Ich wollte man wissen, wann bei Euch der point of no return in der Erprobungsphase auf der Couch im Club erreicht ist. Wenn man von den Mädels umworben wird, ist es manchmal schwierig zu testen, ob es passt, ohne vielleicht schon zu viel zugelassen zu haben. Mögliche Phasen: - Ankuscheln lassen - Arm um die Schulter legen, - Zulassen des Griffs in den Genitalbereich, - Anblasen lassen, - Erwidern von Küssen - Abspritzen Sorry, falls es schon eine Umfrage geben sollte...
Ich glaube wirklich, dass wir das Thema schon mal hatten. Meine Einstellung ist bekannt. Die Damen sind nicht dort, um sich kostenlos begrapschen oder küssen zu lassen. Gehen Handlungen dieser Art von der Frau aus ist des Sache des männlichen Gastes, die Bremse zu ziehen und klar zum Ausdruck zu bringen, wie der Vertragsstatus ist. Wird das unterlassen tickt die Uhr.
Aber das Problem ist bekannt und Frage berechtigt. Wenn Damen sich zu mir oder in meine Nähe setzten wollen, ich aber noch nicht buchugnungsbereit bin oder noch auf der Suche, sage ich das denen meistens schnell, weil natürlich wollen die anbändeln, auch wenn Sie was anderes sagen. ICH will nicht deren Zeit fressen oder für Ärgernis sorgen indem ich Ewigkeiten mit denen herumbalze und dann kein Zimmer folgen lasse. Aber gerade in RTC geht es schnell zur Sache. Griff unters Handtuch ist oft schnell gelandet. im Idealfall wirst du umarmst und geküst, noch besser wenn auch gut, ab hier solltest du Bescheid wissen wenn nicht schon zu viel Zeit vergangen ist ob du meinst die Chemie passt, weil sonst wird in Folge angeblasen und damit ist das Zimmer gebucht. Ich gebe dir aber Recht das man bis zu dem letzten oder vorletzten Punkt nicht unbedingt schon seine Meinung gefunden hat oder noch auf Verbesserung hofft. Aus einer echten "Umklammerung" bin ich noch nie wieder aufgestanden ohne ZIMMÄ.
Die entscheidende Frage ist, ab wann ein Gewährenlassen als konkludentes Einverständnis (zum Vertrag) zu werten ist? Es ist nicht so, dass die Dame allein den kostenpflichtigen Vertragsschluss durch ihr Handeln bestimmen kann, so dass eine sofortige Gegenwehr auch nicht erforderlich ist. Der vertragsschließende Zeitpunkt dürfte erst gekommen sein, wenn man Angebote der Dame auf eigenes Handeln bewusst annimmt, also z.B. ZK erwidert, die zu ihren Titten geführte Hand mit spielen an den Nippeln fortsetzt oder die zur Möse geführte Hand dort für weiteres eigenes Handeln benutzt. Der Griff an den Schwanz begründet den Vertrag noch nicht; direktes Anblasen ohne Einholung jedweder Einwilligung habe ich noch nicht erlebt. Da wird doch schon mal geschaut, ob es denn auch recht ist. Als Einwilligung kann dann ein breites und zufriedenes Grinsen aber schon reichen.
Finde die Anmerkung von elswag2 sehr interessant. Und viele Frauen fragen ja auf der Couch nach gewisser Zeit ob Sie denn mal blasen soll..... ...das könnte man dann allerdings als Zustimmung zum Vertrag deuten.
mir wurde bereits mal im lr im alten kino ungewollt angeblasen... ich war auf dem sofa und habe ein nickerchen gemacht.. da kam eine cdl und machte sich über meinen prengel her... ich unterband dies sofort, aber sie wollte kohle sehen... wir haben dann das spiel an der rezeption geklärt...
...und wie wurde dort entschieden? Im letzen Jahr war ich mal bei einem "Tag der öffentlichen Aktion" im Schieferhof. Ich kam dort auch in den Genuss einer Couch-Nummer & , die auf Kosten des Hauses ging Irgendwann nach 20 Uhr, keine Ahnung mehr, wann genau, durften sich im Wohnzimmer alle männlichen Gäste ihres Hessendresses entledigen und 2 oder 3 DLs beglückten die anwesenden Herren reihum ( mehrfach) mit einem kurzen Anblasen; ohne zusätzliche Kosten für die männlichen Gäste! Letztens im Babylon unterhielt ich mich mit einem Kollegen auf einer Couch und eine der schwarzen Perlen, Julliet? kam vorbei, lupfte kurz mein Handtuch und schwups hatte sie meinen Freudenspender für einige Sekunden in ihrem süßen Mund. Ich glaube, sie sah das eher als werbewirksame Akquise auf eine zukünftige Nummer
Ich sehe das so, dass es zur Pflicht wird, sobald man aus eigener Initiative küsst oder den Intimbereich berührt. Wenn das Mädel einen von sich aus befummelt oder küsst, würde ich das noch nicht so sehen, es sei denn man fängt an dauerhaft zu erwidern. Anblasen lassen sehe ich auch kritisch. Da sollte man dann vorher einig sein. Ein kleiner Schmatzer ist damit noch nicht gemeint, aber wenn man richtig mit ZK anfängt, ist das schon im Bereich des "Versprechens".
In der Freude 39 war es perfekt. Anna fragte vorher ob Sie mal "Blasen" dürfte. Erst mal eine "ungewohnte Frage" aber da war klar wenn ja dann auch ja zum Zimmer. Leichtes Anfummeln , sehe Ich jetzt nicht als verbindliche Buchung. Grundsätzlich sollte nicht vergessen werden, die DLs arbeiten dort um Geld zu verdienen. Die sind nicht alle so geil das Sie jeden kostenlos erst mal einen tröten.
Aber gerade im RTC ist das doch gar kein Problem. Da kostet das doch nur EUR 30.- Und wem das einmal passiert ist, der ist doch gleich "vorsichtiger". Die Damen sind zum Geldverdienen da. Und wenn das bei mir nicht klappt, dann sage ich das gleich. Wenn nicht, mache ich die Nummer, auch wenn sie dann nur kurz ist und buche den Geldbetrag unter "Lehrgeld" ab.
Anblasen ohne gegenseitige Willenserklärung - kein Kauf-Vertrag! Hatte bisher noch keine Probleme dieser Art. Sage stets direkt klipp & klar was Sache ist, z.B. brauche noch eine Pause. Doch oftmals lassen sich die Mädels, insbesonderes die, mit denen ich schon einmal auf dem Zimmer war, nicht davon abhalten und versuchen mit Anblasen Stimmung zu machen, wenn dies dann nicht gelingt müssen sie die Aktion unter "Werbungskosten" abbuchen, denn meine Ansage war deutlich! [Ein (Kauf-/Leistungs-) Vertrag kann nur bei einer gegenseitigen Willenserklärung zu Stande kommen! siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag ] Im Prinzip ist das Anblasen ohne Einwilligung, wie das Probeliegen im Bett eines Möbelhauses, ich muss dieses Bett auch nicht kaufen - nur weil ich einmal drauf lag. Sollte mein Zauberstab jedoch in Nahkampf-Stellung gehen, dann bin ich auch so fair und folge ins Zimmer oder wir machen es gleich an Ort und Stelle! MfG MLK
Das kann man natürlich so handhaben. Allerdings ist eine Erektion aufgrund der reflektorischen, nicht willentlich beeinfussbaren, Herbeiführbarkeit keine Willenserklärung im Rechtssinn.
Deine Meinung in allen Ehren, sie dürfte dich im Konflktfall nicht davor schützen, Ärger mit der Security zu bekommen und kann nur als fahrlässiger Tipp mit Pozential für ein blaues Auge gewertet werden. Ich persönlich habe eigentlich elswag2´s grossartigem Beitrag nichts hinzuzufügen und werde ihn bei künftigen Fragestellungen 1:1 als Regel zitieren.
Da müsst Ihr noch einen Spiegel mitnehmen, um festzustellen, ob das Grinsen wirklich breit & zufrieden ist Aber einfacher ist es wahrscheinlich, man geht dem Ärger aus dem Wege oder macht das Zimmer. Ich bin jedenfalls noch nicht einmal in einem RTC-Club von einer Lady massiv bedrängt worden, mit der ich definitiv nicht aufs Zimmer gehen wollte. Solche zunächst ungeplanten Aktivitäten haben manchmal auch zu ganz unerwartet schönem Sex geführt. Und so häufig wird ja leider garnicht mehr angeblasen.
Wer den Fickfloh Angie aus der Grimme kennt, der weiß wie massiv eine DL den Gast bedrängt obwohl bereits im Vorfeld ein deutliches NEIN ausgesprochen wurde. Besonders an Tagen an denen die CEF nicht anwesend ist versucht sie oft die Ersatzrolle einzunehmen. Aber ich erinnere mich auch an die Zeiten im DVR wo anblasen und kurzfristiges aufsatteln von den Mädels durchgezogen wurde ohne das es zu Buchungen kam.
Die Frage ist ja bereichtigt, aber... zu rechtlich sollten wir dies nicht nehmen. Ich bin ja zum Erholen im Club und nicht um ein Rechtgutachen zu erstellen wann eine kongruente Wilenserklärung vorliegt
In dem Zusammenhang fällt mir gerade wieder folgende Begebenheit ein: ich bevorzuge es nach getanender arbeit (sprich nach dem Beglücken eines Mädchens auf irgend so´nem Zimmer) noch etwas im club zu verweilen... ich geniesse es einfach, wenn ich nach der dusche nicht gleich hoppla hopp weg muss.... Sei es um noch etwas zu essen und trinken, noch etwas zu plaudern oder nicht zuletzt auch aus gesundheitlichen Gründen. In dieser Begebenheit ergab sich die situation, dass wirklich kein einziger platz frei war... für so etwa (gefühlt) 3 Minuten. Also hatte ich die Wahl, mich neben einem (unbekannten) Mann oder einem weiblichen Gast zu setzen!!! (Theke gab es nicht). Mein Fehler war da , dass ich mich für die weibliche variánte entschieden hatte, die weder deutsch noch englisch verstehen konnte! Die kannte auch keine Hemmungen sofort meinen strammen Max in den Mund zu nehmen!! Sobald ich mich ausreichend von diesem Schrecken erholen konnte... (es waren wohl so 30 bis 40 Sekunden) habe ich ihr klar gemacht, dass zu dieser späten Uhrzeit mitlerweile ebbe in meinem Portmoney ist. Das Resultat war fluchtartiges Verlassen des Clubs, eine Strafe wegen zu schnellen Fahrens und Hausverbot.
Jungs, wo ihr schon auf dem Rechtstrip seit... ..... könnt ihr mir sagen, ob das nun konguentes oder konkludentes Handeln heisst. Wer mir nämlich sehr wichtig
Das Erlebte von Dr.Fizer zeigt deutlich das Dilemma, dass er eben NICHT den Ratschlag beherzigt hatte: Yepp genau so isst es!! Deshalb Obacht - die "Gepflogenheiten" in den Clubs sind landauf-landab z.T. extrem verschieden. Da hilft nur fragen und kundig machen. Ich hab erlebt, dass weiter im Süden schon mehrmalige Berührung im Prinzip Buchung oder Einverständnis zur Buchung bedeuten kann, egal ob Zimmer oder draußen, wogegen es in etlichen NRW-Clubs gradezu "liberal", Beispiel möge die "alte" bzw. "neue" FREUDE herhalten, zugeht. Trotzdem gilt auch da, eine unbegrenzte Zeit für Ausnutzung etwaiger "Akquise" bzw. Probe-Performance, gibt es nirgends. Spätestens dann, wenn beim ein gewisse Erfolg sichtbar wird, dann ist die Grenze zum Vertragsschluß erreicht. GV auch öffentlich nach Akquise ist als Vertragsschluß zu sehen, denn darum dreht sich ja letztlich das ganze Geschäft.