Der Bundesrat - die unüberwindliche Hürde für das Gesetzesvorhaben der Regierung ? Hi Mädelz und Junx Das Gesetzesvorhaben der Regierung zur Neuregelung bestimmter Aspekte der Prostitution - offiziell Prostituiertenschutzgesetz genannt, von anderen wiederum als Betriebs- und Existenzabwicklungsgesetz deklariert ( http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=148953#148953 ) - schleppt sich voran. Nach letzten Pressemeldungen (Beispiel: http://www.taz.de/Streit-ums-Prostitutiertenschutzgesetz/!5236808/) wird die hier bereits andiskutierte nächste Hürde - der Bundesrat - zur kritischen Stufe im Gesetzgebungsverlauf. Verschiedene Länder fordern unmissverständlich ein Mitspracherecht ein. Es ist kaum vorstellbar, dass der Gesetzesvorschlag eventuelle Bund-Länder-Verhandlungen so verlässt, wie er hineingetragen wurde. Möglicherweise kommt es an dieser Schwelle sogar zu einem Scheitern des Gesetzesvorhabens. In altbewährter Bürokratenmanier: Warten wir's ab ... Fortunatus
@Fortunatus Im "Normalfall" würde ich ja deine Meinung teilen. Aber wo jetzt, konkret Morgen Freitag dem 9.10.15, die Merkel und die GroKo den Friedens-Nobel-Preis möglicherweise bekommt, werden "Gutmenschen"-Gesetzes-Vorhaben danach durchgewinkt.
Hoffentlich geht dieser Kelch an ihr vorbei und Josef Blatter wird geehrt für sein Lebenswerk. Der kann eindeutig weniger kaputt machen.
Deiner Bitte ist zwar nicht entsprochen worden, aber ich bin auch froh, dass der Kelch an uns vorbeigegangen ist, dass Mme. Merkel den Friedens-Nobelpreis (wenigsten in diesem Jahr) erhält. Angesichts der aktuellen Probleme wäre das sicher nur ein Judas-Lohn geworden.
Kritik des ProstSCHG Das „Prostituiertenschutzgesetz“ – eine Abrechnung Publiziert am Oktober 17, 2015 Was kommt auf die Sexarbeiter/innen in Deutschland zu, wenn die CDU/SPD-Bundesregierung ihre Drohung wahrmacht und das für 2016 geplante „Prostituiertenschutzgesetz“ durch den Bundestag bringen sollte? Das ist die Ausgangsfrage der hier vorgelegten Studie von Doña Carmen e.V., die sich ausführlich mit dem am 29. Juli 2015 von der Bundesregierung veröffentlichten Entwurf für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ befasst. Hier die Studie http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/2015/10/DAS-PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZ1.pdf
Radio-Feature zum Rollback von Prostitution in der EU Jungx und Mädelz Nicht ganz taufrisch das Teil, weil schon einen Monat alt, aber durchaus hörenswert: https://rdl.de/beitrag/rollback-europa-sachen-prostitution Fortunatus
Der fertige Gesetzentwurf soll noch im Dezember vorgestellt werden. Die Grünen wollen das Gesetz über den Bundesrat zu Fall bringen, weil seinen Umsetzung mit hohen Kosten für die Bundesländer verbunden ist. http://www.bz-berlin.de/berlin/felicitas-schirow-erst-bordell-pleite-dann-expertin-im-bundestag
In der Zeitung ist das sehr unklar formuliert. Wichtig ist nicht, dass das Gesetz "vorgestellt" wird, sondern als nächstes muss notwendigerweise ein Kabinettsbeschluss kommen, weil der Gesetzentwurf nicht durch eine Bundestagsfraktion oder einzelne Abgeordnete, sondern durch die Bundesregierung eingebracht werden soll. (Nur dort liegen die personellen Kapazitäten für derartig aufwändige Gesetzesvorhaben vor.) Insofern sind die Aktivitäten der Grünen (wie auch der Linken) hierbei nicht relevant, weil sie nicht die Regierung stellen und somit nicht am Kabinettsbeschluss mitwirken. Der Ball liegt jetzt ganz eindeutig im Feld der Union und der SPD. Wenn dieser Kabinettsbeschluss vorliegt, wird der Gesetzentwurf durch die Bundesregierung in den Dt. Bundestag eingebracht. Die Reihenfolge ist dann folgende: Zuerst kommt die erste Lesung im Plenum. Dann wird der Gesetzentwurf noch einmal an die Ausschüsse verwiesen (die Ausschüsse tagen außerhalb der Sitzungswochen). Und dann folgen die zweite und dritte Lesung, wobei beide Lesungen zusammen durchgeführt werden können. Nach der 3. Lesung wird abgestimmt. Wenn man diesen Zeitplan zu Grunde legt, dann ist die Mindestzeit zwischen Kabinettsbeschluss und Verabschiedung des Gesetzes 4 Wochen. Allerdings können die Mehrheitsfraktionen während des gesamten parlamentarischen Verfahrens dann immer noch Änderungen vornehmen. Dass das passiert, ist eher die Regel, als die Ausnahme. Hier gilt das Strucksche Gesetz (nach dem verstorbenen P. Struck): "Kein Gesetz verläßt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde." Das alles gilt auch nur, wenn der Bundesrat nicht zustimmen muss. Sollte es eine Zustimmungspflicht geben (was die Regierungsfraktionen verneinen), dann muss das durch den Bundestag verabschiedete Gesetz auf einer der nächsten Bundesratssitzungen zur Abstimmung vorgelegt werden. Wenn zugestimmt wird, unterzeichnet der Bundespräsident. Wenn nicht zugestimmt wird, gibt es einen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Dieser Ausschuss muss einen Kompromiss erarbeiten. Und dann wiederholt sich die ganze Prozedur im Dt. Bundestag und im Bundesrat noch einmal. Ursprünglich sollte das Gesetz im Juni d.J. im Bundestag verabschiedet werden, damit es zum 1.1.2016 in Kraft tritt. Nun kann sich jeder selbst überlegen, wie sich der Zeitplan verschiebt. Da in der kommenden Woche der Dezember beginnt, der Dezember aber nur 2 oder 3 Parlamentswochen hat, kann dieses Gesetz selbst unter "günstigsten" Umständen nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden. Sollte das Gesetz noch im Januar verabschiedet werden, und rechnet man mit ähnlichen Vorbereitungszeiträumen wie oben genannt, dann würde das Gesetz nicht vor 1.7. oder sogar 1.8.2016 in Kraft treten (ohne Zustimmungspflicht des Bundesrates!). Jetzt gibt es nur noch 2 entscheidende Fragen: 1) Wann kommt der entsprechende Kabinettsbeschluss und wie sieht der Gesetzentwurf dort aus? Werden bei diesem Gesetzentwurf die Belange der Länder bereits mit berücksichtigt? 2) Gibt es eine Zustimmungspflicht des Bundesrates? Um das zu entscheiden, gibt es bestimmte Prozeduren, deren Anwendung/Ablauf offenbar gegenwärtig noch unklar sind.
Es gibt eine veränderte Fassung des ProstSCHG vom 25.11.2015 http://www.voice4sexworkers.com/wp-...tz-Referentenentwurf-BMFSFJ-November-2015.pdf Schwesig kürzt die Auflagen für Prostituierte http://www.tagesspiegel.de/politik/...die-auflagen-fuer-prostituierte/12645342.html Schutz und Pflicht http://www.sueddeutsche.de/politik/prostituierte-schutz-und-pflicht-1.2756192
Eine Ergänzung zu meinem Beitrag etwas weiter oben. In der heutigen Print-Ausgabe der FAZ (Seite 5, online habe ich es noch nicht gefunden) ist nun mitgeteilt worden: "Nach dem Willen des Familienministeriums soll der überarbeitete Entwurf vor Jahresende vom Kabinett beschlossen werden." Das ist überhaupt das erste Mal, dass ich vom Kabinettsbeschluss konkret lese. Allerdings ist immer noch nicht klar, ob die Abstimmung der Ressorts beendet ist und wie die Länder dazu stehen. Zur "Entschärfung": Prostituierte sollen "nur einmal zur Teilnahme an einer Gesundheitsberatung verpflichtet werden." (Vorheriger Plan: Alle 2 Jahre). Die Anmeldepflicht wird gesetzlich vorgeschrieben und soll nur alle 4 Jahre erneuert werden (vorher alle 2 Jahre). Aber: Sie soll nun elektronisch vollzogen werden. Das ist Voraussetzung, um die Tätigkeit als Prostituierte künftig gewerblich anmelden zu können. (Ich interpretiere das so, dass es wohl doch vor allem auf die Sicherung der Steuereinnahmen ankommt, auch auf der Basis offenbar überhöhter Erwartungen.) Grund für diese Änderungen sind die Einwände der Länder und Gemeinden hinsichtlch der Anmelde- und Beratungsregeln (Überlastung durch Migranten). An den verschärften Anforderungen an die Betreiber von Clubs und Bordellen soll sich - nach der FAZ - nichts ändern. Zur Condompflicht ist nichts geschrieben worden. Nun will ich hier nicht unnötig spekulieren, aber wenn der Kabinettsbeschluss wirklich noch 2016 kommt und der Dt. Bundestag das Gesetz noch im Januar verabschiedet und der Bundespräsident das dann auch unterzeichnet, dann wird man vielleicht versuchen, es zum 1.7. oder 1.8.2016 in Kraft treten zu lassen. Allerdings muss ja der entsprechende Webauftritt zur Anmeldung der Ladies fertiggestellt werden. Wenn mich nicht alles täuscht, wird das noch der kritische Punkt werden, weil die Arbeiten dazu vergeben werden müssen und dazu sicher eine europaweite Ausschreibung kommen muss. (Damit kann man rechtssicher erst anfangen, wenn das Gesetz unterzeichnet ist.) Wenn man das alles (Erarbeitung der Ausschreibung, Ausschreibungs-Verfahren, evtl. Klagen, Entwicklung, Test, Inbetriebnahme, Schulung der Nutzer, Schutz der sensiblen Daten, usw.) innerhalb von 6 Monaten schaffen will, wäre das schon ein sehr ambitioniertes Ziel. 2 Jahre würden mir realistischer erscheinen. Warten wir es also ab, ob alles gleichzeitig in Kraft treten kann.
Na ja vielleicht platzt ja diese unselige GroKo doch noch ... und dann sind erst mal wieder Monate gewonnen. Klingt zynisch, aber vielleicht bewahrt uns der Flüchtlingsstrom, Terror und ein Krieg vor dem ganzen Mist. Abgesehen davon dürften die Risse im EU- und NATO-Gefüge sichtbar sein. Und auch der Bundesstaat Teutschland bekommt Haar-Risse, seit man in Bayern wieder über Autonomie bzw. ein Zusammenschluß mit Ösis und Schweizern nachdenktt! Es stehn dolle und teils ungemütliche Zeiten bevor ....
Pressemitteilung: Koalitions-Gerangel um Schwesigs „Prostituiertenschutzgesetz“ Publiziert am November 27, 2015 Statt „Entschärfung“ bloße Kosmetik und neue Hürden für Sexarbeiter/innen http://www.donacarmen.de/pressemitt...ngel-um-schwesigs-prostituiertenschutzgesetz/
Zur angeblichen Entschärfung > Voller Text < Nicht so umwerfend Neues ... aber wie gesagt bzw. geschrieben, so lange die Länder, die den Quatsch umsetzen müssten, sich sperren, besteht Hoffnung. Ja und auch dass die Euro- und Flüchtlings-Krisen "Fortschritte" machen! Das hilft ...
Ein etwas ausführlicherer und kritischerer Artikel in der aktuellen TAZ: http://www.taz.de/Entwurf-fuer-neues-Prostitutionsgesetz/!5255860/ Zusammenfassung der "Änderungen": Zum Problem "Fehlende Einsichtsfähigkeit": Das scheint aber nur "Schmu" zu sein, denn: Und nun zum "Kostenträger" grober Unfug: Zum "Sinn" des neuen Gesetzes (zumindest für die SPD): Allerdings steht im TAZ-Artikel nun wieder nichts über den noch in diesem Jahr zu erwartenden Kabinettsbeschluß (wie im weiter oben zitierten Artikel in der FAZ). Warten wir also ab, was sich in diesem Jahr noch so ergibt.
Ob das Gesetz im Bundesrat gestoppt werden kann, ist die Frage. Der Bundesrat hat 69 Stimmen und für eine Mehrheit bedarf es 38 Stimmen. Auf Landesebene (insbesondere die Grünen aus BW) sind Prostitutionsgegner. Und ob rot gegen ihren MInisterin stimmen, fraglich. Ich setze da nicht allzu viel Hoffnung drin.
Na ja, erst einmal muss es durch den Bundestag. (Und dazu muss es erst einmal eingebracht werden.) Nur nach der Verabschiedung weiß man konkret, was im Gesetz steht. (Es kann im parlamentarischen Verfahren immer noch geändert werden. Und die SPD hat mehr als einmal bewiesen, wie schön sie umfallen kann.) Dann ist es aus meiner Sicht noch garnicht klar, ob überhaupt eine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat besteht. Auch das hängt vom konkreten Inhalt des Gesetzes ab. (Da kann man noch viel drehen und wenden.) Meine Befürchtung besteht allerdings darin, dass zwischen Union und SPD im Bund und dem Bund und den Ländern Deals gemacht werden, bei denen Dinge miteinander verknüpft werden, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Nur ein Beispiel: Großzügigere Kopfpauschalen bei Flüchtlingen gegen Zustimmung zum ProstSchG. Um etwas zu erzielen, verkaufen Politiker Mutter, Vater und vor allem die Wähler. Ich hatte bisher immer die Hoffnung, dass sich das Problem fast von selbst erledigt, weil diese Regierung wegen der nicht gelösten Migranten-Krise irgendwann noch in diesem Jahr zurücktritt. Wenn man angesichts dieser Entwicklung, der vielen ungelösten Probleme und des massiven Widerstandes in Teilen der Bevölkerung bei Umfragen sogar noch zulegen kann, dann hab ich bald keine Hoffnung mehr auf eine rationale Problemlösung in Deutschland. Ganz gleich, ob das P6, die Migranten, Griechenland, der Euro oder die zu erwartenden Kriege im Nahe Osten sind. Tut mir leid.
Moin Moin! Also sollte das Gesetz wirklich kommen sind die Leute des natürlichen Sexes in den Arsch gekniffen! Obwohl...... Ich bin der festen Überzeugung das man zumindest mit seinen Stammnutten weiterhin den natürlichen Sex betreiben kann. Die Mädels lassen sich doch das Wasser nicht abgraben!!! Es gibt einige Granaten in diesem speziellen Gewerbe aber auch ne Menge Nieten! Gerade die Nieten sind in dem Falle arbeitslos! Die bucht keiner mehr!! Meine Meinung!! Aber schaun wir mal!! Grüsse
In den Niederlanden gibt es Fahrstunden gegen Sex Die Holländer sind schon weiter: Bericht FOCUS Ein Kommentar hierzu : Meine Meinung: Dies ist eine ungerechtfertigte Bevorzugung einer Berufsgruppe