Bundesrat: Empfehlung des Ausschuss für Frauen und Jugend

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von HeideMan, 17. September 2016.

  1. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

    Registriert seit:
    7. August 2013
    Beiträge:
    83
    Dankeschöns:
    137
    Ort:
    Huruganda
    Empfehlungen der Ausschüsse
    948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

    Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund einberufen wird:

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/d...cationFile&v=1

    unter anderem ...
    - Verschiebung auf den 01.01.2018, weil die Länder die Umsetzung nicht schaffen können.
     
    albundy69 und Fortunatus danken dafür.
  2. Glasperlenspiel

    Glasperlenspiel Stammschreiber

    Registriert seit:
    1. Dezember 2014
    Beiträge:
    1.276
    Dankeschöns:
    3.237
    Ort:
    NW-Nds
    Ha, Ha. Ein Korrekturvorschlag:

    Mme. Merkel:
    :):)
     
    hullulu dankt dafür.
  3. albundy69

    albundy69 Womanizer

    Registriert seit:
    1. September 2009
    Beiträge:
    11.121
    Dankeschöns:
    35.339
    Ort:
    In der verbotenen Stadt
    #3 albundy69, 17. September 2016
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2016
    hullulu und Glasperlenspiel danken dafür.
  4. Tomto

    Tomto Stammschreiber

    Registriert seit:
    22. März 2010
    Beiträge:
    861
    Dankeschöns:
    5.032
    Die Verschiebung auf 1.1.18 war schon Teil der Empfehlungen des Bundesrates nach der Sitzung vom 13.05.16 und ist auch da schon nicht beachtet worden. Wieso sollte sich das jetzt ändern?
     
  5. Maultier

    Maultier Stammschreiber

    Registriert seit:
    26. September 2012
    Beiträge:
    361
    Dankeschöns:
    495
    Könnte sein das es eine Klage gegen dieses absurde Gesetzesvorhaben gibt...durch die Meldepflicht bei einer neu organisierten kommunalen Stellen,ein ganzer Personenkreis stigmatisiert würde.-Es gibt Juristen die es zumindest in Frage stellen...
     
  6. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

    Registriert seit:
    26. November 2013
    Beiträge:
    2.289
    Dankeschöns:
    1.748
    Ort:
    mittig
    @Maultier
    Sprichwort und Realität: " 2 Juristen = 3 Meinungen" :D

    Da seh ich wenig Chancen, denn es geht hier nicht um individuelles Privat-Vergnügen, das wäre ein anderer Fall, sondern um "Erwerbs- und Geschäfts-Tätigkeit", die im Zuge der Gleichbehandlung mit andern Geschäfts- und Erwerbs-Subjekten steuerlich erfasst werden müssen.
    Da gäbe es eventuell ein geringe Möglichkeit dagegen was zu machen, aber ... dazu muss erstmal jemand klagen und so ein ganzes Verfahren dauert Jahre.

    Hoffnung auf Verhinderung aufgrund solcher juistischer Prozesse iss fernab jeder Realität.

    Das iss noch noch zu stoppen, wenn aufgrund außerordentlicher Ereignisse, die automatische Inkraftsetzung unterbleibt und sich keiner drum schert.
     
    mitanu und (gelöschter Benutzer) danken dafür.