*scnr... völlig klar, aber ich versuch jetzt mal im smileypedia-Stil einen handfesten mit harten Fakten untermauerten Einwand zu formulieren: **************************smileypedia******************************* Mann..... Brille, oder was Wie ich hier und hier deutlich nachgewiesen habe, gibt es keine Sexsteuer ! Jetzt kommst du mit Gegenstand Gegenstände sind Steine, Bälle, Würfel Zigaretten - und auch das Stroh vom xx_er Oder kannst du mir da das Gegenteil beweisen ??? Das was du schreibst ist Juristen-Blabla 3 Juristen 5 Meinungen, das kannst du mir glauben, ich kenne das in der harten Realität. Also Fakten bitte und kein Juristen-Geschwafel. Und gibt es überhaupt schon ein BVerfG Urteil zu der Doppelbesteuerung ? Sollte mal wer machen, bevor du hier meine Erklärungen nicht verstehst. Also dann **************************end-smileypedia*******************************
@Xx_Er sowat kann jedenfalls nicht von mir stammen, denn Einen "Volks-Gerichtshof" o.ä. jibbt es schon lange nicht mehr! Hier heißt das Bundesverfassungsgericht ... abgekürzt BVerfG.
Oha! Mit anderen Worten, du jibbst zu, dass du ein "Machwerk" verfasst hast, dem du aber meine Urheberschaft aufklebst!??? Oh Oh Oh ... da jibbt es aber ne Reihe Paragraphen, die der geliebte Ösi im Gastland jetzt aber "tangiert" hat!
nein - was interpretierst du denn da wieder ?! Ich bin Urheber des Begriffs "Smileypedia-Stil" als auch aller Texte meiner Postings, die nicht als Zitat gekennzeichnet/erkennbar sind. Und ich habe nur deine Anregung aufgegriffen, dass in D Bundesverfassungsgericht und nicht Verfassungsgerichtshof gebräuchlich ist...
Du verwendest einen privaten Namen bzw. Nick einer offensichtlich natürlichen Person, um eine Wortmarke zu begründen, den du im Verlauf eines Disputs mit eben genau dieser Person kreiert hast!? Das ist offensichtlich im thread eingefroren! Na glaub man nicht, dass du damit durchkommst! Der noch so krude, sorry geniale, öXperten-Text hilt danach auch nicht. Da haben in Dland noch Leute wegen geringerer Verletzungen "den Finger" bekommen!
*autsch Herr Rechtsexperte weder begründe ich eine Wortmarke, noch verwende ich irgendeinen privaten Namen. Ich verwendete einen völlig populären Begriff des Internetzeitalters http://de.wikipedia.org/wiki/Smiley als einen Teil des Fantasiebegriffs "Smileypedia-Stil", dessen Urheber ich im Kontext meines Postings bin... Aber du darfst mir gerne beweisen, dass du irgendwelche persönlichen Rechte an dem Begriff "smiley" hast