@Glasperlenspiel Theoretisch ja. Aber warum sollten sie einer zweifelsfreien Minderheit den Gefallen tun? Doch nur, wenn sich daraus Stimmen für 2017 gewinnen ließen? Oder warum? In einer westlichen Welt mit zunehmenden > Gender- und Tugend-Wahnsinn < kann das auch ein "Schuß nach hinten" werden! Und wieso sollten die Grünen so was machen. Da herrscht doch ne ganz andere Stimmung inwzischen. Einzig "Die Linke" hatte sich programmatisch festgelegt vor langer Zeit. Aber die haben mit Sicherheit andere Probleme ... Ich denke, da passiert eher nichts auf der Schiene. Denn dann müsste man ja auch irgendwelche Aktionen und Ankündigungen jetzt schon bemerken. ES iss vorbei! Lektion für alle diejenigen, die immer glauben, ach es wird nicht so schlimm kommen!
Zeit: Fischer im Recht zu Prostitution http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...hutz-polizei-fischer-im-recht/komplettansicht Ich weiss, der Fischer erzählt immer viel und wirft mit Gehirn nur so um sich. Interessant ist es trotzdem und gerade, was er über die Strafverfolgung des Freiers bei Zwangsprostitution sagt, dürfe den einen oder anderen interessieren. Schliesslich ist er einer von Deutschlands renommiertesten Strafrechtlern.
Was mir bisher so nicht bewusst war: Die Ergänzung des Strafrechtparagraphen §232 und 232a (Menschenhandelsparagraph) um den Punkt Freierstrafbarkeit gilt bereits heute! Sie ist abseits zum Prostituiertenschutzgesetz zu betrachten. Aus diesem Grunde hebe ich per Zitat die entscheidende Passage hervor, rate allerdings trotzdem, den wie immer vorzüglichen Artikel von Deutschlands offenbar einzig klar sprechenden Bundesrichter zu lesen. Interessant sicherlich die ironisch verpackte Wertung(blau markiert) am Schluss der Passage...
Diese Gesetzesänderung ist sicher auch Bestandteil der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels... Wir hatten das im Frühjahr in diesem Thema hier (vor allem mit @Tanja Regensburg) ausführlich diskutiert. Das waren in etwa diese Seiten unseres Themas. Und schon damals hatten die "Praktiker" (also Richter und Staatsanwälte) gesagt, dass diese Novelle in der Realität völlig wirkungslos sein wird. Aber das ist ja in vielen Fällen der Witz der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht. Entweder sorgt man dafür, dass das nationale Gesetz keine Wirkung hat. Oder bedient Lobby-Interessen, indem im nationalen Gesetz etwas ganz anderes steht (Stichwort: "Verschärfung"). Aus meiner Sicht können sie die "Freierproblematik" garnicht richtig angehen, weil sie sich dann auch mit der Ausbeutung von rumänischen, bulgarischen usw. Arbeitern vor allem in der Nahrungsmittelwirtschaft, Landwirtschaft und auch auf dem Bau über Sub-Sub-Sub-Unternehmen beschäftigen müssten. Das will aber die Wirtschaft nicht. Also gibt es ein wenig weiße Salbe.
Joh der Fischer "zerledert" mit größter Vorliebe die "volkstümlichen Rechtsauffassungen" der Politik und Sturmtruppen der Weltverschlimmbesserer-Ähl(n)ieten. Es muss sich bei dem Mann ne Menge Frust aufgebaut haben über die Jahre, die er im normalen Richter-Leben eben nich mehr ablassen kann! Ich kanns nachfühlen! Ne echte Bereicherung, die bei seinen "Kollegen" und im Mehnstriehm schon ätzende Unmutsäußerungen wegen der Offenlegung der "erwiesenen Blödsinnigkeit" mancher Initiativen erzeugt hat.
Thomas Fischer ist der Hauptautor des Kommentars zum Strafgesetzbuch. Da kommt jedes Jahr eine neue Auflage heraus. Das ist hier die Amazon-Seite von der 2016-iger Ausgabe, die im Dezember erscheint. Das ist ein Klopper von über 2000 Seiten! Mit diesem Buch ist Fischer bestimmt einer der einflußreichsten Juristen Deutschlands. So ein Kommentar ist für Juristen praktisch genauso wichtig wie das Gesetz selbst. Ich kenne auch einige solche Kommentare (Bergrecht, Umweltrecht u.ä.). Darin gehen die Autoren das gesamte Gesetz in all seinen Verästelungen durch und analysieren die Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Paragraphen und Absätzen. Ein Problem, was offenbar auch von Profis schwer zu bewältigen ist. Und dann werden viele noch laufende oder mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossene Verfahren behandelt. Mit so einem Kommentar arbeiten sich die Juristen (auch nach allen Staatsexamen) in die Problematik ein, um zumindest zu einer vergleichbaren Arbeitsmethodik zu kommen. Die ständige Weiterentwicklung der Materie verlangt natürlich nach einer laufenden Überarbeitung. Insofern frage ich mich manchmal, wann Th. Fischer eigentlich schläft. Ich kann mich da natürlich irren, aber ich vermute, dass er in seiner ZEIT-Kolumne von der Form her die Dinge präsentiert, die er in dem "Kommentar ..." so nicht schreiben kann. Wohlgemerkt von der Form her, nicht vom Inhalt. Wenn er in seiner Kolumne z.B. die neu angedachte "Freierbestrafung" auseinandernimmt, dann kann man wohl davon ausgehen, dass eine ähnlich kritische Tendenz auch im neu erscheinenden "Kommentar..." zu lesen sein wird. Und das ist bestimmt nicht alles allein auf seinem Mist gewachsen, sondern er wird sich mit vielen Kollegen entsprechend beraten haben. Insofern ist Fischer nicht "Randgruppe", sondern absolutes "Zentrum". Frustriert wird er sein über die Politik, die zumindest in den letzten Jahren nun bestimmt keinen Beitrag zur Lösung der Probleme der Richter geleistet hat. Das scheint auch für ProstSchG zu gelten, was er ja auch fundamental kritisiert hat. Aber warten wir's ab.
Auf was jenau willst jetzt warten?? Bis es in Kraft tritt?? Oder hoffst du auf was Bestimmtes?? ps Und dazu kommen noch unendlich viele Seiten zu anderen Rechtsgebieten ... so dass es selbst für Spezialisten schwierig wird. Mit Verlaub ... so eine Gesellschaft "erfriert" irgendwann in Stagnation. Erfahrungsgemäß waren solche historischen Zeitabschnitte vergleichsweise kurz. Dann wurde das ganze Regelwerk in den Müllkorb geworfen.
es ist noch nicht vorbei -> Verfassungsklage in Vorbereitung http://www.donacarmen.de/pressemitt...chutzgesetz-verfassungsklage-in-vorbereitung/
Ockkeeh ... aber wer das wirklich mal "erlebt" hat, dem iss klar, die Aussichten sind sehr sehr gering und es wird dauern. Hoffentlich erinnert sich dann jemand noch daran. Dass ein renommierter Mann beauftragt wurde, bedeute noch nichts. Das BVerfG kann die Annahme verweigern UND muss das nicht mal begründen außer mit einem Pauschalsatz versehen, dass es keiner Begründung bedarf. Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber die Würfel sind erst mal gefallen.
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich die Begründung der Klage lese, scheint mir das ziemlich aussichtslos zu sein. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das als Klage vorm BVG überhaupt zugelassen wird.
Das ist ja nur die Kurzform. Der Anwalt ist sicher erfahren genug, um sich nicht unnötig zu blamieren. Der entscheidende Punkt ist die Registrationspflicht bei staatlichen Behörden. Man muss einfach wissen, dass alle anderen Berufsgruppen, die einer Registrierung unterliegen, bei öffentlich-rechtlichen (nicht-staatlichen!!) Einrichtungen erfasst werden, die gewisse hoheitliche Aufgaben erfüllen. Beispiel: Ärztekammer, Zahnarztkammner, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, IHK, Handwerkskammer (mit den Handwerksrollen) -- nichts davon ist staatlich. Das merkt die Politik spätestens dann, wenn sie dort "hineinregieren" will; und die Verantwortlichen legen sich quer. Eine staatliche Erfassung gibt es nur in solchen Fällen, wenn man unmittelbare hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat. Beispiel: Notare, zertifizierte Laboratorien, vereidigte Gutachter. Unsere Ladies haben natürlich auch eine wichtige Funktion zu erfüllen. Aber "hoheitlich" sind diese Aufgaben nun nicht. Es gibt keine vernünftige Begründung, warum es ausgerechnet für Prostituierte (vor allem zu deren "Schutz") eine staatliche Registrierung und Erfassung geben soll. Wenn sie irgendeine öffentlich-rechtliche Struktur gegründet hätten, die das übernimmt, dann wäre es u.U. in Ordnung. Aber in solche Struktur kann die Politik nicht einfach hineinregieren. Und deshalb glaube ich schon, dass es für eine erfolgreiche Klage Aussichten gibt. Auch hier gilt: "Wehret den Anfängen." Wenn es im Paysex klappt, dann versuchen sie es später bei Journalisten, Internet-Bloggern oder Betreibern von Foren. Wie man das heute in der Türkei anstrebt. Ob es darüber hinaus noch weitere angreifbare Aspekte gibt (z.B. die alberne Kondompflicht), wird man abwarten müssen. Außerdem rechne ich auch noch mindestens mit einer Klage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag. PS: Außerdem bin ich heute traurig: Manfred Krug ist gestorben.
Ooh Mann! Hast du ne Ahnung! Der Anwalt wird vorher dem Verein mitteilen, wie er die Erfolgsaussichten bei DER Begründung sieht, um etwaigen Haftungsfragen oder Beratungsmängel-Klagen aus dem Weg zu gehen. Wenn die Damen dann doch SO drauf bestehen, dann hat er zwei Möglichkeiten. Entweder er macht es, kassiert das Geld dafür und lässt den Dingen seinen Lauf. Mehr kann er dann eh nicht machen! Oder, wenn er das Geld nicht braucht, lehnt er einfach ab. Zumindest mit der Begründung "Freiheit der Berufswahl". Und mit der Privat-Wohnung wird das im Falle gewerblicherTätigkeit schon gar nichts. Es jibbt inzwischen sogar höchstrichterliche Urteile, dass man als Gewerbetreibender auch eine Mietwohnung nicht mal als Post-Adresse angeben darf, selbst wenn dort gar keine weitere Geschäfts-Tätigkeit stattfindet, ohne dem Vermieter ein Kündigsgrund zu liefern!! Das hat selbst bei Freiberuflern Sorgen ausgelöst, wo so etwas häufig vorkommt, dass jemand ein Home-Office hat. Und selbst bei einer privaten Eigentums-Wohnung könnte noch die Ausweisung eines reinen Wohngebites ein Stolperstein sein. Das hatten wir doch grad in bayern mit dem Cam-Girl. Und selbst WENN, die Steuerfahndung darf auch jede verschlossene Wohnung in Abwesenheit durchwühlen ... Dagegen könnte man aus der gewerberechtlichen Ungleichbehandlung tatsächlich was versuchen basteln! Denn kein normaler Gewerbetreibender mit Geschäftsadresse, Gewerbe-Anmeldung dort sowie beim hiesigen Finanzamt muss sich woanders registrierenn lassen, wenn er für kurze Zeit woanders arbeitet. Indirekte Ausnahme gibt es nur da, wo genehmigungspflichtige Anlagen errichtet werden oder eben Standplatz-Gebühren zu entrichten sind, wie z.B. bei Schaustellern. Dafür gibt es dann den > "Reise-Gewerbeschein" nach §55 GwO < Man müsste noch mal gucken, ob es Fristen für die Dauer der zeitweiligen Gewerbetätigkeit andernorts gibt. Aber im Falle des Falles muss bei Kontrollen vom ZOLL-Schwarzarbeitsfandung derjenige/diejenige die Gewerbe-Anmeldung und zuständigen Wohnsitz vorweisen können. Das gilt im Prinzip auch für EU-Ausländer. Aber eine jeweils erneute behördliche Registrierungspflicht könnte in der Tat auf eine Ungleichbehandlung hindeuten! Für die sogenannte "Nicht-Annahme" (auch ohne Begründung) haben die inzwischen fertige Text-Bausteine. Ich müsste irgendwo sowatt haben ... joh So etwa Ich habe die ursprünglich geschriebenen "Unterschriften Unterschriften Unterschriften" entfernt, denn in Realität sind da keine Unterschriften drunter, sondern nur gedruckt die Namen!
Dem widerspreche ich jetzt doch mal ganz locker: Also, der Anwalt kann sein Geld sicherlich woanders leichter verdienen. Ausserdem kann er einiges an Erfolgen vorweisen aus der Vergangenheit. Zudem geht es auch um seinen Ruf, laut seiner Internetseite ist er ja der "Boss" und das muss er auch den Jungs vom BVerfG klarmachen. Ob die Klage Erfolg haben wird oder nicht, wird man sehen. Alleine die Quote zur Annahme ist ja schon gering. Allerdings handelt es sich hier auch nicht um die dumpfe Beschwerde eines Wutbürgers, der das BVerfG als Superrevisionsinstanz missbraucht, weil er in den Vorinstanzen nur negative Urteile kassiert hat und überzeugt ist, dass nur das Verfassungsgericht oder der Gerichtshof für Menschenrechte intelligent genug ist, zu verstehen, dass nur er recht hat. Es handelt sich - so verstehe ich es jedenfalls - um die Beschwerde eines Verbandes gegen ein Gesetz, das als diskriminierend empfunden wird. Da kann ich den Verstoss gegen Art 3 I und 12 I GG schon nachvollziehen. Es geht nicht um die Frage, ob ich in meiner Privatwohnung rumhuren darf und ob der Vermieter mir dann kündigen darf. Es geht um die Frage, ob der Staat eine Berufsgruppe registrieren und einschränken darf, wenn dadurch die Menschen, die den Beruf ausüben, diskriminiert werden und den Job dann gar nicht mehr ausüben können, weil sie öffentlich stigmatisiert und diskriminiert werden. Das wäre dann ein indirektes Berufsverbot. Ich meine, das ist schon ein grundrechtsrelevantes Thema, zu dem der eine oder andere in roter Robe mal was sagen sollte. Klar, das BVerfG wird vermutlich keine Stellung dazu nehmen, ob wir jetzt nur noch gummierten GV praktizieren sollen oder nicht. Aber man wird sehen ....
@frauenfreund Tja juht, aber das iss doch kein Grund, dass jede ihm angetragene (!!) Sache auch ein Erfolg wird!? Oder? Iss nich dein Ernst? Das interessiert die in Karlsruhe so wie der Sack Reis ... Ich kenn da auch noch paar Leutz aus der Branche ... Sehr sehr gering ... was immer der Grund iss. Deshalb kanns auch ohne Begründung über die Tischkante rutschen ... und deshalb kann es per se schon keine richtigen" oder "gerechten" Gerichts-Urteile geben, sondern nur welche per Willkür eben, eben solche die "Rechtsfrieden", zu Teutsch "Akten-Deckel zu" herstellen! Laber, laber .... aber substantiiert begründen statt "empfinden" muss man schon! Oder? Nochmal aber substantiert begründen müssen man es schon, warum das so sein sol! Oder? Gratulation!! Und weil DU das meinst, müssen die sich in Karlsruhe damit beschäftigen?? Was oder wem jenau haste nu eigentlich widersprochen?
Stöhn, das hat sich jetzt ja erledigt. Du hast mich ja so erhellend kommentiert, da erübrigt sich jegliche weitere Stellungnahme.
@frauenfreund Klingt nach Mimose oder so! Hömma -ich habe nur versucht, einen an sich staub-trockenen juristischen Stoff bißchen "mit Leben" unterhaltsam zu machen. Mehr -> Bei ner Podiums-Diskussion oder Presse-Konferenz in dem Stil, wo jeder seine Meinung ablässt, aber niemand darauf Bezug nimmt oder das kommentiert/diskutiert schläft man ein. Sowat wirkt dann abgehoben, weltfremd ... selbst wenn es in der Sache richtich iss. Man erlebt das leider immer wieder, dass sich bestimmte Berufsgruppen hinter "Uniformen", Gewändern/Roben, Podiums-Tischen usw "verschanzen", damit sie nur nicht in die Verlegenheit kommen, plausibel dem "einfachen Volk" was erklären zu müssen. Aber das iss eigentlich "Demokratie" in ursprünglichster Form. Das andere iss Glauben an-Religion, Ideologie, Diktatur ... egal ob das durch Paragraphen, Suren oder Liedtexte untemauert wird! Es jibbt in juhten Diskussionen meiner Meinung nach auch keinen Gewinner oder Verlierer im klassischen Sinne, es sei denn jemand will Propaganda verbreiten und wird "überführt". Die jeweiligen Diskutanten gewinnen Einsichten und Lernen, ob ihre Sichtweise geteilt wird oder nicht, und der Zuhörer oder Leser auch. Insofern iss es immer schade, wenn ein Sache nicht zu Ende diskutiert wird. Also hab dich nich so ...
Das sollte man investieren im Fall des Falles Es jibbt übrigens ein gutes "Handbuch" zum Thema Verfassungsbeschwerde von Dr. Kleine-Cosack! Mehr -> > Quelle... müsste Seite und Popup aufgehen. Ansonsten auf https://anwaltverein.de nach "cosack" suchen < Kann ich nur anraten ... auch dem "Wutbürger", falls er nicht die Nerven dabei verliert! > Quelle < ".... Mißstände in der Praxis der Gerichte ..." Eih, eih, eih ... was es nich alls jibbt! .
Spendenkonto für Verfassungsklage gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ eingerichtet! Publiziert am November 14, 2016 Doña Carmen e.V. IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61 BIC HELADEF1822 Frankfurter Sparkasse Die Zeit läuft: In 8 Monaten tritt das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ in Kraft! Das Gesetz ist nicht nur repressiv, es ist verfassungswidrig hier weiter lesen: http://www.donacarmen.de/spendenkon...-das-prostituiertenschutzgesetz-eingerichtet/
Das neue Schutzgesetz für unsere geliebten Dls ist fürn Arsch!Man(n) kann nur hoffen ,daß die Richter ,die hier ausführlich diskutierten Schwächen des Gesetzes erkennen(Stigmatisierung durch Meldepflicht )ich werde auf jeden Fall Spenden-wer nicht kämpft hat schon verloren !
Kosten Ich weiß nicht, was der engagierte Anwalt für den Schriftsatz nimmt, aber ich schätze mal so 1500...2000 €. Mehr -> Falls es anderes ist, solltet ihr ernsthaft über ne "Spenden-Uhr" nachdenken, die jeder sehen kann udn damit sich nicht alle in falscher Sicherheit wiegen. Das sollte zu schaffen sein, wenn alle mitmachen ... "Kleinvieh macht auch Mist"! Auch sollten die großen Portale, ich meine nicht nur das FC, einen Beitrag leisten! Der klagende Verein sollte sich nicht scheuen, die Betreiber anzusprechen. Und wenn es nur ein Hunderter oder Fuffi ist. "Kleinvieh macht auch Mist"!