Hat jeder freie medizinische sorg in Rumania ?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von karelclosetrol, 7. Februar 2013.

  1. Xx_er

    Xx_er Guest

    #41 Xx_er, 11. Februar 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Februar 2013
    :rolleyes: Prof.Dr.Smiley jetzt auch als europäischer Steuerexperte tätig...

    Smiley du gibst hier nix von dir, was ich nicht weiß, nur interpretierst du - gemäß deinem Erkenntnisvermögen - eben anders, manchmal auch "falsch" bzw. gegen gängige Rechtspraxis - wie im zitierten Fall - nur hab' ich kein Interesse daran, das mit dir zu verflachen *ops vertiefen - schrieb ich doch bereits ...


    Wenn du was sinnvolles zum Thema beitragen willst, dann recherchiere doch mal welche VS-Gesellschaften in D selbständige ausländische SW's zu welchen Konditionen und mit welchem Leistungsumfang versichern. Angestellte SW findet sich - ich wage zu behaupten - keine einzige unter denen, über die hier (test-)berichtet wird.
     
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  2. GINA

    GINA DIE Gina®

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    ääääääähm... ging es hier nicht um die Krankenversicherung?
     
  3. tohuwabu

    tohuwabu Stammschreiber

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    so meinte ich das nicht. Es stand eher im Zusammenhang mit Steuer.

    Bezueglisch Krankenversicherung:
    Die gab es damals meine ich nicht. Zumindest keine Pflicht der Kassen SW
    aufzunehmen.

    Was es aber gab: Ärztliche Untersuchung mit eintrag im Bockschein.
    Ohne Bockschein keine Ausübung des Gewerbes.

    Weil eine Krankenversicherung zu haben, heisst ja nicht, daß die versichtere Person auch gesund ist.

    Anderer Gedanke:
    Ich spreche von nicht angestellten SW:
    Die SW moege in einem Club arbeiten.
    Hat High Heels an, und rutscht auf der Treppe aus.
    Verstaucht sich das Fußgelenk, oder dehnt sich auch ein Band.

    Wer zahlt?

    Der CLubbetreiber hat mit der Arbeitsausübung der SW eigentlich ja nichts zu tun. Der Unfall ist aber in seinem Betriebsgelände passiert...

    Ich frage das aus folgendem Grund:

    Als Deutscher, angestellt bei einer deutschen Firma, mussten wir immer, wenn wir eine grosse Firma im Europäischen Ausland besucht haben, um dort Arbeiten in eigener Regie durchzuführen, also nicht bei der ausländischen Firma angestellt, einen Europäischen Krankenversicherungsnachweis mitbringen. Heute reicht die Versichertenkarte.

    Warum will der Kunde das sehen?
    Warum besteht er darauf? Der CLubbetreiber ja anscheinend nicht?

    Ich meine, daß alle Unfälle, die innerhalb eines Betriebsgeländes passieren,
    in die Verantwortung des operativen Unternehmens gehören.
    (schimpft sich dann "BEtriebsunfall", wobei der Betrieb gar nicht verunfallt ist)

    Daher vielleicht das Interesse an dem Krankenversicherungsnachweis, des Ausländers?

    Link zu dem besagten Formular:

    http://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/e-formular-101/

    Es geht um die Sozialversicherung, und um das anzeigen, daß eine KV vorliegt.

    Vielleicht will die ausländische Firma ja auch verhindert, daß nicht Solzialversicherte (sprich Schwarzarbeiter) in der Firma arbeiten.
    Aus Angst vor Razzien und der damit verbundenen Rufschädigung und eventuellen Strafen und anderen Geldverlusten.

    @smiley: Das waere z.B. ein Mechanismus, der greifen wuerde...
    --> SW ist Sozialversichert, hat KV, und damit auch bei der Steuer bekannt.

    Aber es werden ja lieber x neue Gesetze gemacht, als das, was vorhanden ist, zu nutzen...
     
    1 Person dankt dafür.
  4. Xx_er

    Xx_er Guest

    so "gefühlt" im Praxisvergleich in der Stmk./Ö. gibt es genau das: Jede SW ist pflichtversichert zu (Stand vor ein paar Jahren) ca. 160,-€/mtl. muss sich regelmässig auf STD's untersuchen lassen (ugs. Deckel in Ö. = Bockschein) und das wird auch regelmässig, dezent - nicht im SEK-Einsatz-Stil, kontrolliert und die - wie gesagt "gefühlte" - Verbreitung von Banden/Beschützern/zwielichtigen Elementen ist zumindest im Grazer Raum deutlich niedriger als in NRW. Btw.: die ESt.-VZ-Abführung wollten sie auch den Betreibern auf's Auge drücken - ich hab' jetzt nicht weiter verfolgt, wie sich da die Rechtspraxis entwickelt hat...
     
  5. tohuwabu

    tohuwabu Stammschreiber

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    hmm,
    also in Österreich geht das. Österreich gehört auch zur EU. Ist sehr vergleichbar (bis auf die schöneren Berge) mit Deutschland.

    Ich frag mich... was geht da in Deutschland in Sachen ProstG und vor allem in Sachen Kontrolle daneben.

    Habe irgendwie langsam das Gefühl, dass sich in D nur noch um absolut nebensächliche Dinge gekümmert wird. Gesetze werden meist nur noch gemacht, aber nicht zu Ende gedacht, und vor allem wenn kontrolliert wird, dann Nebensächlichkeiten...

    Und dadurch wird zumindest in Sachen P6, verbunden mit der dazugehörigen Kriminalität (Zuhälterei usw) freien Lauf gelassen.

    Vielleicht sind hierzulande ja die Politiker mittlerweile komplett (nicht nur von der Großindustrie) gekauft.
     
  6. Xx_er

    Xx_er Guest

    Ist jetzt sicher nicht so, dass in Ö. alles korrekt/legal/optimal zugeht ...:rolleyes:

    Aber wieder nur so ein Eindruck von mir, dass speziell die Kontrollen viel öfter, freundlicher, weniger aufwändig, aber wirkungsvoller von statten gehen. Solche "plakativen" Grosseinsätze von Ordnungsamt/SEK habe zumindest ich in der Stmk. nirgends erlebt oder davon gehört. Betreiberfreunde bzw. ich selbst hatten 1-2x mtl. freundlichen Kontrollbesuch von 2 Herrn in Zivil...

    Und de jure hinkt ja Ö. bzgl. dem Sittenwidrigkeits-§ hinter dem ProstG her - de facto kenne ich aus meinem Ö-Bekanntenkreis aber prozentuell gesehen weniger sozial "desolate" SW's. Ist jetzt allerdings schwierig, da meine persönliche Wahrnehmung zu verallgemeinern bzw. daraus kausale Zusammenhänge zu konstatieren.
     
  7. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Nimm bitte zur Kenntnis, das Zitat war aus einer Antwort auf Crimson12's-Beitrag und weniger für den allwissenden äXperten bestimmt!;)
    Sei bitte nicht so anmaßend, dass ich immer nur auf dich reagiere ...:rolleyes:

    Die "Andichtung" von Titeln bzw. die stillschweigende Akzeptanz bei ausbleibenden Widerspruch wäre ein Straftatbestand §132a StGB. Ich vewahre mich deshalb öffentlich dagegen, dass ein Foren-Mitglied mit Nick "smiley" solche Titel führt.:mad:

    Neeh das ergibt nach dem dt. Gesetz zunächst aus der Stellung als "Selbständige" und da kenn ich mich nun mal gut aus!;) Das hat noch gar nix mit der konkreten Tätigkeit, also ob sie als Dl oder z.B. als Modedesigner mit eigenem Label hier her kommt zu tun. Diese Unterscheidung gibt es in deiner Heimat bei Dl's nicht!
    Bei Künstlern gibt es meines Wissen nach noch andere Besteuerungen ... wäre mir aber neu, dass Dl steuerlich unter Künstler behandelt werden.
    Es mag noch andere Besteuerungsvarianten geben, aber nochmal, formal als "Selbstständige" unterliegt jedermann dem Wohnsitz-Prinzip. Übrigens auch innerhalb Dschlands!!!
    äXperten-Geheimwissen quasi! :D
    Nun ja, wenns alle können und wissen, zu was bräuchte man denn noch "äXperten"?:peinlich: Versteh ich. :prost:
    Dann lass es doch einfach ... du warst ja auch nicht angesprochen.

    Das klingt wieder so, als ob ich behauptet hätte, es wäre unmöglich oder gäbe es gar nicht. Ich stells mir nur schwierig und teuer vor. Und würde natürlich gern den Beweis sehen ...

    Ich schlage vor, dass wir dann die Behauptung einfach ignorieren!:rolleyes:
     
  8. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    In den USA ist z.B die Sozialversicherungsnummer neben der Drivers-Licence für alle ohne dickes Konto usw. die wichtigste Nummer. Aber trotzdem sind die nich alle krankenversichert!

    Das Versicherungsproblem in Dschland ist ein Folgeproblem der Möglichkeit, dass sich die Dl als selbstständige Unternehmenrinnen arbieten können.

    Selbstständiglkeit in Dschland bedeutet Wahlfreiheit wie und ob versichert!
    Das hat erst mal nix mit der Dl-"Arbeit" zu tun, sondern nur auf Basis der Tatsache "Selbstständigkeit".

    Es gibt ja durchaus Initiativen und Überlegungen eine Zwangsversicherung einzuführenbzw. die "Privilegierung" der Selbstständigen abzuschaffen, weil auch viele Kleingewerbetreibende und Gescheiterte Problem mit den Sozialversicherungen haben.

    Nun wehrt sich dagegen der andere Teil der Selbstständigen, wie z.B. viele Ärzte, Apotheker, manche Berater, Anwälte usw., weil sie dann zwangsweise zahlen müssten und manche ihrer Finanz-Sparmodelle vermutlich tangiert wären.

    Aber Zwangsversicherung hin oder her - auch der Mindestbeitrag muss erstmal zusätzlich zum untersten Existenz-Minimum verdient werden! Und da wird es denn problematisch, denn davon auszugehen, dass das alle Dl wie auch Kleingewerrbetreiebende schaffen, ist eben ein Trugschluß, wie die Politik bzw. Gesetzgeber immer wieder feststellen müssen.

    Na Gesetze sind ja Reflektionen vergangener Verhältnisse und rennen immer der aktuellen Entwicklung hinterher.
    Zudem ist das ganze Rechtssystem samt Verordnungen und Ausführungs-, Durchfühungs- und was weiß ich für Bestimmungen inzwischen so komplex, dass jede kleine Änderung oder Ergänzung zu unkontrollierbaren Effekten wie bei nem Mikado-Haufen führen kann!
    So ein wenig hat das ProstG als gesetzgeberische Pionier-Leistung tatsächlich gewirkt.
    Es lässt der Dl ein Wahlfreiheit und zwingt die Vertragspartner, ob nun Lude, Club oder den Freier, in eine eindeutige Rechstposition hinsichtlich Entgelt und Rechte. Das find ich schon ok.

    Es führte aber deshalb unweigerlich nicht nur zu neuer Verunsicherung sondern auch gelegentlich zu Konflikten, wo die Behörden dann auf einmal auch uneins waren.
    Jibbt ja hier Beispiele ... Finca-Razzia usw.

    Vielen in Politik, in Gesetzgebungsverfahren und großen Teile der Juristen ist die Realität da draußen fremd. Die wissen nich wirklich, was da passiert udn warum es passiert. Nicht umsonst sind die anfällig für Lobbyisten oder auch so manche Schnapps-Idee oder völlig Fehl-Interpretation.
    Man denke da nur an die Geschichte mit den "Ich-AGs" ...
     
  9. Xx_er

    Xx_er Guest

    #49 Xx_er, 12. Februar 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Februar 2013
    *laberrhababer...

    worauf könnte sich die (Pflicht zur) Besteuerung nach dem DD-Verfahren gründen ... denk mal scharf nach ... :rolleyes:

    Und etwas zu ignorieren...

    ... was gängige Praxis ist und statt dessen deinen Senf zu "diskutieren", macht Riehsörtsch so unheimlich unterhaltsam !
     
  10. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    ... für seine mehr oder minder kreative Steuergestaltung und Konsequenzen ist jeder selber verantwortlich. Wenn die Finanzbehörden mal zum Eindruck kommen, dass viele der so deklarierten "Tänzerinnen", "Modddels" oder "Bardamen" in Wirklichkeit ganz anders ihre Geld bekommen, wird sich das schlagartig, möglicherweise sogar rückwirkend, ändern. ;)
    Es wäre nicht das erste Mal, dass die dt. Finanzbehörden ausgetüftelte frühere "Besteuerungsmodelle" rückwirkend kippen oder saftig erschweren!:peinlich:

    Mahnn das muss dich ja fast waahnsinnig machen!:rolleyes:
     
  11. Tanja_Regensburg

    Tanja_Regensburg Ehem. SDL, Sexworkaktivistin, Vorstand BesD e.V.

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    Steuern

    DL´s mit Wohnsitz im Heimatland bezahlen hier nach dem Düsseldorfer Verfahren je nach Bundesland zwischen 15 € und 35 € Tagesvorsteuer.

    Das entbindet sie nicht von der Steuererklärung im Heimatland, wobei ich noch keine Kollegin kennengelernt habe, die ihren Verdienst im Heimatland angibt.

    Hat man seinen Wohnsitz in Deutschland, gibt es die Wahl zwischen Düsseldorfer Verfahren oder Steuernummer

    Es steht mir frei, meine Steuernummer zu nennen, dann bin ich von der täglichen Vorauszahlung befreit oder aber am Verfahren teilzunehmen und dann kann ich die tägliche Vorsteuer beim Finanzamt mit angeben.

    Betreiber müssen über diese Steuer, die einbehalten wird eine Quittung ausstellen.

    In den Listen der Betreiber steht man zur Identifikation nicht mit Steuernummer, das ist falsch.
    Es weden die Ausweispapiere kopiert, egal ob In- oder Ausländerin.

    Prostituierte Krankenversicherung

    • die Wohnsitzanmeldung muss bereits seit 12 Monaten in Deutschland bestehen
    • bei Antragstellung muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung von mind. 12 Monate Gültigkeit vorliegen
    • Bestehende Gewerbeanmeldung
      ( allerdings bekommt man in vielen Gemeinden keinen Gewerbeschein und er ist auch nicht vorgeschrieben für DL´s, Anm. Tanja)
    • Ihre Bereitschaft für einen Gesundheits-Check
    • Ihre Bereitschaft für ein Drogen-Screening (Methadon, Heroin, Kokain)
    • Aidstest nicht älter als 6 Monate

    Ich würde dringend davon abraten falsche Angaben zu machen, denn dann bezahlt die Krankenversicherung nicht.

    Angestellte DL´s gibt es in Deutschland fast nicht, denn dazu wechseln die Damen zu oft den Arbeitsplatz, bzw kaum ein Betreiber bietet das an, da er nur Kosten hat, wenn er eine DL anstellt, aber keinerlei Weisungsrecht, außerdem kann man sich dann, wenns nicht mehr passt nicht so schnell trennen. Dieses Risiko ist den Betreibern verständlicherweise zu hoch.

    Freiwillige Versicherung in der z.B. bei der AOK ist nur mit Steuerbescheid möglich und mit Wohnsitz in Deutschland.

    Das erste Jahr nach Selbsteinschätzung des Verdienstes, aber dann wird er verlangt und wenn nicht vorhanden wird man geschätzt....
    das wird dann richtig teuer.

    Für Selbständige aus dem Ausland weitestgehend beschrieben

    Krankenkassen Deutschland

    Wobei für Prostituierte Sonderregelungen, Risikoaufschläge und Ausschlüsse gelten.

    LG Tanja
     
    karelclosetrol dankt dafür.
  12. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    In dem Zusammenhang bitte ich nicht zu vergessen, dass es ab dem 01.01.2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland gibt.

    Die gilt für A*L*L*E*! angestellt oder selbständig Tätigen mit HAUPTWOHNSITZ in Deutschland.

    Die Höhe der evtl. nachzuzahlenden Beiträge richtet sich danach, wie lange deine Perle hier schon "unversichert" lebt.

    Anbei mal ein Link zu einem echt guten Forum, was sich mit dem Thema ausgiebig befasst:

    http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=5541

    Im Worst Case ist ein 5stelliger Betrag nachzuzahlen. Einzige Möglichkeit die Nachzahlung zu umgehen besteht darin eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen (ab 401 €), ne' Kerze im Kölner Dom anzuzünden und beten das der Vorversicherungszeitraum bzw. die Vorversicherung nicht gecheckt wird.

    Ansonsten greift die Kralle.........:cool:
     
    thor dankt dafür.
  13. anschus

    anschus Mitglied

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    Mein Senf zum Thema:

    Diese Versicherungspflicht ist ein lauwarmer Witz, gibt es doch Hunderttausende, die halt nicht versichert sind, basta.

    Zur Beitragsbemessungsgrenze der PKV: Die ist bei Selbständigen völlig irrelevant. Auch ein Kioskbetreiber mit einem Jahresgewinn von 20 Euro könnte sich privat krankenversichern, wenn er denn einen Versicherer findet.

    In der Praxis sind unsere Lieblinge mit Rombul-Hintergrund regelmäßig ohne Krankenversicherung und werden auch von keiner PKV als Risiko akzeptiert.

    Und da deren Zahnstatus fast immer desolat ist (bin zufällig vom Fach und habe mich durch Dutzende CDLs gebohrt), gibt es schon gar keine Abdeckung im Dentalbereich.

    Fazit: CDLs, wie wir sie kennen, sind üblicherweise nicht krankenversichert - mit allen Konsequenzen.
     
    karelclosetrol dankt dafür.
  14. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    Das stimmt. Könnte nur Probleme geben, wenn die Dame auf lange Sicht hier leben möchte.

    5 Jahre Selbständigkeit reicht ja in good old Germany aus, um Hartz 4 zu schnorren (ich weiß ich weiß, das gilt nicht für alle "EU-Gäste", aber halt einige), spätestens dann könnte es Ärger geben.
    Oder wenn die Dame feststellt, dass Sie sich zwar die letzten 5 Jahre richtig gut weggesprengt hat, aber so langsam -nachdem die 30 überschritten worden sind- wohl doch mal was anderes machen sollte. Selbst wenn die bei ner' Putzfirma anfängt -sozialversicherungspflichtig- gibts Probleme.


    Diese traurige Feststellung habe ich leider auch gemacht....
     
  15. cult

    cult Mitglied

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    Einer der wenigen guten und aufschlussreichen Beiträge hier. :)

    Ergänzend zur Krankenversicherung z.B. für rumänische DL:

    Sie können bei einer großen Hamburger Versicherung nach Einreise in Deutschland innerhalb von 31 Tagen eine "Versicherung für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren Aufenthalt" abschließen. Die Kosten betragen je nach Tarif zwischen 69,- und 99,- EUR Beitrag je Monat. Zwei weitere Gesellschaften bieten ähnliche Tarife an (ca. 100 - 140 EUR). Damit sind sie förmlich privat versichert und erhalten folgende Leistungen:

    Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
    Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, Massagen, Inhalationen
    Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung mit 100%
    Zahnersatz (80% des Rechnungsbetrages)
    Stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
    Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
    Vorsorgeuntersuchungen (je nach Tarif)
    Sehhilfen (je nach Tarif)
    Selbstbehalt je Versicherungsfall (25,-)
    Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
     
    Smiley dankt dafür.
  16. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    Bitte erst mal richtig lesen, der Schwerpunkt liegt hier auf GAST, d.h. nicht Gewerbetreibende(r).......
     
  17. Palau

    Palau Stammschreiber

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    Bitte ein Link dazu?

    Klinkt sehr günstig. Fast zu günstig um wahr zu sein:
    Deshalb die Frage nach einem Link!

    Könnte nämlich auch für DLs interessant sein, die nicht als 6DLs werkeln.
    Eine Rumänin (36) die u. A. bei mir ihre Schwiegermutter als Hauhaltshilfe ablöst, ist im 2. Monat hier und noch ohne Krankenversicherung, weil die bekannten Tarife der PKV'en mehr als das doppelte von dem genannten betragen. Ihr Mann speditiert als (m.E. Schein)Selbständiger Pakete für DHL, ist privat versichert, sie selbst verdient unter 400€ im Monat und daher nicht in der GKV zu versichern.
     
  18. battlestar

    battlestar Wiederholungsphantasmus

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    Ja..... Und?

    Die ganze Diskussion ist durch und durch deutsch! Alles Untertanen hier. :D
    "Ja aber das muss doch...! Das ist aber so gesetz...! Der Schutzmann hat aber gesagt...!"

    Was in dieser ganzen Diskussion völlig übersehen wird ist, es geht hier um relativ mittellose Wandhuren, um quasi-Tagelöhner. Die (Sanktions-)Mechanismen deutschen Rechts greifen hier nicht ohne weiteres.
    Das ist auch kein Wunder denn die deutsche Justiz wurde nie entnazifiziert und so haben sich faschistoide Gedanken und Dogmen bis heute bewahrt. Ordnungswiedrigkeitenrecht lässt sich eben nur auf den erpressbaren "ordnungsgemäß" angemeldeten Michel mit pfändbarem Einkommen, Eigenheim etc. anwenden, nicht aber auf den nichtsesshaften Tagelöhner! Warum auch der wurde ja eh einer "Sonderbehandlung" zugeführt. <-- Achtung kein Zynismus, ich meine das ernst.

    Nehmen wir einmal an eine typische osteuropäische Wanderhure, 21 Jahre, kleines Kind zu ernähren, arbeitslose vielleicht kranke Eltern, unvermögend.

    Das Mädel arbeitet jetzt hier in einem der typischen Ruhrgebiets RTC Clubs und fliegt bei einer Kontrolle auf. Nach drei Wochen bekommt sie einen Schrieb von der KK bezüglich der Zwangsanmeldung mit Zahlungsaufforderung. Dieser Schrieb wandert sogleich als fröhliche Papierschwalbe in den Müll. 3 - 6 Wochen später kommt die Mahnung. Wenn das Mädel dann noch in dem Club arbeitet wandert auch dieser Wisch in den Müll. Nach weiteren Wochen, je nach Auslastung des zuständigen Zolls kommt ein Vollstreckungsbeamter. Und dann? Richtig ....nix. Erstens ist erstmal wieder die Frage ob er die Dienstleisterin noch antrifft. Wenn ja, was will er pfänden? Den armseligen kleinen Koffer mit den paar Habseligkeiten? Wohl kaum. Das Smartphone? Das lowendtablet? :D Die wird er eh nicht mehr los, da sie schon auf dem ersten Markt zu Schleuderpreisen verkauft werden. Was bleibt ist das Bargeld! Aber.... Das muss über der Pfändungsfreigrenze liegen! Und wenn die Mädels und Clubs nur einen Funken Verstand haben, haben sie immer nur max. 150 teuros am Mann..äh an der Frau. Auf Nachfragen heisst es dann: "Das ist alles was ich für den Monat habe und morgen fahre ich zurück nach Rumänien!" Dann hat es sich mit Pfändung. Auch Bußgelder sind so kaum zu vollstrecken.

    Und die Krankenkasse? Lass die doch ruhig Karteileichen führen. Ob Magdalena Ostblockskaya bei ner deutschen KK 10, 100, oder 100.000 € Euro Schulden hat kann ihr doch wuppe sein. Vollstreckbar ist nix und wird mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nie was sein. Schon gar nicht in RU/BU etc.

    Wer ein bischen Spass haben möchte und nebenbei noch ein wenig lernen möchte der wirft mal einen blick in das deutsche Rechtspflegerforum / Abteilung Auslandssachen oder Zwangsvollstreckungen:

    Klickediklick

    -Fick-tiver Auszug:

    Schneckchen93 (5Beiträge): Hallo ich bin neu hier und muss einen Bescheid in Rumänien zustellen habe aber keine Adresse. Was mache ich denn da? Weiss nicht mehr weiter :(

    DerAlteFritz (13.201Beiträge): Ooohhh schicks einfach an die deutsche Botschaft, sollen die sich damit rumschlagen... oder lass es liegen bis es verjährt ist....hat eh alles keinen Zweck.

    ----------------------------

    Hilfreich wäre allenfalls ein pauschales System a la:

    Club/Laufhaus erfasst die DL's namentlich und muss für jede pauschal einen Tagessatz abdrücken. Dafür bekommt er eine universelle KK-Karte ähnlich einem roten Nummernschild. Wird eine DL krank kann sie mit dieser Karte in Verbindung mit ihrem Pass zum Arzt oder ins Krankenhaus und sich behandeln lassen.

    Das ist auch nicht perfekt aber ich denke nur pauschalisiert geht es überhaupt denn die DL's sind im Zweifel einfach nicht fassbar. Sie können quasi ohne großen Aufwand in ganz Europa ihren Flansch anbieten da laufen Behörden immer nur hinterher.

    Viele Grüße
     
    karelclosetrol und Winnetou Kowalski danken dafür.
  19. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    karelclosetrol dankt dafür.
  20. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Mitten in'n Pott

    Achtung!
    Häufig(er) auftretende Probleme dabei:
    Die zahlen (erstatten) manchmal einfach nicht, weil es über die "Notfall-Ambulanz hinausgehende Behandlungen" waren/sind. (Die genauen Bedingungen kenne ich allerdings nicht - nur die Folgen.)
    Zum Beispiel bei ausländischen (nicht-EG) (jetzigen) Studenten/innen, welche vor der Immatrikulation (wozu sie eine GKV nachweisen müssen) einen Sprachkurs mit o.g. Versicherung belegen. Dafür reicht eine solche Versicherung für die entsprechende Aufenthaltserlaubnis.

    Alles problemlos - solange keine (oder nur die richtige(?)) "Behandlung" in Anspruch genommen wird.

    .