Pauschalmodell im Kontext der Gesetzesreform

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von HeideMan, 17. Februar 2016.

  1. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    #1 HeideMan, 17. Februar 2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Februar 2016
    Abgetrennt, da es von clubübergreifender Bedeutung ist.M.


    2. zum Thema Flatrate:
    im Entwurf der P-Schutzgesetzes steht drin,
    - dass es zukünftig nicht erlaubt sein wird mit "Flatrate" zu werben bzw. das anzubieten.
    - ebenfalls wird es nicht erlaubt sein, die Frauen "Flat" zu bezahlen, sondern nach Leistung.
    - einen pauschaler Eintritt bleibt weiterhin erlaubt

    Ob das zukünftig so bleibt, weiß keine Sau. Natürlich schaue ich optimistisch nach vorne, Vertrauen in die Behörden habe ich keins, sry.

    Viele Clubs haben den Begriff Flatrate schon abgeschafft und durch Pauschalcub auch mit Limitierungen ersetzt. Es ist doch am Ende des Tages auch egal, Flatrate ist ein Marketingbegriff, Flatficken kann eh kein Mann. Wenn ich für 80-100€ 3-5 x auf Zimmer kann, bin ich völlig zufrieden, egal wie man das dann nennt.
    Ne Frau im Pauschalclub, in dem nach Zimmern abgerechnet wird, oder im Bordell oder Laufhaus arbeitet, verdient im Durchschnitt auch nichts schlechter.
     
  2. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    :gruebel: :gruebel: Was wäre dann ein nicht pauschaler Eintritt???

    Also nach meiner Meinung ist ein "Eintritt" in gewisser Weise immer pauschal, für die Leistungen, die dem "Eintritts"-Vertrag zugrunde liegen.
    Selbst in nem normalen Schwimmbad & Therme iss das so.
    Alles andere kostet extra.

    Aus den Gründen steht (bzw. sollte stehen) auf der HP oder als Auslage an der Theke, was der Eintritt beinhaltet. In der Regel rasselt bei Besuchern, die sich als neu zu erkennen geben, die Thekenkraft dann auch herunter, was der Eintritts-Preis abdeckt. ;)

    Sollte er sexuelle Dienstleistungen und zumal noch ohne erkennbare Limitierung beinhalten, dann iss es nur ein anderer Name für die selbe Sache.:rolleyes:

    Insofern würde ich Kollegen Al zustimmen ... auch die Behörden lernen
    Mehr ->
    ... langsam und manchmal liegen sie falsch oder schießen übers Ziel hinaus, was mit der verhängnisvollen Kette Ahnungslosigkeit => Erschrecken über entdeckten Mißstand/Straftat + interessengeleitete Zeugen und "Experten" (auf die Schnelle nix anderen gefunden) zurückzuführen ist ... wie bei vielen anderen Dingen auch. :rolleyes:
     
  3. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Ich verstehe unter einen Pauschalen Eintritt bei einem Pauschalclub eine bestimmte Summe Geld, für die du eine bestimmte standardisierte Leistung inkl. Sex erhältst: d.h. Anfassen, Blasen, Lecken, Ficken, GV, versch. Stellungen etc.; Eine Limitierung auf die Anzahl der Ficks kann es ruhig geben.
    Besondere Extras könnten auch dazukommen, wie z.B. Anal, wenn eine Dame das anbietet, was aber im Pauschalclub nicht die Regel ist, hier gibt es dann eher Mottodamen dafür, die aus dem pauschalen Eintritt einen höheren Anteil erhalten.

    Nicht pauschal wäre dann ein Eintritt, der außer Clubbesuch, Bademantel, Latschen, Duschen, Essen und Getränke nichts Sexuelles enthält. Für Sexdienstleistungen gibt es dann eine Einzelabrechnung mit den Frauen wie z.B. im FKK oder Saunaclub.

    Im Gesetzentwurf steht Seite 75 zur Erlaubnis eines Bordellbetriebes:
    Daraus kann man entnehmen, dass ein pauschales Engelt/pauschaler Eintritt weiter möglich ist.
    da bin ich mir ziemlich sicher, dass die Behörden lernen bzw. nicht blöd sind.
    In diesem Fall werden sie bestimmt lernen, dass man keine Gesetze machen soll, die an vielen Punkten gegen die Verfassung verstoßen UND für die der Bund nicht zuständig ist :)
    Warten wir es einfach ab.
     
    albundy69 dankt dafür.
  4. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Du hast sehr kompakt zitiert, daher unten noch einmal die komplette Passage aus dem Referentenentwurf. Ich sehe das Todschlagsargument eher im letzten Satz und glaube nicht, dass künftig auch nur ein ein Modell bestehen wird, bei dem Ficken nicht in Einzelabrechnung mit direktem Geldfluss von Freier zur Prostituierten geschieht. Allerdings ist alles so etwas von Wischiwaschi formuliert, dass genügend Spielraum für eine andere Sicht besteht.

     
  5. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Du magst Recht haben, wobei wir sehen sollten, dass das hier ein Entwurf ist. Wie immer bei Gesetzesformulierungen gibt es Spielräume, die man ausnutzen kann. Ich sehe den ersten Knackpunkt hier:
    D.h. es darf keine pauschale Bezahlung für unbegrenzte Ficks geben.

    Zum Geldfluss: Es gibt mittlerweile ne Menge Clubs wo der Geldfluss schon getrennt wird. Du zahlt vorne den reinen Eintritt, die Frauen nehmen das Geld für den Service entgegen. Zusammen ergibt das den gesamten Eintritt.
    Bsp: http://www.partytreff-in-geseke.de/articles/show/id/11/name/preis.html

    Es gibt auch heute Clubs wo du 20 € Eintritt zahlst, für jeden Fick 15-20 € und am Ende des Tages ist es dasselbe als ob du vorne ein Tagesticket gelöst hättest und die Leute haben es später aufgeteilt.

    Zum Thema mit der Scheinselbständigkeit. Ich kenne das Thema zu genüge, ich bin in der IT tätig. Hier macht man gerade einen kompletten Markt kaputt, der eigentlich völlig unproblematisch läuft.
    Es ist im Grunde genommen eine schwachsinnige Diskussion, man möchte doch nur, dass die Leute Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Anstelle einfacher Regelungen, versucht man alles in eine Schablone zu pressen, die irgendein Behördenarsch erfunden hat. Und wenn das dann hier zu einem Angestelltenverhältnis führt, welches in der Prostitution mit Weisungrecht wirklich kritisch ist, ist es egal. In diesem Fall wird es gar keinen Geldfluss zwischen Freier und Dame geben, weil der Chef alles kassieren wird.
    Wenn das aber das Ziel sein soll (wie das gerade in der IT passiert) dann kommen wir aber zum Problem mit der befristeten Beschäftigung.
    Es ist verboten, befristete Beschäftigungsverhältnisse immer wieder zu verlängern, das Arbeitsrecht verlangt letztendlich unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Das wollte man gerade bei den Fussballern einführen, glücklicherweise konnte man das vorgestern abwehren.
    Ein unbefristetes Anstellungsverhältnis bei einer Hure macht genauso keinen Sinn.

    Die Rentenversicherung sagt zur Scheinselbständigkeit Folgendes:
    http://www.deutsche-rentenversicher...ndige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html

    Fast alle Selbständigen müssen sich immer an den Verhältnissen des Auftraggeber orientieren, Arbeitszeiten, Öffnungszeiten, andere Mitarbeiter usw. Kaum jemand ist in seinem Tun wirklich frei. Wenn es danach geht, dürfen die Frauen in einem Club, Laufhaus oder Bordell nicht mehr dieselbe Kohle nehmen, müssen selber werben usw. Es wird immer ein Graubereich bleiben.

    Wir sollten die Diskussion aber hier auch schließen, dieser Thread geht ja eigentlich über den Club in Selm.
     
    leckschlumpf und Macchiato danken dafür.
  6. Glasperlenspiel

    Glasperlenspiel Stammschreiber

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    #6 Glasperlenspiel, 21. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2016
    AlBundy69 sagt richtig Referentenentwurf.

    Wir müssen jetzt erst einmal warten auf den Kabinettsbeschluss und den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den Deutschen Bundestag einbringt.

    Und dann gilt die STRUCK'sche Regel, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde.

    Ich habe selbst auf meinem Feld einige Gesetzgebungsverfahren beobachtet. Und da war es jedesmal so, dass der Text, der dann nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sich z.T. ganz wesentlich von dem zuvor diskutierten Referentenentwurf unterschied. Die MdBs lassen sich eben ungern treiben und von Referenten und auch Ministern vorführen. Das Pendel kann sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung ausschlagen.

    Und dann - nach dem parlamentarischen Verfahren -, lohnt es sich, ernsthaft die interessierenden Fragen zu behandeln.

    Alles andere hat nur Sinn, wenn wir über bestimmte Interessenverbände in den politischen Prozess eingreifen wollen. Aber dafür ist es - selbst wenn wir wollten - ohnehin zu spät.

    Ich persönlich bin schon froh, dass in Deutschland die P6-Branche legal bleibt und dass (u.U. erst einmal) nicht das sog. "Schwedische Modell" kommt.

    Angesichts der Verwerfungen in vielen europäischen Staaten (z.B. auch in Frankreich) und der verschiedensten Kampagnen in Deutschland ist dieses Ergebnis nun keinesfalls selbstverständlich.
     
    Macchiato dankt dafür.
  7. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #7 Dongle, 24. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2016
    Das iss unlogisch!

    Die konservative Politik und die ProstG-Gegner wollen die "sexuelle Selbstbestimmung" (ob, ob überhaupt und dann wie oft und im Extremfall Zwang verschiedene Stufen) stärken.
    Wenn im Preis Sex, ob 1 oder mehrmals im Preis inkludiert ist, dann besteht ein unbestreitbarer Zwang für eine der anwesenden Damen auch mit dem x-beliebigen Gast Sex welcher Art auch immer zu exekutieren. ;)
    Das kann nicht mit "Selbstständigkeit" logisch vereinbar sein, weil in dem Fall zumindest immer ein komplettes "Nein" möglich ist! Mit dem Gast jetzt nicht!
    Somit müsste dieser Gast im Prinzip trotz des Eintritts u.U. ohne Sex gehen!! :rolleyes:

    Die Verpflichtung zum Sex kann es deshalb logischerweise nur im Angestellten-Verhältnis geben. Allerdings gilt dort laut ProstG schon seit 2002 ein "eingeschränktes Weisungsrecht" des Vertragspartners (üblicherweise Club-Betreibers) was dazu führt, dass er nicht bestimmte Arten von Sex anweisen kann. Der Rest ist Grauzone. Sex muss aber exekutiert werden.

    Deshalb bleibe ich dabei.
    Logischerweise kann so ein "Pauschal-Angebot" mit inkludierter 100%iger Sex-Möglichkeit nur im Angestellten-Verhältnis der Dl denkbar sein, weil eine reale "Selbständigkeit zum "Nein" (mit dem und jetzt) führen kann ;)
    Es kann dann passieren, dass der Gast außer Duschen, Essen, Saunieren und Flanieren ohne :poppen: u.U. gehen müsste.
    Das steht aber diametral im Gegensatz zum offensichtlichen Werbe-Versprechen dieser Clubs und des "Vertrags-Schlusses" bei der Entrichtung des Eintritts-Geldes!
     
    leckschlumpf und Cunt_Licking danken dafür.
  8. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Das wird zwar gesagt, aber es stimmt nicht. Die Eingangsargumentation für ein neues Gesetz ist doch, dass es immer mehr Zwangsprostitituierte gibt und die Zustände angeblich immer schlimmer geworden sind. Deshalb will man ja ein Bundesgesetz schaffen, um dem schlimmen Treiben endlich Einhalt zu gebieten. Kernpunkt des Gesetzes ist dabei ist die Gesundheitsberatung, mit der man herausfinden will, ob eine der Frauen sexuell nicht selbstbestimmt arbeitet. Das wird nicht funktionieren, weil erstens die Frauen sich Behörden nicht anvertrauen und zweitens diejenigen, die das beurteilen sollen, gar nicht vorhanden sind, oder es wohl kaum können, weil die fachliche Eignung fehlt.
    Dass diese Eingangsargumentation unsinnig ist, ist weitläufig bekannt, es ist nämlich keinesfalls schlimmer geworden (Siehe BKA). Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehen seit Jahren zurück. Verstöße gegen sexuelle Selbstbestimmung regelt das Strafrecht.

    Lass dich doch nicht von der Werbung blenden. Sie enthält diverse nachgelagerte Bedingungen "im Kleingedruckten" wie überall. In diesen Angeboten ist die Anzahl ein Maximum, keine Garantie. Ein Kunde hat kein Recht Geld zurückzufordern, nur weil er statt bezahlter max. 5 x nur 3 x durfte oder konnte. D.h. es gibt durchaus Kunden, die mit erheblich weniger Poppen den Laden verlassen. Völlig normal.

    Natürlich ist der Job die Erbringung von Sexdienstleistungen. Aber: Eine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers gibt es keine, weil das Weisungsrecht dieses gar nicht zulässt. Sie muss sich nur für die Dienstleistung bereithalten. Eine Frau die im Bordell oder Club arbeitet, hat niemals einen Zwang mit allen Personen Sex durchzuführen. Ablehnen darf auch eine Angestellte IMMER. Wir sind uns sicherlich beide darüber im Klaren, dass die Frauen auch mit den Männern Sex haben, die ihnen nicht zusagen, das resultiert aber aus dem Job an sich. Wenn sie nur die Top-Typen aussucht, verdient sie kein Geld. Und sie wird nur ablehnen, wenn sie einen wichtigen Grund dazu hat.
    (siehe auch : Bernhard Pichler: Sex als Arbeit, Prostitution als Tätigkeit im Sinne des Arbeitsrechtes: Kap.6.1.1. https://books.google.de/books?id=et...&q=weisungsrecht prostituierte umfang&f=false

    Und genau deshalb ist das Angestelltenverhältnis in diesem Punkt unsinnig.
    Was soll ich mit einer Angestellten, der ich nicht sagen darf, was er machen soll ?? Die Idee dahinter war nur, dass man den Frauen den Zugang zur Sozialversicherung (Krankversicherung, Rentenversicherung) eröffnen wollte.

    Wenn ich den Angestellten also nicht sagen darf, was sie tun sollen und sie sexuell selbstbestimmt handeln müssen, ist eine Selbständigkeit das einzig denkbare.

    Eintrittsgeld/Geldfluss:
    Das Eintrittsgeld wird mittlerweile vielfach transparent dargestellt, der Anteil für den Service wird oft ausgewiesen.Die Bezahlung der Frauen erfolgt in der Regel über die Anzahl Zimmer, die eine Frau macht (Chipssystem). Ein sehr gutes Beispiel für so einen Club ist das LaVita in Wallenhorst, wo der Freier der Dame nach dem Sex den Chip persönlich aushändigt. Der genaue Betrag für den einzelnen Chip errechnet sich dort aus dem Eintrittsanteil für den Service geteilt durch die gemachten Zimmer. Meistens werden nicht alle theoretisch möglichen Zimmer ausgenutzt. Im Schnitt gehen die Freier 3-4 x auf Zimmer, auch wenn 5-6 x möglich wären. Daher ist der finanzielle Wert des Chips fast immer höher, als er sich auf der Webseite oder im beworbenen Angebot errrechnet. Auch in FKK-Clubs gibt es Mehrfachkarten, mit der eine bestimmte Anzahl Zimmer erkauft werden. Der Freier zahlt dabei auch nicht direkt an die Dame. Entscheidend für die Einordnung von Selbständigkeit ist der Geldfluss nicht (siehe BFA).

    Es dreht sich bei dem ganzen Thema der Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit doch NUR darum, dass der Staat möchte, dass Sozialversicherungsabgaben in die Systeme eingezahlt werden. Er will vermeiden, dass später Menschen dem Staat auf der Tasche liegen.
    Leider kann man sich zu einer Durchsetzung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige nicht durchringen.
     
    Macchiato dankt dafür.
  9. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #9 Dongle, 25. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 26. Februar 2016
    Stimmt schon ... du müsstest nur den Satz mit den Klammern zu Ende lesen!;)
    In deren "Gedanken-Welt" kann es logischerweise nur eine derartige Ausweitung der Prostitution geben, wenn Zwang und eben keine "sexuelle Selbstbestimmung" im Spiel iss! ;)


    Richtich --- das betone ich auch immer ...

    1. Blenden ... ich bin lange genuch in dem "System" und so einfach funktioniert Voodoo bei mir nicht.
    2. In meiner Gegen-Argumentation ging es NICHT darum, ob jemand 3,4, oder 5 oder noch mehr Sex hat oder haben kann, sondern ob der Fall denkbar ist, dass ein Gast trotz inkludierten Sex-Anteils beim Eintritt OHNE 1x wieder den Laden verlassen muss! Wenn die Dl tatsächlich selbstständig wären, kann dieser Fall klar eintreten!;)

    Ja und?
    Das wäre es auch bei einer "selbsständigen DL" ABER sie kann entscheiden, JETZT nicht und/oder mit DEM NICHT!
    Würden das die DL im Pauschalclub so handhaben, dann könnte herauskommen, dass der eine oder andere nicht zum Zuge kommt! Wie im Saunaclub, Strassenstrich, Laufhaus ...

    Auch bei "Selbstständigen " in ganz anderen Branchen iss das so, dass nicht jeder potentielle Auftrag angenommen und ausgeführt wird.
    Ja da wird auf Geld verzichtet. Aber dafür jibbt es einen Grund.
    Z.B. weil man mit dem Auftraggeber/Kunden eher schlechte Erfahrungen hat
    oder einfach "es reicht ... Bein hoch..."
    Der mag dem Außenstehenden nicht verständlich sein, aber das ist eine "selbstbestimmte" Entscheidung ... der eigene Wille!

    Würde im Hintergrund ein mündlicher oder gar schriftlichen (Arbeits-)Vertrag laufen, dann müssen die DL im Rahmen der Abtretung ihrer sexuellen Selbstbestimmung. Die DL könnte nur ablehnen, wenn es über das vereinbarte Tages-Pensum oder im Vorfeld abgelehnte Praktiken hinausgeht. Nicht viel anders wie bei anderen Branchen.

    ich glaube, hier vermauschelst du was.
    Dieses eingeschränkte Weisungsrecht für im Angestellten-Verhältnis arbeitende DL hat meines Erachtens nix damit zu tun, ob sie sexuell Dienstleistungen erbringt oder erbringen muss, sondern nur damit, welche und dass sie bestimmte Praktiken und Gäste ablehnen kann.
    Da im Angestellten-Verhältnis prozentuale Teile für Sozial-Abgaben anfallen, bedingt das auch ein Art Grundlohn!
    Das Akkord-Lohn-System, das gern im Rotlicht-Miljöh gesehen würde, ist nach meinem Kenntnisstand eh nicht anwendbar und würde vor Gericht als Indiz für Selbstständigkeit zerrissen.
    Geld-Akkord geht ohnehin nicht, na vielleicht beim Gangbang :D und Zeit-Akkord-Verträge haben AUCH ein sozialversicherungs-pflichtiges "Grund-Entgelt" ! ;)
    Nun stellt man sich vor ein Dame käme auf die Idee, ich willige beim Cheffe ein, aber kein Gast des Tages iss zumutbar. So geht das mit Ausnahmen Tag für Tag. Am Ende macht Cheffe minus, zahlt Grund-Entgelt + Sozial-Abgeben nur fürs "Bereithalten".
    Wer glaubt denn sowat!???

    Nein!
    Wenn Sie wirklich "selbstständig" ist, braucht sie gar keinen Grund!
    Wenn sie "angestellt" ist, dann braucht sie für das vereinbarte Pensum und Praktiken innerhalb der "Dienstzeit" einen Grund. :rolleyes:


    Nicht alles was irgendwo geschrieben steht, selbst in Gerichts-Urteilen, iss RICHTIG, logisch in sich schlüssig und konsistent!
    Nein ganz und gar nicht!!
    Im Gegenteil!

    Hier verdrehst oder vermauschelst du wieder Sachen.

    Ein "Angestellten-Verhältnis" setzt nach einschlägiger Rechts-Logik immer einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag voraus, der den Gegenstand, tägliche Dienstzeit, Entgelt dafür, Anfang und Ende usw. beinhaltet.
    Sonst iss es einfach keiner!
    Und das "eingeschränkte Weisungsrecht" bezieht sich nur auf außerhalb dieses Vertrages und nicht zumutbare Sachen!
    Was in der Struktur "Ähnliches " gibt es z.B. im dt. Soldaten-Gesetz, dass Soldaten die Ausführung von Folter oder Kriegsverbrechen trotz Befehl verweigern dürfen.

    Also im Miljöh wäre z.B. das so, dass der Cheffe dann nicht einfach sagen kann, wir machen open-end Gangbang bei angestellter DL oder sowat. Jibbt da ja noch mehr ...

    Man(n) kann sich das aber auch so einreden, dass es so wäre.
    Rechtsfolgen - sage ich da nur.

    :gott: nein alles durcheinander.
    Letzte stimmt zwar, aber nach der "Gesamt-Sicht" iss das meiner Meinung nach eine Art verschleiertes Zeit-Akkord-System ... also ein "Angestellten-Verhältnis".:cool:

    Das halte ich sogar für vernünftig.
    Zusätzlich verhindert das ein wenig "Lohndrückerei" wie es in andern Branchen leider beobachtet wurde.
    Im Rotlicht dient die Schein-Selbstständigkeit hauptsächlich der Risiko-Minimierung des Cheffe bzw. des Betreibers.;)

    Warten wir mal ab.
    Die Zeiten könnten sich demnächst radikal ändern! :D
     
    Martin.nemecky und Macchiato danken dafür.
  10. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Das ist doch eine völlig theoretische und abwegige Diskussion. Wenn die Frau Geld verdienen will, muss sie Sex mit Männern haben. Wenn sie das nicht will, verzichtet sie auf Kohle. Wenn sie den Typen als zumutbar qualifiziert, geht sie mit ihm aufs Zimmer. Du bist doch schon lange im Geschäft unterwegs, was glaubst du wieviele Huren mit Typen aufs Zimmer gehen, die sie im richtigen Leben niemals ansehen würden oder die keine Frau finden. Das ist halt der Zwang des Job !!!
    Wenn sie z.B. im FKK-Club selbstständig ist und sie sich nur die Top-Typen aussucht und den Großteil der Leute ablehnt, wird man sie dort nicht mehr haben wollen. Das wirkt sich nicht gut auf den Club aus. Im Laufhaus zahlt sie die Zimmermiete, wenn sich Leute beschweren, wird man das Zimmer an jemand anderen vermieten. Das ist doch nirgendwo anders. Also sry.

    Eine leistungsabhängige Bezahlung hat mit Accord nichts zu tun. Es ging mir darum darzustellen, dass der übergebene Chip den Gegenwert von Geld hat und der Freier damit die Dienste der Frau zahlt.

    Noch einmal, die Annahme ist doch ist realitätsfremd, dass kein Gast zumutbar ist. Es laufen doch nicht nur Quasimodos rum. Und es ist egal, ob sie angestellt oder selbständig arbeitet. Wenn sie nicht performt, die Leute sich über sie beschweren etc. fliegt sie raus oder geht einfach so pleite.

    Es gibt immer Gründe, warum man bestimmte Sachen nicht tun will. Performt man nicht, ob selbständig oder nicht ist völlig wurscht, nimmt man dir den Job, kündigt dich oder beauftragt dich nicht weiter. Ob du selbstständiger Projektleiter, Server-Admin, Architekt oder Hure bist, es ist völlig egal.
    Völlig richtig. Wenn du 2 x mit dem gleichen Fall vor Gericht landest, kann es trotzdem unterschiedlich ausgehen. Es hängt von der Sichtweise des jeweiligen Richters ab, wenn Paragrafen Interpretationsspielräume zulassen.
    Deswegen ist es ja sinnvoll, dass man diesen Punkt im nächsten Gesetzentwurf klarer beschreibt.

    Stimmt. Wenn ein Angestelltenverhältnis vorliegt, sollte man einen Arbeitsvertrag haben, in dem genau das drinsteht.
    Hat man den nicht und man ist selbständig, sollte man einen anderen Vertrag haben, in dem diese Dinge beschrieben sind. Ich kann dir genau sagen, was in einem Vertrag mit einem Selbständigen drinstehen muss, bzw. keinesfall drinstehen darf. Letztendlich kommt es aber nicht darauf an, was im Vertrag steht, sondern "wie es gelebt wird". Und an dem Punkt scheiden sich die Geister:
    Der eine sagt: sie ist nicht selbständig tätig, sondern scheinselbständig, weil sie von 12-24:00 arbeiten muss !!! Der Betreiber macht also diese Vorgabe.
    (Im Vertrag mit der selbständigen Hure steht, die Öffnungszeit des Clubs ist von 12-24:00, nicht, dass sie von bis arbeiten muss)
    Theoretisch könnte sie auch um 16 Uhr kommen und um 22:00 gehen.
    Praktisch funktioniert so ein Club aber nicht, wenn alle Frauen nur von 16-22:00 arbeiten und es ist auch im Eigeninteresse von den Frauen, wenn sie ab 12:00 dort sind.

    Ich kenne auch einen Pauschalclub, wo sich 3 selbständige Frauen am Sonntag entschieden haben, noch weitere 2 Wochen in Rumänien zu bleiben. Da saß sie am Montag mit 3 Mädels dort. Das war ein klarer Fall von selbständigem Handeln.

    Lass uns die Diskussion beenden. Wir beide kommen nicht weiter.
    Ich bin ein klarer Befürworter der Selbständigkeit auch in diesem Geschäftsmodell, du sieht das Angestelltenverhältnis eher als gegeben an.
    Ich weiß von einigen Frauen, wie man gerade das Angestelltenverhältnis in bestimmten Clubs in diesem Bereich ausgenutzt hat, sie bis zu 40 !!! am Tag ficken musste, sie über Schmerzen klagen usw. Da gab es sowohl leistungsabhängige Vergütung wie auch pauschale Vergütung pro Tag.
    Ob das gut läuft, hängt letztendlich vom Arbeitgeber ab. Der eine ist nett, der andere ist halt ein Arsch, wie in jeder anderen Branche auch.

    Ob das für den Betreiber ein Vorteil ist, dass er die Sozialabgaben zahlt, oder ob sie das tut, wage ich mal stark zu bezweifeln. Es kommt auf die Höhe der Aufwendungen an, nicht wofür man sie aufwendet. Und es gibt Wettbewerb im Markt. Unterhalte dich mal mit einem Clubbesitzer, die Riesenmargen haben diese Clubs nicht, die Kosten und der Druck sind hoch. Die Frauen gehen eher dort hin, wo sie am meisten Kohle bekommen.

    Im IT- Bereich kennen wir sowohl Angestellte wie auch Selbständige, die für Kunden in Projekten eingesetzt werden. Du kannst sicher sein, das der Kunde die Vorgabe macht, welches Budget zur Verfügung steht. Daran orientiert sich die Ausgestaltung des Vertrages. Bei Selbständigen verdienen wir keinen Cent mehr.

    Generell ist es so, dass im Angestelltenverhältnis die Frau mit weniger Kohle nach Hause geht, während sie die Abgaben selbst abführen muss (bzw. müsste!!!) wenn sie selbständig wäre.

    Die Überwachung, ob sie das nun tut oder nicht und der Sozialversicherung Beiträge verloren gehen, ist nicht das Problem des Betreibers.
    Und hier ist das eigentliche Problem. Man braucht einfache Lösungen, um an die Sozialbeiträge zu kommen. An die Wanderhure aus Rumänien kommt man schwer dran, also nimmt man den Clubbetreiber in die Pflicht.
     
  11. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    interessanter Artikel/Meinung zum Thema

    http://fri.us.com/2016/02/03/staat-als-der-ultimative-zuhaelter/
    Staat als der ultimative Zuhälter
    .....
    In Selm Bork gibt es ein All-Inklusiv Bordell „Total – Pauschal – Alles Inklusive – mehr geht nicht!“ mit dem treffenden Namen Total Club.

    Am 21. Januar 2016 war dieser Club das Ziel einer Grossrazzia des Staates. Laut der Staatsanwaltschaft haben Scheinselbstständige in den Clubs gearbeitet und so dem Staat einen Schaden in Million-Höhe beschert. Es gibt ein uraltes Gewerbe, manche nennen es sogar das älteste Gewerbe der Welt und genau diese Gewerbetreibenden erwarten offenbar von Staat einer ewigen Tradition folgend in Ruhe gelassen zu werden. Zumindest wurden einmal die Begriffe geklärt. Die Rede ist nun nicht mehr von Nutten, Huren oder Prostituierten sondern von Scheinselbständigen.

    Es gibt aber inzwischen immer mehr Untertanen die sich dazu langsam eine rebellische Meinung bilden wie z.B. diese: Diese Kontrollen fanden im letzten Jahr in vielen Clubs statt, überall das selbe Motto: Selbständig oder Scheinselbständigkeit…..aus Sicht der Damen unverständlich… den Damen wurde vor Jahren erklärt… selbständig mit Gewerbeschein zu arbeiten und am Düsseldorfer Verfahren teilzunehmen …und jetzt wird es in Frage gestellt… das im Bordell Regeln bestehen müssen uns Schichten organisiert sein sollten versteht die Staatsanwaltschaft wohl leider nicht….

    Sie versuchen, Beweise zu erlangen, die ihre „Vermutungen“ stützen.
    Damit sie teilweise Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Betreibern in Millionenhöhe fordern können, die diese NIE gesehen – sich aber evtl. teilweise „ungeschickt“ verhalten haben.

    Die Scheinselbständigkeit ist ein schwieriges Thema, sowieso kontrovers diskutiert (je nach Schreibtischseite) … und nicht jeder Staatsanwalt mit Vorhammer hat recht. Das betrifft nicht nur Bordelle, sondern die gesamte Wirtschaft, die damit zu tun hat.

    Ich bin sehr verwundert über den Mangel an Courage und Widerstandsgeist der beteiligten Clubs, der Mädchen und sicher auch männlichen Gäste. Alle Gewalt, heißt es im Grundgesetz, geht vom Volke aus und ich bin nicht damit einverstanden, dass sich so mancher „Staatsanwalt“ zum Herrscher aller Reusen bestimmt und glaubt, er sei Gott oder so etwas Gottähnliches. Aus derartigen Veranstaltungen hat sich nach meiner Meinung der Staat zurückzuhalten.

    Mit den unbewiesenen Behauptungen angeblicher „Steuerhinterziehung“ oder Sozialversicherungshinteziehung über irgendeine immaginäre Summe , völlig frei erfunden, täuschen diese Leute etwas vor, was noch nicht einmal im Ansatz die Spur einer Wahrheit hat.

    Das Ziel ist Einschüchterung und Drohung. Man verleumdet den Betrieb und schüchtert auch die Mädels ein. Man sollte eher schauen, welche politische Partei für soetwas verantwortlich ist und sie natürlich nicht wieder wählen und durch demokratische Vorgehensweisen die Verantwortlichen unter Rückzahlung und Fortfall ihrer Bezüge aus den Ämtern entfernen.
     
    leckschlumpf und Winnetou Kowalski danken dafür.
  12. Ho4

    Ho4 Stammschreiber

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    HeideMan

    einiges was du schreibst , sehe ich ähnlich. Vieles ist aber pauschalisiert und grenzt schon an sehr großen Unsinn.

    Dass z.B. die Macht vom Volke ausgeht, bedeutet doch nur, dass das Volk seine Vertreter in freien Wahlen bestimmen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat nun mal nix aber auch gar nix mit den Rechten und Pflichten eines Staatsanwaltes zu tun. Oder willst du vor jeder Razzia eine Bürgerversammlung samt Abstimmung? :confused:
    Der Staatsanwalt hat doch auch die Aufgabe, dass die Gesetze eingehalten werden. Ich will den Betreiber nicht vorverurteilen. Eventuell ist er ja unschuldig.
    Man sollte aber den Staatsanwalt auch nicht vorverurteilen. Eventuell hat er ja recht.
    Auch wenn der Betreiber nicht absichtlich betrogen hat: Dummheit/Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dann muss man sich halt besser informieren und absichern. Ähnliche Probleme haben wohl viele Unternehmer. DIese informieren sich ja auch.

    Und wie kommst du bitte auf die merkwürdige Idee, dass der Staat sich da zurückhalten soll? Welche Delikte dürfen denn deiner Meinung nach in einem Bordell verfolgt werden? Diebstahl, Mord? Und Wirtschaftsdelikte nicht? Entweder hier gilt das Gesetz in allen Bereichen oder eben nicht. Im zweiten Fall herrscht im Bordell Anarchie, was du indirekt ja einforderst. Warum sollte nun im Bereich eines Bordells Anarchie gelten? Weil die Leute dort Sex haben? Ich verstehs nicht. Wenn dort eine andere Straftat geschieht, welche auch immer, sollte dort natürlich genauso das Gesetz gelten, wie in jedem anderen Betrieb und wie überall und jederzeit in Deutschland!
     
  13. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Hallo Ho4, ich stimme dir zu großen Teilen zu, aber ich hab das nicht geschrieben, sondern nur gepostet. Es ist eine Artikelmeinung, die ich teilweise schon interessant finde, wenn auch sicher nicht alles.

    Die Sache mit dem Absichern ist so eine Sache. Natürlich müsste man das, aber bei Grenzbereichen ist es halt schwierig. Besser wäre es ja, man schafft seitens der Politik auch in diesem Bereich klare Regeln, leider kann man sich dazu, nicht zuletzt aus moralischen Gründen, ja nicht durchringen. Der Beruf der Prostituierten oder eine richtige Gewerbeordnung wären Beispiele. Die Steuereintreibung nach dem Düsseldorfer Modell war auch eine gute Idee. So könnte man auch z.B. Abgaben für die Rentenversicherung eintreiben.

    Statt dessen verzichtet man auf klare Regeln, erlaubt etwas, regelt es aber nur halbherzig und der Staatanwalt sucht in den Gesetzeslücken nach potentiellen Verstößen, um z.B. "Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Betreibern in Millionenhöhe fordern können, die diese NIE gesehen" haben.

    Wenn es den Verdacht auf echte Straftaten gibt, muss und soll der Staat selbstverständlich dagegen vorgehen. Da stimme ich dir völlig zu. Man gewinnt aber den Eindruck, dass klare Regeln bewusst nicht geschaffen worden sind, um den Leuten an die Karre zu pissen und den Bereich einschränken zu können.

    Auch wenn man sich Presseartikel über geplante Bordelleröffnungen in D durchliest und wie sich Politiker dazu äußern, so hat dieser Bereich seine Akzeptanz in die Gesellschaft noch lange nicht gefunden.