Unglaublich dreiste Abmahnwelle von Abzock-Anwälten

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von franzisco, 9. Dezember 2013.

  1. franzisco

    franzisco Mikroarsch-/ und Aufputzmuschi-Fetischist

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  2. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #2 Dongle, 9. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2013
    verweser dankt dafür.
  3. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #3 Dongle, 9. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2013
    Betroffene sollten erst mal auf keinen Fall zahlen, sondern sich einen versierten Anwalt in solchen Dingen suchen.

    Die Truppe und Hintermänner brauchen offenbar dringend Geld und scheuen kein Risko!
    >Quelle<

    >Quelle<

    So ganz aussichtslos ist die Sache nicht!;)

    Eine weitere Argumentations-Linie steht im >Focus-online<

    Einer der berüchtigsten Abmahn-Anwälte im letzten Jahrzehnt war "Günter Werner Freiherr von Gravenreuth", der am Ende "seiner Karriere" dann Selbstmord beging, weil er in den Knast sollte! >Details<
     
  4. Kevin Lomax

    Kevin Lomax Any lovin is good lovin

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    Im Westen ein Stück zu weit östlich
    U+C ist suuuuuper bekannt, an die sollte man AUF GAR KEINEN FALL irgendwas bezahlen. Sofort die von denen angemahnten 250,- EUR in die Hand nehmen und im Club des Vertrauens vervögeln, anschließend hier einen Bericht schreiben, damit ist der Welt geholfen! Der Kanzlei Urmann dann einen netten Brief schreiben, den Urheberrechtsverstoß bestreiten und beiläufig mitteilen, was man mit der Kohle gemacht hat...
     
    haiskin dankt dafür.
  5. badura

    badura Stammschreiber

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    Dongle schreibt:
    Das möchte ich anzweifeln, zumal die (finanziellen) Interessen des Anwaltes nicht unbedingt die eigenen sind ;)

    (...und der Informationsstand 'des Netzes', wenn man es denn 'bedienen' kann, ist sicherlich auch höher als des 'normalen Anwaltes')

    Gibt genug zuverlässige Ratschläge im Inet und Musterschreiben - in Sachen Streams werden die (wie bei torrents) die nächsten Tage aus dem Boden sprießen.

    Das perfide ist natürlich - viele Menschen werden sofort zahlen (deshalb auch die recht moderate Forderung - das ist doch das Geschäftsmodell), wer möchte schon wiederholt nen Schrieb aus dem Briefkasten vor seiner Frau holen ;)
     
    sandmann dankt dafür.
  6. Agent Wutz

    Agent Wutz 1. Jünger zu Vickys Gnaden

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    LuLo Do-Wambel
    Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse

    Ein Gericht könnte sich bei der Begründung für ein Auskunftsersuchen an die Telekom geirrt haben, weil es den Streaming-Dienst Redtube als Tauschbörse bezeichnete. Weitere Abmahnungen sind möglich.

    [​IMG]

    In seiner Begründung für das Auskunftsersuchen an die Deutsche Telekom, um Namen und Adressen von Nutzern des Porno-Streaming-Portals Redtube zu erhalten, ist das Landgericht Köln möglicherweise von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Darauf weist die Anwaltskanzlei von Johannes von Rüden hin, die mehrere hundert abgemahnte Redtube-Nutzer vertritt.

    Ein Anwalt der Kanzlei konnte heute eine erste Akteneinsicht beim zuständigen Landgericht Köln nehmen. Abgemahnt wurden vor allem Nutzer der Deutschen Telekom, ihre IP-Adressen hatte der Berliner Anwalt Daniel Sebastian beim für den Bonner Unternehmenssitz der Telekom zuständigen Landgericht Köln eingereicht, um die Namen und Postanschriften der Nutzer zu erhalten.

    Die Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) nahm dabei die Abmahnungen vor. Wie Anwalt Sebastian und U+C untereinander verbunden sind, ist bislang offen.

    Die Begründung des Landgerichts Köln entlarvt mangelndes technisches Verständnis der Kölner Richter: "Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor", begründen die Kölner Richter ihren Beschluss, mit dem sie die Telekom zur Preisgabe der Namen und Anschriften ihrer Nutzer zwingen.

    Nutzer stellen keine Inhalte bereit

    Doch die Nutzung eines Streaming-Portals wie Redtube ist keineswegs mit der Nutzung einer Tauschbörse vergleichbar. Die Nutzer stellen eben nicht die geschützten Inhalte öffentlich zur Verfügung, sondern schauen sie nur an, oder sie laden sie auf ihren Rechner herunter.

    Sie stellen sie jedoch eben nicht anderen Nutzern zur Verfügung. Wenn Redtube seine Nutzer nicht getäuscht hat, etwa über die versteckte Implementierung einer Verteil-Funktion in die Abspiel-Software, dann hätte das Landgericht Köln auf Basis der bekannten Fakten niemals die Telekom zur Weitergabe der Adressen auffordern dürfen.

    "Die Anträge sind wahrscheinlich bewusst ähnlich zu Tauschbörsenverfahren formuliert. Auf dieser Basis hätte jedoch niemals Auskunft über Adressen von Nutzern erteilt werden dürfen. Dass das Gericht den Unterschied zwischen Download-Portalen und Tauschbörsen nicht erkannt hat, sieht man daran, dass in dem Beschluss von Tauchbörsen die Rede ist, und in dem Beschluss von unbefugtem Zugänglichmachen geredet wird", kommentiert der ebenfalls in der Verteidigung der Redtube-Nutzer engagierte Kölner Anwalt Christian Solmecke.

    Wie genau Rechtsanwalt Sebastian und Urmann und Kollegen an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind, ist weiterhin unklar. Sebastian führt in seinem Antrag als Beweis an, dass die Firma itGuards mit der Software "GladII 1.1.3" die IP-Adressen ermittelt habe.

    Ursprung der IP-Adressen unklar

    Doch diese Software ist eben nur für das Ausspähen von Tauschbörsen-Nutzern gedacht – für Streams eignet sie sich nicht, denn dafür müsste itGuards die Verbindung zwischen dem Nutzer und Redtube direkt ausspionieren.

    "Wir haben uns mit Spekulationen zurückgehalten und uns auch nicht an diesen beteiligt. Aber aus der Verfahrensakte geht weiterhin nicht hervor, wie genau nun die itGuards Inc. die Daten ermittelt haben will", erklärt Anwalt von Rüden.

    "Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken. Dass die Daten heruntergeladen worden sein sollen und dann von einem Mitarbeiter angehört und angesehen wurden, ist wahrscheinlich großer Humbug. Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein", ist von Rüden überzeugt.

    Anhand der Aktenzeichen der Rechtsanwaltskanzlei U+C ist ersichtlich, dass zehntausende Internetanschlussinhaber betroffen sein müssen. Von Rüden warnt: "Es ist möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden, so dass auch Kunden von Kabel Deutschland oder anderen Abmahnungen aus Regensburg erhalten können."

    Quelle "Die Welt"
     
    Dongle, Xaver und Schatz danken dafür.
  7. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    Das ist die Basis des Geschäftsmodells....!

    Seit es Filesharing-Börsen gibt, bin ich aktiv und hatte in den letzten Jahren eigentlich mit (fast) allen renomierten Abmahnanwälten zu tun. Bzw. der Anwalt meines Vertrauens der auch ein sehr guter Kumpel von mir ist.

    Ausser in einem Fall.....Da hatten mich die Abmahnanwälte von John Thompson -für mich seitdem nur noch Don Johnson- am Haken, hab ich stoisch die Zahlung verweigert. Bei vermeindlichen Verstößen die ich GARANTIERT nicht begangen habe und die Abmahnheinis zu doof waren die Formwege einzuhalten, haben wir auch schon mal die ein oder andere Kammerbeschwerde abgefeuert.....
    Aktuell läuft mir so ne' Zecke hinterher, der eine vermeindliche Forderung gegen mich im Rahmen von Factoring an nen' Inkassoanwalt verkauft hat...Jaja, so weit geht das heutzutage. So hat sich mittlerweile die ursprüngliche Forderung von derzeit 900 Euros auf mittlerweile 150 Euros reduziert.

    Natürlich werde ich nicht zahlen!

    Fakt ist, dass die Damen und Herren mit ihren maschinell erstellten Giftblättchen eine riesige Drohkulisse aufbauen, letztendlich dann aber keine Eier in der Hose haben.
    Wenn von 1000 abgemahnten Usern nur 100 oder 200 zahlen, dann hat sich die Sache für die schon gelohnt. Der Rest der vermeindlichen Forderungen wird dann als Gesamtpaket an irgend nen' Inkasso***en für einen Bruchteil der im Raum stehenden vermeindlichen Forderungen verhökert und somit hat sich dann das auch schon wieder gelohnt.

    Tipp: Garnicht reagieren ist ebenfalls kontraproduktiv, sondern ne' abgeänderte Unterlassungserklärung -ohne Eingeständnis einer Schuld- an die Arschlöcher zurückschicken. Das kostet nicht viel und wenn die einen dann weiterhin DIREKT belästigen (ab jetzt ist ja ein Anwalt im Boot) direkt ne' Kammerbeschwerde in die Fresse...
     
    albundy69 dankt dafür.
  8. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #8 Dongle, 10. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2013
    @Checker :daumenhoch:

    Also deinen Kommentar verstehe ich nicht.
    Man(n) muss sich sicher keinen Anwalt nehmen. Wer aber in Rechtsdingen unerfahren ist und sogar ne Rechtsschutzversicherung besitzt, sollt das tun.;)

    Auf keinen Fall sollte man sich einschüchtern lassen.

    Selbst wenn der Gerichtsvollzieher kommen würde, heißt das noch nicht, dass es aus ist!.
    Denn der Gerichtsvollzieher kann/darf nur was pfänden, wenn er einen vollstreckbaren Titel hat. Ein Schreiben von soner Truppe ist aber kein vollstreckbarer Titel!
    Alles andere ist ein "Zahlungs-Wunsch".

    Also widersprechen und dann muss das Amtsgericht den Anspruch prüfen.;)

    Und nicht "ins Bockshorn jagen" lassen =>> http://www.kanzlei-thomas-meier.de/was-die-inkassobueros-fuer-luegen-verbreiten

    Eine gute Zusammenfassung der Lage ist auf n-tv- nachzulesen.

    http://www.n-tv.de/technik/Nutzer-in-die-Porno-Falle-gelockt-article11881841.html

    Da kommen aber neue Fragen auf.

    Andere Version!
    Das riecht nach Falle.

    Aber wie passen die beiden Sachen zusammen???

    Gerichtsirrtümer ... Gerichtsfehler ....:gott:
    Wie schrieb ich noch:
    Stutzig machen mich allerdings 2 Sachen!

    Aha!? :gruebel:

    Jetzt frage ich mich, wer außer Geheimdiensten ist dazu noch in der Lage?????

    :idee: Die Telekom selber!!!!

    Es betrifft ja auch nur Leute bei der Telekom!:rolleyes:

    Das Motiv: "Drossel" der Flatrate per Gericht untersagt nun kickt man Bandbreiten-Räuber (Porno-Gucker) in die Eier! :klatsch:
    ps Ne Strafanzeige könnte da ne Folge sein ...
     
    albundy69 dankt dafür.
  9. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Wohl kaum.
    Also entweder sind sie durch den Antragsteller bewußt getäuscht worden, dann stellt sich immer noch die Frage, ob sie den Sachverhalt ausreichend geprüft haben? Wohl nicht!

    UND&ODER ... sie haben schlecht keine Ahnung von dem Unterschied.
    Ich tippe darauf! :D

    Genauere Details erhellt der n-tv Beitrag in https://www.freiercafe.net/beitrag/175978


    (Vorschlag in den thread https://www.freiercafe.net/showthread.php?t=28428 verschieben oder umgekehrt)
    --> Erledigt, M.
     
  10. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #10 Dongle, 10. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2013
    Dienstag 10.12.2013 mittags

    Neuester Stand:

    :prost:

    Oho! :D :rolleyes:
    Nix unterschreiben!
    Schon gar nicht solche vorgeschlagenen "generösen Vordrucke" .... die sind das eigene Todes-Urteil. ;)

    >Quelle<

    Ich hoffe nur, dass Viele sich zusammentun und U&C auf Schadensersatz verklagen ... da kommt dann auch was zusammen.
     
  11. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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  12. leckschlumpf

    leckschlumpf Impf-Kontrollgruppe

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    VORSICHT!

    Urheberrechtsverletzungen sind i.d.R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! :p ARB 2010, § 3 Abs. 2 d), für die Experten. Typische Kostenfalle. Nebenbei: Auch unter den Anwälten, die gegen Abmahnungen verteidigen, gibt es schwarze Schafe! :( Die nehmen dann für die (erfolgreiche) Abwehr mehr Geld als der Abmahner haben wollte.:D
     
  13. Xaver

    Xaver Bekannter Schreiber

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    Da sagste was! Wo sind eigentlich unsere Verschwörungstheoretiker, wenn mann sie mal braucht...

    Ich selbst hatte 2 Filesharinggeschichten -mit U+Consorten- und habe nur eine "modifizierte Unterlassungserklärung" nach diesen Tipps hingeschickt.

    Ergebniss: Eigentlich gar keins! Einfach normaler Weiterlauf der Mahn- und Drohbriefkette. Die Summen wurden immer höher... bis irgendwann ein neuer Anwalt schrieb. Irgend'n Fuzzi aus Witten, der die Forderungen gekauft hatte und hoffte, mit schlechten Fotokopien noch den einen oder anderen zum Zahlen zu bringen.

    Diesen nach Forumstipps komplett ignoriert, führte dann zu ständig sinkenden "Angeboten" - über €650 und einige Zwischenschritte hin zum Neujahrsfriedensangebot für 150. Danach Ruhe.

    Also ähnlich wie beim Checker, nur halt ohne Anwalt! (Da kööhnte Mann doch auf die Idee kommen: Das ganze ist 'ne ABM für notleidende Anwälte.)

    Nur meine persönliche Erfahrung, keine Rechtsberatung! Macht euch selbst schlau, in Medien und Gesetzen.

    Aber meine persönliche und die in den Foren ganz überwiegende Erfahrung ist: Die Abmahner gehen nicht vor Gericht! Denn wenn ein einziger Fall - vor allem der erste - verloren geht, stirbt das ganze Geschäftsmodell! Die ganzen Sachen sind nämlich sogar beim Filesharing höchst unklar ("Wie stark muss ein Laie sein WLan sichern?", "wie stark das Kind überwachen?" usw.)

    Zum formalen Vorgehen: Es gibt keinen Zwang, auf diese Schreiben überhaupt irgendwie zu reagieren! Wenn die vor Gericht ziehen, schickt das Gericht dir einen Bescheid (ja, mit Gerichtsgebühren. Die sind aber klein, verglichen mit der anderen Forderung). Und dem muss dann widersprochen werden, an's Gericht! Geschickterweise hat man sich eine Argumentation schon zurecht gelegt - hatte ich nicht.

    Und dann kann der Abmahnfuzzi entscheiden, ob er 'nen Prozess zur Klärung riskiert.

    Frage in die Runde: Gab' es nicht sowieso ein Gesetz, wonach beim ersten Mal nur max €100,- gefordert werden dürfen?
     
  14. Tomto

    Tomto Stammschreiber

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    Ja, das Gesetz gibt es schon einige Jahre, aber es hat ne Menge Einschränkungen. Nur außerhalb des geschäftlichen Verkehrs, nur bei der ersten Abmahnung, nur bei "einfach gelagerten Fällen mit unerheblicher Rechtsverletzung". Gerade das letzte ist der Gummiparagraph schlechthin.

    Urheberrechtsgeschützte Angebot auf Filesharingplattformen fallen nach späteren Urteilen nicht daunter. Nur ganz ganz kleine Sachen wie mal ein Foto auf Ebay oder ein Stadtplanausschnitt auf einer Homepage. Beides vor diesem Gesetz eine sehr beliebte Einnahmequelle der Abmahnmafia. An IP-Adressen von Filesharern war damals legal halt nur schwer ranzukommen. (Auch dies wurde mit dem Gesetz einfacher.)

    Und im übrigen nennt das Gesetz nur Richtlinien über die Höhe des Schadensersatzes gegen den Rechtebesitzer, keine konkreten Zahlen. Die gibts nur bei der maximalen Höhe der in Rechnung zu stellenden Anwaltskosten.
     
  15. Fliegehirsch

    Fliegehirsch Bekannter Schreiber

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    dem ist aber leicht zu begegnen

    man kauft sich bar einen Laptop und holt sich eine
    Netz-Flatratekarte von aldi oder tchibo, meldet sich überlegt an und kann surfen, ohne dass irgendwelche namen oder idenditäten bekannt sind.
    natürlich sollte mit dem laptop vermieden werden auf bankdaten etc. zurückzugreifen oder gar bestellungen vorzunehmen...wer dann dadurch spuren hinterlässt, dem ist nicht mehr zu helfen..
     
  16. cuttyframm

    cuttyframm Stammschreiber

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    #16 cuttyframm, 11. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2013
    Allso kurz zum Thema

    Streams sind soweit eigendlich immer legal.Ausnahme ist wenn der Stream strafrechliche Inhalte enthält.

    Aber um es kurz zu machen schaut euch mal das Video hier an hier wird das Thema kurz und knapp erklärt.



    und hier nochmal das Update Abmahnung wg. Porn-Stream (Update)

     
  17. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #17 Dongle, 11. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2013
    Straf-Anzeige gegen Redtube-Abmahner!

    Ok wird dem Einzelnen kurzfristig nicht helfen, aber wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!;)

    Hoffentlich bewirkt es was ... wie damals bei dem von Grafenreuth ....

    Täuschung des Gerichts! Oha! :klatsch:

    >Quelle<
     
  18. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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  19. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Mysteriöse Überwachungs-Software ...


    Dazu gibt es angeblich ein Gutachten, dass es funktioniert

    >Quelle<

    Klaro! :D

    Haben sich da "Anwälte" am Ende selber gegenseitig was bescheinigt, was selbstverständlich geheim ist????:rolleyes:
     
  20. MaxMustermann

    MaxMustermann Exil-Kölner in Bayern

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    weiter gehts...

    Spannende neue Infos gibt es hier:

    http://www.wbs-law.de/abmahnung-fil...-diese-abmahnwelle-war-erst-der-anfang-49126/