Ich trenne mal die allgemeine Diskussion vom aktuellen "Fall" ab....,M. Sterben is nie witzig, abber wenn die Stunde kommt und ich nicht schon halb tot im Krankenbett oder umringt von Verwandtschaft, sofern noch existent oder vor Ort, liege, und ich die freie Wahl des Todes-Zeitpunktes hätte, na dann nochmal richtig ... und schwupps "Aus die Maus!" Kurz nach dem letzten Orgasmus ertönt "highway to hell" Vielleicht ist das ja bei ner alternden Gesellschaft ne Marktlücke: "Deine letzte Stunde versüssen wir dir ..! Es gibt wirklich Schlimmeres ...
Was man(n) so auf der DL liegend denkt..... Also bei dem einen oder anderen Abschuss rast mein Herz auch und der Schweiß bricht mir aus Da denke ich immer, wär doch ein cooles Ende Ist dann nur blöd das der Familie neutral zu überbringen
Richtig blöd ist es doch eigentlich nur dann, wenn die Wiederbelebung durch Sanitäter gelingen sollte. Dann musste Dich anschließend auch noch rechtfertigen und Deine Familie hat aus durchaus verständlichen Gründen wenig Interesse, Dich ordentlich (gesund) zu pflegen. Also wenn dann richtig.
Ich als anerkannter Hurenversteher betrachte das Problem mal aus Sicht der Frau, die den Herrn ins Jenseits begleitet. Wer bezahlt der kleinen die Nummer?
Viel interessanter: Hat ein Dienstleister denn Anspruch auf Bezahlung, wenn der Auftraggeber während Vollzug der Dienstleistung verstirbt? Oder macht sie sich vielleicht sogar strafbar? Fahrläßige Körperverletzung mit Todesfolge oder so? Das wär doch mal eine Möglichkeit, im Offtopic-Bereich sonst sinnlos verpuffende Energien sinnvoll einzusetzen!
höhö... das dürfte für unsere Forenjuristen ein Kinderspiel sein Ich versuche es mal mit meinem Laienwissen: Laut Prostitutionsgesetz Den Rest bitte im BGB nachschauen. Im Todesfall dürften die Erben den Deckel zahlen. daraus schließe ich: Tritte der Todesfall mittendrin ein könnte der Erbe Einwand erheben, sprich ... passiert ja hier auch dauernd, wenn die Hure zu früh das Zimmer als beendet deklariert. Bezüglich der Strafbarkeit würde ich nur im Falle nachweisbarer Fahrlässigkeit, z.B. Verabreichung einer Pille Fickblau ohne Rezept durch die Dienstleisterin, oder vorsätzlichem Kaputtficken weiterdiskutieren. aber unter uns: Selbst mir wirds nun zu pietätsarm. Mögen sich die Hardcore-Jurafans weiterunterhalten
Hm ...ich denke da eher in diese Richtung: § 293 BGB Annahmeverzug Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Wenn der Werkvertrag (§631 (2) BGB Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein) bereits geschlossen wurde und der Gläubiger (Kunde) die Leistung der Schuldnerin (DL) nicht oder nicht vollständig annimmt, sollte ihr der Werklohn dennoch zustehen. Unsicher bin ich mir, ob das auch Extras wie FO oder FT betrifft. Nicht bekannt wäre mir, dass sich die Schuldnerin vor Vertragsabschluss vom ordnungsgemäßen Gesundheitszustand des Gläubigers überzeugen muss.
Marktlücke ... und echtes Problem! Ich war schon fast dabei das team FC zu bitten, den Teil in den thread "Planspiel Puff" zu übernehmen. In der Tat! Das darf halt nicht passieren! Deshalb sollte die Dl dann auch in Richtung "Tötung auf Verlangen" ausgebildet sein! Das heißt, wenn "er" erkennbar in den letzten Zuckungen liegt, gibt sie im ... ja was gleich muss schnell und augenblicklich ohne Gefahr für die Dl wirken.
Ich würde das nicht als sinnlos betrachten. Immerhin stecken da tatsächlich ne Menge auch möglicherweise versicherungsrechtlicher Probleme drin! Auch für die selbstständige Dl und wenn nicht sogar für den Betreiber, falls die Dl angestellt ist. Und Fakt ist auch, bei der Altersstruktur der Männer-Generationen wird das Durchschnittsalter auch in den Lokalitäten ansteigen. Und da beim typischen Mann steigt z.B. das Herzinfarkt-Risiko schon jenseits der 40 beträchtlich ... Die Jüngeren mögen wieder denken, auch was, passiert mir nicht, weil ich kerngesund bin. Das hat nix damit zu tun, welche Melange zu einer solchen Attacken führen kann ... und man glaubt es nicht, wenn man es nicht selber mal erlebt hat, wie schnell aus dem Nichts so etwas passieren kann. Und Sex ist für das Herz so oder so eine Belastungsprobe ... dazu möglicherweise nervliche Anspannung ... Also mal nicht so voreilig mit den Schlußfolgerungen ... Bei den gängigen Zahlunsg-Modell in Clubs "danach" sicherlich ein Problem! Freilich könnte die Dl bei der späteren Öffnung des Wertfaches in Anwesenheit der Polizei/Rettungsdienste ihren Anspruch geltend machen. Ist vermutlich die einzige Möglichkeit derzeit, dass sie zu Protokoll gibt, der Verstorbene schulde ihr noch x €. Was dann passiert, ja wer weiß ... Was aber ist, wenn der gute Mann nur so beim Club-Aufenthalt sein Letztes macht? Der Club hat sein Eintrittsgelt erhalten. In dem Fall würden keine Forderungen bestehen.
Hat der Club einen Kranz zur Beerdigung geschickt? War ja schliesslich ein Stammkunde... Ich denke, daß die Dame auf jegliche Forderungen verzichten wird...wenn sie nicht schon vorher kassiert hatte. Was stand denn in der Traueranzeige im Lokalteil der Tageszeitung? "Plötzlich und unerwartet verschied mein lieber, treuer Ehemann..."... Dem Verstorbenen juckt´s nicht mehr, aber für die Angehörigen ist´s nur Peinlich, wenn sowas passiert. Aber wie der Franzose zu sagen pflegt: "Cést la vie!"
k.A. - aber dafür gibt es noch keine Tradition und die Geschäftsidee "Wir versüssen deine letzte Stunde!" ist ja auch noch relativ neu! Nun ja da gibt es auch mehrere Varianten: er hat gar keine Verwandten mehr ... soll inzwischen nicht so unüblich sein War es absehbar, muss sich die "Ehefrau" fragen, warum ist er da so oft hin und hat sein letzte ...? Wenn nur Kinder und sonstige Verwandte da waren ... ja was solls? Sollte man(n) ihm verbieten, leibliche Freuden zu genießen, wenn erwiesen ist, dass die die Lebenserwartung beförden? Sie wären sofort als Erbschleicher identifiziert ... Moral treibt oft seltsame Blüten.
Deswegen sollte/wird von vielen Huren der Hurenlohn im voraus kassiert... (... und nicht etwa um evtl. Hurenlohnprellern die Plattform zu nehmen) Hier wird immer von den Hinterbliebenen gesprochen. Hat sich einer mal gefragt, wie es der DL ergeht, wenn da auf einmal jemand über ihr (oder auch unter ihr) zumsmmenbricht und verstirbt? Also prickelnd stelle ich es mir nicht vor. Allein der Gedanke daran läßt mich bei Herren die ü70 sind bereits ein wenig den Ball flach halten damit es hoffentlich nicht bei mir passiert. Und wenn es bei Herren ü40 passiert ist es ja noch viel viel schlimmer... Da mag ich garnicht dran zu denken, denn die geben ja richtig Vollgas auf dem Zimmer Aber egal in welchem Alter es den Herrn erwischt bei der Action mit einer DL... Es ist für alle Beteiligten nicht gerade ein gutes Gefühl: Der eine bezahlt mit seinem Leben, die andere hat anschl. evtl. Alpträume uind die Hinterblieben sind einerseits traurig und andererseits baff weil "sowas hätte ich von dem nicht gedacht das er zu Huren geht".
...da ist weitsichtiges Handeln gefragt Wirklich zumutbar für die Mädels scheint für den Fall der Fälle die Vorgehnsweise von Rolf Eden zu sein. Da ist er vorbildlich: Für den vergleichbaren Fall: Einmal Freier, immer Freier könnten m.E. auch Versicherungen mit einer Risiko-Police einspringen. Die Konditionen für eine derart spezifische Risiko-Lebensversicherung müßten rechnerisch im Kleingeldniveau liegen. Die Abwicklung ließe sich mit so einem Ding wie der Erkennungsmarke für Soldaten regeln. Im Fall der Fälle kann die betroffenen Dame eine Häfte abbrechen und an die Versicherung einsenden. Wer weiß, möglicherweise fragt die Rezeptionistin des einen oder anderen FKK- oder Sauna-Clubs bald: " 50€ Standard oder 100€ mit Versicherung zu Gunsten ihrer letzten Sexhaberin." Dass so ein Laden auch gegenüber den Dienstleisterinnen gewinnt und somit auch die anderen Akteure gewinnen, scheint mir auf der Hand zu liegen.
Also ich verstehe bei dem Punkt den "Aufstand" nicht! Beim Ableben von "Clubbern" ist es doch ganz einfach. Da in solchen Fällen immer durch die Polizei ein Protokoll gemacht wird, wird beim Spind öffnen zu Protokoll gegeben, dass der Kunde noch so und soviel zu bezahlen hätte. Der Rechtsanspruch ist begründet. 1 oder 2 Zeugen. Fertich. Übrigens genau wie auch der Club selber, wenn z.B. alkoholische Getränke separat nachträglich abgerechnet würden! Die Rechnung wäre ja auch noch offen! Selbes Problem ... hat er vorher noch teures Zeugs geschlürft! War ja sein letzter Tach! Bei PT und PC gibt es das Problem a priori nicht! WoPu und SS wird üblicherweise vorher bezahlt! Also ...
Wenn jemand vor meinen Augen in meinem Laden ablebt, hätte ich ganz sicher andere Gedanken, als dessen offene Rechnung einzutreiben! Oh............. wait...................... Gefühle sind in unserer Geldgeprägten heutigen Welt ja nicht mehr gefragt, da zählt der Mensch ja nur noch als Nummer
Geld Geld Geld erst Geld Es lebe der Kapitalismus wir leben in einer Leistungsgesellschaft jeder denkt nur an sich jeder ist sich selbst der Nähste usw. Aber einem Toten noch in die Tasche zu greifen um 100 oder 50 Euro einzutreiben ist armselig .
@sunny + christofxxx81 Sicher ... aber formal besteht der "Rechtsanspruch" ... und es war ja nur die Frage gestellt ... Nach Moral oder Pietät wurde nicht gefragt ... und die haben auch nix mit dem "Recht" zu tun. Man(n) könnte natürlich die Frage auch umdrehen und sich auf den Standpunkt stellen, hat das Mädel nicht gerade wegen des unglücklichen Ausgangs und dem Schreck für sie, das moralische "Recht" das Geld zu verlangen!? Wie sähe eure Antwort dann aus? Ein Arzt, der operiert bekommt ja auch sein Geld, auch wenn die OP erfolglos ist und der Patient verstirbt. Da sagt ja auch keiner, wie scham- und pietätlos! Und ein Rechtsanwalt hat auch Anspruch auf sein Honorar, selbst wenn er dich nicht raushauen kann!
Ist auch wieder war ! Auserdem was soll der Tote noch mit der Kohle . Und wie sagt man so schön er hätte auch gewollt das sein Mädel das Geld bekommt .Denk ich jedenfalls .
Der Rechtsanwaltsvertrag und der Arztvertrag sind Dienstverträge. Es wird kein Erfolg geschuldet sondern nur ein Tätigwerden. Das gilt in gleicher Weise für den Dienstleistungsvertrag, der auf die Erbringung einer sexuellen Dienstleistung gerichtet ist. Im Übrigen: Der Grund für die Vorkasse dürfte historischer Natur sein, weil vor der Zeit des ProstG der auf sexuelle Dienstleistungen gerichtete Vertrag nichtig war. Aber auch nach dem ProstG gibt es gute Gründe, die Vorkasse beizubehalten: Zum einen ist in der Rechtsprechung und Literatur weiterhin umstritten, ob der Vertrag nicht doch nichtig ist. Zum anderen ist in bestimmten Fällen weiterhin von einer Sittenwidrigkeit auszugehen: Zitat nach Staudinger: "Auch wenn Prostitution demnach richtigerweise nicht (mehr) wegen Kommerzialisierung sexueller Handlungen sittenwidrig ist, ist nicht ausgeschlossen, dass der darauf gerichtete Vertrag wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles sittenwidrig ist." Solche Umstände sind z.B. lebengefährliche Praktiken und Zwangsprostitution.
@Swingstar Dienstvertrag ... klar ich habs nur mit einfachen Worten versucht verständlich zu machen. Auch bei der Historie zur "Vorkasse" würde ich zustimmen. Der letzte Punkt enthält einen wichtigen Hinweis hinsichtlich möglicher Ausnahmen. Die Beamtin wird nicht zu Protokoll nehmen und dem Mädchen Scheine aus der gefunden Geldbörse übergeben! In solchen Fällen wird gründlich die Todesursache ermittelt, so daß Gewalt oder gefährliche Praktiken wie bestimmte Fesselspiele o.s.ä. herauskommen würden. Nimmt man an. Wird ne natürlich Todes-Ursache attestiert, dürfte die Dl dann einen Rechtsanspruch gegenüber den Erben bzw. Nachlaßverwalter haben. Und müsste ihre Kohle auch bekommen. In dem Zusammenhang mit den Ausnahmen ergeben sich für mich 2 Fragen: Dl die so etwas anbieten, müssten doch eigentlich ne besondere Haftpflicht haben, denn für den Fall, dass er nicht tot ist, sondern evtl. über Herz- oder Gehirnschlag ein Pflegefall wird, müsste ihre Versicherung unter Umständen dafür aufkommen! Oder ist das "selbstverschuldet"? Was passiert in den Fällen, wo es zwar "normaler Sex war, aber aufgrund der unvermeidlichen körperlichen Aktivität es dennoch zum Exodus oder Pflegefall führt. Das ist vermutlich normales Lebensrisiko, wobei da Grauzonen entstehen. Z.B. wenn die DL Kenntnis hatte, der hat nen Herzschrittmacher ode nimmt starke Medikamente. Darf Sie dann normalen Sex exekutieren?