Beschluss BGH Zuhälterei §181 v. 9.6.2015

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von marleen2010, 31. Juli 2015.

  1. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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  2. albundy69

    albundy69 Womanizer

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  3. Andersson

    Andersson Rover

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    ... und ...

    ... klingt für mich eigentlich nach einer ganz sinnvollen Auslegung. Wobei mich der Begriff "Zuhälter" etwas stört.
     
  4. irrumator

    irrumator Guest

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    ich finde es auch sonderbar, das hier der normale Clubbesitzer - als Beispiel - verbal zum Zuhälter wird.

    Andererseits die heutige gängige Praxis, der Verweis auf die "selbständigen" Unternehmerinnen und angeblich wird weder der Preis noch die Arbeitszeiten dürfen festgelegt werden, ist auch etwas sonderbar und die Praxis hat gezeigt das immer ein Weg gefunden wird es zu umgehen

    Für mich klingt es etwas schwammig und der "Zuhälter" hat wieder das volle Bestimmungsrecht über alle Feinheiten der Hurenarbeit. Mich würde mal von den fachkundigen Huren Gesetzes Interpretierer ausdieser Arbeitsgruppe intesserieren, was jetzt dieÄnderungen zum Vorgängergesetz sind.

    BTW finde ich das kommentarlose reinstellen von Gesetzen, ohne einen eignen Kommentar etwas schwach

    irru
     
  5. The Tiger

    The Tiger Genitalveteran

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    Es handelt sich bei marleens Beitrag nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine konkretisierende BGH-Entscheidung.

    Frühere Gesetzesänderungen unterschieden sich eigentlich nur in Anpassungen an den jeweils aktuellen Sprachgebrauch (z.B. Frau statt Frauensperson)

    Für Interessierte eine Synopse des § 181a StGB seit 1871 ... :D

    http://lexetius.com/StGB/181a,7
     
  6. irrumator

    irrumator Guest

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    das heisst hier wird nur rumgedongelt
    schnell aus der abo-liste löschen
     
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  7. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #7 albundy69, 31. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 31. Juli 2015
    Vielleicht ist es trotzdem ganz hilfreich, sich das zur Revision gehörige Fallbeispiel genauer zu betrachten, denn ich weiss, dass einige Leser durchaus über einen Berufswechsel nachdenken mit dem Ziel, eines Tages eine Kiezgröße zu werden. Auch handgreifliche Eheluden sollten genau lesen. Man muss an sich gar nicht sooo viel beachten.:p


     
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  8. Katjusha

    Katjusha Ober-FC-Spammer

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    Ich empfehle allen, die jetzt Panikartig reagieren folgenden Link nebst den Beispiels-Fällen/Urteilen/Revisionsergebnissen: http://dejure.org/gesetze/StGB/181a.html

    Wenn beispielsweise ein Clubbetreiber zu einer Dame sagt (rein hypothetisch): "Ach ihr macht Pause? Dann zieht euch bitte an und verlaßt den Laden." ist das keine Zuhälterei. Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung. Denn der Dame steht es jederzeit frei ihre Sachen zu packen und zu gehen. Ohne jegliche Repression oder Zwang.

    Den gleichen Zwang habe ich als "Spießer-Job-Inhaber" auch! Entweder ich halte mich an Unternehmensregeln oder ich kann gehen. Ist mein Chef auch ein Zuhälter? Weil ich in meiner Arbeitszeit nicht einfach so tralala im Internet surfen und whattsappen darf?

    All diese Probleme gäbe es nicht, wenn dieser älteste Beruf der Welt nicht so stigmatisiert wäre.

    Würde man ihn so einordnen, wie andere Berufe auch, könnte man die Regeln wesentlich klarer aufstellen.

    Selbstverständlich: Zwangsprostitution, Menschenhandel, KiPro etc. pp. verurteile ich aufs Schärfste!


    Aber trotzdem denke ich, dieser Beruf ist für viele Damen eine Chance auf gute Kohle und Hilfe für ihre Sprößlinge/Familie in der Heimat, weil sie einfach nur richtig gutes Geld verdienen. Lehrerin in Rumänien: 300 EURO pro Monat. Was eine hübsche CDL verdient, wissen wir alle.

    Stellt euch mal vor, die Clubbetreiber hätten in einem klar definiertem Rahmen die gleichen Rechte und Pflichten, wie ein sonstiger Arbeitgeber. Die Damen wären renten- und krankenversichert, hätten Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.. Dafür müßten sie sich ebenso an Regeln halten, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Ansonsten Abmahnung, Kündigung.

    Geht aber nicht, weil man ja niemanden als "Hure" einstellen kann.

    Und ich frage mich immer noch: wieso? Leben wir im Mittelalter?

    Der durschschnittliche Arbeitnehmer verdient weniger als 2000 netto. Eine gute Hure kommt nach Abzug aller Abgaben auf das Drei- bis Vierfache. Ist es zuviel Verlangt, dafür die Einhaltung gewisser Regeln zu forden, wie es in jedem anderen Beruf üblich ist? Für so gute Kohle kann man schon Leistung erwarten oder? Das ist in jedem anderen Beruf auch so! Zeig mir mal einen anderen Beruf, in dem man ohne entsprechenden IQ, Ausbbildung, akademischen Grad, Berufserfahrung, Fachkenntnisse, Fremsprachenkenntnisse, und so weiter mal eben 70.000++ EUR per anno netto nach Hause tragen kann. Bitte zeigt ihn mir! Ich bewerbe mich sofort. :D

    Aber meine Wünsche werden nicht in Erfüllung gehen, denn wir bewegen uns ja stetig rückwärts in Deutschland (Europa).

    Leichter und angenehmer wird es für die Damen dieses schönen Gewerbes sicherlich nicht!

    Huren haben keine zahlungskräftige Lobby (obwohl sie wahrscheinlich für zahlreiche, sehr zahlungskräftige Kunden ihre Fotzen hinhalten). Das ist das Problem.

    so long
    *kat
     
  9. Dr.Klöbner

    Dr.Klöbner Erfahrener Benutzer

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    Jeder Selbständige kann das nachvollziehen was die DL mitmachen, um für Ihre Arbeit gutes Geld zu bekommen!

    Im November war ich in Athen und habe auf den Wochenmarkt gesehen wie ein Unternehmer seine Bananen reduziert anbietet ohne das sein Nachbar das sieht! Meiner Tochter habe ich dann erzählt, das der "Selbständige" seine Bananen am Abend wegwerfen kann wenn er seine Sachen nicht verkauft!

    Es wird vergessen das der Markt überall hart ist!

    Mir geht es so das wenn ich eine gute Dienstleistung erlebe das ich das auch bezahle! ich lobe die DL, wenn ich denke Sie hat einen klasse Job gemacht !

    Das wollen wir doch alle, für gute Arbeit gelobt und belohnt werden!

    LG Dr.Klöbner:winkewinke:
     
  10. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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    weltweit für die Entkrimnalisierung.


    Ich bin, wie alle Sexworker Aktivistinnen, weltweit, für die Entkriminalisierung.

    Wir brauchen keine Sonderstrafgesetze, sowie auch im Polizei-Ländergesetze und Ausländerrecht. Oder wie jetzt im Spezialverordnungen , die unsere Branche weiter kriminalsieren und stigmatisieren.

    Erst wenn entkriminalsiert ist, und gleiche Rechte und Gleichstellung mit anderen Branchen, kann erst sinnvoll reguliert werden.

    Da wo Gewalttalten passieren, Ausbeutung herrscht oder Menschenrechtsverletzungen reicht das Strafrecht vollkommen aus.
     
  11. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Guter Ansatz!:daumenhoch:

    Nur hätte ich ihn kaum von einer Frau in einem Kontext von Zuhälterei erwartet. Aber OK, wenn man es zuende denkt, muss jede Dame das Recht haben, all ihr Geld komplett abzugeben, wenn ihr der Sinn danach steht ... ist ja schliesslich freiwillig. Nunja. Der Bubi wird in der Neuverhandlung sicherlich wegen Menschenhandel und Körperverletzung abgeurteilt werden. Reicht ja auch.
     
  12. Glasperlenspiel

    Glasperlenspiel Stammschreiber

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    #12 Glasperlenspiel, 2. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2015

    Nur, wenn man so etwas nicht bestraft, was will man in dieser Branche denn bestrafen?

    Ich frage mich nur, ob man dazu ein spezielles Recht benötigt - nur auf die Prostitution gemünzt.

    Das scheint doch vor allem daran zu liegen, dass Gewaltkriminalität nur noch sehr unwillig mit mehr als einer Bewährungsstrafe sanktioniert wird.

    Wenn ein Vorarbeiter einen rumänischen "selbständigen" Arbeiter zur Arbeit in einem Schlachthof prügelt, bekommt der sicher nur eine Bewährungsstrafe.

    Solche Urteile können auch dazu führen, dass jeder Clubbetreiber irgendwann einmal der Zuhälterei bezichtigt werden kann. Dann bekommen wir Verhältnisse wie in UK, wo es nur noch Straßenprostitution, Excort, und kleine Puffs (<= 3 Frauen) gibt.

    Damit ist aber nichts gewonnen, vor allem was die Sicherheit der DLs betrifft. Ob das die Richter immer bedenken?