BaWü - Bordelle dürfen öffnen

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von lucasdiego, 17. Juni 2021.

  1. lucasdiego

    lucasdiego Stammschreiber

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    Winnetou Kowalski, smart, Sailor und 5 andere danken dafür.
  2. Sailor

    Sailor Stammschreiber

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    Da kann ich nur hoffen, das so ein Urteil auch bald für Rheinland-Pfalz kommt
     
  3. Limone

    Limone Mitglied

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    Finca bei dem Wetter ist die einzige Lösung. :ass1:
     
  4. Mike1968

    Mike1968 Stammschreiber

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    Die Finca Dierdorf liegt in Rheinland Pfalz
    und dort geht noch nix
     
  5. baldi

    baldi Bekannter Schreiber

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    Ab Montag 28.06.21 kann wieder geöfnet werden

    Hier der Llink zur Enscheidung:
    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen fortdauernde Schließung von Prostitutionsstätten erfolgreich Betriebsuntersagung für Prostitutionsstätten ab kommendem Montag außer Vollzug gesetzt

    Der letzte Punkt ist entscheident. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (1 S 1868/21).

    Ich bin mal gespannt ... User Triumvirat Kretschmann, „Manne“ Lucha und Marion Gentges
    basteln bestimt schon an einer Verordnung um mit neuen Auflagen die Öffnungen zu erschweren
    und damit aufzuhalten.

    Die Buschtrommeln vermelden, dass diemit dem Club Globe verbandelten FKK 66 (Vilingen-Schwenningen)
    und FKK Paladt (Freiburg) vorerst noch nicht aufmachen.

    Die alternative Schweiz treibt einen mittlerweile fast in den Ruin.
     
    tiberius69, Pluto, Baron Samedi und 3 andere danken dafür.
  6. lucasdiego

    lucasdiego Stammschreiber

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    Die Verordnung ist aktualisiert:
    Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
    Liegt in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz unter 35, ist der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erlaubt. Pro zehn angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche ist maximal eine Kundin bzw. ein Kunde erlaubt. Räumlichkeiten, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, dürfen nur von maximal zwei Personen gleichzeitig genutzt werden.
     
  7. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

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    Also jetzt quasi wie NRW.
    Nun bitte noch Hessen und RLP
     
    tiberius69 dankt dafür.
  8. Sailor

    Sailor Stammschreiber

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    Da wird man doch nicht viele Männer in die Clubs lassen dürfen. Lohnt das dann überhaupt?
     
    Bergi dankt dafür.
  9. Baron Samedi

    Baron Samedi Gesperrt

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    Ab morgen geht es los.
     
  10. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    In der verbotenen Stadt
    Das hängt ja wohl eindeutig vom Einzelfall und dem Geschäftsmodell ab.

    Beispiel: Ein Laden mit kleinen Räumlichkeiten der sich dadurch definiert, dass Leute den ganzen Tag von früh bis spät abhängen wird sich Gedanken machen müssen und sein Geschäftsmodell den Gegebenheiten anpassen, beispielsweise durch Zeitbegrenzungen oder Geldstrafen für Dauerbesucher. So etwas kann man auch positiv verkaufen, nämlich als Sparfuchsrabatt für Schnellficker - Siehe Baybylon. So etwas sieht man ja bereits auch in bestehenden Läden unserer Umgebung (Paradebeispiel Sixsens, dass äußerst geschickt regelmäßig auch zum Leidwesen von Gästen die Stellschrauben zwecks eigenem Überleben anpasst). Auch wird man Früh Happy Hour Modelle konseqent unterbinden bzw. feiner ausgestalten um so für eine gleichmässigere Verteilung von Gästen über den Tag hinzuwirken.
     
    pique, spanier, Skywalker und 2 andere danken dafür.