Beitrag eines Bundesrichters (und Kommentator des in der Praxis führenden StGB-Kommentars) zum Fall Edathy. Wohltuend, das zu lesen. (Und unterhaltsam, Fischer schlägt vor, dass wir unsere Wichsvorlagen [sic] an die Redaktionen schicken, damit die prüfen, ob eine Hausdurchsuchung auch illegales Material zu Tage fördern könnte). Ich habe nach der Edathy-Affäre nämich immer Angst, dass ein durchgeknallter Staatsanwalt erfährt, dass ich Huren ficke und in Internetforen lese. Damit besteht nach kriminalistischer Erfahrung vielleicht der Verdacht, daß ich auch minderjährige und Kinder bumse, und auch mit Menschen handele... Naja, es gibt doch noch Vernunft in der Justiz!
leckschlumpf schreibt: Bei prinzipieller Zustimmung zu Artikel und Posting, ist aber trotzdem die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu beachten, dass hier Bilder (vermutlich in einem Graubereich der Legalität - kann man nicht so eindeutig sagen) erworben wurden, deren Käufer (nicht Konsumenten, nen nicht unkomplizierter Kaufvorgang ist ja nun noch etwas 'härter') 'erfahrungsgemäß' auch eindeutig illegales Material besitzen. Tja, alles schwierig....Problem ist halt das Durchsickern in die Öffentlichkeit... Und ob Edathy nun nen geeigneter z.B. Innenminister wäre, hm.... (da kommt dann auch das Problem der potentiellen Erpressbarkeit hinzu, damit kann freilich auch viel Schindluder getrieben werden, siehe Kießling-Affäre) Als etwas beruhigendes Nebenergebnis fand ich, dass so die ganz große Jagd Anfang des Jahrtausends vorbei zu sein scheint (als Leute ne existenzzerstörende Hausdurchsuchung bekamen, weil per IP-Adresse festgestellt wurde, dass sie unklare Bilder runtergeladen haben) - nen Kaufvorgang (oder Inkorporation in ein ganz einschlägiges Netzwerk) scheint mittlerweile schon notwendig zu sein, um 'Ärger' zu bekommen. Oder seh ich das zu optimistisch?
Genau DAS bzw so ähnlich wie (Aus der Ausgnagsquelle) hat aber der CDU-Innen-Experte Bosbach bei (Bei Hünther Jacuh 16.02.2014 ... such noch den Link) in der Talkschow auch gemeint. (siehe auch > hier <) Mithin gibt es immer einen Anfangsverdacht! Genau DAS ist der kritische Punkt! Mag sein, aber davon auszugehen, dass es damit indiduell gut ausgeht im Fall der Fälle, wäre leichtfertig. Ich kenne durchaus gewisse "Unterschiede" ... Da passt ein kleines Beispiel: Es kann drauf ankommen, WER das sagt oder schreibt! SPD-Ex-Kultur-Minister Naumann & Zeit-Verleger ... > Quelle < Die Bestätigung durch das OLG in Berlin wäre sicherlich auch interessant zu lesen ... Das Bundesverfassungsgericht erlaubte die Formulierung aber > - 1 BvR 2272/04 - < DU darfst aber davon ausgehen, dass es keine Garantie gbbt, dass das BVerfG DICH "raushaut". Das BVerfG darf und macht es Anträge ohne Begründung ablehnen! Da kann in den Vorinstanzen passiert sein was will ... Wird erst gar nicht bearbeitet. Damit bleibt es bei der ignorierten Gehörsrüge am OLG und DU bist verknackt. So läuft das ... Zusammengefaßt: Trotz des Beitrages, kann ich niemanden raten, "sich allzu sicher " zu fühlen. Manchmal scheint mir Schutzgeld-Zahlungen an Kriminelle "berechenbarer", als dieser sogenannte "Rechtsstaat". Und das ist nur Strafrecht ... Zivilrecht geht es noch "bunter" zu.
Wo angeblich legale Bilde gegen Geld zu haben waren, gab es sicher auch anderes eben eindeutig nicht legales Material. Sicherlich will ein H. Edaty auch erklären dass er rein zufällig davon nichts mitbekommen hat und deshalb strafbares / schändliches nicht angezeigt hat. Ich denke er hätte als jahrelanger Kunde den ganzen Laden auffliegen lassen müssen. Soviel zur Schuld nicht Vermutung sondern Feststellung.
Dongle schreibt: Mal beckmesserisch und am Hauptstrang des Themas vorbei (aber bei der Thematik sollte man genau sein): nö, es kommt vor allem drauf an, WAS man sagt. So hat Neumann den Staatsanwalt namentlich benannt (bzw. war eindeutig persönlich zurechenbar) - das Eingangsposting war hingegen personenunspezifisch formuliert.
Feststellung ?? Deine 2 Sätze strotzen grad von "angeblich" und Vermutungen ... also wenn schon Vermutungen Beweiskraft entfalten sollen, dann gut Nacht. Noch paar Schritte der (berechtigten )Empörung weiter und wir landen wieder bei der Lynchmob-Justiz! Bzw. um den Bundesrichter Fischer (Ausgangsquelle) zu zitieren: Noch paar Schritte der (berechtigten Empörung weiter und wir landen wieder bei der Lynchmob-Justiz! Dann sind aus historischer Erfahrung als Erstes die Schwachen und Minderheiten dran (Ausländer, Juden, Behinderte ...) UND was macht dich so sicher, dass im TUGENDWAHN demnächst nicht auch Freier an der nächsten Laterne hängen oder an den öffentlichen Pranger kommen??? Bei Porno-Guckern gab es ja schon den Versuch! Vergessen???
Auch wenn ich den Edathy aus anderen Gründen nicht ausstehen kann und den Spott genieße ("der einizige kinderfreundliche Abgeordnete der spd")- was in der Themenüberschrift und im Eingangsbeitrag steht, finde ich richtig. Es gibt x Beispiele, wie man die Verfahrensweise missbrauchen kann. Auch abseits von Sex.
Ich glaube du hast es nicht so recht verstanden. Es geht nur um Logik, hier wenn ...., dann ...! Die Konsequenz daraus ist dann eine Feststellung und keine Vermutung.
@Bluefox Soweit das eine individuelle strafrechtliche (seine) Verantwortung betrifft nicht, denn zur Feststellung wird es ja erst, wenn nach Anfangsverdacht dann die exekutierte Durchsuchung dann tatsächlich strafrechtliche relevante Sachen hervorbringt. Sonst ist es auf der Zeitschiene zunächst nur eine Vermutung! Wenn man(n), oder offensichtlich Teile der Justiz und Politik wie Bosbach und Co meinen, " ... nach kriminalistischer Erfahrung ... wenn das schon soweit gegangen ist...", was aber noch nicht strafrechtlich relevant ist, ja dann wird berechtigt vermutet dass ein Anfangsverdacht begründet ist und somit strafrechtliche Ermittlungen zwingend erforderlich sind. Dagegen wendet sich der Bundesrichter mit der "roten Linie" ... und ich mich auch. Soweit sich dein Kommentar darauf beziehen sollte, dass der die Internet-Plattform hätte auffliegen lassen müssen, können wir auch nur vermuten. Ich kenne/kannte die ja nicht. Oder du?? Kann durchaus sein, dass das "härtere Material" in einem passwortgeschützten Bereich nur für angemeldete und speziell zusätzlich zahlende Kunden zugänglich war. Ist ja leicht und üblich, solche geschützten Bereiche für Service oder weitere Infos zu schaffen. Machen viele Firmen so. Nun vermutest du oder wir, er hat das auch gesehen und war da drin. Beweis??? Vielleicht hat er es wirklich nicht gesehen und war "zufrieden" mit Zeugs was er da bekommen hat. Die Antwort kennt nur er und der ehemalige Betreiber. Hier bei uns sinds Vermutungen!
@bluefox Es gilt zunächst die "Unschulds-Vermutung"! Die Zeitdauer allein ist auch kein Beweis. Wie "intensiv" er dort unterwegs war und ob es da "geschützte " Bereiche gab, die er nie betreten hat oder doch,sind alles nur Vermutungen. Wenn das BKA nach ner ersten Sichtung sagt, dass ist strafrechtlich nicht relevant, dann hätte es dabei bleiben müssen oder die weiteren Untersuchungen hätten mit der gebotenen Diskretion erfolgen müssen. Denn bewahrheitet sich das nicht, dann ist die Existenz vernichtet ... und dann??? Ansonsten ist das etwa so, als wenn du mit nem Auto, was auch 200 km/h und mehr fahren kann, im Stadtverkehr unterwegs bist und wirst dann angehalten und erst mal pauschal 35 € (aktuell für 20 km/h drüber) belegt. Die Argumentation ist dann einfach, schließlich bist du mit einem viel zu schnellen Auto unterwegs und es passiert so oft! Mit Recht wärst du entrüstet und würdest den Beweis fordern! Dann sagen die dir, die Beweislast läge bei dir. Sprich, du müsstest beweisen, dass du nie zu schnell warst. wo soll das hinführen!
@ Dongel Ich betrachte es anders, in etwa so: Du siehst aus dem Fenster und gegenüber wird jemand brutal zusammengeschlagen, greifst aber in keiner Art und Weise ein. Bei Unschuldsvermutung könnte es z. B. ja durchaus sein, dass du evtl. Scheuklappen trägst und schwer hörig bist, oder ähnliches. Tatsächlich wäre es aber unterlassene Hilfeleistung etc. Denke aber dass wir diesen Teilaspekt ausreichend diskutiert haben. Groß Fox
@Bluefox Mit Vergleichen und Beispielen isst es so ein Sache ... .... ich weiß zwar was du meinst, aber es ist eben nicht kongruent! In dem von dir geschilderten Fall, wäre es offensichtlich ... klar. Nun ein treffendes Beispiel, wo nicht ganz klar und offensichtlich ist. Stell dir vor, du bist "Militaria-Fan" ... also die die von alten Uniformen, Orden bis hin zu Ausrüstung und historischen Waffen usw. sammeln, tauschen evtl. sogar handeln. Das ist ja legal ... die Waffen dürfen aber nicht mehr "beschußfähig" sein! Andere Leute betrachten solche Leute von "skuril" bis "potentiell Mörder". Trotzdem ist es legal. Du lebst zurückgezogen ... ein Einzelgänger, der seiner Arbeit und seinem "Hobby" nachgeht mit Marschmusik und Kameraden.-Treffen. Du bist weder vorbestraft noch sonst auffällig oder gewaltig geworden. Aber alles im legalen Rahmen! Der Arbeitgeber darf davon nix erfahren, weil der sonst einen (anderen) Grund irgendwann finden könnte, dich loszuwerden. Bin sicher, dir fallen Arbeitgeber ein, die so ein Hobby "anstössig" finden. Ab und zu fährst zu Händlern und streifst durch deren Lager auf der Suche, was dir gefällt. Manchmal kaufst du auch was bar oder mit EC-Karte. Eines Tages wird aufgrund eines nicht mit dir (!!) zusammenhängend Falles einer der Militaria-Händler durchsucht. Dabei werden beschussfähige Waffen und mehr gefunden, was unter das Kriegswaffen-Kontroll-Gesetz fällt. Bei den Recherchen zu den Kunden (-> über die EC-Karte) stößt man auch auf dich. Nun beginnt man seitens der Behörden bei deinem Arbeitgeber mangels andere Kontakte, Infos einzuholen und es kommt, freilich nur zum Nachweis, du besitzt nix was wirklich beschussfähig oder verboten ist, zur Durchsuchung. (Das wäre nämlich kongruent ... es könnt da was sein! ) Man findet zwar ne Menge aber nix, was strafbar wäre oder was unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fällt!. So weit so gut! Aber nun hat dein Arbeitgeber, Kollegen und das ganz Viertel oder Dorf das mitbekommen. Du wirst zur Un-Person und dein Job wirste los ... ok kannst dagegen klagen aber unter Umständen dauert das ewig ... Ausgang ungewiss. Nun kannste auswandern! Um auf den Fall der kanadischen Plattform zurückzukommen. Wir wissen nicht, was da wirklich frei und wie zu sehen und zu kaufen war! Ähnlich wie im Militaria-Laden ...
LKA-Abschlussbericht: Edathy soll kinderpornografisches Material abgerufen haben http://www.spiegel.de/politik/deuts...fisches-material-besessen-haben-a-967330.html Diesen Kommentar dazu fand ich treffend: http://vitzlisvierter.wordpress.com...ijager-edathy-wird-jetzt-auch-noch-kackfrech/
Es wird leider immer schlimmer in dem Land! Laut dem Spiegel-Bericht ... "möglicherweise" Dass inzwischen schon Ermittlungsbehördern wie ein LKA im Zuge von Ermittlungen sogar noch vor der Staatsanwaltschaft "Wertungen" an die Öffentlichkeit abgeben, grenzt langsam an einen Skandal. Richtich auch nicht von Stimmungen oder Propaganda-Shows .... sonst wären wir schnell beim Lynchmob und bürgerkiregsähnlichen Szenarien oder einer Diktatur. Die Wertung strafrechtlicher Relevanz steht in einem System der Gewaltenteilung eigentlich nur einem unabhängigen Gericht zu! Und nicht der Ermittlungsbehörde! Zumindest dachte ich das mal ... Abseits jeglicher Sympathie oder Antipathie für den Mann ... mir scheint, er ist zum "Abschuß" freigegeben ... jenau wie Ex-BP Wulff