Neues Prostitutionsgesetz ist im Bundestag!

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von badura, 27. Juni 2013.

  1. Kevin Lomax

    Kevin Lomax Any lovin is good lovin

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    Im Westen ein Stück zu weit östlich
    Tja, an dem Urteil gibt es anscheinend aber mal gar nichts auszusetzen... o.k. man kennt die Akten der Sta nicht, aber die Wertungen klingen völlig plausibel.

    Die Betreiber hätten gut daran getan, mal im VORFELD die Sache rechtlich untersuchen zu lassen. Ein Anwalt hätte ohne Probleme dahingehend beraten können, wie man die Rechtsverhältnisse zwischen Club und DLs zumindest so ausgestalten kann, damit man wenigstens Ansatzpunkte hat, um in Richtung Selbständigkeit der DLs zu argumentieren.

    Mit den "goldenen Regeln", die wohl laut Zeugenaussagen auch umgesetzt wurden, haben sie sich ihr Grab geschaufelt. Da ist ja mal gar kein Spielraum mehr, um eine abhängige Beschäftigung und damit Sozialversicherungspflicht zu verneinen.

    Jetzt wirds teuer... da wären nen paar Tausis für nen Anwalt vor ein paar Jahren gut investiert gewesen.

    Und btw. ich sehe darin keinen Feldzug gegen das Gewerbe oder gegen Prostitution an sich. Das hier die Steuerfahndung vorgeht ist nur absolut logisch und hat mit dem Gewerbe nur am Rande zu tun... die Betreiber waren zu dumm meiner Meinung nach.
     
  2. Tanja_Regensburg

    Tanja_Regensburg Ehem. SDL, Sexworkaktivistin, Vorstand BesD e.V.

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    Mit dieser "Steuerpraxis" nachträglich Betreiber zu besteuern für die 60% die sie gar nicht in der Hand hatten ist ein weiteres Puzzleteilchen um die Prositution einzudämmen und Arbeitplätze zu vernichten.

    Es trifft im Moment Wohnungen in denen man 40/60% gearbeitet hat. Gerade kleinere Betriebe stehen vor dem Ruin.

    Das ist gewollt, denn die Frauen in den Clubs, Bordellen, Laufhäusern und Wohnungen sollen so in Arbeitnehmervältnisse gezwungen werden.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Frauen nur die Infrastruktur gemietet, und für Dienstleistungen (Zimmer, Werbung, Wäsche, Telefonistin usw) bezahlt haben, in dem sie dem Betreiber für jeden stattgefundenen Termin 40% ihres Umsatzes gegeben haben oder ob sie abgeschlossene Wohnungen gemietet haben. Wenn sie regelmäßig vor Ort waren oder sind, wird ihnen Scheinselbständigkeit unterstellt.

    Pauschalclubs, in denen es möglich wäre angestellt zu arbeiten sollen ja auch verboten werden.

    Die versuchen jetzt schon Fakten zu schaffen...

    Allerdings war der Gesetzestext noch nicht Rechtsausschuß und Bundestag.
    Kommen auf die Bundesländer Kosten zu, dann kommen sie auch am Bundesrat nicht vorbei.

    Mir tut es leid um die wirklich schönen und stressfreieren kleinen Betriebe, die gute Arbeitsplätze bieten.

    Wenn es um unseren Schutz ginge, dann würde man genau diese Arbeitsplätze fördern und nicht die Monopolisierung von Großbetrieben.

    Ziel ist die Eindämmung der Prostitution, die Vernichtung von Arbeitsplätzen und vie Verunmöglichung für inländische Frauen in der Prostitution zu arbeiten. Zudem sollen die Armutsmigrantinnen verschwinden.
    Die glauben allen Ernstes, die fahren einfach nach Hause zurück.
     
  3. Kevin Lomax

    Kevin Lomax Any lovin is good lovin

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    Im Westen ein Stück zu weit östlich
    Mag ja sein, dass es politisch gewollt ist, da stimmen wir völlig überein.

    Aber wenn der Club-Betreiber die Arbeitszeiten und Arbeitstage vorgibt, Urlaub lange vorab anzumelden ist (und womöglich noch von der Genehmigung des Clubs abhängt), Gelder nur vom Club-Personal entgegen genommen werden dürfen, es Vorschriften zur Kleidung außerhalb des Clubs gibt... etc. etc. - hier kann man keine Selbständigkeit mehr begründen. Da beißt die Maus den Faden einfach nicht ab.

    Völlig klar, dass dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen und auch völlig klar, dass dem nachgegangen wird.
     
    Dorian.Gray dankt dafür.
  4. meinesErachtens

    meinesErachtens Bekannter Schreiber

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    #444 meinesErachtens, 5. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2015
    Rechtssicherheit ist erforderlich

    Ich bin der Auffassung, dass eine Prostituierte grundsätzlich selbständig tätig sein sollte. Dies ist auch eine Frage der Würde dieser Frau. Prostitution ist nun mal nicht eine Tätigkeit wie jede andere. Also Weisungen die ein Dritter einer
    Frau erteilt, wie sie sich zu verhalten hat, sind problematisch. Dies beginnt bei einer Anwesenheitspflicht zu bestimmten Zeiten und sei es nur, dass Urlaube vorher mitzuteilen sind. Denn jede Frau die in diesem Beruf tätig ist muss jederzeit die Möglichkeit haben aus diesem Beruf "auszubrechen" . Aber dies dann soweit zu führen, dass aus dem Vorhandensein von nicht abschließbaren Zmmern oder nicht direkt zugewiesenen Zimmern auf einmal ein Indiz für eine Unselbständigkeit wird greift doch zu weit. Denn wo die Frau ihre Leistung ausführt, ob nun in Zimmer a oder b oder vieleicht doch c führt ja zu keiner Einschränkung der Entscheidung dieser Frau die Dienstleistung in dieser oder jener Weise bei diesem oder jenen Gast zu erbringen.

    Nicht jeder Richter soll da seine eigene Auffassung regeln können.

    Daher wäre es m.E. wichtig im Rahmen der Neuregelung der Gesetzgebung mal zu definieren was eine selbständige Tätigkeit in der Prostituion ist und was nicht.

    Die Gestaltung sollte allerdings so sein, dass jeder sich bewusst ist, dass die Regel die Selbständigkeit ist und diese in Ruhe ausgeübt werden kann , sofern die Frau nicht gegen allgemeine Pflichten verstößt ( also z.B. keine Steuern zahlt auf ihre selbständigen Einkünfte)
     
    Dorian.Gray dankt dafür.
  5. creator

    creator biayatch!

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    :eek: :blasen: wo kann ich das nachlesen? über google finde ich leider nix.
     
    Dongle dankt dafür.
  6. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #446 Dongle, 5. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2015
    Der "Jagdhund" wurde von gewissen Politik-Kreisen zum Jagen getragen angesichts der Anti-Prostitutions-Kampangne der Neo-Konservativen in fast allen Parteien! ;)

    Nun ja ehemals hatte ein gewisser CEON und SMILEY sich die Finger wundgetippt (Besonders im "Better SW-thread"):rolleyes:

    Hätten die Betroffenen hier mitgelesen und nicht selbstherrlich weitergemacht, hätten sie das verhindern können.

    Wer in der normalen Wirtschschaft selbstständig ist/war, musste sich schon früher immer wundern, über die "komischen" Auffassungen in der Branche.:peinlich:
    Mit einem gewissen öXperten aka Xx_Er hat es öfters mal gefunkt deswegen.

    Ich verspüre allerdings über keinerlei Genugtuung, dass ich Recht hatte! :prost:
     
  7. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #447 albundy69, 5. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2015
    Glaube mir, wenn du als Jurist das Ei des Kolumbus gefunden hast, mit dem man am heutigen Tage rechtssicher (Und auch noch sinnvoll) einen Club betreiben kann kannst du in unseren Regionen Millionär mit Beratungshonoraren werden.

    In der Praxis sieht es doch so aus, dass im Grunde alle Läden dasselbe machen, es jedoch an formalen Feinheiten hängt, um eine Dame als Scheinselbständig einzuordnen.

    Beispielsweise ist es kein Problem, wenn sich Frauen in Anwesenheitslisten mit eigener Handschrift eintragen. Übernimmt es die Thekenelse und ein Zettel mit ihrer Handschrift landet in den Händen eines Fahnders hat man verloren. Ist das gerecht?

    Nimmt man die Vereinigungsmenge sämtlicher in ähnlich gelagerten Urteilen vorgebrachten Indizien für scheinselbständige Clubhuren und berät auf dieser Basis seine Klienten kommt ein Puff heraus, in dem es keine festen Preise, keine Kleiderordnung, keine Werbung für Frauen im Namen des Clubs, Keine Servicestandards, Keine Termine über die Telefonfee und keine Rechte für Beanstandungen durch Kunden gibt. Selbst, wenn man als Betreiber sämtliche Kosten für Werbung, Servicepersonal und den Betrieb der Location übernimmt und komplett auf Einnahmen verzichtet ist man heutzutage auf wackeligem Eis.

    Im Gegensatz zu Tanja sehe ich es allerdings so, dass sich diese Probleme nicht auf kleine Läden beschränken. Die Fälle großer Läden stehen nur noch nicht in der Zeitung.
     
    badura dankt dafür.
  8. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #448 Dongle, 5. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2015
    Yepp so ungefähr!
    Was allerdings bedeutet, dass solche Art "Clubs" zukünftig nur noch mit angestellten DL, was ja zulässig ist, möglich wären, um auf der rechtssicheren Seite zu sein;)

    Das wirtschaftliche Risiko des Betreibers dürfte dann aber exponentiell wachsen mit der Folge, dass es nur noch sehr wenig "Clubs" geben wird, die sich rechnen im Markt.;)
     
    albundy69 dankt dafür.
  9. meinesErachtens

    meinesErachtens Bekannter Schreiber

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    #449 meinesErachtens, 5. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2015
    BGH oder wenigstens OLG

    Gibt es in der Angelegenheit wann Prostituion selbständig ist und wann unselbständig ist, schon eine höchstrichterliche Meinung, also vom BGH.

    Aber selbst wenn es nur eine OLG-Entscheidung gibt, wäre dies interessant weil hier m.E. nach wenigstens ein Gericht dann bei einem abweichenden Urteil begründen müsste wieso man abweicht.
     
  10. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #450 Dongle, 5. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2015
    Es war und ist ein Schlüssel-Argument der Prostitutions-Gegner in allen Kampagnen, dass es so wenig sozialversicherungs-pflichtig angestellte DL gäbe und deshalb das ProstG versagt hätte!:peinlich:
     
    Dorian.Gray dankt dafür.
  11. meinesErachtens

    meinesErachtens Bekannter Schreiber

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    @Dongle

    Nichts gegen Dongle, denn er gibt ja nur eine Fremdmeinung wieder.

    Aber diese Fremdmeinung finde ich problematisch. Angestellte Prostituierte, dass hat für mich irgendwas mit Zuhälterei beim AG zu tun ( ich weis dass ist mehr emotionales Empfinden, denn rechtlich korrekt)

    Was ist dann wenn die Frau den Job verliert , soll dann die Arbeitsagentur sie wieder in ihren alten Beruf vermitteln und bei Weigerung ihr das ALG 1 kürzen
     
  12. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #452 Dongle, 5. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2015
    :confused: :gruebel: Also das iss meine eigene Meinung.

    Mit Einführung des ProstG wurde der Lude im klassischen Sinne formal rechtlich zum "Arbeitgeber" und damit belasstet mit allen steuerlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten aber auch Rechten! Allerdings mit einem eingeschränkten Weisungsrecht!;)
    Es oblag den jeweiligen Finanzämtern, der Steuerfahndung und allen anderen Behörden, die sonst auch wirtschaftschaftliche Tätigkeit überwachen, dass nach 2001 durchzusetzen! :besserwisser:
    Das haben sie aber nich gemacht sondern weiter wie immer gewurschtelt! Zum Teil auch weils so bequemer war, iss ja nun erlaubt ... brauchen wir auch nix kontrollieren. :(
    Deshalb hab ich im dem Zusammenhang auch schon mal vom "Staatsversagen" geschrieben, dass man während der Kampagne nach dem Motto "Haltet den Dieb" den pöhsen Rotlicht-Miljöh ankleben wollte! :besserwisser:
    Die Luden und Club-Betreiber haben nun erst richtich sich befreit gefühlt, ohne an die Konsequenzen zu denken.

    Bei den vielen "Verschlimmbesserungs-Gesetzen", die wieder neue Konflikte mit der Scheiß-Praxis verursachen, kann man doch wohl nicht die Betroffenen verantwortlich machen! :bigmotz:

    So wie es eine eingeschärnkte Weisungs-Pflicht des alten Arbeitgebers gegenüber ihr gegeben hat, ist auch eingeschränkte Pflicht zu Wiederaufnahme in der gleichen Branche ohne Weiteres denkbar! Sonst sind doch die Politiker, Ämter und Juristen auch so erfinderisch in allen möglichen Tricksereien!:bigmotz:
    Nich mit solchen Ausreden!!!!!!!!:mad:
     
    albundy69 dankt dafür.
  13. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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    Das wurde im Prostitutionsgesetz 2002 vom Gesetzgeber geregelt.

    "Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.“

    http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsgesetz
     
    cuttyframm und albundy69 danken dafür.
  14. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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    Auch dies ist höchstrichterlich entschieden worden.

    "Die Arbeitsagentur vermochte in dem Prostitutionsgesetz aber keine moralische und gesellschaftliche Legitimation des Sexgewerbes zu erkennen und lehnte den Vermittlungsauftrag als sittenwidrig ab."

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/ge...-keine-prostituierte-vermitteln-a-623259.html
     
    albundy69 dankt dafür.
  15. Tanja_Regensburg

    Tanja_Regensburg Ehem. SDL, Sexworkaktivistin, Vorstand BesD e.V.

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    @ Al,

    da hab ich mich missverständlich ausgedrückt....

    Natürlich betrifft es auch einen Teil der Großbetriebe....

    Eintritt von den Frauen verlangen is dann nichtmehr, sondern Festanstellung.
    Das Weisungsrecht soll ganz weg.

    Welcher Betreiber macht das?

    Hieße dann trotz Festanstellung und Arbeitslohn darf der Betreiber weder vorschreiben wann, wielange, an welchem Ort.
    Frauen können dann kommen und gehen wie sie möchten, bekommen aber am Monatsende trotzdem Summe X.


    Heute stehen organisatorische Regeln, die zum Managen eines Betriebes notwendig sind nicht zwingend einer Selbständigkeit entgegen.

    Also Sachen wie
    in unserem Haus beginnen die Schichten um, und dauern bis...
    Jede Kollegin , die arbeiten möchte muss sich rechtzeitig anmelden und eintragen, damit nicht zuviele Frauen an einem Tag da sind, oder zu bestimmten Zeiten zu wenige....

    Uhrzeiten müssen, wenn man sich eingetragen hat, unabhängig vom Umsatz, eingehalten werden , damit eine berechenbare Kontinuität vorhanden ist und Kunden nicht in einen leeren Club kommen.

    Kleiderordnung...
    in einem FKK - Club geht man davon aus, dass dort auch FKK ist...
    Wer das nicht möchte muss an einem anderen Arbeitsplatz arbeiten..

    Es darf weder der Service vorgeschrieben werden, noch welche Kunden Frau ablehnt oder akzeptiert.
    Preise dürfen auch nicht vorgeschrieben werden, aber wer gegen die "lEmpfehlung" was üblich ist verstößt, wird sicher um des Friedens unter den Damen gebeten zu gehen.

    Niemand ist gezwungen in einer Location zu arbeiten.
    Jede Sexdienstleisterin kann autonom und selbständig arbeiten.
    Allerdings sind viele nicht in der Lage sich und ihr Arbeitsleben selbst zu organisieren.
    Diese Kolleginnen mieten sich eine Infrastruktur in Clubs, Wohnungen usw.l und bezahlen ihreseits für die Dienstleistung Werbung schalten, Eventuell Telefondame, oder Türfrau usw.

    Wenn heute ein Selbständiger als Fremdfirma in einem Großbetrieb seine Dienstleistung erbringt, dann muss er sich auch an die Arbeits- und Öffnungszeiten, an die Kleiderordnung ( z.B. Für Reinraum) usw halten.

    Manche Selbständige z.B. Leihköche, Gastropersonal lassen sich durch Agenturen vermitteln, die dem Kunden die Stunden in Rechnung stellen und ihrerseits Rechnungen vom Leihkoch bekommen.

    Egal wie man das dreht und wendet, sie wollen mit Gewalt Prostitution räumlich und personell eindämmen.

    Deshalb auch das Bestehen auf einer Registrierungspflicht als Prostituierte...

    Denn dann kann man trennen in legale und illegale(=Zwangs-) Prostitution.

    Legale Sexdienstleisterinnen können dann nur noch in legalen Betrieben arbeiten.
    Die Auflagen werden nur große Betriebe mit Kohle im Rücken stemmen können.

    Alle nicht registrierten, die nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung ( das soll erlaubt bleiben) arbeiten damit illegal.

    Konzessionierung deutet auch, dass Wohnungen im Wohngebiet eine Baunutzungsänderung brauchen ( die sie im Wohngebiet niemals bekommen werden)...

    Ohne Baugenehmigung kein konzessioniertes Bordell...

    Siehe Österreich, von 800 Bordellen haben bisher gerade mal knapp 10% eine Konzession erhalten.

    Alles andere ist illegal und kann jederzeit geschlossen werden.
    Jede Frau die keine Registrierungsnachweise vorlegen kann geht der illegalen Prostitution nach.
    Illegale Prostitution, z.B. wer im Sperrgebiet angetroffen wird, ist auch heute schon verboten.

    Inländische Frauen und migrantische Frauen mit Wohnsitz in Deutschland werden dann hohe Strafen zahlen müssen, wenn sie nicht registriert sind.
    Migrantische Kolleginnen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, werden in ihre Länder abgeschoben... und ich male mir mal lieber nicht aus was das an der Grenze bedeutet, wenn es ein amtliches Dokument gibt, dass sie in Deutschland der Prostitution nachgegangen sind, und in ihrem Heimatland Prostitution nicht erlaubt ist.

    LG Tanja
     
  16. trans-lena

    trans-lena Quotentranse

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    #456 trans-lena, 6. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2015
    Es ging um die Bordelle an der Rethelstrasse in Düsseldorf
    Hat aber eh schon am 28.11.2013 Insolvenz angemeldet und sind seit Herbst 2014 geschlossen.
    http://www.rp-online.de/nrw/staedte...ge-in-millionenhoehe-nachzahlen-aid-1.4922736

    Warum sollte von einer Haftstrafe die Rede sein? Das war kein Strafprozess.
    Und in der Urteilsbegründung steht das Sie nicht vorsätzlich die Sozialabgaben hinterzogen haben sonst wären die jahre 2005-2008 nicht verjährt und es ginge um etwa 20 Millionen €.
    In diesem Prozess ging es um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Sozialabgabenbescheid.Nebenbei läuft längst ein Prozess gegen die Geschäftsführer einer sitzt immer noch in Haft.
    http://openjur.de/u/762301.html

    Interressant ist es aber sich mal durchzulesen warum das Gericht von Scheinselbständigkeit ausgeht.
     
  17. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Dann kommt eine präzise - wenn auch nicht mit Vollständigkeits-Anspruch versehene - Aufstellung.

    Menno,
    was bin ich froh, dass Tanja nicht nur recht, sondern das alles auch noch getippt hat.

    Da kann ich mich ja kopfnickenderweise zurücklehnen. :D
    I like :supi:

    Lest Euch das sicherheitshalber noch mal durch. Ich meine hier insbesondere die Steuer- und SV-Fahnder, die hier mitlesen, damit sie auch etwas Praxisbezug abbekommen. Auch Angehörige der Judikative, besser noch: frühzeitig der Legislative, - noch ist ja nix verbockt - könnten sich ein Näschen davon mitnehmen. :D :p

    .
     
    Dongle und (gelöschter Benutzer) danken dafür.
  18. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #458 Dongle, 6. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2015
    Das kann ich ausdrücklich bestätigen!!

    Neben detaillierten Kleidungs-Vorschriften sind auch das Betreten zu gewissen Bereichen streng geregelt (z.B. nur in Begleitung von Person x ... Y) als auch was genau und wie lange gearbeitet werden darf. Im Übrigen haben da auch die Berufs-Haftpflicht-Versicherungen ein strenges Auge drauf, dass man da einfach Sachen macht, die zwar lächerlich einfach sind (z.B. Schrauben am Flansch nachziehen oder selbst zusätzliche Sachen an der Bedien-Software ...), aber im Falle des Falle enorme Problem bereiten (können), wenn was passiert ist.
    Es gibt regelmäßig vorab Belehrungen.
    Und selbst wann was wo innerhalb einer Schicht gearbeitet wird ist manchmal genau geregelt.

    Ich halte das wegen manchen (tatsächlichen) Gefahren-Potentials auch für sinnvoll und notwendig oder angesichts der Haftungs-Summen, auch wenns manchmal nervt.

    Aber allein aus solchen Kriterien "Anstellung" zu konstruieren, iss weltfremd.

    Aber was will man erwarten ... DIE haben in ihrem Leben noch nie was anderes gemacht als Politik und/oder Paragraphen und Akten gewälzt.
     
    Winnetou Kowalski dankt dafür.
  19. Thor70

    Thor70 Bekannter Schreiber

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    Freunde der Nacht, was kommt da noch alles auf uns zu. Bei dem Gedanken was in diesem Land in Zukunft noch alles per Gesetz gemaßregelt und verboten werden soll, wird mir schwindelig. Jahrelang galt das Gewerbe als verpönt, verrucht, und wurde sofort mit kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht. Sicherlich gibt es immer noch genug schwarze Schafe, aber gerade in den letzten Jahren hat sich hier doch einiges getan. Auch ein Umdenken.

    Ich sehe uns irgendwie gerade wieder auf dem Weg zurück ins finstere Mittelalter.

    Tja müssen wir wohl alle einen Vogel..ähh Vögelverein gründen. Bei dem Gedanken an die Mitgliederzahl sollte man schon mal mit dem Bau des Vereinsheims beginnen.:silly:
     
  20. sami

    sami Stammschreiber

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    #460 sami, 6. März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2015
    Au weia

    ... es ist in der Tat damit zu rechnen, dass auch Franze Kondompflicht bekommt und Lecken sowie echtes 'French Kissing' (ZK) verboten werden. In München gibt's wohl schon einen Sturmtrupp der Sitte, die dringen angeblich in die Verrichtungszimmer ein und machen Gummikontrolle.
    So jedenfalss soll es eine ZDF Doku allerdings wohl übelster Art berichten.

    Ich glaube, ich trage bald stets Kondom, tu es nur noch zum Pinkeln und Bumsen runter. :(
    Lass mir einen Katalog für aufblasbare Mädels kommen. Schei...be.