Wikipedia: (Auszug) 1.(ÖP).Die Öffentlichkeitssphäre ist der Bereich, in dem der Einzelne sich der Öffentlichkeit bewusst zuwendet, etwa wenn er bewusst an die Öffentlichkeit tritt und sich öffentlich äußert. Diese Sphäre genießt den schwächsten Schutz. 2. (SP).Die Sozialsphäre ist der Bereich, in dem sich der Mensch als „soziales Wesen“ im Austausch mit anderen Menschen befindet. Hierzu zählt insbesondere die berufliche, politische oder ehrenamtliche Tätigkeit. Diese Sphäre ist*– z.*B. gegen Veröffentlichungen*– relativ schwach geschützt, sodass Eingriffe in aller Regel zulässig sind, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die den Persönlichkeitsschutz überwiegen lassen. 3.(PP)Privatsphäre: Diese wird einerseits räumlich (Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben), andererseits aber auch gegenständlich (Sachverhalte, die typischerweise privat bleiben) definiert. Eingriffe in diese Sphäre sind in der Regel unzulässig, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die die gegenläufigen Interessen überwiegen lassen (z.*B. bei Presseveröffentlichungen aus dem Privatleben von Politikern, wenn ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht). 4. (IP) Intimsphäre (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich). Eingriffe in diese Sphäre sind stets unzulässig. Eine Verletzung o.g. Recht kann zu Schadenersatz führen. Meine Gedanken zu diesen Sphären diese hier zu posten. Zu 1. SP Ich poste, dass meine Freundin Anja Mustermann beruflich auf dem Eierberg arbeitet. Das wäre dann 2, (SP) und keine Verletzung des Rechtes. Zu 2. PP Eine DL leiht sich vom Kunden Geld und gibt es nicht zurück. Er erstattet Anzeige. Darf es mit Namen der DL (ggf Künstlernamen/ Homepage) veröffentlicht werden? Zu 4: IP Wir posten hier Details aus dem Sexualbereich. Diese Infos sind stets unzulässig... Wie seht Ihr es?
Hallo Forenkollegen, liebe Mitleser, möchte mich zu 4: IP äußern. Der Kollege hat völlig Recht mit der Tatsache, dass solche posts eigentlich unzulässig sind. Ich finde aber, da die DL´s in einem "öffentlichen Raum", nämlich den Clubs arbeiten und auch nicht unter ihrem realen Namen bekannt sind, genauso wenig wie eigentlich die Berichteverfasser, ist das kein direkter Eingriff in ihre Intimsphäre. Meiner Meinung direkt wäre unter Angabe der realen Namen beider Parteien, sowie unter Angabe des Ortes, das wäre absolut unzulässig. Da man in diesem Forum normalerweise anonym unterwegs ist und die DL auch nicht unter ihrem richtigen Namen beschrieben wird, finde ich das so zulässig. So ist meine Meinung. Kasi
Meine Meinung Hallo derkunde! Mein Ja zu Punkt 1,2,3,4. Mit Einschränkung meinerseits. Wikipedia ist aber nur Pseudo-/Halb-Wissenschaft, das von jedermann gefüttert werden kann mit mehr oder weniger fundierter Kontrolle. Ein Beispiel: Studenten die ihre Arbeiten mit Auszügen aus W. bestücken können diese sofort in die Tonne treten. Und ausserdem könnten Wir damit die Existenz unseres Forums dann in Frage stellen. Wollen Wir das?? maanke
Ich stimme Kasi zu: solange die Berichte pseudonymisiert sind ("Künstlernamen" der DL) sehe ich da wenig Probleme. Was man freilich tunlichst unterlassen sollte, wäre die Realnamen oder andere persönliche Daten offen zu legen. Tom PS: Wenn korrekt zitiert wird, spricht übrigens nichts gegen einen Verweis auf Wikipedia, weder hier noch in Seminararbeiten.
Wir haben hier übrigens einen recht einfachen Weg, mit dem wir den Interessen der beschriebenen Damen gerecht werden. Privatinfos werden in Absprache mit den Autoren eh editiert/gelöscht. Wenn wir etwas übersehen hilft eine Meldung. Kann eine Dame partout nicht mit Berichten über sich leben gibt es den kleinen Dienstweg. Einfach per PN Kontakt aufnehmen und die Lady wird komplett mit allen Folgen aus der Berichterstattung gelöscht. Vorher gibts immer ein Gespräch, in dem wir abchecken, ob der Wunsch dem der Dame entspricht oder durch externe Faktoren wie eifersüchtige Clubromeos beeinflusst ist. Daher ist es auch unnötig, sich Firmen zu bedienen, die mit Dingen wie diesen Geld verdienen wollen. Deren teilweise in unverschämten Ton formulierten Anfragen/Drohungen landen erst einmal in der Warteschleife. LKS oder Luden ebenso: No chance. Daher: Diskutiert gern weiter. Die Sache betrifft uns nicht.
Streng genommen dürfte dann nicht mal der Klappentext auf einer PornoDVD veröffentlicht werden, da dort ja auch Details aus dem Sexualbereich beschrieben werden. Ich gehe davon aus, dass diese Aussage keinen Bestand hat. Wenn Du dir die Aufzählung anschaust ist folgende Verallgemeinerung möglich: Je privater, um so mehr Schutz. Der Sexualbereich wird hier jedoch nicht sauber differenziert. Es gibt einen privaten, der bestimmt geschützt wird. Als "nicht-privat" würde ich den Sex in Clubs bezeichnen, da es sich hier um eine Erwerbstätigkeit und einen Dienstleistungvertrag zwischen DL und Kunde handelt. Mir fällt gerade kein Grund ein, warum man die Ausführung einer Dienstleistung nicht beschreiben dürfte, solange ich die Form wahre.
Das Persönlichkeitsrecht gilt auch dort. Aber es gibt den Weg der Autorisierung, mit dem die Verbreitung abgesichert wird. Mehr--> http://de.m.wikipedia.org/wiki/Autorisierung#Autorisierung_bei_Werken_in_Schrift.2C_Bild_und_Ton Einen Fickbericht lassen wir uns logischerweise nicht autorisieren, weil dadurch dessen Aussagekraft in Frage gestellt wird. Man kann aber davon ausgehen, dass die Fickerei professionell tätiger und offen werbenden Damen (Mit Details, offener Spalte im Bild und wenig blumiger Wortwahl) als Teil ihres Brotwerwerbs gesehen wird und rein gar nichts mit der Sexualität des dahinter stehenden Menschen zu tun hat. Daher darf man als Schreiber davon ausgehen, dass ein Fickbericht von den Ladies selbst (nicht juristisch) wie eine Bewertung in einem Verbraucherportal gewichtet wird, wenn man sich an gewisse Grundregeln hält. Aus Erfahrung weiss ich, dass Frauen mehrheitlich ein Problem mit den naiven Beschreibungen über das Fallenlassen, den Illusionsfaktor und angebliche Orgasmen haben, weniger mit der technischer Detailvielfalt in Berichten. Ersteres dichtet den Ladies Dinge an, die sehr wohl die private Schmerzgrenze überschreiten können. Nunja .. für solche Fälle gibs dann ja wie bereits beschrieben, die Beschwerdestelle...