Jauh ... aber unser "Mutter Theresa"-Versuch mit Raute sagt doch schon "Wir schaffen das!" ... egal was.
Abgesehen von der Reklame für die Grünen ist da natürlich etwas dran. Ich sehe das alles aber ein wenig anders: Für die Anmeldung/Registrierung wird eine Internet-Lösung kommen. Mit dieser Anmeldung werden sicher auch alle Aspekte vernetzt werden. Deshalb auch die Verschiebung auf 2018. Allerdings dürfte dieser Termin schlicht illusionär sein. Die Erarbeitung, Abstimmung und Durchführung einer Europa-weiten Ausschreibung, die dann zumeist folgenden Klagen der Unterlegenen, dann die Konzeption, die Entwicklung, der Test und die Implementierung der Lösung ist nie in 15 Monaten zu schaffen. Ich rechne da mit 2019/20/21 -- wenn es gut geht. Aber selbst irgendwelche Arbeiten in den Kommunen zur Registrierung können nicht durchgeführt werden, wenn es dazu keine Software-Lösungen gibt. Die Entwicklung und Implementierung selbst kleiner Lösungen auf Landesebene dauert immer mehrere Jahre (bis zu 5 Jahren und mehr). Zu irgendwelchen Arbeiten mit Bleistift und Papier ist dieser gesamte Verwaltungsapparat (dazu gehören auch die Gesundheitsämter) schon seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage. D.h., die Übergangzeiträume werden bedeutend länger, als das von der a-"politschen Klasse" wieder gesehen wird. Unabhängig von den Zeiträumen ist hier zweifellos der Schutz personenbezogener Daten der alles entscheidene Punkt. Zum einen der Schutz der Daten vor Mißbrauch in anderen staatlichen Behörden - der nie verhindert werden kann, weil sich immer Ausreden und Begründungen finden. Und zum anderen natürlich das Hacken der entsprechenden Datenbanken durch Private. Und ich sehe schon jetzt den Titel: "Registierungsdaten von 10.000 Prostituierten entwendet und ins Netz gestellt." Und dann wollen das solche Leute wie Schwesig und Co. wieder nicht gewesen sein. Deshalb kann man nur hoffen, dass der Zeitraum bis zur Einführung des "Registrierungs-Unfugs" von den Grünen und den Linken zu einem Gang nach Karlsruhe genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht muss klären, inwieweit die diskriminierende Registrierung der Prostutuierten (was es für keine andere Berufsgruppe gibt) mit unserem Grundgesetz in Übereinstimmung ist. Ich persönlich glaube kaum, dass Karlsruhe das alles einfach durchwinken wird. Zumindest wird man die Menge und die Art der Daten, die bei der Registrierung erhoben werden, so stark einschränken, dass die ganze Sache ausgeht wie das Hornberger Schießen. Sicher hat eine Klage in Karlsruhe erst einmal keine aufschiebende Wirkung. Das ist auch garnicht erforderlich, weil sie mit der Registrierung sowieso erst sehr viel später anfangen können. Bleiben also die Verbote. Hier wird man sehen müssen, wie sich das konkret umsetzt. Was ich gut finde, ist die Beratung der P6-Beschäftigten in den Gesundheitsämtern. Damit ist gesichert, dass die Ladies wenigstens ein Mal im Jahr zu diesen Fragen informiert werden. Wenn man die Probleme mit Krankenversicherungen für einen großen Teil der Ladies berücksichtigt, dann ist ja nicht sicher, ob sie überhaupt kontinuierlich zu einem Frauenarzt gehen. Und eine Kontrolle der Clubs und WoPus durch Hygiene-Inspektoren der Gesundheitsämter wäre auch nicht schlecht. Auch das wäre konkret im Interesse der Beschäftigten und der Gäste. Der Punkt ist nur, dass dazu wohl kaum Zeit und Personal zur Verfügung steht. Im Großraum Frankfurt ist es z.B. so, dass jedes Hotel und jede Gaststätte statistisch nur etwa alle 5-7 Jahre kontrolliert werden kann. Soviel überhaupt zu den Möglichkeiten der Behörden. Und diese Zahlen wurden vor der Migranten-Krise erhoben Übrigens, dass die meisten Ladies ihre Einkünfte nicht versteuern, dürfte nicht so generalisierbar sein. In vielen Clubs (und vielleicht auch WoPus) wird je Tag 10.- EUR Steuervorauszahlung einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt. Das ist für "Spitzenverdienerinnen" wahrscheinlich zu wenig. Normalverdienerinnen dürften damit ihrer Steuerverpflchtung weitgehend nachkommen, vor allem -- wenn Kinder da sind. Mir ist allerdings schon aufgefallen, dass eine ganze Reihe von den (nichtdeutschen) Ladies überhaupt nicht mitbekommt, dass sie bereits Steuern bezahlen.
Das Ziel ist doch die Abschreckung und möglichst weitgehende Reduktion der Prostitution. Da passt so etwas doch in das Bild: 1. Man baut eine Datenbank auf. 2. Wenn erstmal die Daten gesammelt wurden, findet sich schon jemand der diese Daten auch nutzen möchte. Perfekter gehts doch nimmer.
Hömma! Da könnte am Ende auch ne neue Steuer noch werden! Und die wäre nich absetzbar! Über den Namen kann man spekulieren ...
Registrierungs-Unfug? Jeder Selbstständige wird nach Beantragung des Gewerbescheines "Zwangsmitglied" der Industrie und Handelskammer, bzw. der Handwerkskammer, Juristen, Ärzte usw. entsprechend. Die Meldungen an die Kammern sowie das Finanzamt erfolgen automatisch durch die entsprechenden Behörden. Sogar Arbeitnehmer mit gehobenen Qualifikationen unterliegen der Registrierungspflicht, wie z.B. Betriebsärzte, Techniker/Meister in fast allen Berufen, usw. Hier gibt es bereits den Nachweis der Befähigung/Fortbildung in regelmäßigen Zeiträumen. Selbst der Normalbürger wird ja bereits durch die Meldebehörden zum Rundfunkbeitrag zwangsangemeldet. Daten werden doch bereits heute fleißig gesammelt. Bereits seit längerer Zeit werden AO-Veranstaltungen von der Polizei besucht und die Daten aller Beteiligten aufgenommen. In etwaigen folgenden Steuerstrafverfahren gegen den/die Veranstalter/DL werden die männlichen Gäste nicht als Zeugen genannt. Vorratsdatenspeicherung für das zu erwartende Gesetz, nach dem Motto: "Da war doch schon einmal, ohne Kondom...?
Also, nun mal sachte. Wenn man Handwerker, Gewerbetreibender, Arzt, Zahnarzt, Anwalt oder Steuerberater ist, dann ist man Mitglied in einer Kammer, manche Leute sagen: "Zwangsmitglied". Und diese Kammern sind ausnahmslos "öffentlich-rechtlich" und eben nicht staatlich. Sie erfüllen - neben vielen anderen Tätigkeiten - auch hoheitliche Aufgaben in klar definiertem Umfang (z.B. die Erfassung verschiedener Befähigungsnachweise), die ihnen eben vom Staat übertragen wurden. Aber: Solche Kammern unterstehen in keinem Fall irgendwelchen staatlichen Weisungen. Im Gegenteil, viele betonen immer wieder ihre Eigenständigkeit, z.B. bei Kommentaren zur Politik oder zu Personalentscheidungen. Ich habe das über die Jahre vor allem bei Ärzte- bzw. Zahneärztekammern beobachtet. Nun will ich nicht über alle anderen Meldungen (Meister, weitere Qualifikationen usw.) schreiben, weil ich das möglicherweise nicht vollständig beurteilen kann, aber so weit wie ich Einblick habe, erfolgen die Meldungen z.B. bei Berufsgenossenschaften u.ä., die auch alle nicht staatlich sind. Eine wirkliche staatliche Erfassung fiindet nur statt, wenn klar hoheitliche Aufgaben erfüllt werden (z.B. Notare) oder wenn ganz wesentliche Aspekte der Sicherheit oder Gefahrenabwehr eine Rolle spielen (Giftmüll, Atomgesetz u.ä.). Bei andern Angelegenheiten verfügt der Staat (d.h. die Ministerien, die nachgeodneten Behörden und auch kommunale Einrichtungen) schlicht nicht über die notwendigen Strukturen. Es ist schon lange so, dass es einen Datenaustausch mit den Finanzbehörden gibt. Und die Rundfunk-Typen greifen auch (wie die Finanzämter) auf die Melde-Daten zurück (das ist wohl immer noch Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten). Das mag man gut oder schlecht finden. Aber das hat alles nichts damit zu tun, dass der Staat massenhaft Daten unserer beruflichen Tätigkeit erfasst. Das macht er eben nicht. Außer nun in der P6-Branche. Dort soll es eine derartige staatliche Registrierung geben. Wenn sie eine "Sexarbeiter-Kammer" gegründet hätten (ähnlich der Steuerberaterkammer), dann wäre es ja noch o.k. Aber das haben sie eben nicht gemacht. Man muss deshalb die Dinge ein wenig auseinanderhalten. Ein behaupteter oder meist realer Zwang bei irgend einer Kammermitgliedschaft hilft hier auch nicht weiter. Noch eine Ergänzung: Anders ist eine sog. Gewerbeanmeldung:https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung Aber so weit wie ich das verstehe, ist noch garnicht klar, ob die Tätigkeit als Prostituierte eine gewerbliche Tätigkeit ist, die eine Gewerbeanmelung erfordert. (Obwohl es ja das älteste Gewerbe der Welt sein soll - oder besser gesagt eines der ältesten). Diese Frage ist durch das zu erwartende ProstSchG offenbar auch noch nicht abschließend geklärt worden, so dass die Registrierung der Ladies nichts mit einer evtl. Gewerbeanmeldung zu tun hat.
Eine Grundsatzfrage an Glasperlenspiel: Du begründest deine Zeiteinschätzung in erster Linie mit: Ist das sicher, bzw. kann das irgendwo nachgelesen werden?
Ob das ganz sicher ist, kann ich nicht sagen. Das war jedenfalls so in der ziemlich ausführlichen Zusammenfassung in der TAZ, die ich weiter oben zitiert habe. Mit dieser Lösung haben sie seinerzeit die Verschiebung auf 2018 begründet. Da 2018 geblieben ist, vermute ich jedenfalls, dass diese Online-Registrierung weiterhin vorgesehen ist. Ansonsten müssen wir dann abwarten, was im Gesetz steht, das im Bundesanzeiger publiziert ist. Aber dass keine Behörde heute mehr etwas ohne entsprechende Softwarelösungen fertigbekommt, das ist gesichert. In Niedersachsen hing z.B.der Aufbau von Bürgerämtern (d.h. dass man bei nur einem Sachbearbeiter praktisch alle Probleme klären kann) eben an der Entwicklung und der Implementierung entsprechender Software-Lösungen (die ja auch rechtssicher sein müssen). Bei den Gesundheitsämtern ist das auch so. Und mit der Entwicklung dieser Lösungen (bzw. der Anpassungen vorhandener Lösungen) fängt man erst an, wenn die Rechtsgrundlage vorliegt. Und das dauert dann...
Also es würde mich wundern, wenn der Kabinettsbeschluss bis Ende März kommt. In 2 Wochen, d.h. am 13.3. sind Landtagswahlen in 3 Bundesländern (BaWü, RP und Sachsen-Anhalt - SA wollte ich eigentlich nicht schreiben). Angesichts der Ereignisse in Griechenland und auf der Balkanroute ist die Regierung und das Parlament in heller Aufregung, um nicht zu sagen Panik. Und nach dem 13.3. haben wir noch eine volle Arbeitswoche. Es bleiben also maximal noch 2 Termine (Kabinettssitzung ist ein Mal die Woche), um den Beschluss zu fassen. Möglicherweise gibt es dann andere Probleme? Und selbst wenn der Gesetzentwurf Ende März/Anfang April in den Deutschen Bundestag eingebracht werden sollte, wird er nach der 1. Lesung in die Ausschüsse verwiesen, um dort noch weiter behandelt zu werden. Es gibt nämlich noch einige offene Fragen, die im parlamentarischen Verfahren zu klären sind (Stichwort: "Fehlende Einsichtsfähigkeit") Und falls Ihr es noch nicht gemerkt habt, mit dem massiven Streit zwischen Schäuble und Gabriel am Wochenende hat - glaube ich zumindest - der Wahlkampf 2017 etwas zeitig begonnen. D.h. eine Einigung in den noch strittigen Fragen im parlamentarischen Verfahren zu den P6-Regelungen muss nicht schnell kommen. Es gibt also genug Zeit, Klagen in Karlsruhe vorzubereiten - die die Registrierung der Beschäftigten im P6 verhindern sollen. Das ist - glaube ich - der zentrale Punkt, der angegriffen werden muss: Die Ladies aus BUL, ROM usw. werden das hinnehmen, weil sich für sie wahrscheinlich nicht viel ändert. Mit dieser staatlichen Zwangsregistrierung werden die "Machthaber" aber die deutschen Frauen aus der Branche treiben, weil die meisten von ihnen nicht die Risiken eingehen werden (Sorgerecht, künftiger Arbeitsplatz usw.) Und wenn die deutschen Frauen aus der Branche endgültig vertrieben sind, dann wird es viel leichter sein, diese Branche zu "regulieren" bzw. ganz zu verbieten.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-03/prostitutionsgesetz-haftstrafen-freier Siehe auch die Leserkommentare!
Mit anderen Worten: Läuft bereits eine Ermittlung im Sinne von Zwangsprostitution und ich zeige den Zustand dann an renne ich als Freier direkt ins offene Messer. Willkommen in Schilda.
Tja da muss man wohl klären lassen, ob die Ermittlungs-Behörden nicht jeden entdeckten Fall unverzüglich öffentlich machen müssten, damit sowat nich passiert Die Leutz müssen sich mehr wehren! Noch schlimmer steht da als letzter Satz: Wider allen berechtigten Einwänden und Ungereimtheiten ... Da kann man nur hoffen, dass am Sonntag dem 13.03.2016 endlich das Platzen der GroKo beginnt, wenn die richtig in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden-Würtemberg abgewatscht werden!! Das macht mich aber noch nicht zum AfD-Symphatisanten!
Da raube ich dir mal ne Illusion DAS macht das Wesen von "Politik" aus! Etwas zu tun und durchzusetzen, was nur aufgrund eigener Ideologie, Religion oder Interessenlage erfolgt und was sowohl die schweigende Mehrheit oder Hälfte als auch die betroffene Minderheit zu erdulden hat. Deshalb wollen die Etablierten ja auch gerne diese "repräsentative Demokratur" gern weiter behalten und Volksentscheide maximal bei unwichtigen Sachen zu lassen. So kann jeder ideologische Schwachsinn wie "Umvolkung" oder ne Kriegs-Vorbereitung mal realisiert werden! Als eine Art "Konditionierung" in diese Richtung, so sehe ich deren Gesetzes-Initiative! Nach meiner Meinung iss das alles nur ein Teil einer Gesamt-Initiative für eine zukünftige andere Aufgabe Teutschlands in Europa und der Welt. Der Bundes-Prähsi predigt doch in diese Richtung ... Zufriedene Menschen Menschen, die Arbeiten, Schaffen und Spass haben sowie ihre Konflikte gewaltfrei versuchen zu lösen, stören da nur.
Wahrscheinlich ja auch noch gegen geltendes Recht. Mal sehen, was das BVerfG dazu sagen wird, wenn es über das Gesetz, wenn es denn kommt, zu urteilen hat. Diverse Klagen wurden ja schon angekündigt. Das ist mir eigentlich am unverständlichsten, wieso solche Gesetze gemacht werden, die das BVerfG dann schnell wieder kippt, wie z.B. das Betreuungsgeld. Auch hier gibt es sehr viele namhafte Kommentare, woran es bei dem Gesetzentwurf krankt. Wo hat diese Politikerkaste eigentlich ihre Berater ? Mehr als eine Gruppe von Hirnlosen oder von der Richtigkeit ihrer Meinung zu tiefst Überzeugter kann da ja wohl nicht am Werke sein.
Das Problem ist, dass wir erst nach Inkrafttreten des Gesetzes und einem Geltungsrahmen von mindestens 1 Jahr als Betroffene persönlich klagen können. Der Berufsverband selbst kann nicht klagen wie auch andere Organisationen nicht. Bis wir mit einer Klage am Verfassungsgericht sind und selbst wenn wir erfolgreich sind, sind in dieser "ersten Welle" viele gute Arbeitsplätze vernichtet, und viele Kolleginnen zwangsgeoutet mit all den negativen Folgen in Deutschland und auch in den Heimatländern unserer migrantischen Kolleginnen. Gerade wenn man bedenkt wie im Moment die Überwachung der Schengengrenzen durch biometrische Daten im Personalausweis/Pass vorangetrieben wird, weiß man nicht welche Daten da noch abrufbar sind an den Grenzen.. Eventuell die Eintragung in eine zentrale Hurenkartei? Schon jetzt können Kolleginnen teils nicht mal Privat zum Urlaub in die USA einreisen und werden an der Grenze zurückgewiesen. Wie reagieren dann Länder z.B. in Osteuropa, in denen Prostitution oftmals verboten ist, auf rückkehrende Kolleginnen? Das Ziel ist soviel wie möglich einzudämmen und zu zerstören, Menschen einzuschüchtern und klein zu halten, um am Ende noch mehr Kontrolle auszuüben. Hurenrechte sind Frauenrechte sind Menschenrechte und die, scheint es aushebeln zu wollen.
Herr Maas ist ja - neben Herrn Stegner - die Abschreckungsmannschaft, d.h. die Unsympathen der SPD-Führung. Warten wir ab, was morgen wird. Aber wie ich das verstanden habe, wollen sie diesen "Freier-von-Zwangsprostituierten-Paragraphen" noch in das neue ProstSchG einbauen. Daraus entnehme ich eigentlich nur einen Fakt: Dieses Gesetz ist trotz aller Behauptungen in den einschlägigen Medien noch nicht reif für den Kabinettsbeschluss und damit für das Einbringen des Entwurfes in den Deutschen Bundestag. Denn im Grunde ist es ja so: Es wir ein Referentenentwurf fertiggestellt, der im Regierungsapparat (Ministerien und Kanzleramt) abgestimmt wird. Außerdem gibt es Vorabstimmungen mit den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, mit dem Bundespräsidialamt und dann mit den Ländern. Wenn jetzt ein Regierungsmitglied eine wesentliche Änderung in diesem Entwurf vornimmt (und das ist der "Freierparagraph" vom armen Herrn Maas), dann kann es schon sein, dass die Abstimmungsrunde wieder aufgenommen werden muss. Wir haben jetzt noch im März 3 Kabinettssitzungen (immer Mittwochs, es kann aber auch sein, dass über den Osterurlaub solche Sitzungen ausfallen). Die Regierung hat also nicht mehr viel Zeit, wenn das Gesetz noch im März eingebracht werden soll. Ich persönlch vermute, dass es so wie in der Vergangenheit ist, d.h. dass derartige grossfressige Erklärungen aus der Politik eigentlich nur eine Indikation dafür sind, dass sie immer noch nicht fertig sind. Und Maas ist bisher ein reiner Ankündigungspolitiker gewesen.
1 Jahr bis zur Initial-Klage Der oder die Betroffene müssen den "Rechtsweg ausschöpfen". Allein das kann Jahre ... schätzungsweise zwischen 5-10 Jahre dauern! Ansonsten wird das Ding schon beim Eingang in Karlsruhe abgeschmettert! Nicht mal "normale" Juristen finden sich da durch ... das iss Verwaltungs-Recht. Und ich erwähnte es schon, das Gericht in Karlsruhe iss weder an Fristen noch an ein Begründungspflicht gebunden. Es kann das Verfahren auch einfach über "die Klinge springen" lassen, wenn es das als "unliebsam" empfindet. Und zwar ohne Begründung! "Guuuuhmmieh" hoch Zehn! Der Rest iss Gehirnwindungen zuscheißen mit der "Rechtsstaat-Propaganda"! Ich will euch nicht entmutigen, aber verlasst euch nich drauf.
Zwanslage der Frau erkennen ? Nach dem neuen Prostit...Gesetz sollen Freier jetzt auch bestraft werden. Muss ich mir jetzt vor dem Akt immer die Lebensgeschichte der DL erzählen lassen ? Das würde ich mir gerne mal von den Politikern erklären lassen. Ich glaube unsere Politiker leben in einer Paralellgesellschaft im fernen Berlin. Der Gedanke die Frauen zu schützen ist das einzig gute Daran. Die Ausführung ist nichts als Theorie von Leuten die ihr Leben nur vor Akten gesessen haben. Gibt es seitens der Polizei irgendwo ein Leitfaden für Freier woran diese Frauen in Zwangslage zu erkenn sind ? Schließlich treten Zuhälter nicht öffentlich auf sondern bleiben im Hintergrund. Gibt es hier im Forum ein Leitfaden hierfür ?