Hat jeder freie medizinische sorg in Rumania ?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von karelclosetrol, 7. Februar 2013.

  1. thor

    thor Stammschreiber

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    Oh je... Vielleicht fahren die Mädels doch besser damit, dem Arzt 300/Besuch zu zahlen?

    Das Argument für die GKV zählt ja nur für die, die gedenken, irgendwann so richtig nach Dt. auszuwandern...
    Was ist aber mit denen, die beabsichtigen, bald für immer in die Heimat zurückzugehen? Und das trifft doch eigentlich auf die meisten zu - ob sie das nun schaffen oder nicht...

    Ist die PKV denn teuerer als die GKV? Oder bekommt man die mit Leistungseinschränkungen günstiger als die GKV?
     
  2. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    Klar ist es billiger dem Arzt die 300 zu zahlen - es sei denn man wird ernsthaft krank. Oder hat einen schweren Unfall oder wird schwanger oder was.

    Es mag Möglichkeiten geben eine günstige PKV zu erhalten, aber erstens kommt man dann da nicht wieder raus und zweitens sind viele Leistungen dann abgewählt.

    Also wenn die Frau in D bleiben will, dann GKV als freiwillig Versicherte.

    Wenn sie zurück nach Rumänien will dann dort eine KV (wie auch immer) abschließen und evtl. noch eine Reisekrankenversicherung für ihren Aufenthalt in D.
     
  3. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    :gruebel: Also ehrlich gesagt, dat glaub ich nicht oder erst, wenn es quer durch das Land belastbare Beispiele gibt, dass die GKV trotzdem zahlt.

    Freilich könnt man versicherungstechnisch sagen, Zahnschmerzen oder ein Bruch bei einem Sturz oder sowat sind völlig unabhängig von ihrem Job.

    Es jibbt aber dann ja noch andere Sachen, ohne gleich das Wort "berufsbedingt" gebrauchen zu wollen, die ihr als Tänzerin oder Bardame vermutlich weniger häufig passieren können.
     
  4. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Noch besser wäre ein dt. Ehemann und sie ist familienversichert.:cool:
     
  5. sunny

    sunny Stammschreiber

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    GKV + PKV geht natürlich theoretisch. Bei Zahnersatz z.B. hört der Spaß aber u.U. auf. Da geht ab einer bestimmten Anzahl fehlender Zähne NICHTS mehr (und die Zahl erreichen doch so einige der Mädels) :rolleyes:
     
    karelclosetrol dankt dafür.
  6. tohuwabu

    tohuwabu Stammschreiber

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    Also:
    KV geht auf jedenfall in Deutschland, ob nun privat oder gesetzlich.
    Weiss ich nicht. Ich meine, es wäre eine private Karte gewesen, die ich gesehen hatte.

    Aber egal.

    Die Sache ist doch eine andere:
    Wir in Deutschland finden es eben normal eine KV zu haben.
    Für Rumänen ist dieses eben normal, den Arzt oder die OP zu bezahlen.
    Oder eben solange zu sparen bis die OP bezahlt werden kann.

    Dazu kommt:
    Ich bin der festen Überzeugung, dass ein hoher Prozentsatz der Mädels
    in Deutschland nicht angemeldet sind, und quasi nur als Tourist arbeiten, mit dieser 3 Monats Regelung. Wobei das ja auch nicht wirklich im Zuge der EU Bindung von Rumänien kontrolliert wird.

    Daher ist dann: Keine Steuer in Deutschland und auch keine KV nötig.
    Die Bruttoeinnahmen sind quasi netto abzüglich Kost und Logis, und
    das Leben ausserhalb des Clubs, welches sich die DL gönnt.

    Ganz einfach.

    Und, dass das so ist, weiss ich ziemlich genau.


    Durch das ProstG ist der Markt Prostitution einfach völlig legalisiert worden. Ich nenne es eher dereguliert worden.

    Und da wo nichts kontrolliert wird, bzw die Mechanismen die es gab, sind abgeschafft worden, und nicht ersetzt wiorden, wird eben das gemacht, was möglich ist. Und vom Geld her: Solange keine Schwerwiegenden Kranheiten mit langen Krankenhaus- und Rehaaufenthalten nötig sind, fährt Mann und Frau auch ganz gut, den Arzt ganz normal wie einen Handwerker zu bezahlen.

    Und für die grösseren OP´s, welche in Deutschland teurer sind, wird dann eben ins Heimatland geflogen.
     
  7. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    also keine Steuer in D kann nicht sein, zumindest für die Mädels in den Clubs nicht, denn nach dem Düsseldorfer Modell sind die Clubs zuständig für die Abgabe der Pauschalsteuererklärungen sowie auch für die Abführung des Geldes, die Clubs sind auch dafür verantwortlich entsprechende Listen zu führen usw.
    Und wer das nicht macht hat die Steuerprüfer auf dem Hals und die sind unangenehmer als die SEK.
    Das darf dann zwar unter irgendeinem Codenamen passieren, also z.B. als Olga, aber es muss stets gesichert sein daß Olga dieselbe ist und Olga vor allem jeden Tag ihre Pauschalsteuer abdrückt. Und zur Zuordnung gibt es eben eine Ident-Nr.
     
  8. tohuwabu

    tohuwabu Stammschreiber

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    Meinst Du mit Ident Nr. Die Steuer Ident Nr?
    Also, die "einmalige" ident Nummer die jeder Moegliche Steuerzahler hat?
     
  9. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    Ich weiß nicht ob bei natürlichen Personen, die aber ggfs. namentlich nicht bekannt sind, die Steueridentifikationsnummer oder die Steuernummer genutzt wird.
     
  10. tohuwabu

    tohuwabu Stammschreiber

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    Ok, ich denke, diese wird genutzt. Sofern die DL eine hat.
    Hat sie diese nicht, weil als Tourist wird Sie ueber Duesseldorfer Modell, wenn der Club es denn dann macht, versteuert. Wenn der Club das Geld abfuehrt. Es bleibt aber dabei. Sie macht keine weitere Steuerklaerung und arbeitet ohne Steuerkarte. Willkommen im deregulierten Markt.
     
    Crimson12 dankt dafür.
  11. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    @tohu

    :eek: Gab es vor ProstG die Möglichkeit, dass sich ne hauptamtlich Prostituierte normal krankenversichert hat!??
    Welche "Mechanismen" meinst du???

    Also DAS wärte mir neu! :gruebel:
     
  12. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #32 Smiley, 11. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2013
    Neeh ganz so iss das nicht!

    Das hat nix mit dem P6-Markt zu tun, sondern mit dem Wohnsitz-Prinzip der Steuererhebung und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
    Wenn ich als Selbständiger mit Wohnsitz in D einen zeitweisen Job in Holland oder Österreich mache, bezahl ich dort außer den omnipotenten Umsatzsteuern auch keine Einkommenssteuer, sondern muss meine "Welteinnahmen" zu Hause am Wohnsitz versteuern.

    Das ändert sich erst, wenn ich mehr als die Hälfte des Jahres permanent dort bin (183-Tage-Regel in einem DBA-Land). Es jibbt aber verschiedene Sonderregelungen wie Berufskraftfahrer, die ja durchaus bei ihren Touren hochgerechnet mehr als 183 Tage im Ausland sein könnten, trotzdem aber dort keinen festen Wohnsitz dort haben.

    Also in sonem Fall muss man(n) sich mal an einen Steuer-Fachanwalt wenden.

    Wenn die Mädels nur immer für 2 Monate oder so hier sind, dann würde ich zunächst davon ausgehen, dass sie in ihrem Heimatland steuerpflichtig sind.

    Und zwar unabhängig, ob sie als Kellnerin, Putze oder für Geld hier :poppen:...
    somit würde ich annehmen, dass ihre heimische KV, sofern das dort üblich ist, zuständig ist. Gescheiterweise mit ner Auslandsversicherung kombiniert ... wenn sie das erwirtschaften kann.

    Erst wenn sie die 183 Tage überschreitet, würde sie einen Wohnsitz hier unterstellt bekommen. Damit würde sich das dt. FA bei ihr melden usw.


    Interessant wäre, ob die Damen die nach dem Düsseldorfer Modell gezahlten Steuern in ihrem Heimatland absetzen können oder dürfen.
    Ob sie es machen, ist eine andere Sache.

    Manchmal ist da doch ein "Manager" als Service-Fachkraft für steuerliche Dinge vielleicht sinnvoll.:rolleyes: Vielleicht ein Marktlücke ...:cool:
     
  13. Xx_er

    Xx_er Guest

    de facto ist das überwiegend so, wie @tohu schreibt, wobei es de jure sicher nicht gesetzeskonform ist. Aber schon das "Düsseldorfer-Verfahren" ist eigentlich steuerrechtlich gar nicht so wirklich astrein - behaupten *afaik zumindest Steuerfachleute - ist eine Art Vorauszahlung und keine Pauschal- oder Abgeltungssteuer und eine ESt-& ggf.Ust-Erklärung ersetzt es auch nicht.

    du wärst doch prädestiniert dich dieser neuen beruflichen Herausforderung zu stellen... :D
     
  14. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #34 Smiley, 11. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2013
    @Xx_Er :gott: ... so wird das abber nicht mit dem äXpertentum

    Das "Neeh ..." bezog sich doch wohl eindeutig auf das Stück Zitat
    ... für dich im Klartext (ohne Logik :D) es hat nix mit den deregulierten Markt zu tun sondern mit DBA, die Zeitdauer der selbständigen Tätigkeit und damit dem Wohnsitz.;)
    Wenn sie deshalb hier keine Einkommenssteuerklärung macht, geht das wohl i.O.

    Zumindest ist DAS nach der dt. Steuer-Systematik so (logisch)!:D

    Deshalb :besserwisser: hab ich die kleine unbedeutende Randbemerkung
    fallen lassen!:rolleyes:

    Geschätzter äXperte übersieht mal wieder :rolleyes: ... da müsste man sich weniger im dt. Steuerrecht auskennen (Steuerberater iss in Dschland geschützter Beruf und Steuerfachanwalt brauchst 3 Prüfungen) als im dortigen Steuerrecht, sofern es das da überhaupt so gibt, in den Heimatländern der Damen!
    Und berufliche Herausforderungen jibbt es hier bei uns auch noch genügend.
    Aber man(n) weiß ja nie, wie das Leben so spielt ...:D
    Auch äXperten verschlägt es manchmal in andere Kulturen! :prost: :winkewinke:
     
  15. Xx_er

    Xx_er Guest

    *imho de jure falsch (de facto kräht kein Hahn danach, weil viel zu aufwändig im Vollzug) - aber ich "diskutiere" mit dir jetzt sicher nicht die ESt-Pflicht bzw. § 49 EStG. Die Erhebung einer Vorauszahlung auf die ESt setzt ja doch wohl eine Steuerpflicht voraus. Und selbst wenn das Düsseldorfer Verfahren *afaik unter Experten umstritten ist, billige ich denen, die's eingeführt haben, etwas mehr Kompetenz zu als dir.

    Aber eigentlich geht's in dem Thread um KV's ! Also zurück zum Thema...
     
  16. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Joh!

    Für Selbständige oder Angestellte, und so müssen auch die DL in zwei Gruppen unterteilt werden, gelten eigentlich klare Regeln! Vielleicht hast DAS wieder übersehen.;)

    Im Prinzip ja! Und für Dl mit Wohnsitz hier stimmt das ja auch! Nur dass sie auch von den hier tage- oder wochenweise arbeitenden Dl ohne Wohnsitz in Dschland erhoben wird, ist etwas bedenklich.
    Es hat vermutlich noch Keine durch alle Instanzen bis zum BFH geklagt ... wäre vielleicht ein interessanter Fall für einen wagemutigen Steuerfachanwalts-Anwärter, sich an der Sache zu versuchen!
    Dat kostet dann für die Dame nix.

    ... ist bekannt ja. Es geht da aber meist um "Geld-Abschöpfung" als Hauptmotiv!;)
    Am Schreibtisch ausgedacht, ging es ursprünglich darum, bei den hiesigen Gelegenheits-DL überhaupt was abzukassieren, wissend, dass die die Einkünfte vermutlich nie versteuern.

    Mach das!
    Es jibbt hier den berühmten Spruch "3 Juristen=5 Meinungen" ... läßt sich auch mühelos auf solche "Experten" anwenden.
    Auch der übliche Gedankengang "ein Gericht hat entschieden, deshalb muss es richtig sein ..." iss so ein Irrglaube.
    Da jibbt es haarsträubenden Mist und üble Fehlurteile!
    Bei sowat geht es darum, wer die Macht zur Durchsetzung einer bestimmten Absicht hat und um den "Rechtsfrieden", nicht um Richtigkeit oder gar Gerechtigkeit!
    Aber träum weiter!:cool:

    :peinlich:
    Für eine hier in Dschland "angestellte" Dl muss der Arbeitgeber übliche Sozialabgabgen, also eigentlich auch den KV-Anteil, abführen!!!:besserwisser:

    Die Forum-übliche Mauschelei, die Dl nicht nach ihrem tatsächlichen Vertragsverhältnis zu unterscheiden, führt deshalb zu Konfusion bzw. dazu, dass die örtlichen Behörden gern mal mit ner Razzia prüfen, ob der Betreiber die hiesige Rechtslage auch verstanden hat!:rolleyes:
    Jibbt doch in den threads genug Nachrichten dazu!
     
    Xx_er dankt dafür.
  17. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    Also ich kenne keine einzige DL die angestellt ist auf LohnsteuerKarte
    Die damit einhergehenden WeisungsBefugnis wäre m.E. Auch sittenwidrig
     
  18. Xx_er

    Xx_er Guest

    das tut doch dem "Erkenntnisgewinn" durch smiley's Riehsörtsch keinerlei Abbruch... :rolleyes:

    Es jibbt hier den berühmten Spruch "1 Smiley=12 bunte Laberthreads" ... :devil:
     
  19. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #39 Smiley, 11. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2013
    Das kann sein, was aber nicht heißt, dass es sie nicht gibt!;)

    Stimmt schon, dass wohl die meisten einheimischen als auch ausländischen Dl als Selbstständige unterwegs sind.
    (Dass so wenig sozialversichertals Prostituierte sind, wird auch immer als Gegenargument der ProstG-Gegner in Diskussionen als Fehler des Gesetzgebers angebracht.
    Nur wenn es zwei Möglichkeiten (angestellt oder selbstständig) zu Wahl gibt, dann muss man damit rechnen, dass das Pendel in die einer Richtung zum Anschlag geht. In der Umkehrung würde es sonst bedeuten, jede DL müsse eine Arbeitgeber vorweisen können. Das ist natürlich Unsinn!
    Und dass sie als Selbstständige dann auch nicht die üblichen Abgaben leistet, hängt vermutlich damit zusammen, dass der Verdienst doch nicht so hoch ist, dass das geht.
    Aber das ist wiederum kein spezielle Problem dieser DL sondern ein bei Kleingewerbetreibenden bekanntes Übel. )


    Weiter:

    >>>Quelle<<<


    Denn das ProstG ist extra aufgrund eines juristischen Streites, den damals die >>>Felicitas Schirow um ihr Cafe Psst<<< durchgefocheen hatte, gemacht worden!

    Und im Cafe Psst findest auch vielleicht (die die DL dürfen wählen) diese angestellten DL mit Lohnsteuerkarten. Frag mal die Chefin!

    Das ProstG läßt DL somit als


    • Selbstständige ODER
    • angestellte DL
    zu!

    Folglich ist auch bei ausländlischen DL zuerst diese Unterscheidung zu machen hinsichtlich der Steuerpflicht!

    Ist sie als selbstständige DL hier, dann unterliegt sie der Steuerpflicht am Heimatort.

    Ist sie angestellt hier in einem Club etc., dann ist sie hier steuerpflichtig.
    Wie bei ganz normalen anderen Beschäftigungsverhältnissen auch.

    Also der klassische Lude wäre nach dem ProstG (2001) heute oder besser nach 12 Jahren normaler Arbeitgeber und müsste Sozialabgaben inklusive KV, RV, Soli zahlen!;)

    Macht er es nicht und wird erwischt ... hat er erstmal ausgesorgt.:D

    (Ich will niemanden berunruhigen, der das liest, aber zu Jahresanfang beginnt auch ein neues Steuerjahr für den Bürger (ausgenommen speziell Kapitalgesellschaften) und es wäre sicherlich noch rechtzeitig, Ordnung ins "Geschäft" zu bringen!:peinlich:)
     
  20. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #40 Smiley, 11. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2013
    @äXperte ... außer Pseudo-Hinweisen bringst nix Substantielles ein!

    Nur weil du wat "verpasst" hast in der "Erkenntnis", heißt das nicht, es wäre nicht so!

    Ansonsten müsste man sich fragen, wie die Behörden immer wieder Anlauf nehmen können, insbesondere bei den großen Clubs zu gucken, ob die Betreiber die Regeln mit Sozialabgaben etc. kennen!?:rolleyes:

    Was auch immer du behauptest, JEDER kann ja Nachlesen im Gesetz oder diversen Nachrichten, ob es so ist oder nicht!:peinlich:
    Man(n) kann es natürlich auch ignorieren![​IMG]

    Querverweis auf den thread >>>Weisungen<<<