@öXperte SO ... ging es nicht!!!???? Aha! Mit "deinem Talent" wärste in der Politik gut aufgehoben ... da jibbt es auch so stehende Formulierungen " ... wir haben ja immer gesagt ..." auch wenn es das Gegenteil ist! Man(n) glaubt es nicht! Und trotzt kommt der ö. OGH dazu, dass eine "Vereinbarung" nicht grundsätzlich sittenwidrig sei!!!?? Ich hoffe doch, du willst nicht noch bringen, dass die alle an dem Gericht keine Ahnung haben!? Noch bemerkenswerter ist ja, dass es in Ösi-Land noch nicht mal so ein Gesetz wie das dt. ProstG gibt, dass quasi die strikte Sittenwidrigkeit per Willen des Gesetzgebers durchbrochen hat! Das ö. OGH hätte also noch nicht einmal die Veranlassung gehabt, die Frage anders zu beantworten. In Ö ist es wie in D, (Rechts-)-Meinungen können existieren wie sie wollen, aber zunächst ist das gültige Gesetz mit Rechtsfolgen und die höchstrichterliche Rechtssprechung dazu oder dagegen maßgeblich. Erst wenn das oberste Gericht einen Beschluß fasst oder Urteil fällt, der/dasss ein Gesetz oder Teile davon in Frage stellt, muss der Gesetzgeber ändern oder nachbessern! Es kann auch jeder Experte oder "Fachmann" meinen, die Erde wäre eine Scheibe oder das draußen existiert ein Wesen was uns lenkt ... das ist nicht maßgeblich, so lange diese Lehre(n) nicht als Maß der Dinge in der Ausbildung, realen Tagesablauf oder bei der Beurteilung von Konflikten zugrunde gelegt wird(werden)! Du unterstellst da mal wieder Dinge ... aber es ist in der Tat inzwischen eine praxisrelevante Frage bei angestellten Dl, die defacto einen mündlichen Arbeitsvertrag haben und in Pauschalclubs.
Das ist Unterhaltung pur! Muuuuttti hol mal die Chips und ein Bier!! Bitte bitte nicht aufhören! Ich liebe diesen Thread! @XX_er: Wie Du es schaffst diesen juristischen Irrläufer (oder war das richtige Wort Blindgänger .. egal) jedesmal wieder zu Höchstform auflaufen zu lassen. Das hat Weltniveau ...!! Weiter so!!!!
Die Gerichte kommen eben zu der durchaus vernünftigen und nachvollziehbaren Rechtsauffassung, daß es gerecht ist, eine vereinbarte Zahlung auch zu erzwingen, daß aber niemand zur Vornahme sexueller Handlungen gezwungen werden kann (und zwar wegen der Menschenwürde und der sexuellen Selbstbestimmung). Der deutsche Gesetzgeber sieht das genau so und ändert Gesetze, die dem im Wege stehen. Ich verstehe das Problem nicht.
Yepp ich eben auch ... zumal der verehrete Kollege Xx_Er wirklich beachtliches Standvermögen zeigt und sich dem "Duell" stellt. Räschspäght! Ansonsten ... das Wildschwein hinter der Mauer oder in den Büschen quieckt erst dann auf, wenn es Querschläger abbekommen hat!
Welche Rechte? Nach Zahlung des Zimmers kann der Freier, je nach Lokalität, zum Beispiel ...... duschen, sich anziehen und nach Hause dackeln, im Club sich den Bauch vollschlagen und was trinken, .......... Ich finde es immer wieder amüsant, wie das Thema P6 die Advokaten, Menschenrechtler und sonstige Gutmenschen unter uns wachrüttelt. War die Nummer mit einem Mädel ergötzend und labend, dann ist der sonstige Schnickschnack außen vor. Aber wehe, wenn "die CDL" nicht den Clubstandard u.ä. bietet, dann wird sie geteert und gefedert. Kurzum: Jungs, im Puff ist es besser 'mal Fünfe g'rade sein zu lassen, einen Fuffi eventuell als Lehrgeld zu betrachten ...... Das ist meines Erachtens eine sinnvolle Betrachtung ........... nämlich sich auf die nächste Session freuen.
Also ich bin (aber) die deutsche Eiche, die es bekanntlich nicht stört, wenn sich die Sau an ihr schabt!
nö - ich mache mich doch keiner Beamtenbeleidigung schuldig der einzige, der nachhaltigst hier seine Ahnungslosigkeit demonstriert bist DU - das ist zwar nicht notwendig, aber hinreichend, für sinnlose "Diskussionen". Solange kein Volld***** auf die Idee kommt, deine riehsörtschten Rechts-Rat_Schläge ernst zu nehmen und lauthals im Club nach einem "wenig erfolgreichen" Simäää nach der Polizei ruft weil er Anklage wegen Vertragsbruch erheben will, ist auch alles im grünen Bereich... aber wie in der Werbung wiederhol ich's trotz vermutlicher Sinnlosigkeit in Bezug auf dein Verständnis gerne nochmal: Erst die (nicht per se sittenwidrige) freiwillige Handlung (gegen Bezahlung) der SW konstituiert das Vertragsverhältnis, dessen Entgelt in D seit dem ProstG und jetzt auch in Ö eine einklagbare Forderung darstellt. Das ist *afaik - wie auch hier von anderen dargestellt - die überwiegende Rechtsauffassung. Die vertragliche (vorab) Vereinbarung über die "sexuelle Zurverfügungstellung" wird hingegen (immer noch) von vielen Juristen als gegen die Menschenwürde und somit als sittenwidrig betrachtet. Im Grunde finde ich diese Rechtsauffassung durchaus angemessen, da dadurch eben auch gerade der "Freiwilligkeit im Zuge der Handlung" Rechnung getragen wird. Stellt somit auch Wasser auf meine Mühlen dar, weil ich hier ja schon öfter betont gegen ein "vorab mündliches Aushandeln von Servicedetails" aufgetreten bin, da ich der Auffassung bin: Durch geschicktes Handeln (des Freiers) ergibt sich das alles freiwillig und wie vom selbst im Zuge der "sexuellen Dienstleistung" - oder eben nicht... Letzteres ist "Pech", fördert aber das Lernen - so man(n) dazu fähig ist
@öXperte Du hast doch nicht etwa Angst, dass du nie wieder in deine Heimat darfst!??? Na ja zum Beispiel weiß ich, dass man zumindest in Dland bei der Polizei keine Anklage erheben kann! Ohooo hört hört!! Man sage niemals nie! Du kannst mir sicher zeigen, wo ich was Gegenteiles in dem thread behauptet habe??? Das hab ich nicht/nie bestritten! Nur ob sie erntscheidungserheblich im Sinne normativer Gesetzeskraft-Umsetzung ist/sind! Und ehe du weiter Nebelwände mit Gebrüll stürmst, diese "sexuelle Zuverfügungstellung" ist na meiner Auffassung im Falle des Pauschalclub-Konzeptes, Gangbang-Veranstaltungen und z.T. sogar bei speziellen Kassier-Methoden (z.B. RTC) gegeben. Warum "reibst" du dich daran nicht mal ab? Da stimm ich dir mal ausnahmsweise ausdrücklich zu!
null problemo - klar doch ! für nebulöses Gebrüll bist eindeutig du der Experte und das geht (im Forum) so:
@öXperten Big problemo für dich mit einem ge- oder verfälschten Zitat, wie schon in #19 unten hingewiesen, kannst nix beweisen. Tatsächlich schrieb ich Bezugnehmend auf die Peanut'sche Wiedergabe eines in sich widersprüchlichen Zitates mit dem Wort "Leistung" hab ich lediglich gehauptet, dass als Streitgegenstand oder Vertragsgegenstand das Wort "Hurenleistung" nicht geeignet ist. Nichts was du behauptest! Abber mach mal weiter ....
geht dir bei deiner "juristischen" Freistilschwurbelei eigentlich manchmal selbst einer ab ? Also haste immer noch nix begriffen, den dein riehsörtschter "Problempunkt" "Hurenleistung" ist völlig irrelevant iSd. Gesetzesauffassung bzw. iSd. ProstG. Ich wiederhol's jetzt aber nicht noch mal, sondern verweise dich auf Kevin Lomax, der das dankenswerterweise fein säuberlich gut dokumentiert zusammengefaßt hat.
Garantiert nicht, aber ein "gewisses Vergnügen" in bezug auf dich kann ich nicht verleugnen! Ich muss da nix begreifen, denn der Begriff stammt nicht von mir ... wohl aber sollte man(n) sich im Klaren sein, was denn der Streitgegenstand oder Vertragsgegenstand im Fall des Falles eigentlich ist! Hauptsache hast es auch gelesen und zur Kenntniss genommen, dass das "nur" "Kommentare" sind! Und außerdem, wenn du schon Kevin Lomax bemühst :
da ubiquitär gültige Klarheit ja eins deiner Spezialgebiete ist, neben der einfachen Darstellung und Erklärung von "Wahrheiten" eine Anregung: vielleicht faßt du das in deinen eigenen klaren, verständlichen, knappen Worten nochmal für die uU. mittlerweile verwirrt mitlesenden FK's kurz zusammen, was es nun mit dem Streit- bzw. Vertragsgegenstand iSd. ProstG (das ja alles regelt) auf sich hat - wär' voll cool von dir...
Nö ... ich mach nicht die Arbeit für beamtete Juristen! Das ProstG "spricht" von sexuellen Handlungen und Dienstleistungen ... Juristen zitiert im Palandt usw. von "geschlechtlicher Hingabe". Was da alles drunter fällt und was nicht, das sollen mal die machen, die Kohle dafür kriegen. Viel Spaß dabei! Ich hab nur konstatiert mit der Feststellung, dass "Leistung" oder "Hurenleistung" wohl zu nebulös sind!
Hmmm, ich komme nicht mehr mit, was jetzt genau der Streitgegenstand ist. "Leistung" ist übrigens im zivilrechtlichen Sinne die bewußte und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens, soviel kann ich auch ohne im Kommentar oder Lehrbuch nachzugucken noch. Smiley, dein Einwand: passt nicht so richtig. Dem Grunde nach handelt es sich bei dem (nach herrschender Meinung nachträglich nur teilweise wirksam werdenden) Vertrag um einen Dienstleistungsvertrag, dieser zeichnet sich dadurch aus, dass im Gegensatz zu einem Werkvertrag ein Erfolg gerade nicht geschuldet wird, sondern nur eine Leistung. Aber abgesehen davon führt dies in die völlig falsche Richtung, weil eben ein anfänglich nichtiger Vertrag vorliegt.
@Kevin-Lomax Jau! Deshalb schrieb ich den ja grad! Reflektiert auf die Peanut'sch Zitat-Wiedergabe heißt das wohl, die Dl mehrt mein Vermögen, wenn sie mir ein oder ? Oder andersherum? Ich könnt mir vorstellen, dass man mit den tradierten Begrifflichkeiten nicht weiter kommt. Nur ein Beispiel bzw. Frage: Was ist, wenn usw. abgearbeitet worden, ohne dass der Gast seinen Höhepunkt erreichte? Schuldet er den "Hurenlohn" oder nicht? Oder was passiert, wenn er das in der ursprünglich anvisierten Zeit z.B. 30 min nicht schafft und deshalb verlängern musste. Sind die Kosten für die Verlängerung dann Null im Sinne Nachbesserung? Oder ist "sexuelle Dienstleistung" nur in der Vornahme der puren Handlung, eben ohne Erfolg usw., zu verstehen? Ist "sexuelle Dienstleistung" gleichzusetzen mit "geschlechtlicher Handlung". Und wann beginnt "sexuelle Dienstleistung" der Sache nach. Beim Betrachten nackter oder wenig bekleideter Frauenkörper, beim Busengrabscher, Beim Küssen, beim Blasen ...??? Und ab wann ist es eine "geschlechtlich Handlung"? Küssen?? Wenn ja, welch Kuss-Variante ist noch neutral und welche "geschlechtlicher Handlung" zuzuordnen? Im "Streitfall" muss man wohl genauer angeben (können), für was man(n) gedachte für das Geld zu bekommen und wo nun die Differenz ist? Wir hatten doch irgendwo shcon paarmal die Fälle, wo immer nur "Simmäa?" abgenickt wurde. Im Grunde reicht es da, wenn die DL die notwendigen Minuten mitgeht. Mehr müsst sie nicht machen! Oder? Mal ne echte "Neuland-Aufgabe" für Juristen?
*öhm - wie das jetzt - an anderer Stelle "argumentierst" du penetrant dafür, dass dank ProstG und den anderen bereits bestehenden Gesetzen alles klar geregelt ist und diese Frage zeigt zumindest mir, dass du echt keinen Schimmer von der durch das ProstG (et al) bewirkten überwiegenden Rechtsauffassung hast - denn diese Frage ist völlig klar mit "JA" (er schuldet) zu beantworten.