Glücklicherweise gibts für Strategen mit solchen Ansichten schon die passenden Gesetze. §179 Stgb. Da macht es überhaupt nichts aus, wenn die Frau dir im Puff lächelnd die Einverständniserklärung ins Ohr haucht.
Danke, Albundy69 für den link zum Paragraf. Es stellt sich allgemein die Frage brauchen wir Sonderstrafparagrafen für das Prostitutionsgewerbe. Das Strafrecht und Strafprozessrecht hat genügend Handhaben, Gewalttaten zu verfolgen. Nötigung, Erpressung, Freiheitsberaubung, organisierte Kriminalität, um nur ein paar der einschlägigen Normen zu benennen. Wollte man die Mißstände wirklich beikommen wollen, bräuchte man nur diese anzuwenden. Sondergesetze und Ausnahmerecht fürdas Prostitutionsgewerbe ist der Kampf gegen das Gewerbe.
Das sehe ich ganz genau so. Im laufe dieser Diskussion kommt doch immer mehr heraus, dass die geltenden Gesetze bereits alle erdenklichen Aspekte von sexuellem Missbrauch, Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft hervorragend abdecken. Ein Gesetz, speziell für Freier, ist doch pure Polemik. Straftäter können auf diese Art nicht besser bestraft oder ermittelt werden. Die einzige Folge eines solchen Gesetztes ist pauschale Verdächtigung und eine gezielte Eindämmung der Prostitution. Wir können uns schließlich, als nicht Juristen, nicht mehr sicher sein ob wir mit einer Frau, die 3 Bier am Tag trinkt, noch aufs Zimmer dürfen... Könnte ja ein konservativer Richter an einem schlechten Tag falsch auslegen... Auch können wir nicht entscheiden an welchem Punkt private Probleme der DL als Zwang ausgelegt werden KÖNNTEN. Ich kann nicht sagen das ich die momentane Gesetzeslage zu den Punkten genau kenne. Alle Paragraphen die hier zitiert und verlinkt wurden sind jedoch eindeutig. Vorbei ich bei dem "neuen" Gesetzesvorschlag, insbesondere bei der Auslegung des Wortes Zwangslage, keine Ahnung mehr habe was ich darf und nicht darf. Sicherer wäre es dann Wohl kein Wort mehr mit der DL zu wechseln... Könnte ja sein das Sie von Ihrem arbeitslosem "Freund" erzählt den sie mit "versorgen" muss und der Gesetzgeber so etwas schon als klares Indiz für Zwang interpretiert. Wenn schon Gesetze dann Richtig. Das Wort Zwangslage wird ja dort nur anhand von Beispielen definiert, was nicht bedeutet, dass nicht noch diverse andere, nicht genannte, Situationen als Zwangslage ausgelegt werden können? Straffrei bleibt man übrigens nach dem neuen Gesetz wenn man direkt Anzeige erstattet. Nach aktuellem Recht wäre es grundsätzlich verboten Sex mit einer Zwangs prostituierten zu haben, nach dem neuen Gesetz wäre es legal, erst Sex mit der Dame zu haben und danach zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten?? (verstehe ich zumindest aus den Presseberichten so)
Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Einmal dürfte eine geistig umnachtete Frau, etc. nicht gerade der Traum eines normalen und geistig gesunden Freiers sein. Und von einem normalen Mann werden sicherlich auch keine psychologischen Kenntnisse erwartet. Oder glaubst du das wirklich??? In einem normalen Club wird sich dir als Gast die Frage gar nicht stellen, da verhaltensauffällige und ansonsten seltsame Huren sicherlich schnell aussortiert sind und bestimmt nicht mit Vorliebe gebucht werden. Die Kolleginnen von solchen Frauen stehen selbstverständlich auch in der Pflicht, bei Kenntnis gewisser Umstände tätig zu werden. Denke mal daran, dass hier nicht die Freier alleinige Verantwortung tragen. Man muß als Freier nicht um die Ecke denken können, um irgendeine Auffälligkeit bei einer Dame zu bemerken. Ehrlich gesagt fährst du mit diesem Paragraphen ein viel zu großes Geschütz auf, wenn du es auf den Durchschnittsfreier beziehst. Es ist ein viel zu großes Geschütz, denn es wurden sicherlich bisher nur verhältnismäßig wenige Menschen in Zusammenhang mit diesem Paragraphen verurteilt. Der normale Durchschnittsfreier kann sich sicherlich entspannt zurücklehnen. Und überhaupt kennt im Club sowieso jeder nur deinen Vornamen und wenn du raus bis, dann ist wahrscheinlich sogar schon dein Vorname vergessen, wenn du nicht gerade Stammgast bist. Oder will sich die Polizei in einen Club bei Kenntnisnahme von Zwangsprostitution einschleichen, um dann den ersten Freier verhaften zu können, der sich mit der entsprechenden Dame einläßt? Wenn überhaupt sehe ich in Zusammenhang mit dem Straßenstrich aus verschiedenen Gründen eher Gefahren für Freier.
Ich weiss nicht, ob ich deine Ansichten als Versuch einer schlechten Satire werten soll aber ich halte die Ansicht "Dumm Fickt besonders gut" für sehr weit verbreitet. Es gibt Damen mit dem Entwicklungsniveau von 8-jährigen, die hier einen phantastischen GF6 zertifiziert bekommen. Ich möchte hier allerdings niemandem seinen Spass verderben und wünsche weiterhin viel Spass beim Ausführen der Scheuklappen.
Kennst du die Grenze zwischen niedriger Intelligenz und geistiger Behinderung? Glaubst du, von dir als Freier werden diesbezüglich Glanzleistungen erwartet? Da sich die Gespräche mit Frauen aus Rumänien oder Bulgarien sowieso nur auf Belanglosigkeiten beschränken, ist es natürlich nicht einfach, die geistigen Fähigkeiten einzuschätzen. Oder diskutierst du mit den Damen vor dem Stich über flämische Malerei oder den kantegorischen Imperativ, um den Grad der Intelligenz abschätzen zu können??? Ich bezweifle auch sehr, dass die Frauen aus Rumänien oder Bulgarien eine gute Schulbildung vorweisen können. Aber.......ich will mit den Frauen ja keine Beziehung, sondern nur einen guten Fick.
Letzteres gilt zu klären und ich empfehle jedem, eine Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes zum Thema Instanbul-Konvention (Einverständiserklärung beim Sex) zu lesen. <Quelle> Sämtliche Straftatbestände im Bereich sexuelle Selbstbestimmung treten nach deutschem Recht nur dann ein, wenn ein vermeintliches Opfer seine Einverständniserklärung nicht gegeben hat. In Fällen, bei denen eine Prostituierte bei klarem Verstand ist gibt sie dem Freier nach meiner Auffassung durch das Angebot und Übergabe des Geldes per Defininition eine Einverständiserklärung zum Geschlechtsverkehr. Zeigt die Dame dabei keine erkennbaren Signale, dass sie nicht möchte, weil sie beispielsweise unter Druck gegen ihren Willen arbeitet so ist der Gast durch die vorbeschriebene Einverständiserklärung durch die Geldübergabe nach meiner Rechtsauffassung raus aus der Nummer. Kann man dem Freier jedoch nachweisen, dass er von der Notsituation unzweifelhaft Kenntnis hat möchte ich die Gesetzespassage sehen, die im heutigen Recht stärker wiegt als die durch Geldübergabe erfolgte Einverständiserklärung, welche die Puffnummer mit der Zwangsarbeiterin zur einvernehmlichen Nummer macht. Weiteres überlasse ich den Sexualstrafrechtsexperten. Einer davon wurde von Kevin Lomax bereits erwähnt und schreibt < hier > einen aufschlussreichen Artikel, der ganz schön beschreibt, wie Komplex dieses Thema ist.
Habe ich gelesen. Wenn ich aber im Club sitze und die splitternackte Rumänin geht mir, während ich passiv nur so da sitze und ich sie zu nichts auffordere, an den Schwanz und bläst mir einen, dann hat sie mir wohl sehr eindeutig ihr Einverständnis für Sex signalisiert. Auch die ganze Atmosphäre im FKK-Club (alle Mädels splitternackt und es wird im Kontaktraum schon geblasen und manchmal gevögelt) ist in meinen Augen schon eher als allgemeines Einverständnis für einvernehmlichen Sex zu werten.
Ergänzend verweise ich mal auf den "alten" thread zum Thema mit über 100 Beiträgen! > Eindeutige Signale für Zwangsprostitution? <
Lässt sich ganz klar beantworten: NEIN. Aber dann kann man auch keine billigen Wählerstimmen abgreifen... also gibt es schon einen Grund, der liegt nur eben nicht in der Sache, sondern in Machtpolitik begründet.
Dann zeige doch bitte auf, mit welchen Mitteln unser heutiges Rechtssystem die männliche Person des nachfolgenden Fallbeispiels behandelt: Männlicher Paysexkonsument trifft täglich auf 20 jährige Prostituierte, die mit blauen Flecken und Zigarettenbrandwunden übersääht ist, sichtbar unter Drogeneinfluss steht, ständig das Wort Policia stammelt, seinen Wunsch nach einem trockenen Arschfick für 15€ jedoch stets korrekt und mit weinerlicher Mine erfüllt. ?
Also, ähhh, ich hab gerade Feierabend. Ohne das jetzt durchprüfen zu wollen oder hier nen Gutachten zu schreiben... ich lege mich soweit aus dem Fenster, dass der "trockene Arschfick" auch nach jetziger Gesetzeslage strafbar ist. Wahrscheinlich sogar aufgrund der Erfüllung mehrerer Tatbestände. Und auch der bedingte Vorsatz wird schwer wegzubekommen sein, wenn ich das mal aus Sicht eines Strafverteidigers sehe. Begründung dafür ist, dass in dem gewählten Fallbeispiel für den Freier sicher erkennbar ist, dass der GV nicht freiwillig erfolgt, die Prostituierte einerseits körperlichen Mißhandlungen ausgesetzt ist und außerdem unter Einfluss von Mitteln steht, die die freie Willensbetätigung beeinträchtigen. Unter welche Tatbestände ich das am Ende subsumiere ist mir um Viertel nach elf gerade ziemlich Latte, aber straflos ist das Verhalten m.E. nicht. Wenn der Freier davon ausgeht, dass er straflos handelt, dann ist das kein vorsatzausschließender Irrtum, sondern höchstens ein Verbotsirrtum (Subsumtionsirrtum). Und btw. hab ich mit Strafrecht beruflich meist nix zu tun...
Na, in so einem naheliegenden Fall ist die Antwort aber ziemlich einfach. In den meisten Fällen ist das ja nicht so einfach zu erkennen. Im Übrigen bedarf es in den meisten Fällen doch gar keines körperlichen Zwanges. Allein die Notwendigkeit, unter allen Umständen genügend Geld zu verdienen, ist doch schon Zwang genug. Wir überschätzen doch den Verdienst der meisten Damen. Natürlich, am Freitag und am Samstag und an Feiertagen ist alles o.k. Aber wie sieht es an anderen Wochentagen aus, wenn auch viele "Dienstleisterinnen" da sind, aber sehr wenig Gäste? Und wenn man dann noch "Sonderinteressen" hat (Alk, Drogen)...
So einfach kommst du hier nicht weg. Zuerst einen auf dicke Hose und Jurist machen und dann noch nicht mal die Tatbestände benennen können....
Ok, ich hab das Beispiel von Al jetzt doch mal oberflächlich geprüft. Der beschriebene Sachverhalt erfüllt den Tatbestand der Vergewaltigung, § 177 StGB, da beißt die Maus den Faden nicht ab. Ausführliche Begründung entfällt aufgrund von Müdigkeit.
Ich bitte wirklich alle, das Thema incl. der Quellen von vorn zu lesen. Wir besprechen hier die Fälle, in denen der Freier Bescheid weiss! Keine Ahnung, wieso dauernd in eine andere Richtung gerudert wird. 90% der Beiträge sind daher für die Katz
Ich denke das wir gerne in die andere Richtung Rudern weil wir uns ehr als Opfer neu geschaffener Grauzonen sehen. Also nicht der eindeutig erkennbare Missbrauchsfall den du beschreibst, sonder die ehr subtieleren Anzeichen, die ich nicht als zwang deute, vom Gericht aber anderes ausgelegt werden könnten!. Der von dir beschriebe Fall ist für mich klar, der Kerl sollte bestraft werden! Und Falls das nach gängigem Recht nicht möglich sein sollte, müssen vll die Paragraphen zu Vergewaltigung und Missbrauch überarbeitet werden? anstatt wild neue Gesetze zu schaffen die nur für Freier gelten Aus einer deiner Quellen: mit "gefangen" oder "Abhänigen" zu verkehren ist laut deiner Quelle heute schon verboten. Da Ihr Einverständnis in diesem Fall möglicherweise nicht gültig sein könnte.
Glaubst du eigentlich wirklich den Mist den Du schreibst dass eine splitternackte 20 jaehrige Rumaenien Spass hat auf den Sofa mit Gauchos ueber 50 Jahren Freier Golden Tretboot Club in der Grimberg Sauna zu ficken. Dann fick mal in der Freude im Sofaraum auf der Empore. Beim ficken beobachtest du wieviele Paerchen auf den Zimmern verschwinden. Danach kommen die Cdl s und bedanken sich bei Dir dass du die anderen Freier zum ficken animiert hast. Dann rollt naemlich der Rubel auch bei den anderen Clubdienstleisterinnen Und nebenbei gesagt moechte ich lieber nicht wissen wieviele Cdl s ich gefickt habe mit phsychischen Stoerungen ( Persoenlichkeitsveraenderungen, Borderlinerin und so weiter, dazu Konsumentinnen von Koks, Speed und so weiter, Armutsprostituierte mit Gypsi Blut und so weiter. Ein Fkk, Pauschal oder Saunaclub gehoert immer noch zum Rotlichtmillieu oder Der Club ist das Irrenhaus, ich bin der Patient und die Clubdienstleisterinnen meine Pflegerinnen. Und nach den Pflegetag in einen Fkk, Sauna oder Pauschalclub gehts mir wieder besser. Richtig schlecht wurde mir aber als ich das Geruecht gehoert habe dass Clubdienstleisterinnen xy gerne in der Freizeit mit Barbypuppen spielt. Ist uebrigens ca 25 jahre, modellfigur, Vielleicht gypsy und ich habe nichts wahrgenommen. Nachdem ich das gehoert habe wurde sie nicht mehr gebucht von mir.
ja klar @Glasperlenspiel So ähnlich sehen das ja Schwarzer&Co nebst ihren kirchlich-konservativen Jüngern bei der Union, den Sozies und den Grünen! Hömma! Nach DEM Kriterium wären wohl sämtliche Leiharbeiter, Putzfrauen und der größte Teil der lohnabhängig Beschäftigten und selbst ne Reihe Selbstständige (weil ihn nix anderes übrig bleibt), ZWANGsarbeiter. Gegen solchen ZWANG gäbe es ein ganz, ganz einfaches Mittel! Jeder in Dland lebende ab 18 Jahre bis Lebensende bekommt ohne Vorbedingungen ein Grundsicherung von 1000 €. Die 16-18 Jährigen ein Drittel. Und schon gibt es den ZWANG nich mehr.
Um noch einmal auf dieses Beispiel zurück zu kommen: Die Sache ist gar nicht mal so eindeutig, wie sich der eine oder andere das denken mag, denn die herrschende Literaturmeinung würde wohl eine Vergewaltigung ablehnen. Da es aber einen feuchten Pups interessiert, was irgendwelche Profs im Elfenbeinturm sagen und in der echten Welt nur die Meinung des BGH zählt, muss man eine Vergewaltigung im Ergebnis bejahen. Knackpunkt ist auch im oberen Beispiel die Nötigung bzw. Nötigungshandlung, denn die Prostiuierte vollzieht ja letztlich ohne Widerstand den Geschlechtsverkehr. Aufgrund der Tatsache, dass aber Brandwunden erkennbar sind und außerdem noch "Policia" gestammelt wird ist die Zwangslage offensichtlich und auch das Vollziehen des GV geschieht damit eindeutig unter bewußter und gewollter Ausnutzung der Zwangslage. Durchaus strittig bleibt es zwar, aber im Ergebnis würde man, wenn man die höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt, zu einer vollendeten Vergewaltigung kommen. Das sagt der Kommentar (Hervorhebungen wie in der Quelle): Urteile zu dem Thema: https://openjur.de/u/81723.html https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1999-10-20/2-StR-248_99 Insgesamt ein strittiges Thema und rein rechtsdogmatisch gesehen muss ich meine Meinung revidieren, denn die Schaffung eines neuen Tatbestandes ist so gesehen sinnvoll. Der Nötigungsbegriff wird durch die oben geschilderte Auslegung an sich komplett überdehnt.