Abgetrennt: Rechenbeispiele mit Schwerpunkt Düsseldorfer Modell

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von zi2000, 12. August 2015.

  1. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Ich würde echt empfehlen, dass du aus Protest gegen die von dir so empfundenen Zustände besser deine DJ-Puff Gagen an die Mädels spendest. Logischerweise komplett.
     
  2. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    ob das hilft?

    müssen nicht auch Spenden/Schenkungen ab einer gewissen Summe
    versteuert werden (genauso wie Trinkgelder)

    Ausweg wäre:
    die Mädels gründen einen Verein "der hilfebedürftigen Nymphomaninnen" :D
     
  3. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Frage wäre auch, ob der Spender besser seine Brutto- oder Nettoeinkünfte spendet. Wie du ja eindrucksvoll bewiesen hast spielt das in der Endsumme eine große Rolle.

    BTW.:

    Marlene gibt an, dass sie beratend tätig ist. Ich bin mal so dreist und frage ganz indiskret, ob es bundesweit bisher schon prostituierende Damen gegeben hat, die in der Steuererklärung ein zvE (Siehe Begriffserläuterung durch zi2k) von >17500€ angegeben haben:p. Falls nein (und davon gehe ich fast ausnahmslos aus) ist die Diskussion über die Umsatzsteuer in der Vorabgabe nach DM doch arg theoretisch...
     
  4. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    #24 zi2000, 14. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2015
    EDIT:
    du hast bei deinem Ansatz einen grundlegenden Fehler:
    die 17500.- Kleinunternehmer Grenze sind nicht zvE, sondern Einnahmen (=Gesamtumsatz)

    bei allen Vollzeit tätigen müßte hier ein klares JA kommen,
    sonst würden sie den Staat offensichtlich für dumm halten,
    bzw. selbst nur dumm sein und umsonst poppen gehen.

    einfache Rechnung:

    50,- Eintritt + 25,- DV =75,-/T * 240 Tage = 18.000,- Umsatz

    und das was sie verdienen "will" kommt noch dazu

    bei den HH die glaubhaft nur 1-2 x die Woche aktiv sind mag das gehen.

    aber für den Fall dass sie p.a. unter dieser Grenze bleibt, wäre es natürlich
    interessant, ob diese UST-Befreiung dann auch bei der Tagesabgabe (z.B. halber Satz)
    berücksichtigt wird. (werden kann)
     
    Martin.nemecky dankt dafür.
  5. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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    @Albundy

    Erstmal eine kurze Bemerkung zu " prostituierende Damen" Warum benutzt du diesen Begriff, der ein Wortfindung von den Abolistinnen ist?

    Also Grundsätzlich zu Versteuerung ist das wir dafür plädieren, das SexarbeiterInnen nach dem regulären Steuersystem, wie alle anderen Selbstständigen versteuert werden und kein Sondersteuerverfahren unterliegen.

    Gleiche Pflichten, wie auch Rechte.(die wir noch lange nicht haben).

    Da das Düsseldorfer Verfahren keine gesetzliche Grundlage hat, sondern nur ein Erlass ist, und rechtswidrig ist, lehnen wir das ab.
    Die genauen Argumente habe ich ausführlich im vorigen Posting aufgez#hlt und dazu gibt es noch weitere, was jetzt zu weit führt.

    So zu Kleinunternehmerregelung, geht nur dort wo der Umssatz nicht höher ist als 17.500 Euro Umsatz im Jahr ist.

    Bei Vollzeit Beschäftigung, wo Miete oder Eintritt diese Umsatzgrenze überstreitet, wie zi2000 an seinem Beispiel ausgerechnet hat, geht es nicht.

    Aber das sind Fachkompetent Fragen, die beim Steuerberater hingehören.

    Beratungsstellen dürfen keine steuerliche Beratung machen, nur die Hilfe und erklären, wie ein Kassenbuch ordnungsgemäß zu führen ist.
     
    pcpopper und leckschlumpf danken dafür.
  6. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Beim Erstellen des Textes unbewusst, aber durch den Hinweis auf die Wortverwendungsherkunft denke ich glatt darüber nach, diesen Begriff ab sofort permanent zu benutzen, denn aus meiner Sicht ist eine Hure an erster Stelle eine Frau/Dame/Mensch und die Tätigkeit nichts, was diesen Menschen klassifiziert. Somit muss ich die Tätigkeit auch nicht zu deren Bezeichnung verwenden. Wenn sie das persönlich wünscht gern. Ansonsten nicht.

    Die Frage dabei wäre: Was bedeutet WIR? Für welchen Verein sprichst du?

    Ich spreche nach meiner Erfahrungen mit Berufskolleginnen ab, dass irgendwer in der Lage ist, für alle Damen zu sprechen, die dieser Tätgkeit nachgehen. Diejenigen die mir bisher begegnet sind (Ebenfalls eine nicht repräsentative Teilmenge) wären schnell über alle Berge, wenn sie korrekt besteuert würden. Und sie sind heilfroh, dass nach Zahlung der Tagesdeckel selten etwas hinterherkommt.

    Anders siehts mit der Meldepflicht aus. Diese wird abgelehnt. Nicht wegen der Argumente, die so manche organisierten Hurensprecherinnen in die Welt setzen, sondern weil nach Erfassung der Spass durch Steuerbetrug vorbei sein dürfte.

    Sie sind aktuell heilfoh, dass die Düsseldorfer Quittungen nicht in einer Zentralsammelstelle personenbezogen verwaltet werden, zahlen ihren täglichen Deckel und reagieren erst dann, wenn Post vom Finanzamt im Kasten ist.

    Dann gehts zum krummen Rotlicht-Steuerberater des Vertrauens, eine fingierte Buchhaltung auf unterstem Level wird eingereicht und halbwegs mit den DM-Quittungen abgeglichen und der Lude zahlt den Deckel bei Eingang des Steuerbescheides auf Ratenzahlung per Bareinzahlung über die Postbank. Wenn nicht beide zu diesem Zeitpunkt über alle Berge sind...

    Daher auch meine Frage, ob jemand in der Lage ist, basierend auf Erfahrungswerten in etwa die Höhe der angegebenen Erträge anzugeben.
    Antwort leider ausgebieben.

    Zum Schmökern und als Beleg, dass man nicht von einer einheitlichen Meinung unter Sexworkerinnen ausgehen kann: Prostituierte und ihr Verständnis von Steuern
     
    Martin.nemecky dankt dafür.