Rechte des Freiers nach Zahlung eines Zimmers

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von Naturfreund, 14. Juli 2013.

  1. cuttyframm

    cuttyframm Stammschreiber

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    #161 cuttyframm, 21. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2013
    Hab mir jetzt nochmal alles den Ursprungsbericht den ausgelagerten Teil und hier das ganze Thema nochmal durch gelesen.

    Ganz ehrlich für mich klingt das einfach nach dumm gelaufen.

    Ich war nicht dabei aber ich Unterstell mal weder dem Kollegen noch der Dame ne böse Absicht.

    Es gab offensichtlich hier ein Verständigungs Problem zwischen den beiden.Sie wollte dann ihren gewohnten Standartservice durchziehen.Allerdings war dies von dem Kollegen so nicht gewünscht.

    Er hat dann probiert das ganze nach seinen Vorstellungen durchzuziehen und ihr ist es dann wohl irgendwann unangenehm geworden.
    Okay hat man in dem Bereich selten aber kommt auch hier immer häufiger vor.

    Nicht alle Ao-Damen sind immer gleich tabulose hemungslose Damen die alles mitmachen.Okay gibt einige davon.
    Allerdings ist mir bei der ein oder anderen Nachwuchsdame in dem ein oder anderem Laden in letzter Zeit sehr häufig was anderes begegnet.

    Ein paar Kollegen können sich bestimmt denken welche Damen ich meine und zwar waren die anfangs auf dem Zimmer so als wäre es das erste mal das sie überhaupt Sex hatten.(Trotzdem hatte sich das ganze zu einem wirklich tollen Zimmer entwickelt,wo man sehr ruhig und liebevoll miteinander umgegangen ist sich gegenseitig übers Gesicht gestreichelt hat liebevoll miteinander geschmusst hat und dabei ne ruhige schmusige Nummer hatte.)

    Klar es gibt einige frühreife hemmunglose sehr abgebrühte Damen in solchen Läden.Aber es gibt auch wiederrum ganz andere.

    Hab auch grad nochmal in die Berichte zu diese Location geschaut und ein mir persönlich bekannter FK schreib z.b. :

    Da bei dem Kollegen hier die Dame offensichtlich auf Platz eins liegt.Sehe ich meine Theorie des ganzen hier auch als bestärkt an und denke mal das es wirklich nur an einem Missverständniss b.z.w. an Verstädigungsproblemen gelegen hat.

    Ich hab auch den Eindruck das der betroffene FK das ganze hier mittlerweile schon sehr gelassen und auch einfach nur als dummgelaufen sieht und abgetan hat.

    Aus dem Thread hier kann ich jetzt nur folgendes ziehen. :

    Anspruch hat man eigendlich auf nix.Man kann aber erwarten das der beworbene Standart eingehalten wird ist dies nicht der Fall kann man abbrechen und versuchen das ganze zuklären.

    Meisten ist das ja in den meisten Clubs problemlos möglich.Naja hier hat das ja jetzt wohl leider nicht so ganz geklappt.Okay anderer Seits scheint ja auch schon ne gewisse Zeit auf dem Zimmer verbracht worden zu sein.

    Warum es hier jetzt nicht zu einer Entschädigung oder einem Nachlass von seiten des Clubs gekommen ist kann ich natürlich nicht sagen.Was in dem Gespräch mit der Dame und der Thekenkraft war kann wohl auch keiner sagen ausser die zwei Damen selber.

    Der Kollege hatte diese ja nicht verstanden.Ich muß aber auch sagen ich persönlich hab da schon ganz andere Beträge verbraten.Klar kann ich verstehen das dies erstmal etwas ärgerlich ist.Naja ich hab das beim letzten mal eigendlich noch locker gesehen meinen ehrlichen offenen Bericht dazu geschrieben und das ganze unter dummgelaufen und persönlich nicht mein Fall verbucht.

    Hier mal als Beispiel da ging es um 130€...Aber okay ne Leistung ist ja irgendwo erbracht worden und die hab ich hier beschrieben. :

    https://www.freiercafe.net/beitrag/160672

    Also zu den Rechten des Freiers.Man kann hier im Forum das persönliche Erlebniss klar schildern in Zukunft selber auf die Dame verzichten und letzendlich andere eventuell durch seinen Bericht somit warnen hier nicht die selben Fehler zu machen oder es bei dieser Dame ganz zu lassen.

    Aus den Berichten hier entnehme ich in Bezug auf die Dame um die es hier ging.Das man bei ihr entweder mit dem Standartservice klarkommt ihre Landessprache spricht oder dolmetschen lässt und eventuelle Vorlieben abklärt oder man sich Zeit nimmt (wenn das den hier so möglich ist) und probiert mit etwas Scharm und Einfühlungsvermögen ein gewisses Vertrauenverhältnis aufzubauen und hier dann vielleicht die Möglichkeit hat die Dame etwas nach seinen Wünschen zuführen.

    (Klappt bei mir eigendlich immer sehr gut und wenn die Dame auf das ein oder andere keine Lust hat probier ich dann vielleicht mal was anderes.Meistens lässt man mich dann wenn ich das ganze ruhig vorsichtig und mit etwas Einfühlungsvermögen mache gewähren.Wenn nicht hab ich Pech gehabt.)

    P.S.:
    Sollte es nach Bezahlung zu gar keiner Leistung kommen oder man bricht direkt ab.Weil es nicht den Wünschen entspricht.Hat man zwar die Möglichkeit seinen Vorrauszahlung zurück zu fordern und gegebenenfalls einzuklagen.Aber realistisch wird man da kaum Chancen haben damit vor Gericht durch zu kommen.

    So einen Fall gab es mal in meinem Bekanntenkreis wo wirklich keine Leistung erbracht worden ist und es offensichlich reine Abzocke war.Der Anwalt hatte sich das ganze angehört und allerdings als aussichtslos eingestuft.Allerdings schien in diesem Laden Abzocke gang und gebe gewesen zu sein und in der Stadt wo dieser Laden war.Hatten die Leute früher ihre eigene Art mit sowas umzugehen.
     
  2. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Ja so ist das und es ist ja nicht nur oft in diesem Lebensbereich so! Da kommt es immer auf die "Stellung" an!;)

    Deshalb finde ich den Begriff "Bestechungsgeld" für vorab gezahlten "Hurenlohn" vor dem Kontext des juristisch diffusen Verhältnisses "Freier-Dl" zutreffender.
    Wem das begrifflich nicht gefällt, der mag "Motivationsprämie" verwenden.
     
  3. Moritz

    Moritz Bekannter Schreiber

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    Da das ganze Thema ja nun ziemlich ausgeufert ist, würde ich für die Clubs und deren Betreiber folgende einfache Regelung vorschlagen:

    § 1

    Der Gast / Freier / Kunde hat keinerlei Rechte

    § 2

    Sollte dies nicht zutreffen, tritt § 1 in Kraft

    :D:D:D

    grüße

    moritz
     
    albundy69 dankt dafür.
  4. Xx_er

    Xx_er Guest

    rein fi(c)ktiv - vielleicht...

    so als Inspiration aus einem Urteil 1966 - mal abgewandelt für Freier - das wär doch was Jungz :cool:

    Adaptiert für "Pflichten der SW":

    Die Dienstleisterin genügt ihren vertraglichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit über Männer gehören kann, versagt bleibt, am Verkehr Spass und Lust zu finden, so fordert der freiwillig von ihr abgeschlossene Vertrag doch eine Gewährung in freundlicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Freier, der im Verkehr seine käuflich erworbene, natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet.
     
  5. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    weniger fi(c)ktiv ...

    ... das deutet auf große Diskrepanzen in der dt. "Rechtssprechung" hin, um nicht den Anschein von Willkür zu sehen, wie schon in anderen Fällen festgestellt wurde.;)
     
  6. Xx_er

    Xx_er Guest

    #166 Xx_er, 17. August 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2013
    ist mir wieder mal völlig schleierhaft, wie du zu dieser Beurteilung "dank" meines ironischen (fic(k)tiven) Postings gelangst :confused:

    Die Entwicklung i.d. Rechtssprechung hat dann ja auch gezeigt, dass es keine besonders gute Idee war, wenn sich Richter als "Zuschauer" ins Ehebett begeben müssen...

    Lust und Spass am Sex läßt sich in der Ehe genausowenig wie im Pay6 per §§-en regeln. Ich finde es gut, dass zumindest diese "epochale" Erkenntnis scheinbar auch bei Juristen angekommen ist :cool:

    Und deine Anregung das eingesetzte Geld seitens der Freier eher als "Motivationsprämie" oder auch "Bestechungsgeld" zu sehen, statt als Kaufsumme für exakt die Leistung X,Y & Z finde ich sogar ausgesprochen gut...



    edit PS: in einigen Fällen könnte auch die Titulierung als "Erschwerniszulage" oder "Schmerzensgeld" sinnvoll sein :devil:
     
  7. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Völlig klar! Oder zumindest wäre das nicht neu ...:D
    Welche "Entwicklung" genau meinst du???
    Du scheinst offenbar davon auszugehen, dass das Ende der diesbezüglichen sogenannten "Rechtsprechung" erreicht ist und somit ein Status Quo existiert???
    :klatsch:
    Na siehste!!:p

    Da stimme ich dir ausdrücklich zu!:D
     
    pique dankt dafür.
  8. Peanut

    Peanut Stammschreiber

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    #168 Peanut, 17. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2013
    Und als ungebundener Streithansel, der auf Diskretion nicht bedacht sein muss, schleife ich das Mädel dann vor Gericht wenn sie den Ansprüchen des BGH-Urteils subjektiv nicht genügt!? :D

    Gab es schon Verfahren bei denen das o. g. Urteil als Grundlage diente? :rolleyes:

    Peanut
     
    Zalando und Smiley danken dafür.
  9. Xx_er

    Xx_er Guest

    frag' doch einen Experten :p

    :megalach: