Kommt tatsächlich die Kondompflicht für Freier?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von dabass, 20. Februar 2015.

  1. dabass

    dabass Gesperrt

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  2. Baldo666

    Baldo666 Stammschreiber

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    Denke schon das es zu einer Kondompflicht kommen wird.
    Nur wie sie von jeden Bundesland dann ausgelegt und gehandhabt wird, ist dann entscheidend!

    Wichtig würde für mich sein, wie es sich da mit dem Anblasen aussieht und ob es noch im Club öffentlich (Gang bang) angeboten wird.
    Über das was hinter verschlossene Türen stattfindet ist eine andere Sache.

    Nur wird man mit diesen Thema, in Zukunft etwas bedachter umgehen werden.
    Seitens der Webeangebote und Berichterstattung.


    Kann mir vorstellen dass es so ähnlich, wie damals bei der Prohibition in den Vereinigten Staaten ablaufen wird.


    .
     
    1 Person dankt dafür.
  3. Pornozunge

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    Kondompflicht

    Gibt es auch klare Vorgaben, bei welchen Praktiken eine Kondompflicht besteht?
    Gilt dies dann nur bei GV oder auch bei Französisch?
    Wie siehts mit ZA aus, müssen da Leckfolien ausgelegt werden?
    Keinesfalls kontrollierbar, daher befürchte ich, dass für uns eher eine Preiserhöhung ansteht.
     
    Ulrich, sandmann und Dongle danken dafür.
  4. Lurtz

    Lurtz Guest

    Das Berichtwesen wird sicher darunter leiden. Epische Schilderungen ungezügelter Leidenschaft sollten unterbleiben, man weiss ja nicht wer mitliest....
     
  5. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Deshalb iss vor langer Zeit im thread "Forenregeln & Einsteigerhilfen & News" so eine "Schreibhilfe" hier geschrieben worden! ;)

    >> FO ist in Bayern verboten <<
     
    sandmann dankt dafür.
  6. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #6 Dongle, 20. Februar 2015
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2015
    abgesesehn von dem Link (vom Kollegen dabass) zu dem thread, der im Prinzip alle deine Fragen beantwort, dazu kurz und knackich:

    Demnächst ... aber jenau weiß das noch keiner, denn erst müssen die ganzen Gesetzes-Ergänzungen formuliert, dann beschlossen werden. Und ob das so klappt wie geplant ...

    :besserwisser: SO lange das noch nicht passiert iss, gilt auch noch nix!!! :besserwisser:

    Alles ander iss vorauseilender Gehorsam wie zu früher bei Kaisern und Diktatoren ...:rolleyes:

    Ein "Bundes-Gesetz" gilt grundsätzlich überall!! Umsetzen müssens die Länder ...

    Dazu soll es die "Pellen-Polizei" geben, die zu jeder Zeit überall kontrollieren darf!

    Dazu dieser Link mit Video, wie das in München schon passiert! >>> # 267 <<<

    1. Man(n) weiß das sicher auch so nicht, denn Kameras sind heutzutage so klein .... :rolleyes:
    2. Die "Pellen-Polizeit darf mit verdeckten Ermittlern jederzeit das Zimmer stürmen!
    Der Frau passiert nix.
    Für dich wäre es ein Ordnungswidrigkeit!
    Dann gibt es ein Schreiben nach Hause. :peinlich:
    Und wie bei einem Blitzer bekommst ein Strafe!

    Der Rest des Verfahrens wie üblich.
    Man(n) kann natürlich formal Widerspruch einlegen ... ggf. vors örtliche Amtsgericht.


    Nachtrag:

    Vielleicht iss das Allen eine Lehre, die nie zu einer Wahl gehen und/oder dann noch Leute wählen, die sowat befürworten!!!!! :bigmotz:

     
  7. Lurtz

    Lurtz Guest

    pellenpolizei

    Es kann nie und nimmer sein, dass beim Akt Dritte (Polizei oder Ordnungshüter) ins Zimmer kommen!! Das würde sowas von gegen meine persönlichen Freiheitsrechte verstossen..
     
  8. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    ...es sei denn, jemand gewichtet das Weglassen des Kondoms als Gefahr für Leib und Leben und rechtfertigt das Eingreifen wegen "Gefahr im Verzug". So wirklich kann ich mir das allerdings auch nicht vorstellen.
     
  9. Lurtz

    Lurtz Guest

    Konsensualer GV kann niemals ein ordnungsbehördliches Eingreifen a la Paragraph 14 OBG o.ä. rechtfertigen. Ein evtl. mögliches Infektionsrisiko unterfällt meines Erachtens auch nicht dem Begriff "Gefahr in Verzug". Eine Einschätzung von juristisch bewanderten Kollegen würde mich hierzu sehr interessieren.
     
  10. Logenplatz

    Logenplatz Nuram Nörgln

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    Von der Sowjetunion lernen,...

    ach nee, von Amerika lernen natürlich. Heißt aber trotzdem Siegen lernen!

    Zwar ist dort der Bundesstaat im Vergleich zu den Ländern weniger mächtig, dafür basteln die (und sogar die Städte) dann um so skurrilere Sachen zusammen.

    Einige Beispiele hat http://www.gofeminin.de/sex-praxis/sexgesetze-usa-d21279c278528.html gesammelt. (zur Liste weit runter scrollen).

    Kondompflicht (nicht im P6 - der ist ja sowieso verboten!) etwa. Zitat:

    Sexgesetz Nevada: Nur Sex mit Kondom

    USA-Reisende aufgepasst: Wer einen Zwischenstopp in Las Vegas einlegt, mit seinem Liebsten ein Hotelzimmer gebucht hat und dort Sex haben möchte, der sollte sich besser schützen.

    Denn ohne Kondom miteinander zu schlafen, ist in der größten Stadt im US-Bundesstaat Nevada gesetzlich verboten. Was im Koffer deshalb nicht fehlen sollte, ist eine Packung Kondome.

    Wir finden: Kondome schützen! Keine Frage. Aber: Wie will man das eigentlich kontrollieren? Und wie um Himmelswillen sollen sich die Einwohner von Las Vegas überhaupt fortpflanzen? Wenn es gesetzlich verboten ist, ohne Verhütungsmittel miteinander zu schlafen, dann ist in dieser Stadt doch jede schwangere Frau automatisch eine Gesetzesbrecherin. Großer Schwachsinn!

    Als ich mal zum Austausch drieben war, gab's (in irgend'nem anderen Staat) tatsächlich einen Prozeß wegen "doggy":

    In 'nem Staat, wo ausschliesslich Missio erlaubt ist, sagte die Dame zum Angeehelichten(!): "Komm, mach's mir tüchtig von hinten!" Und er tat wie ihm geheißen. Da die Dame sich "schuldlos - also finanziell ausgesorgt" scheiden lassen wollte, hatte sie mit der Schwester klar gemacht, dass diese *dann* reinkommt und also als Zeugin taugt - Handycams gab's noch nicht. Ausgang weiss ich leider nicht, war aber klar extremer Einzelfall und hat auch für mächtig Wirbel gesorgt. Also selbst dort: "Wo kein Kläger, da keine Jury!".

    Und so wird's auch bei uns laufen - siehe Äußerungen der Polizei im schon verlinkten Thread. "Normal" bleibt's Privatsache, eine Pellenpolizei wird's nicht geben. Aber wenn sich jemand profilieren will oder sonst seinen Vorteil sieht, dann ... ist man auf hoher See und vor Gericht in Gotts Hand!

    Focus hat auch 'ne nette Absurditätenliste, besonders hervorzuheben:


    WASHINGTON D. C.: In der US-Hauptstadt ist beim Sex nur die Missionarsstellung erlaubt; alle anderen Positionen stehen unter Strafe.

    WISCONSIN: In Connorsville dürfen Männer nicht ihr Gewehr abfeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat.

    MINNESOTA: In Alexandria ist Sex zwischen Ehepartnern verboten, wenn der Mann Mundgeruch hat.
     
    Honeyslab, Dongle und albundy69 danken dafür.
  11. The Tiger

    The Tiger Genitalveteran

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    Ich könnte mir vorstellen, dass mit der sog. Volksgesundheit argumentiert wird.

    Ähnlich der Impfpflicht tritt mit der Kondpmpflicht das individuelle Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zugunsten der kollektiven Volksgesundheit zurück.

    Wiki:

     
  12. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Ich denke das macht keinen großen Sinn, dass sich HIER Rechtsbewanderte echauffieren, in wie weit sowas in Konflikt ist mit anderen §§ iss.
    Ich persönlich hoffe mit vielen, denn nur so verheddern dies sich beim Besetze und Verordnungen erfinden im eigenen Gestrüpp.

    Aber im Fall des Falles müsste das dann in einer höhergerichtlichten Instanz, ich vermute verwaltungsgerichtlich (viel Spass), geklärt werden!

    Ein Betroffener müsste das durchziehen!
    Setzt voraus, dass

    1. ein streitbarer Freier, der nich gleich zahlt, mit Eiern in der Hose und Ständing :D (in Sachen Recht) gefunden wird und
    2. das müsste dann bald nach in Kraft treten passieren, ehe es ausufert. Vielleicht sind ja einige Freier mit entsprechend beruflichen Bäckgrauhnd bereit, als Köder sich zu profilieren.

    Ein Verbot, was nicht (zumindest gelegentlich) kontrolliert wird, ist kein (wirksames) Verbot ob nun in Bayern oder im Saarland.
    Deshalb sträuben sich ja wohl auch Teile der Polizei dagegen (siehe dem RussiaToday-Beitrag) hingen woanders, z.B. München, dass ein beilebtes Spiel zu sein.

    Ich würde dann sagen, wenn immer jemand mit Landes-Vollmacht Frust schiebt, kann er sich an Freiern abreagieren ... :rolleyes:
    Böswillig kann man das Willkür oder Polizei-Staat nennen.
     
  13. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Deshalb nennt sich die Koppieh-Vorlage auch >>>"Bayrisches Hygeniegesetz"! <<<
     
  14. Andersson

    Andersson Rover

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    Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch. Außerdem: Wenn Du grenznah wohnst: in den Niederlanden und Belgien gibt es keine Kondompflicht ;)

    Have Fun

    Andersson
     
  15. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Künftige Stratgie

    Wenn die ganze Geschichte nicht doch noch scheitert, (wovon ich nicht ausgehe, da unsere Volksvertreter nun mal dazu neigen, Schildbürgerstreiche zwecks Machterhaltung auch gegen den Rat von Menschen mit einer Ader für Logik durchzuprügeln) sollten wir uns darauf einstellen,

    • dass ungeschützte Praktiken künftig zwar unter der Hand stattfinden,
    • aber nicht mehr beworben werden dürfen
    • und Strafen nach sich ziehen können.
    Wenn man nun mit dem Anspruch an ein Forum geht, dass man einen ungeschönten Überblick über seine Erlebnisse im Paysex findet und gleichzeitig sicherstellt, dass der Forennutzer und die Ladies keinen Schaden durch unsere Teilnahme erleiden muss man sich fragen:

    Zensiert man sich künftig konsequent selbst oder hilft von Seiten der Moderation nach
    (Denn man schadet Anbieterinnen und deren Locations, wenn man auf deren künftiges Fehlverhalten hinweist)?

    Oder arrangiert man sich mit dem Status Quo, brandmarkt gesetzesuntreue Praktiker und Locations mit dem Ziel, einer sauberen Paysexwelt Nachdruck zu verleihen und nachaltig (zwar eingeschränken) Spaß an der Sache behalten zu dürfen aber künftigen Generationen von Freiern den ganzen Pay-6 Zirkus zu erhalten?

    Ich sehe hier eine elementare Problematik, bei der mit geschützte Forenbereiche in den Sinn kommen, eine deutliche Gefahr einer Spaltung der Userschaft und würde gerne Stimmen zu der Fragestellung hören, wie man künftig mit den Einschränkungen umgehen soll. :gruebel:
     
  16. Kevin Lomax

    Kevin Lomax Any lovin is good lovin

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    Im Westen ein Stück zu weit östlich
    Ich hab das schon mal geschrieben, aber es interessiert keinen... ansonsten lässt es sich ja auch nicht so schön rumfabulieren... :D

    Ernsthaft: Um ein "Reinstürmen" der Polizei während des Aktes nicht als absolut rechtswidrig erscheinen zu lassen, reicht m. E. noch nicht einmal der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit aus, ich würde sogar soweit gehen, das ein konkreter Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung vorliegen müsste. Darüber könnte man dann noch meinetwegen streiten, aber es müsste in jedem Fall ein konkreter Verdacht vorliegen, wo soll der herkommen? Der Beamte hat auf dem Nachbarsofa mit angehört, dass die jetzt AO poppen wollen? Zur Beweissicherung stürmen dann mehrere Beamte das Zimmer und reissen den Freier von der DL runter, um zu gucken, ob die Lümmeltüte drauf ist? Praktisch nicht richtig vorstellbar.

    Der Anwendungsbereich wird mangels Überprüfungsmöglichkeit überschaubar bleiben. Es richtet sich eher darauf, dass man von Behördenseite einschreiten könnte, wenn AO in einem Club bekanntermaßen geduldet werden würde.
     
  17. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    der Ansatz ist wohl etwas falsch.
    Nach den bisherigen Strafbezichtigungen lt. dem Gesetzentwurf ist es
    keinesfalls die DL die bestraft wird (natürlich begeht sie auch einen Verstoß)
    - unklar ist in einem solchen Fall bisher auch noch die Stellung/Rolle der
    Lokation, aber
    eindeutig klar ausgesprochen ist bisher, dass bei so einem Verstoß der
    Freier bestraft wird

    heißt also im Klartext:
    wer davon berichtet bezichtigt zunächst einmal sich selbst einer Straftat.
    (der DL kann es nach bisherigem Stand ja Wurscht sein
    - Straftat hin oder her, solange sie nicht geahndet wird)

    über diese verzwickte Situation haben sich die Gesetzesmacher wohl
    noch keinen Kopf gemacht:
    die DL könnte "straffrei" FO anbieten und nach vollbrachter Leistung
    einen kleinen "Verschwiegenheits-Aufpreis" vom Freier einfordern ???
     
  18. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #18 albundy69, 20. Februar 2015
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2015


    In Bayern hat es dokumentierte richterlich abgesegnete Ordnungsgelder (10.000€) für Betriebe gegeben, welche die Durchsetzung der Kondompflicht nicht konsequent verfolgt haben:

    Siehe: http://openjur.de/u/476032.html

    Im Rahmen der nun kommenden Erlaubnispflicht für Betreiber, die in regelmäßigen Abständen auf das Vorhandensein der Erlaubnisvoraussetzungen überprüft wird sehe ich nun eine deutliche Gefahr auch für Betreiber solcher Etablissements, nämlich dahingehend, dass im Wiederholfall nicht nur Ordnungsgelder fällig werden sondern die Betriebserlaubnis erlischt.

    Realistisch gesehen ist FO in sämtlichen Wopus und Saunaclubs des Sektors Standard, in vielen Locations auch mehr. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man mit Verzicht auf Werbung, der Information der Damen über Safer Sex, dem Anbringen von Schildern und Auslegen von Gummis künftig seine Schuldigkeit getan hat.
     
  19. trbdc

    trbdc Mitglied

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    Ich möchte grundsätzlich zu zwei Dingen raten:

    1. äußerste Gelassenheit, bis das Gesetz mit allen Folgeregelungen schriftlich vorliegt ...

    2. Da hier seitens der Politiker offensichtlich willkürlich in Bürgerrechte eingegriffen werden soll, sollte sich die "Szene" weiter organisieren und vor allem kompetenten und engagierten Rechtsbeistand sichern ! An nötiger finanzieller Power dürfte es ja nicht fehlen ...
     
  20. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    da magst du sicher Recht haben, aber bei der aktuellen bay. HygV wird
    auch ein Verstoß durch die DL mit Strafe geahntet, was beim derzeit
    vorliegenden Gesetzesentwurf ausdrücklich nicht der Fall sein soll.

    für den Betrieb wiederum könnten einfach Hinweisschilder genügen um
    sich aus der Verantwortung zu nehmen (siehe z.B. im Colosseum).
    Darüber hinaus würde man ihn ja in die Position des Erfüllungsgehilfen
    drängen, wogegen z.B. schön beim bay. Rauchverbot entgegen gewirkt
    wurde, denn auch hier gilt: der Raucher begeht die Straftat, nicht der Wirt
    (solange er es nicht bewußt fördert, z.B. durch Aschenbecher).
    Da haben sich die Wirte in NRW noch nicht genügend dagegen gewehrt.
     
    Dongle dankt dafür.