Beim Blättern in den unendlichen Weiten des Internets bin ich über diesen Artikel in der Zeitschrift "Jura Studium & Examen" gestolpert: http://www.zeitschrift-jse.de/files/JSE-3-2012.pdf#page=6 "Der Prostitutionsvertrag und die guten Sitten" Für den einen oder anderen mit Interesse an den jurististischen Grundlagen unserer Aktivitäten vielleicht mal einen Blick wert. Fortunatus, dem schon im Studium klar wurde, niemals mit einer Juristin etwas anzufangen.
@Fortunatas Ja ... hab mir wie üblich die letzte Seite zuerst angeschaut und wusste sofort, was der Grundtenor sein würde!
Der Aufsatz ist totaler Schwachsinn Er wurde vermutlich nur deshalb veröffentlicht, weil der Autor gleichzeitig Vorsitzender des die Zeitschrift herausgebenden Vereins ist... Im Ergebnis meint Maier, Prostitution sei entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut nach wie vor sittenwidrig, weil Grundrechte in das Privatrechtsverhältnis einfließen und der Wertung als "nicht sittenwidrig" entgegenstünden. Das bewegt sich auf demselben Niveau, auf dem das Grundgesetz in Bayern nicht gilt, weil Bayern in der konstituierenden Versammlung dem Grundgesetz nicht zugestimmt hat. Kann man in nem wissenschaftlichen Text (mit entsprechenden Zitaten) vertreten, ist in der Praxis aber Unsinn.
wer mit ner dl. fickt muss auch zahlen --is doch ehrensache---selbst wenn der freier lt. aussagen eines rechtsgelehrten aus meinem dunstkreis -nicht auf zhlg. von liebeslohn verklagt werden kann usw.---
Und was lernen wir: Auch Rechtsgelehrte hinken in ihrem Wissensstand, sofern es nicht ihr tägl.Brot betrifft der aktuellen Rechtlage hinterher Hätte er sich mal ge_BILD_et edit PS: Querverweis von wegen nicht einklagbar