einer Vielzahl von Fallvarianten würde Gesetze hoffnungslos aufblähen, und es würde immer noch Schlaue geben, die sich einen Umgehungstatbestand ausdenken, s. häufig im Steuerrecht. Da ist es schon besser, nur den Rahmen im Gesetz abzustecken (hier: generelles Verbot der Ausbeutung). So geben die Erläuterungen, für den verständigen Leser wenig überraschend, wichtige Hinweise, wann eine verbotene Ausnutzungssituation anzunehmen ist ("dürfte", worauf von FK Dongle zurecht hingewiesen), nämlich wenn "Prostituierten unterschiedslos ... jederzeit für jeden Kunden verfügbar sind.", "wenn Prostituierte sich ... zur Vornahme einer unbestimmten Zahl sexueller Akte verpflichten." Das Pauschalkonzept beinhaltet, dass der Betreiber vorgibt praktisch „jederzeit für jeden Kunden“ und der „unbestimmten Zahl der Akte“. Das ist schon in diesen 3 Punkten derart frontal gegen das ProstSchG, dass ich dem Pauschalkonzept keine Chance gebe. Es ist ja heute schon hinsichtlich der Selbstbestimmung der Damen mehr als kritisch.