Eben. Wenn die DL nun diese Genehmigung bekommt, gehe ich davon aus, das dies auch legal ist, weil sie ansonsten gar nicht erst im Club anzutreffen sein dürfte/sollte. Ergo, müssen sich dann nicht die Freier, sondern vielmehr diejenigen verantworten, die diese Genehmigung ausgestellt haben. Da können wir doch nichts dafür.
@ Tanja Regensburg: Völlig d'accord mit der Darlegung der Strategie der deutschen und der europäischen Machthaber. Allerdings: Es gab auch Strategien zur (1) Lösung der Eurokrise (2) Eindämmung der Griechenlandkrise (3) Behandlung der Flüchtlingskrise. Nur: Hier haben die Strategien nachweislich nie vernünftig funktioniert. Warum soll das also bei der Strategie zur "Eindämmung" der Zwangsprostitution anders sein? Der entscheindende Punkt ist aber (ich habe das schon weiter oben auch geschrieben), dass überhaupt nicht klar ist, ob es "Zwangsprostitution" in Deutschland im nennenswerten Umfang gibt. Dazu müsste es ja zumindest eine relevante Zahl von Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften geben. Dann könnte man vielleicht sagen, dass den "Praktikern" neue bzw. erweiterte juristische Werkzeuge in die Hand gegeben werden müssen, um dort weiter zu kommen. Aber so etwas gibt es doch garnicht! Was wir haben, sind Behauptungen von "Hilfsorganisationen", A.S. und "Nonnenverbänden", die nie praktisch verifiziert worden. (Übrigens: Letztere schwiegen regelmäßig, wenn es um Missbrauchsvorwürfe gegen kirchliche Amtspersonen ging.) Zur Weltmeisterschaft 2006 wurde z.B. behauptet, dass mehr als 40.000 (!) Zwangsprostituierte nach Deutschland kommen, um hier anzuschaffen. Das hat die Behörden damals alarmiert. Als der Zirkus vorbei war, gab es dann 5-6 Verfahren. (Wie viele Verurteilungen -- keine Ahnung). Das alles wiederholte sich dann 2010 und 2014. "Erzeuger" dieser Gerüchte war - glaube ich - eine hochreaktionäre Organisation von amerikanischen Evangelikalen. Mit anderen Worten, der deutsche Staat will in Zukunft relevante Kapazitäten zur "Bekämpfung" eines Problems mobilisieren, das höchstwahrscheinlich in der Form und Massivität garnicht existiert. Und das passiert vor dem Hintergrund zunehmenden Staatsversagens in der öffentliche Sicherheit durch (1) enorm steigende Zahlen von Wohnungseinbrüchen durch organisierte SE-europäische Banden, die entlang der BABs die Häuser und Wohnungen der Leute heimsuchen (2) Straßenkriminalität durch algerische und marokkanische "Antänzer" in Köln, Düsseldorf, Münster usw. (3) No-go-Areas durch arabische und balkanische Clans. (4) Ausrauben von Bankautomaten durch Gassprengungen durch niederländische Gangs usw. usf. Und was passiert dagegen? Nichts besonders. Mme. Merkel behauptet, man könnte die Grenzen nicht schützen (das bettelarme Mazedonien kann das). Und die Innenminister tun so, als wenn man die Wohnungen, Straßen und Städte nicht mehr adäquat schützen kann. Aber "Freier" von Zwangsprostituierten jagen, die man u.U. mit der Lupe suchen muss. Und was fällt z.B. Innenminister Jäger ein? Eine Kombination aus Schweigen, Halbwahrheiten und frecher Lüge. Das wirkliche Problem scheint mir in der simplen Frage zu liegen, wie die jungen Frauen z.B. aus Bulgarien, Rumänien, Kroatien usw. nach Deutschland kommen, um hier in der P6-Branche zu arbeiten. Hier werden u.U. Abhängigkeiten (z.B. auch Verschuldungen) aufgebaut, die die Ladies dann lange beschäftigen werden. Nur, diese Probleme wird man nicht mit dem berühmten Kampf gegen die "Zwangsprostitution" lösen können. Hier würde vielleicht nur das glatte Gegenteil weiterhelfen (Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme im P6, Lösung des Problems der Krankenversicherungen usw.). Und nicht die übliche verquaste (oder besser gesagte "vermaaste") Politik, die immer nur aus Scheinlösungen besteht und die Leute betrügen will.
Teuschland und Europa sind unterwandert mit merkwürden NGOs Ja so ungefähr iss es! Ich zitiere mich und SCOBEL Nich können erhöht außerdem die Aggressivität bei Männern ... und Soldaten. Klingt verschwörungstheoretisch, aber Teutschland soll insgesamt "umgevolkt" und aggressiver gemacht werden! Also meines Wissens, geht nich mal Putin mit solchen absurden Ideen soweit wie die Ammiehs bzgl des Themas!
Das scheint hier irgendwo untergegangen zu sein. http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2016/pm20160414a/index.php
Nur weil das paar Frankfurter Polizisten behaupten, muss es nicht stimmen bzw. für alle anderen auch gelten! Den Marketing-Trick der "Flatrate-Illusion" scheinen die alle nicht zu verstehen ... und die Beweise für diesen "Zwang" bekommen wir oder Gerichte sicher noch zu sehen??? > komplettes Interview <
Auszug aus dem thread "Schweizer Verhältnisse" (Wer mag, auf das Dreieck- Zeichen im Zitat klicken, um in den thread zu springen! )
Tagesordnung des Bundesrat am 13.05.2016 ProstSCHG. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...-0200/156-1-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Das liest sich seeeeeehr gut, denn vieles oder quasi alles, wogegen sich vereinte Prostituierte gewehrt haben wurde zermalmt. Frage an diejenigen, die mit Gesetzgebungsverfahren besser vertraut sind: Welche Wertigkeit haben solche Ausschussempfehlungen im Rahmen des Verfahrens. Darf man einfach daürber hinweggehen und das Gesetz trotzdem unverändert durchprügeln? http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/ausschuesse-node.html
Grundsätzlich ist man an solche Empfehlungen nicht gebunden.Allerdings können solche Empfehlungen dazu beitragen das innerhalb einer Fraktion nun Mitglieder hier sich der Stimme bei der Abstimmung enthalten oder sogar dagegen Stimmen. Bei einer starken Oppusition hat das mehr Wirkung weil dann die Stimmenmehrheit ehr gefährdet ist.Also die Empfehlung mag ja ganz gut sein aber ist halt nicht bindend.Mit etwas Glück könnte allerdings einer der beiden Regierungsfraktionen beeinflusst werden und hier noch Änderungen vorschlagen. Aber wie gesagt wenn man es durch peitschen will und ich weiss jetzt nicht wie es bisher da mit den Stimmen aussah.Aber überwiegend sind die Fraktionen da größtenteils auf einer Linie und innerhalb einer Fraktion stimmen die meisten dann ja dann doch für den Kurs ihrer Fraktion.Von daher gibt es da wenig Hoffnung.Weil ne starke Oppusition haben wir ja nicht.(Das Stichwort heißt hier Fraktionszwang...auch indirekt fühlt man sich ja ehr der Fraktion über verpflichtet zumal dies ja auch die Kaierre innerhalb der Partei beinflussen kann.)Entscheidend ist auch wie abgestimmt wird stimmt man per Handzeichen ab sieht es ganz schlecht aus. Zum Thema Fraktionzwang https://www.youtube.com/watch?v=lX0O_XQEy4s https://www.youtube.com/watch?v=YWncna-U1NU In der Realität sieht es so aus das es kaum Abweichler gibt.
Nicht immer aktuell aber man beschäftigt sich hier wohl auch mit den Thema. http://www.voice4sexworkers.com/ nen Youtubekanal betreibt man wohl auch. https://www.youtube.com/channel/UCG2XXy_afDIAynRlMav5wIg Dürfte vieleicht den ein oder anderen hier interessieren.
ProstSchG lässt sich kippen Meine nachfolgende These werdet Ihr zunächst für verrückt halten, aber ich begründe sie dann Nie waren die Chancen so hoch das Prostitutionsschutzgesetz zu verhindern wie jetzt (nachdem die Bundesregierung ihren Entwurf vorgelegt hat) Warum ? Nun mit dem Entwurf gibt es eine offizielle Festlegung, was das Prostitutionsschutzgesetz - bewirken soll - was es kosten soll - wie genau es im Ablauf funktionieren soll - was die Datengrundlagen sind auf deren Basis das Gesetz erstellt wurde Wenn man nun das ProstSchG kippen will, dann sollte man sich nicht nur die Schlagworte austauschen die sich in Bezug auf die 5 Positionen des Gesetzes ergeben, die da sind: 1) (bauliche) Ausstattung der Betriebe 2) Betriebskonzepte, 3) Konzessionierung der Betreiber, 4) Kondompflicht 5) Anmeldepflicht für Prostituierte, sondern nun konkret darstellen wie sich dieses Gesetz in der vorliegenden Form für die Branche, Prostituierte, Freier aber auch für Hintergrundpersonen zu ihrem jeweiligen Nutzen gebrauchen lässt (völlig legal, aber nicht unbedingt so wie vom Gesetzgeber gewünscht z.B. zur Anwerbung von Prostituierten durch Betreiber) und missbrauchen lässt (also betrügerisch) und zwar nicht nur unbedingt zum Schaden der Prostituierten (denn das interessiert die Politik nicht) 1) sondern zum Schaden der allgemeinen deutschen Öffentlichkeit ist, wie z.B. dem Steuerzahler (z.B. zum Zwecke der Armutseinwanderung nach Deutschland. Winke, winke mit der AFD, Aber darauf reagiert ja schon mit vorauseilendem Gehorsam Frau Nahles mit dem was sie zu Hartz IV und Sozialhilfe vorhat. Also deutlich machen: “ Ihr wollt Tore für die Armutseinwanderung schließen, warum öffnet Ihr die Tore ausgerechnet mittels des ProstSchG über die Prostitution wieder“ (Das schon habe ich schon getan mit etwa 20 Beispiele an 32 Bundestagsabgeordnete der Koalitionsfraktionen mit E-Mail vom 04.04.16 für die ich einen Gesamtwert von mindestens 300 Millionen € jährlich errechnet habe) Damit machen die sich dann beim Wahlvolk keinen Gefallen. Stimmenverlust droht 2) oder spezieller sogar noch zu Schaden bestimmter Interessensgruppen (z.B. Frauen die die diffuse Angst haben, dass ihr Partner „zu den Nutten geht“ dort Sex ohne Kondom hat und sie ansteckt. diesen kann man aufzeigen, dass ihr Reihenhäuschen (was ihr ja nur zur ideellen Hälfte gehört) dann zwangsversteigert wird (damit das Bußgeld von € 50.000 dass er zu zahlen hat). wenn der werte Herr Gatte da einen Fehler gemacht hat) 3) wie man Kriminalität durch das Gesetz fördert( Z.B Konzessionierung Es ist ja bei der Konzessionierung richtig schwere Straftaten als Ausschlussgrund für eine Konzession zu benennen , nur wenn auch Kleinkram z.B. 30-60 Tagessätze sogar zum Wiederruf der Konzession führen dann berücksichtigt die Politik nicht, dass es künftig aus ökonomischer Sicht (Existenzverlust) es für einen Betreiber völlig egal ist ob er einen Freier der Prostituierte belästigt zu unsanft aus dem Betrieb entfernt, als dass es unter Notwehr/Nothilfe fällt (z.B. am Ausgang noch eins auf die Nase gibt) oder ob er sich gleich im Menschenhandel engagiert. Was wird daraus denn passieren: mit der Zeit werden seröse Betreiber die mal einen kleinen Fehler gemacht haben oder die Angst haben das ihnen sowas passieren wird aus der Branchen verabschieden. Übrig bleiben die großen Fische die ihr Geschäft über Strohleute betreiben. Achtung Alles dies spricht nicht gegen eine Konzessionierung aber es muss eine Freigrenze für Taten, die z.B weder ein Verbrechen noch Menschenhandel oder Zuhälterei sind eingeführt werden. Die Freigrenze kann unterschiedlich hoch sein je nachdem ob man erst als Betreiber tätig werden will oder ob es um den Konzessionsverlust geht) Also ins Detail reingehen, daraus dann die unerwünschten Folgen benennen und dies in der Öffentlichkeit darstellen. Das spricht dann durchaus nicht ganz generell gegen ein ProstSchG, sondern ein Gesetz, nicht genau aber ähnlich (siehe z.B. oben gemachten Einwand bei der Konzessionierung) wie es die Oppositionsfraktionen mit einem Betriebsstätten-Gesetz vorschlagen, bleibt möglich. Denn insbesondere bei der Anmeldepflicht als auch bei der Kondompflicht gibt es unzählige Gebrauchs- (also legal, da begrenzt auf die Anmeldepflicht) und Missbrauchsmöglichkeiten um die Zuwanderung in die Sozialsysteme in Deutschland zu bewirken, als auch zur Begehung von Kriminalität Ich will nun hier nicht alles darstellen und zwar ausfolgenden Gründen 1) Würde ich alles darstellen brauchte ich einen Umfang von mindestens 40 DIN A 4 Seiten. Wer will das Lesen? 2) Bestimmte Kriminalitätsformen, sind auch ohne ProstSchG möglich, allerdings erleichtert das ProstSchG die Tatbegehung oder erschwert die Aufklärung. Bevor ich Euch ein paar Beispiele nenne möchte ich eine Vorbemerkung an die hier mitlesenden Damen aus dem Gewerbe machen Die klassische Gegnerhaltung der Prostituiertenverbände ist gescheitert und musste auch scheitern! Was ist der Grund 1) Wieviel Wählerinnen stellen die Prostituierten, wahrscheinlich maximal 30.000 potentielle Wählerinnen (also Wahlberechtigte) Dies ergibt, wenn man davon ausgeht, dass es 200.000 Prostituierte gibt (Schätzung der Bundesregierung in dem Entwurf). Nun sind aber geschätzte 85 Prozent aller Prostituierten Ausländerinnen und damit eh irrelevant Angesichts von 61,8 Wahlberechtigten machen diese also nicht mal ein halbes Promille aller Wahlberechtigten aus, ob die nun demonstrieren oder nicht ist völlig egal, sie bleiben unwesentlich Es gibt wesentlich größere Interessengruppen die mehr Wahlstimmen bieten (richtig ist zwar, dass wir Freier auch nicht unwesentlich Wahlstimmen haben, aber die werden nicht wahrgenommen, weil sich ja kaum jemand dazu bekennt) Beispiel: Kondompflicht Wer ist der Adressat (also der Begünstigte) der Kondompflicht; Nicht die Prostituierten [ (das glaube ich nicht , dass Prostituierte die ja zu 85 Prozent Ausländerinnen sind die Politik interessiert , denn sonst hätten sie das Anmeldeverfahren für Prostituierte nicht so ausgestaltet wie das im Entwurf ist, Mit E-Mail vom 04.04.16 habe ich die 32 Bundestagsabgeordnete gewarnt , dass wenn sie nicht die Rückkehrfähigkeit einer rumänischen Frau (nach Beendigung der Prostitution) in ihr Heimatdorf als sozial geachtete Frau interessiert, mich der Bundeshaushalt nur einen feuchten Kehricht interessiert Dies wurde zwar nicht für andere Bereiche des ProstSchG ausgesprochen, gilt aber analog) [/I]] sondern die ca. 20 Millionen heterosexuellen Frauen im sexuell aktiven Alter. In dieser Gruppe gibt es einen bestimmten Prozentsatz von Frauen die die diffuse Angst haben, dass ihr Partner nebenbei „zu den Nutten geht“ , dort Sex ohne Kondom hat, sich ansteckt und sie ansteckt (obwohl es keinen Beleg gibt dass dies so stattfindet, denn gäbe es diesen dann wäre der doch in der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf , aber da findet sich nur die Platitude wie in etwa „Gesundheit ist das Wichtigste was man hat“, Aber Angst ist Angst und braucht es keine Begründung) Natürlich werden nicht 20 Millionen Frauen diese Angst haben, aber nehmen wir mal an es sind 5 Prozent. Dann kann hier insbesondere die Union damit 1 Millionen Wahlberechtigte versuchen auf ihre Seite zu ziehen. Wenn ich also die Kondompflicht kritisch sehe (und das tue ich mit Ausnahme des Werbeverbotes und befinde mich da in guter Gesellschaft bis hin zur Polizeigewerkschaft oder Beratungsstellen) dann muss ich darstellen, wovor diese Frauen als Alternative zu ihrer diffusen Angst tatsächlich Angst haben sollten, wenn die Kondompflicht in der vorgesehenen Form kommt (das werde ich unten noch ausführen) 2) Natürlich gibt es in der Politik auch Personen die unabhängig von Wählerstimmen Prostituiton ablehnen (das ist ihr gutes Recht im Rahmen der Meinungsfreiheit, ich stimme dem nicht zu, aber das Recht auf diese Meinung kann ich niemanden verwehren) Was passiert nun, wenn Prostituiertenverbände darlegen, dass das ProstSchG ihren Arbeitsplatz gefährdet: Das feuert die an, denn denen ist es aus ihrer Sicht lieber eine dann arbeitslose Prostituierte zu haben, die mit ALG 2 dann zu alimentieren ist, als eine tätige Prostituierte So nun zu einigen Beispielen des Gebrauch und Missbrauchs Anmeldepflicht In § 2 des Entwurfs der Bundesregierung ist als Prostitution definiert: Jede Erbringung einer sexuellen Dienstleistung gegen Entgelt, sofern sie über den Einzelfall hinausgeht (Hinweis; Bei dem Thema Einzelfall hat die Politik auf Einwendungen aus der Mitte der Gesellschaft reagiert (also von bedeutenden Wählerstimmen) denn es gab die Diskussion, ob eine Frau die sich im Gegenzug zu einer Einladung (z.B Restaurantbesuch) auf Sex einlässt nun eine Prostituierte ist. Dass war einfach zu üblich und dadurch ist dann dies mit Ausnahme des Einzelfalles reingekommen, denn wie viele Frauen hätten dann den Begriff Prostituierte für sich annehmen müssen. Zuviel als das für die nächste Wahl gut wäre) Jetzt gehen wir aber mal vom der Ausnahme des Einzelfalls ab. Was ist nach allgemeiner Auffassung Prostituion: Der häufig wechselnde Geschlechtsverkehr gegen Entgelt mit im Grunde beliebigen Partnern (inkl. Saso-. Maso Dienstleistungen) Dies ist aber im ProstSchG nicht mehr vorgesehen, da ist Prostitution: sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt, sofern sie über den Einzelfall herausgeht. Der Mehrverkehr ist gar keine Voraussetzung, Daraus ergibt sich dann meiner Auffassung nach z.B. dann legale Gebrauchsmöglichkeit Ein Mann der eine Geliebte hat die er finanziell eben auch in Hinblick auf Sex „finanziell unterstützt“ hat nun ein Prostitutionsverhältnis zu dieser Frau. Die Frau ist nun Prostituierte und das bietet dann wohl folgen legalen Vorteil für die Armutszuwanderung (übrigens gibt es dies auch gerade umgekehrt, also die Frau zahlt; denken wir nur mal an die Boomster in Gambia oder in andren Ländern unter anderen Bezeichnungen) Wie wird nun dazu ein Fall mit dem man den deutschen Sozialstaat ausbeuten kann Nehmen wir mal an die Frau ist EU -Ausländerin. Bisher musste der Mann sie in aller Regel voll finanzieren, das wird teuer! Das ist aber nicht mehr so, wenn das ProstSchG kommt (so ist meine rechtliche Auffassung), sondern nur ein Beitrag zum Lebensunterhalt von ca. € 200 monatlich erforderlich Der Rest (aufstockender Lebensunterhalt, Wohnung + Krankenversicherung) kann über ALG 2 finanziert werden. Warum: Wenn sie sich eine Anmeldung als Prostituierte holt geht sie ja in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nach und damit erfüllt sie die allgemeinen Bedingungen wie ein/e EU Bürger/innen im Rahmen des Freizügigkeitsgesetzes/EU erfüllen hat Gut auch heute wäre dies möglich indem er ihr einen kleinen Job verschafft (z.B, als Haushaltshilfe) Nachteil dabei ist allerdings A) Dies ist illegal, jedenfalls dann, wenn sie nicht tatsächlich als Haushaltshilfe tätig ist. Der Mann macht sich erpressbar durch seine Geliebte B) Es sind zusätzliche Beiträge bei der Bundesknappschafft zu zahlen C) Wesentlich wichtiger ist aber: Ist er verheiratet und ist die Geliebte seine Zweitfrau besteht natürlich die hohe Gefahr, dass die Ehefrau davon erfährt, weil Bundesknappschaft natürlich auch Post an den Arbeitgeber aussendet („Huch was ist denn das für eine Haushaltshilfe“) Künftig ist das Problem nicht mehr vorhanden, wenn die Geliebte sich eine Prostitutionsbescheinigung besorgt, Dann von ihrem Gönner Einnahmen von ca. 200 € im Monat erhält und diese auch deklariert (aus Sichergründen rechne ich später bei den Kosten, dass durchschnittlich € 250 deklariert werden ggf. läuft schwarz noch mehr aber, dass ist dann wieder illegal) und den „Rest“ dann über ALG 2 aufstockt. Vertraglich muss man natürlich den Mehrverkehr zulassen, den sonst würde das ein Anstellungsverhältnis und damit entsteht nicht nur SV-Pflicht, sondern vor allem die Gefahr, dass „Madame“ davon erfährt und man die Scheidungskosten mit in die Gesamtkostenrechnung mit einzubeziehen hat . Irreal, dass eine Frau und ihr „Geliebter“ so handeln Nein denn, wieviel LKS-Freier gibt es denn die eine Frau in der Prostitution kennenlernen und die gerne für sich alleine hätten? Wieviel Prostituierte gibt es die keinen Bock mehr haben mit 5-10 Freiern täglich zu verkehren und aussteigen wollen aber in der Heimat keine Alternative haben? Je nachdem wieviel man da rechnet kommen, da erhebliche Beträge durch diese Definition von Prostitution auf den Sozialstaat hinzu, Je 1.000 Fälle sind dies mindestens € 7,572 Millionen für den deutschen Sozialstaat an zusätzlichem ALG 2 (Berechnung: In 2013 betrugen die ALG 2 Kosten je alleinstehende Person im Monat € 751 (inkl. Wohnung und Krankenversicherung) davon sind abzuziehen € 120 (80 Prozent des Einkommens von € 100,01 bis € 250) ergibt monatliche ALG 2 Aufstockungsbetrag von € 631 und das x 12 x 1000) Nun ob man mit 1000 Fällen auskommt, dass bezweifle ich. Jedenfalls, wenn man rechnet was sich da so über die Jahre so aufbauen wird. Gehen wir mal davon aus, dass in 5 Jahren sich alleine dadurch 5.000 Fälle aufgebaut haben, dann haben wir in ca. in 2023 bei € 37,8 Millionen zusätzliche ALG 2- Kosten pro Jahr. Wer trägt nun ALG 2. Im Wesentlichen der Bundeshaushalt und da sind in der Begründung des Gesetzes ganze € 33.000 als Einmalkosten kalkuliert (Evaluierungskosten) Das kommt nun davon, wenn man A) Hier einen Definitionsfehler macht was Prostitution sein soll B) Man als Kosten eines Gesetztes nur kalkuliert, was der Arbeitsaufwand bei den Behörden ist C) Man vom Milieu gar keine Ahnung hat D) Immer nur Menschenhandel und Zuhälterei zu meinen sieht (denn wo sind die Belege aus der Kriminalstatistik, dass dies über Einzelfälle hinausgeht. Eine Dunkelziffer wird es geben, aber “Mensch, was müssen wir eine dumme Polizei haben, wenn man z.B. wie hier, zwar durchaus nicht durchgehend, aber von Einzelnen behauptet wird, dass nur jede 10.000 Tat erkannt wird“) E) Prostituierte für dumme geknechtete Wesen hält, insbesondere ausländische Prostituierte und nicht erkennt, dass die Frauen intelligent sind und durchaus häufig pfiffig handeln (und hier ja meiner Ansicht nach sogar legal, Außer es läuft Geld noch an den Büchern vorbei). Manchmal mag das Handeln uns in Deutschland nicht logisch erscheinen, aber, wenn man die Lebensbedingungen und Einstellungen miteinbezieht, die die Frauen aus Heimat mitbringen, dann ist da viel mehr Logik drin als man zunächst glaubt (Emanuel Geibel und später Kaiser Wilhelm I mit „Am deutschen Wesen mag die Welt genesen“ mag man ja vielleicht in ihrer Zeit akzeptieren, aber unserer Gesellschaft ist 150 Jahre weiter und spätestens seit Kaiser Wilhelm II wird das ja wohl problematisch) Wie gesagt das ist nur ein einziges Beispiel wie sich das ProstSchG „ausbeuten“ lässt und dieses Beispiel ist gar nicht mal in den Kosten drin die ich mit E-Mail vom 04.04.16 an 32 Bundestagsabgeordnete gesandt hatte (denn hier ist es natürlich schwierig zu schätzen wie häufig dieser Weg beschritten wird und wenn die 5.000 Personen von denen ich ausgehe ich nicht richtig belegen kann, dann behaupte ich dies auch nicht als feststehenden Wert. Also hier bitte die 5.000 Personen und die € 37,8 Millionen als Idee bzw. Risiko ansehen, selbst in sich gehen und überprüfen ob man damit gehen will, aber bitte nicht auf null setzen es sei denn man könnte mir nachweisen, dass der Weg technisch gar nicht möglich ist. Wer dies nicht tut sollte einen alternativen Wert mit Begründung benennen können) So nun will ich doch unter dieser Position auch um besser Diskussionen zu ermöglichen meine Bemerkungen hier beenden, Allerdings werde ich einen neuen Treath eröffnen mit dem Thema „Die Kondompflicht laut ProstSchG fördert die Kriminalität und die Armutseinwanderung nach Deutschland“ Wobei ich zunächst nur einen der beide Teil „Die Förderung von Kriminalität oder die Förderung der Armutseinwanderung einstellen werde“ Dies kann vielleicht 2 Tage dauern da ich meine Unterlagen noch mal bearbeiten möchte, Seit gespannt, welchen Teil ich bevorzuge Ich freue mich auf Eure Beiträge
Wir müssen da ja ein paar Aspekte sehen: 1.) Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung liegt vor (seit Ende März). 2) Die erste Lesung im Deutschen Bundestag hat aber noch nicht stattgefunden. Da die nächste Sitzungswoche erst wieder in 3 Wochen ist, kann der "Einstieg" in das parlamentarische Verfahren frühestens Anfang Juni erfolgen. Die Politik sprach allerdings bislang von April/Mai. Sie sind also schon wieder im Zeitverzug. 3.) In der gesamten bisherigen Diskussion des ProstSchG wurde der Eindruck erweckt, dass das Gesetz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ich persönlich hatte das nie verstanden, weil die Hauptlast der Ausführung des Gesetzes eindeutig bei den Ländern und bei den Kommunen liegt. 4.) Jetzt sieht es wohl so aus, dass der Bundesrat zustimmen muss. 5.) Die verantwortliche Ministerin in NRW, Frau Steffens, hat sich schon eindeutig dagegen positioniert. Die Landesregierung unterstützt die Kontrollen usw. der Betreiber. Sie lehnt aber sowohl die Registrierungspflicht (in allen Formen), als auch die Kondompflicht ab. Da das die Kernpunkte des Regierungsentwurfes sind, steht für mich die Ablehnung von NRW fest. 6.) Niedersachsen hat sich meines Wissens noch nicht positioniert. Es würde mich aber sehr wundern, wenn die NRW nicht unterstützen würden, weil die Kritik bislang ähnlich lautete. 7.) Thüringen und Brandenburg lehnen das Gesetz auch ab. Die haben allerdings nur wenige Stimmen. 8.) Fraglich ist für mich Rheinland-Pfalz und vor allem Ba-Wü. In den Koalitionsverträgen steht normalerweise, dass bei Meinungsverschiedenheiten in Bundesratsangelegenheiten eine Stimmenthaltung kommt. Zur Rolle der Ausschüsse im Bundesrat kann ich nichts sagen. Ich war nur überrascht, dass es dort so etwas überhaupt gibt. Im Gegensatz zum Bundestag haben im Bundesrat nämlich nur die Mitglieder des Bundesrates (die Ministerpräsidenten bzw. Bürgermeister oder ihre Bevollmächtigten) das Stimmrecht. Und die jeweilige Stimmenanzahl hängt nur von der Bevölkerungsanzahl des Bundeslandes ab. Und die stolzen Ministerpräsidenten entscheiden rein politisch und lassen sich ihre Meinung weder von der Bundespartei noch von irgendwelchen Ausschüssen diktieren. Für mich ergibt sich jetzt also eigentlich folgendes Bild: 1.) Der Deutsche Bundestag muss sich mächtig ranhalten, wenn das parlamentarische Verfahren (1. Lesung, nochmals Behandlung in den Ausschüssen, 2. + 3. Lesung + Abstimmung) noch vor der Parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden kann. 2.) Dann wird das beschlossene Gesetz im Herbst in den Bundesrat eingebracht und dort diskutiert. 3.) Wenn der Bundesrat mit Mehrheit ablehnt (was ich nun hoffe), gibt es einen Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat, der paritätisch besetzt ist und einen Kompromiss finden muss. Neuwahlen in NRW im Frühjahr 2017 werden da schon aus Termingründen nicht mehr viel ändern können. 4.) Wenn der Kompromiss da ist, gibt es ein neues (wenn auch verkürztes) parlamentarisches Verfahren im Bundestag und eine neue Behandlung im Bundesrat. Dann kann der Bundespräsident unterschreiben. Es müssten schon "alle guten Geister der Kompromissfähigkeit" mitmachen, wenn das alles bis zum Jahresende 2016 oder dem 1. Quartal 2017 abgeschlossen werden kann. 5.) Damit vermindert sich die Vorbereitungszeit zur Einführung des Gesetzes auf nur wenige Monate. Viele Dinge können jedoch erst ausgelöst werden, wenn das Gesetz wirklich vorliegt. 6.) Bei alldem müssen wir berücksichtigen, dass spätestens im Herbst 2017 Bundestagswahlen sind und der Wahlkampf ja eigentlich schon begonnen hat. 7.) Ich würde mich deshalb nicht wundern, wenn das ProstSchG in dieser Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr oder zumindest nicht in der bisher diskutierten Form kommt. 8.) Ein neuer Anlauf fängt dann wieder bei Null ein. 9.) Ich weiss garnicht, ob ich mich darüber freuen soll, denn dann kann natürlich auch die Extremlösung eines generellen Verbots des P6 kommen. Und weil man - zumindest in den letzten Jahren - kaum einmal Züge einer rationalen Politik sowohl in Deutschland als ich auch Europa spürte, ist diese skeptische Aussicht zumindest nicht von der Hand zu weisen.
Reaktionäre Kompromisse auf Kosten von Sexarbeiter/innen Am morgigen 13. Mai 2016 berät der Bundesrat über „Empfehlungen“ zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“. Die 21 Empfehlungen, die zur Abstimmung stehen, stammen von sechs Ausschüssen des Bundesrats: vom Ausschuss für Frauen und Jugend, vom Finanzausschuss, vom Gesundheitsausschuss, vom Ausschuss für Innere Angelegenheiten, vom Rechtsausschuss und vom Wirtschaftsausschuss. Diese Empfehlungen wurden am 2. Mai 2016 veröffentlicht und haben Hoffnungen geweckt, die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland kämen im Zuge der Gesetzesberatung zur Besinnung und würden das von der Großen Koalition geplante repressive Anti-Prostitutions-Gesetz auf dem letzten Meter doch noch zu Fall bringen. hier weiter lesen: http://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesrat-beraet-prostituiertenschutzgesetz/
Bundesrat lehnt Teile des Prostituiertenschutzgesetzes ab https://www.aidshilfe.de/meldung/bundesrat-lehnt-teile-prostituiertenschutzgesetzes-ab
Zum besseren Verständnis über welche Punkte der Bundesrat abgestimmt hat, hat Voice4Sexworkers das Video aufbereitet: https://www.youtube.com/watch?v=JgcbKwHEmiU
Bis auf die Trennung von Schlaf- und Betriebsstätte, wo "empfohlen wird nochmal drüber nachzudenken", ist keiner der Kernkritikpunkte betroffen. Im Gegenteil, die Regeln für die Zuverlässigkeitsprüfung sollen sogar noch verschärft werden. Da nützt es wenig, dass das Inkrafttreten wegen der zu erwartenden Schwierigkeit der Umsetzung um 6 Monate auf 1.1.18 verschoben werden soll. Ich hab wenig Hoffnung, dass sich noch irgendwas in für uns positiver Richtung bewegt.
Und am 2.6.2016 im BundesTAG http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-173/277264
RESPEKT ich hab mich ja noch nie so wirklich mt dem Gesamtprogramm im Bundestag auseinandergesetzt, aber jetzt durch den Link ist es mir mal aufgefallen: den Brummifahreren werden maximale Lenkzeiten vorgeschrieben, weil es ja andere gefährden könnte (ist auch gut so) aber andere Berufsgruppen, die viel wichtigere, gefährliche Handlungen zu leisten haben, scheinen von solchen Übermüdungserscheinungen ausgeschlossen. neben den Klinikärzten (meist AiP), die stolze 12-24 Std. Schichten schieben sind es wohl auch die Politiker die einen 15 Std. Beratungs- und Entscheidungsmarathon locker wegstecken können: wieso glauben eigentlich die "Intelligenten", dass Schlafbedarf scheinbar etwas mit Intelligenz zu tun hat??? anders kann ich mir die Vorschriftendiskrepanz zwischen LKW-Fahrern und Klinikärzten nicht erklären, und jetzt nach neuester Information auch unsere Volks-Entscheidungsträger, die in 15std. Marathon im halbstunden Takt (25 Tagesordnungspunkte !!!) über neue Gesetze entscheiden und beraten. kann mir das mal jemand erklären. das OnTopic Thema ist ja wenigstens noch (oder vielleicht auch noch nicht ???) als TOP3 Thema in der Hallo-Wach Phase