Wie das Prostituiertenschutzgesetz meinen Alltag in der Sexa

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von marleen2010, 23. November 2015.

  1. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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  2. trbdc

    trbdc Mitglied

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    Es bleibt dabei:

    Sollte das Gesetz so in Kraft treten, muss geklagt werden, was das Zeug hält ...
     
    Glasperlenspiel dankt dafür.
  3. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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    Das ist klar. Aber bis so eine Klage (das nicht gerade wenig kosten wird) beim BVerfG) entschieden ist, (bei der Vorratsdatenspeicherung hat es 7 Jahre gedauert) ist die INfrastruktur bereits zerstört.

    Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Säuberungswelle ihren Lauf nehmen.
    Und die Deutschen sind in so was sehr gründlich und schnell.

    Im Verborgenen zu arbeiten ist im digitale Zeitalter nicht möglich.

    Eins gehe ich mit der Polizei Aussage überein: "Wenn die Freier die Prostituierte finden, so können wir das auch!"
     
    cuttyframm dankt dafür.
  4. trbdc

    trbdc Mitglied

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    Ich würde raten, möglichst jetzt schon die notwendige Infrastruktur ("private" Stammkundschaft) aufzubauen
    und danach erst mal nicht mehr "öffentlich" in Erscheinung zu treten ...
     
  5. Radi3

    Radi3 Gesperrt

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    Glaube nicht, dass das klappt !

    Gegen die Damen ausserhalb Europas haben die ehrlichen Damen hier keine Chance !
    Und dahin wird es sich verlegen !

    Die Folge dieses Gesetz-Schwachsinnes werden unzählige importierte Krankheiten pro Jahr sein !

    Na ja wir haben ja den Zaster um dann zu therapieren -- Wirklich ?
     
  6. xxplorer

    xxplorer Mitglied

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    Das ist ja wohl absolut diskriminierend. Wenn nicht jeden Tag tausende von uns Freiern nach AO nachfragen würden, hätten diese Krankheiten keine Chance. Kondome schützen! ... und zwar Beide!

    Gruß
    XX
     
  7. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #7 Dongle, 24. November 2015
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2015
    Also Bundesverfassungsgericht kostet nichts! :besserwisser:
    Auch besteht kein Anwaltszwang! ;)
    Der Weg bis dahin schon.

    Aber wer die Formalien nicht kennt, iss auf Glatteis und wird gern von den "faulen überarbeiteten Juristen" rausgekickt! :rolleyes:

    Dann haben die noch den "Nothilfe"-Paragraphen ... Ablehnung ohne Begründung ... ja so iss es im Gesetz, wenn die Stapel unerledigter oder unliebsamer Fälle zu groß werden! :devil:

    Bei allen juristischen Verfahren glaubt nicht an diese "Rechtsstaats-Propaganda", blanke Verarsche, sondern es wird das Prinzip des möglichst schnellen "Rechtsfriedens" verfolgt.
    Heißt, wie kriegt man ohne allzu große Verwerfungen und nachfolgende Konflikte die Akten zu! ;)
    Da spielen dann z.B. politische Willen, soziale Stellung und Folgen ein Rolle.
    Jahrzehntelange Erfahrung ...

    Mindestens als "Plan B" richtet euch aufs Schlimmste ein. :cool:
     
    marleen2010 dankt dafür.