Abgetrennt aus dem Thema "Clubstandard", M. Das geht aber nur wirklich richtig, wenn die Dl im Club angestellt sind. Bei allen anderen muss der Club da sehr vorsichtig sein mit "Politik" und Weisungen ... und das trift vermutlich inzwischen auf die Masse der SCs zu.
Jede Art von Weisungen ist streng ausgelegt bereits dirigistische Förderung der Prostitution. Wenn eine DL die Gäste verärgert wird der Club sie irgendwie aus anderweitigen gründen bitten zu gehen...
So riskant ist es für Bordellbetreiber möglicherweise doch nicht auf die Einhaltung eines Clubstandard zu pochen, wie eine Evaluierung des ProstG der Universität Kiel vermuten lässt. Zitat "...wie das Preis-Leistungs-Verhältnis im einzelnen ausgestaltet ist, das überlässt die strafrechtliche Rechtsprechung der stummen Macht der Verhältnisse..." Quelle: http://www.uni-kiel.de/isk/cgi-bin/files/frommel-1-07-10.pdf P.S.: Wenn wir das Thema im Hinblick auf die rechtliche Situation weiter diskutieren wollen wäre eine Abtrennung möglicherweise sinnvoll. Vom ursprünglichen Thema "Clubstandard aus der Sicht des Freiers" haben wir uns doch etwas entfernt. Peanut
Danke für den Link! An und für sich Ja! Aber das Thema ist schon zigmal in threads wie "Better SW" usw. gelaufen. Ich habe stets versucht, beim Neuaufkochen der Problematik, ein Posting mit relevanten Links einzustellen. Aber irgendwie werde ich müde. Frage an die Forenleitung wäre nun tatsächlich einen separaten thread zu eröffnen und die bereits existierenden Querverweise zu verlinken. Es wird sonst irgandwann sehr mühsam bzw. unendliche Wiederholungen folgen.
Ich fände es gut, wenn wir eine Übersicht hätten, in der allgemeinverständlich unter Anfügung von Links eine Übersicht über die Rechtslage hätten, auf die bei Bedarf verlinkt werden kann. Eine solche kann man schön im Forum platzieren und würde sicherlich einigen gut gemeinten und auch wichtigen Schwall aus den Themen raushalten der aber oft dafür sorgt, dass niemand mehr mitdiskutiert. Sicherlich nicht einfach, solch ein Teil wasserdicht darzustellen. Für dieses Thema sehe ich den Themenschwenk hinsichtlich der Problematik Weisungen als durch an, wer das anders sieht, darf ein neues Thema eröffnen.
@Macchiato Sicher wünschenswert, aber mit ner "maximal wünschbaren Variante" wird das sicher nix"! Und "wasserdicht" schon gar nicht! Dann müsste es ja "juristisch belastbar" sein! Unmöglich, weil dt. Juristerei weder allgemeinverständlicher Logik, Gerechtigkeit und noch "normalen" Verstand folgt! Theoretisch "Ja" ... in der Praxis wohl eher nicht. Da können zwischendurch oder irgendwann sonstwelche Beurteilungen rauskommen! Ein oder paar verlinkbare Bezugspunkte würden schon erstmal ein Fortschritt sein.
Weisungen ich seh das eigentlich ziemlich problemos was grundlegende Vorgaben des Clubbetreibers betrifft, denn man kann es ja auch z.B. mit anderen Gewerben vergleichen: ein selbständiger Sub-Unternehmer am Bau muß sich auch an die Vorgaben des General-Unternehmers halten und die sind bei Auftragsbeginn bekannt. Im Club wäre das dann einfach so zu sehen: die GL macht ja sozusagen eine Ausschreibung und bietet den Auftrag/Job mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung für die selbständige Unternehmerin an. Diese kann sich dafür bewerben und sichert damit die geforderte Leistung zu.
Das haut eben auf keinen Fall hin. Und ich würde auch keinem Betreiber empfehlen, dass so zu betrachten. Das stimmt schon ist aber rechtlich doch anders. Nehmen wir den potentiellen Wohnungskäufer, der als Äquivalent des Freiers im Club nun auf der Baustelle auftritt. Dann hat der vertragsmäßig mit den Sub-Unternehmern nix zu tun. Er ist Vertragspartner des GU oder dessen Auftraggebers! Dann eher der Eisverkäufer im Sportstadium ... da mag es auch zwei Varianten geben. Der beim Stadion-Betreiber angestellte Eisverkäufer und der Eisverkäufer, der ähnlich der Standgebühr auf dem Wochenmarkt, seinen Obolus pro Veranstalltung an den Betreiber bezahlt aber ansonsten völlig frei in Preisgestaltung usw. ist Aber DAS ist ganz normales Recht, was auch auf das nach ProstG Handelnde insgesamt angewandt werden muss. Es war ja gerade das Ziel, Rechtssicherheit auch für Anbieter zu schaffen! Ein Club, der keine Angestellten mit sexuellen Dienstleistunge führt und somit keine Sozialabgaben leistet, darf DL formalrechtlich nur als Gäste behandeln. Es gibt da nur die Hausordnung ... aber die darf streng genommen NICHT Weisungen enthalten, die den jeweiligen Vertrag zwischen Dl+Freier betreffen! Deshalb steht ja auch auf den HPs " ... unsere weiblichen Gäste sind selbstständige Unternehmerinnen ..." oder im äußersten Fall " ... die Damen haben sich auf das Preismodell xyz verständigt ...". Ein "Standard" ist deshalb im SC immer nur der Durchschnitt, was die Dl unter ihren Konkurrenz-Gesichtspunkten machen wollen bzw. müssen. Anders im Pauschalclub-Modell, was nach meiner Überzeugung immer zwingend ein Angestellten-Verhältnis Club/Betreiber-DL voraussetzt. Der Club verspricht bei Zahlung einer Summe X die Erfüllung einer bestimmten Leistung, die er selber wiederum per (mündlichen oder schriftlichen Vertrag) mit der DL vereinbart hat.
Wie wärs, die DL als Franchise - Nehmer zu betrachten. Da sind sie selbstständig, Preise und Rahmenbedingungen sowie Betriebsstätte vom Franchisegeber vorgegeben. Funzt bei McD, Kamps etc. auch und ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Das seh ich anders. Der PC verspricht dem Kunden ja nicht die Leistung einer bestimmten DL, sondern "irgendeine Leistung irgendeiner anwesenden DL". Und mit den DL hat der PC eine Art Werkvertrag, gegen eine Zahlung von X € muss sie entsprechende Dienstleistungen gegenüber den Gästen erbringen. Ähnlich wie ein DJ der auch nur verpflichtet wird innerhalb einer bestimmten Zeit für Musik, ggfs. eines bestimmten Stils, zu spielen, dem aber weiter nix genaues vorgegeben wird.
Falls, wie immer in letzter Zeit , dein sinnreicher Kommentar nur dazu dienen sollte, Zweifel an der Korrektheit des Geschriebenen zu pointieren, dann hast im Prinzip hier nur 2 Dinge gezeigt: Du hast keine Ahnung von dt. Recht ... gut als "Zugereister" sei dir das verziehen! Du hast die in diversen threads bereits dokumentieren Fälle bzw. die rechtlichen Begründungen, wo die Staatanwaltsschaft auf Club-Betreiber bereits losgegangen ist, NICHT verstanden. Da du ja der dt. Sprache nativ mächtig bist, gibt es aber dafür keine Entschuldigung. Im Grunde kann es mir bzw einem Gast egal sein (ausgenommen Zwangs-Geschichten), wie doof, schlau oder "rechtskonform" sich ein Club-Betreiber, "Modell-Agent" oder Fahrer bei der Geschichte anstellt. Haften für Sozialabgaben und Steuern muss er am Ende allein ... Mir ging es ursprünglich nur darum zu erklären, warum sich bestimmte Betreiber in bestimmten Fällen (Reklamationen, Beschwerden usw. ) SO verhalten (zumindest die, die die Sache verstanden haben oder mal Rechtsberatung hatten).
Lieber smiley ! Ich werde dich bei Gelegenheit als Rechtsberater für Pauschalclubbetreiber vorschlagen. Deine ubiquitären diesbzgl. Kompetenzen hast du bereits - zumindest für mich - qua renommierter Forenpräsenz hinlänglich dokumentiert...
Lieber X-er! Die bekannteren PC's, die ich selbst kenne, brauchen jetzt nun im Jahr 2013 ff. keine derartige "grundsätzliche Rechtsberatung" mehr. Sonsten wären sie bzw. die Betreiber bestimmt schon in großen Schwierigkeiten ... Aber na ja, dass ist offensichtlich alles an dir vorbeigezogen ... An dem Effekt iss wohl was Wahres dran! Kleine Anfrage an den Expährten! Wie wär's nach langer Zeit mal wieder mit einem klitzekleinen stichhaltigigen Argument, anstatt andere FK mit Wortgruppen oder knappen Satzbau für doof zu erklären!???
ah ja - ich weiß zwar nicht, welche du kennst - aber zumindest jene, die hier im FC öfter mit Berichten bedacht werden, haben also alle angestellte SW's, weil sonst wären sie ja in großen Schwierigkeiten...
Watt? Das glaubste ja wohl selber nicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich ein Betreiber den ganzen Scheiss mit Sozialabgaben etc. pp. antut. Das würde ja einen befristeten/unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit und allem Zipp und Zapp voraussetzen. Wie soll das bitteschön gehen? Ausserdem kann ich mir kaum vorstellen, dass da die Krankenkassen mitspielen, zumal die meisten Nutten eh über keine Vorversicherung verfügen dürften und spätestens dann -wegen Verstoß gegen die allgemeine Krankenversicherungspflicht seit dem 01.01.2009- der Ärger in Form von Nachzahlungsansprüchen und Hastenichgesehen erst richtig losgehen würde.......
*äääh - du erkennst aber Ironie, wenn sie dir begegnet - oder Den Rest lass' dir bitt'schön von smiley "erklären"...
(Nur Pauschalclubs ... nix vermauscheln. ) Na ja ich kann natürlich nicht ausschließen, dass sie bisher "Glück" gehabt haben und diese Pauschalclubs noch nicht geprüft worden! Aber unwohl wäre mir da als Betreiber schon ohne wasserdichte rechtliche Regelung ... sofern er natürlich ahnt oder weiß, dass da ein gewisse Gefahr sein kann, wenn das FA und die Staatsanwaltschaft ... Aber wie heißt doch die neuzeitliche Übersetzung "Glückselig sind die Ahnungslosen!" (in Anlehnung an Matthäus 5 Die Seligpreisungen) Im Übrigen! Wer lesen kann, der müsste auch "verstehen", dass es bisher bei allen größeren bekannten Durchsuchungen von Clubs (Colosseum Augsburg, World Pohlheim usw.) auch um den Verdacht hinterzogener Sozialabgaben und Steuern ging, falls die Mädchen abhängig "angestellt" im Club zu betrachten sind. Bei ordentlich geführten SC ist der Nachweis bisher nicht gelungen. Bei Pauschalclubs schon - z.B. Fall Pussyclub Heidelberg. Im Fall Fungarden ist die Sache wohl noch offen.
ja genau nur von denen rede ich - wie man eigentlich aus dem Textfluss eindeutig entnehmen können sollte. Und die haben alle Glück gehabt, weil sie bis dato biblisch ahnungslos völlig unbedarft auf deine Rechtsberatung verzichten mußten. Die Ärmsten, sie wissen nicht, was ihnen da entgeht...
Nicht??? Langsam ... wenn ich auf die Seite der Pauschalclubkette gehe, such ich mir EINE aus, und mit der ... Also!!?? "Werkverträge", die Tag ein Tag aus über gewisse Zeit exekutiert werden, sind sehr heikel. Stichwort "Scheinselbstständigkeit" und in letzter Zeit auch Urteile bei "Leiharbeit". Wird der Rechtsstatus im konkreten Fall gekippt, zahlt der Auftraggeber, der dann nachträglich zum Arbeitgeber verdonnert wird, Sozialabgaben nach! Genau darum ging es ja u.a. in den "großen" Fällen Colosseum Augsburg, World Pohlheim usw. Der DL im PC ist genau vorgeschrieben, was sie alles (mit-)machen muss! Ansonsten hält der Club nicht sein vertragliches Versprechen für den Eintritt x das und das ... Die meisten DJ ziehen weiter oder spielen mal paar Tage bei einem Veranstalter ...